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Haftung Waschanlage Parkhilfe

Themenstarteram 30. März 2007 um 11:01

Gerade den schwarzen Teufel zum Frühjahrsputz in die Waschanlage gefahren. Kommt auch blitzeblank strahlend wieder raus, nur beim Rückwärtsfahren kommt die SID Meldung "Parkhilfe Fehler". Habe mich gleich beim Betriebsleiter der Waschanlage gemeldet ,der lehnt aber jede Haftung ab, schliesslich wäre ja jedes Auto waschanlagentauglich. Mein Hinweis daß der Kollege mit dem Hochdruckreiniger ja möglicherweise zu lange auf die Sensoren gehalten hätte wurde auch nicht akzeptiert.

Zwei Fragen habe ich:

1) Habe gerade mal die entsprechende Sicherung gezogen, hat aber leider nix geholfen, was könnte ich jetzt noch tun um zu sehen ob ich die Parkhilfe wieder hinkriege?

2) Wie sieht es mit der Haftung der Waschanlage aus? habe ich echt Pech gehabt oder müssen die für so was haften?

Schon mal danke für Eure Reaktion,

Saabagain

19 Antworten
am 30. März 2007 um 11:04

falls es dich beruhigt:

ich hatte auch mal eine ganze weile lang sporadisch immer mal wieder parkhilfe defekt.

ist weggegangen nach inspektion, evtl batterie an-abgeklemmt?

warte einfach mal ab ob das irgendwann durchrocknet

Re: Haftung Waschanlage Parkhilfe

 

Zitat:

Original geschrieben von Saabagain

Gerade den schwarzen Teufel zum Frühjahrsputz in die Waschanlage gefahren. Kommt auch blitzeblank strahlend wieder raus, nur beim Rückwärtsfahren kommt die SID Meldung "Parkhilfe Fehler". Habe mich gleich beim Betriebsleiter der Waschanlage gemeldet ,der lehnt aber jede Haftung ab, schliesslich wäre ja jedes Auto waschanlagentauglich. Mein Hinweis daß der Kollege mit dem Hochdruckreiniger ja möglicherweise zu lange auf die Sensoren gehalten hätte wurde auch nicht akzeptiert.

Zwei Fragen habe ich:

1) Habe gerade mal die entsprechende Sicherung gezogen, hat aber leider nix geholfen, was könnte ich jetzt noch tun um zu sehen ob ich die Parkhilfe wieder hinkriege?

2) Wie sieht es mit der Haftung der Waschanlage aus? habe ich echt Pech gehabt oder müssen die für so was haften?

Schon mal danke für Eure Reaktion,

Saabagain

Hallo Tobias,

es gibt da schon einige Urteile dazu. Wenn Du Mitglied beim ADAC bist, kannst Du Dir sicherlich entsprechende Urteile raussuchen lassen. Oder Google mal schön.

Wenn Du den Schaden sofort reklamiert hast bist Du eigentlich auf der sicheren Seite. Was der Betreiber "akzeptiert" oder nicht, ist schlimmstenfalls über Einschaltung juristischer Schritte zu erzwingen. Hierbei ist es sicherlich wichtig der Einrede, der Schaden hätte schon vor Nutzung der Waschanlage bestanden, zu begegnen. Am besten man hat zeitnah ne Inspektion durchführen lassen oder zumindesten nen neutralen Zeugen, der bestätigen kann, daß die Dinger vorher noch funktioniert haben.

Da die Sensoren sündhaft teuer sind, könnte man sich schon überlegen, ob man hier nicht die Arbeit den Schaden durch den Verursacher ersetzt zu bekommen, nicht einem "hungrigen" Anwalt überträgt.

Es gibt meiner Kenntnis nach nämlich sehr viele Juristen deren Durchschnittseinkommen in der Gegend von Briefträgern liegt und deshalb nichts gegen "Peanuts" haben. Was im übrigen nicht zwingend etwas über deren faktischen Qualität aussagt.

Aber ich schau mal in meinen ADAC-JUR-Mails nach ob ich was finde.

Gruß ins Bayrische

Wolfram

am 30. März 2007 um 11:56

Mehr als ärgerlich die Sache...

Aber jeder weiß: Recht haben und Recht bekommen sind bekannterweise zwei Seiten einer Medaille.

Was ich sagen will: Den Nachweis zu führen dürfte schwierig sein, denn schließlich ist es auch Fahrzeugen mit Parkhilfe Herstellerseitig nicht untersagt, Waschanlagen zu benützen.

Und ob der Kollege mit dem Hochdruckreiniger wirklich zu lange draufgehalten hat? Wer vermag das jetzt noch zu sagen, oder sind etwa Hochdruckreinigertypische Spuren im Lack erkennbar (Kreise/Ellipsen)?

Deinen Ärger und Frust kann ich verstehen, aber ob du auch recht bekommst? Who knows.

Vielleicht den Wagen erstmal ein paar Stunden in der Sonne parken, soll sich ja auch schonmal als guter Tip in solchen Fällen bewährt haben.

Gruß, Jan900

Themenstarteram 30. März 2007 um 12:26

Vielen Dank für Eure schnellen Reaktionen.

Ich denke das trocknen lassen ist eine gute Idee, noch haben wir Sonne hier, also vielleicht ist alles halb so schlimm. Ich glaube ich habe beim Sicherungsziehen auch die Zündung noch angehabt, dadurch klappt das vielleicht auch nicht (wobei ich zumindest damit die lästige "Service ist fällig" Meldung ausgeschaltet habe).

Wolfram, wenn Du was von den ADAC-Juri's findest, wäre natürlich super toll!

Ist halt nervig das ganze, aber ich bleibe mal positiv und vertraue auf Saab's Qualitätssensoren etc und ein Quentchen Glück!

am 30. März 2007 um 14:56

damit das ersatzpflichtig wäre, müsste ein mitarbeiter nachweislich schuldhaft gehandelt haben. das lässt sich normalerweise nicht nachweisen.

am 2. April 2007 um 8:10

Du mußt darlegen und beweisen, daß die Einparkhilfe vor der Wäsche in Ordnung war, weil beispielsweise Deine Gattin am Morgen des Waschtages noch damit rückwärts ausgeparkt hat. Dann mußt Du darlegen, daß die Einparkhilfe unmittelbar nach der Wäsche defekt ist. Am besten bestätigt Dir der Freundliche den Sensordefekt.

Damit hast Du den Schaden positiv nachgewiesen und es besteht der Beweis des ersten Anscheins, daß schadensursächlich die unsachgemäße Wäsche war. Ein Verschulden irgendeines Mitarbeiters mußt Du dann n i c h t nachweisen. Es ist Sache des Waschanlagenbetreibers, sich von dem vermuteten Verschulden zu entlasten.

Alles weitere solltest Du mit Deinem Rechtsanwalt besprechen.

am 2. April 2007 um 8:36

Zitat:

Original geschrieben von Advokat

Damit hast Du den Schaden positiv nachgewiesen und es besteht der Beweis des ersten Anscheins, daß schadensursächlich die unsachgemäße Wäsche war. Ein Verschulden irgendeines Mitarbeiters mußt Du dann n i c h t nachweisen. Es ist Sache des Waschanlagenbetreibers, sich von dem vermuteten Verschulden zu entlasten.

Alles weitere solltest Du mit Deinem Rechtsanwalt besprechen.

Das halte ich für ein Gerücht. Einen ersten Anschein auf dieser Grundlage zu formulieren, wird nicht haltbar sein. Ein optischer Schaden ist nicht erkennbar.

.......................

@Saabagain

Sorry, aber wenn die "Parkhilfe" die Waschstraße nicht übersteht, kann man das wohl kaum dem Betreiber anlasten. Wenn es beim Lidl auf dem Parkplatz passiert wäre, würdest Du die ja auch nicht wegen der der Einkaufswagen auf dem Geländer regresspflichtig machen...

shit happens

Viele Autos sind einfach nicht waschanlagentauglich.

Der Besitzer hat das Problem, der Waschanlagenbetreiber oftmals unschuldig den schwarzen Peter. Die Hersteller läßt das kalt.

Laut Vorschrift darf man heutzutage das Auto bald gar nicht mehr waschen. Die Sensoren sind nicht wasserfest (alle Hersteller), Aluzierleisten oxidieren (Audi), Plastikteile fallen in der Waschstraße ab (zB Mini Spoiler und A-Holmkappen)

Die Innenräume darf man nur noch mit einem feuchtem Tuch behandeln. Alle Airbaghaltigen Bauteile gar nicht.

Dann kommen noch die ganzen minderwertigen Materialen dazu aus denen die Autos bestehen. Kunststoffe sehen fleckig aus, Armaturenbretter sind schwer zu reinigen, Lacke ab Werk mangelhaft.

Man hat es nicht leicht.

 

Natürlich sollte man Schäden durch die Waschstraße sofort an Ort und Stelle melden. Später hat man logischerweise keine Chance mehr.

Ein Vorwäscher muß wissen das man nicht mit Hochdruck auf die Sensoren darf.

Fehlfunktionen passieren aber häufig nach einer normalen Wäsche, die Sensoren sind einfach empfindlich

Themenstarteram 2. April 2007 um 10:55

Glück gehabt

 

Danke nochmals für Eure Reaktionen. Ich hatte gleich nachdem ich noch auf dem Gelände der Waschanlage den Fehler bemerkt hatte ein Schadensprotokoll mit dem Betriebsleiter ausgefüllt um den Vorfall zumindest dokumentiert zu haben. Es ist jedoch äusserst lästig zu beweisen daß es vor dem Waschen funktioniert hat und danach nicht.

Naja, wie auch immer, die Sonne heilt viel, scheinbar ist da Wasser durch die Dichtungen gelaufen oder ähnliches, jetzt ist der schwarze Blitz sonnengetrocknet und die Fehlermeldung ist weg (und die Parkhilfe funktioniert). Also nochmal Dussel gehabt, nur fährt man mit so einer Erfahrung nicht gerade beruhigt beim nächsten Mal in die Waschanlage.......

PS: dafür habe ich jetzt wieder die Erinnerung an den Servicetermin auf dem SID, Schrauber ich komme....!

Vielen Dank nochmal und Grüße,

Tobias

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Das halte ich für ein Gerücht. Einen ersten Anschein auf dieser Grundlage zu formulieren, wird nicht haltbar sein. Ein optischer Schaden ist nicht erkennbar.

Das halte ich nicht für ein Gerücht :D So läuft im deutschen Recht die Beweisführung ab. Auf einen optischen Schaden kommt es übrigens nicht an.

Viele Grüße

Celeste

am 3. April 2007 um 19:39

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

Das halte ich nicht für ein Gerücht :D So läuft im deutschen Recht die Beweisführung ab. Auf einen optischen Schaden kommt es übrigens nicht an.

Viele Grüße

Celeste

Dann probiere es mal aus :D Du müsstetst die Funktion der PDC mit einem unvoreingenommenen Zeugen direkt vor der Waschanlage nachweisen können. Und wenn der o.g. Fall eintritt, das die PDC nach dem Trockenen wieder geht, ist der Betreiber sowieso aus dem Schneider.

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Dann probiere es mal aus :D Du müsstetst die Funktion der PDC mit einem unvoreingenommenen Zeugen direkt vor der Waschanlage nachweisen können. Und wenn der o.g. Fall eintritt, das die PDC nach dem Trockenen wieder geht, ist der Betreiber sowieso aus dem Schneider.

Brauch ich nicht, meine funktionieren ja :D

Hallo,

jetzt gebe ich meinen Senf auch noch dazu!

Ob die Parksensoren schon vor dem Waschgang defekt waren müsste doch eigentlich durch das Auslesen des Fehlerspeichers dokumentierbar sein.

Markus

Nein, klappt nicht.

Willst Du erst in die Werkstatt und einen Notar aufsuchen bevor Du Dein Auto wäscht ?

Der Sensor legt auch keinen Fehler an wenn er etwas erkennt, er ist ja nicht defekt.

Autos die Probleme mit den Sensoren haben kann man eben nicht einfach mal durch die Waschstraße fahren, Punkt. Unseren Mini habe ich nicht durch die Waschstraße fahren können, bei den Fahrzeugen gab es zu viele Schäden (Spoiler abgerissen, A-Säulen Verkleidungen fliegen weg). Das liegt am Hersteller, nicht an der Wäsche. Der Kunde ist der Dumme.

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