Haftung offensichtlicher Mangel
Hallo!
Habe ein Auto in Zahlung gegeben bei einem Autohändler. Auf dem Fahrzeug was ich dort gelassen habe hat sich jetzt rausgestellt, dass eine falsche Reifengröße montiert war.
Nachdem bereits der Inzahlungsnahmekaufvertrag unterschrieben war und das Auto bereits beim Händer abgegeben wurde, ist es ihm aufgefallen und er verlangt jetzt neue Reifen.
Ist das rechtens, denn schließlich ist der Händler der Fachmann und hätte sich den Wagen doch beim Ankauf richtig anschauen müssen ?
Der Wagen wurde zwecks Bewertung unter die Lupe genommen und bei Übeergabe wurde ebenfalls nochmal geschaut.
86 Antworten
Zitat:
@augenauf schrieb am 25. Januar 2021 um 09:43:38 Uhr:
Die entscheidende Frage ist doch: wusste der VK vom Mangel?
Wenn ja, dann hat er schlechte Karten und er hätte den Mangel im Vertrag anmerken müssen!Wenn nicht, dann hat der K Pech gehabt.
Aber anscheinend ist es eher ersteres......
...wenn schon, wäre die entscheidende Frage: Kann dem Verkäufer nachgewiesen werden, dass er vom Mangel wusste? Wenn ja, könnte man über eine "arglistige Täuschung" des Autohändlers nachdenken, was diesen zur Anfechtung des Kaufvertrages berechtigen würde.
Über eine Gewährleistung lässt sich m.E. aus den oben genannten Gründen nichts für den Ankäufer herausholen. Als Verbraucher muss niemand Mängel im Vertrag anmerken, nur arglistig verschweigen darf man tatsächlich bekannte Mängel nicht. Daraus ergibt sich dann die obige Beweisfrage.
Zitat:
@Matsches schrieb am 25. Januar 2021 um 11:19:08 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 25. Januar 2021 um 09:02:47 Uhr:
Dann sind die gefahrenen Räder nicht eingetragen. Auch das hätte dem Käufer und Verkäufer auffallen müssen.
Ist das heute tatsächlich noch so?
Ich meine schon vor Jahren vernommen zu haben, daß nicht mehr so wie früher zwingend alle möglichen optionalen Reifengrößen in den Zulassungsbescheinigungen aufgeführt sind.
Eben dafür gibt es die COC.
Alles was von den dort aufgeführten Rad/Reifenkombinationen abweicht, benötigt ne Eintragung.
Zitat:
@latexallergie schrieb am 25. Januar 2021 um 11:44:30 Uhr:
Man überlege sich, was hier los wäre, wenn der Händler ein Auto mit falschen Reifen verkauft hätte. 😉
Ja, ist ja normal. Als Gewerbetreibender muss ich für die Dinge, mit denen ich mein Gewerbe betreibe, einstehen. Als Privatperson nicht. Da darf ich nur nicht arglistig bekannte Mängel verschweigen. Die Hürde ist eine ganz andere. Und eine völlig sachgerechte Lösung, finde ich.
Zitat:
@NOMON schrieb am 25. Januar 2021 um 11:49:39 Uhr:
Zitat:
@augenauf schrieb am 25. Januar 2021 um 09:43:38 Uhr:
Die entscheidende Frage ist doch: wusste der VK vom Mangel?
Wenn ja, dann hat er schlechte Karten und er hätte den Mangel im Vertrag anmerken müssen!Wenn nicht, dann hat der K Pech gehabt.
Aber anscheinend ist es eher ersteres......
...wenn schon, wäre die entscheidende Frage: Kann dem Verkäufer nachgewiesen werden, dass er vom Mangel wusste? Wenn ja, könnte man über eine "arglistige Täuschung" des Autohändlers nachdenken, was diesen zur Anfechtung des Kaufvertrages berechtigen würde.
Über eine Gewährleistung lässt sich m.E. aus den oben genannten Gründen nichts für den Ankäufer herausholen. Als Verbraucher muss niemand Mängel im Vertrag anmerken, nur arglistig verschweigen darf man tatsächlich bekannte Mängel nicht. Daraus ergibt sich dann die obige Beweisfrage.
Dein vorletzter Satz ergibt keinen Sinn.
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Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 25. Januar 2021 um 11:50:26 Uhr:
Zitat:
@Matsches schrieb am 25. Januar 2021 um 11:19:08 Uhr:
Ist das heute tatsächlich noch so?
Ich meine schon vor Jahren vernommen zu haben, daß nicht mehr so wie früher zwingend alle möglichen optionalen Reifengrößen in den Zulassungsbescheinigungen aufgeführt sind.
Eben dafür gibt es die COC.
Alles was von den dort aufgeführten Rad/Reifenkombinationen abweicht, benötigt ne Eintragung.
Diese Unterlagen liegen aber nicht immer vor. Gerade wenn wie hier anscheinend ein altes, dickes Schiff verkauft wurde der wahrscheinlich durch einige Hände ging.
Zitat:
@Andreas.Weber schrieb am 25. Januar 2021 um 11:56:24 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 25. Januar 2021 um 11:50:26 Uhr:
Eben dafür gibt es die COC.
Alles was von den dort aufgeführten Rad/Reifenkombinationen abweicht, benötigt ne Eintragung.Diese Unterlagen liegen aber nicht immer vor. Gerade wenn wie hier anscheinend ein altes, dickes Schiff verkauft wurde der wahrscheinlich durch einige Hände ging.
Das weißt du woher?
Wer bei solchen Rad/Reifenkombinationen nicht nachschaut , ob erlaubt oder nicht versteht sein Handwerk nicht.
Zitat:
@SigurdPetersen schrieb am 25. Januar 2021 um 08:53:01 Uhr:
Weil auch das Offensichtliche ein Sachmangel sein kann.
Nö. Es ist Vertragsgrundlage.
Das wäre so als würden sie ein blaues KFZ kaufen wollen, sich ein Rotes anschauen und auch so kaufen um dann aufgrund der Farbabweichung vom Vertrag zurücktreten wollen.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 25. Januar 2021 um 12:05:51 Uhr:
Zitat:
@Andreas.Weber schrieb am 25. Januar 2021 um 11:56:24 Uhr:
Diese Unterlagen liegen aber nicht immer vor. Gerade wenn wie hier anscheinend ein altes, dickes Schiff verkauft wurde der wahrscheinlich durch einige Hände ging.
Das weißt du woher?Wer bei solchen Rad/Reifenkombinationen nicht nachschaut , ob erlaubt oder nicht versteht sein Handwerk nicht.
Da spricht ja ein Profi...
Zitat:
@Andreas.Weber schrieb am 25. Januar 2021 um 15:49:27 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 25. Januar 2021 um 12:05:51 Uhr:
Das weißt du woher?Wer bei solchen Rad/Reifenkombinationen nicht nachschaut , ob erlaubt oder nicht versteht sein Handwerk nicht.
Da spricht ja ein Profi...
Naja, so wie es aussieht wohl mehr als Du!
Zitat:
@ktown schrieb am 25. Jan. 2021 um 15:48:36 Uhr:
@SigurdPetersen schrieb am 25. Januar 2021 um 08:53:01 Uhr:
Weil auch das Offensichtliche ein Sachmangel sein kann.Nö. Es ist Vertragsgrundlage.
Das wäre so als würden sie ein blaues KFZ kaufen wollen, sich ein Rotes anschauen und auch so kaufen um dann aufgrund der Farbabweichung vom Vertrag zurücktreten wollen.
Das ist ja nun Unfug.
Die Farbe lässt die BE nicht erlöschen und lässt sich auch nicht arglistig täuschen.
Da spricht ja ein Profi...
Naja, so wie es aussieht wohl mehr als Du!
Hüstel.......
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