Haftung des TÜV bei übersehenen Mängeln

Hallo zusammen.

Ich war vor ca. 2 Wochen mit unserem Wohnwagen beim TÜV. Bemängelt wurden Bremsen und Auflaufdämpfer. Die Reifen waren auch zu alt, das wusste ich aber schon. Ich hab dann in den sauren Apfel gebissen und das gute Stück (schon 21 Jahre alt, aber gut gepflegt) zur Werkstatt gefahren. Alles zusammen rund 500 Euro Reparaturkosten.

Leider erst am Ende der Reparatur ist dem Mechaniker aufgefallen, dass das Fahrgestell gebrochen ist. Der Wohnwagen ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, ich kann das Teil mehr oder weniger verschrotten. Der Bruch am Fahrgestell ist sicher schon länger dort, das sieht man deutlich.
Jetzt die Frage: Ist der TÜV bei solchen Dingen haftbar für die letztlich unnütze Reparatur und die daraus entstandenen Kosten? Abgesehen vom Geld finde ich es auch schlimm, dass ein so offensichtlicher Riss im Fahrwerksbereich übersehen wird. Der Wohnwagen würde demnächst in der Mitte auseinanderbrechen, da der zweite Träger sich schon verformt und sicher auch bald bricht. Wenn man mal ne abgefahrene Bremsscheibe übersieht kann ich das noch bedingt verstehen. Aber so ein Riss, der einem förmlich ins Auge springt muss -gerade aufgrund der großen Gefahr- gesehen werden.

So, jetzt hab ich mal mein Ärger von der Seele geredet. Vielleicht kann ja jemand was zur Haftung des TÜV in solchen Fällen sagen.

Danke und schönen Abend!

Alex

Beste Antwort im Thema

Wie schon oben erwähnt ist es ne "amüsante" Einstellung von einigen Menschen... Wenn die Werkstatt aufeinmal Mängel findet die ein Kollege übersehen hat bei der HU, machen wir Prüfer unsere Arbeit direkt schlecht und wir sind doch wie "Trüffelschweine" darauf dressiert soviel wie möglich zu finden.
Lassen wir im Gegenzug nen 5 Jahre alten PKW durchfallen weil die Rückstrahler nach Umbau nicht mehr da sind, sind wir die übelsten Spaßverderber :-)
Schonmal dran gedacht, dass wir eventuell auch nur Menschen sind auch wenn wir Dipl.-Ings sind und beim TÜV oder den anderen Kittel Orgas arbeiten ?

Natürlich hab auch ich schonmal das eine oder andere übersehen, was dann zum Glück nachher in der Inspektion auffiel und der freundliche Mechaniker mich drauf hingewiesen hat und es beseitigt hat und genauso oft nutzt man seinen immer kleiner werdenen Spielraum aus um die Kunden so oft es geht zufrieden zu stellen.
Es ist natürlich äusserst ärgerlich das nen Rahmen/Fahrwerksriss übersehen wurde, aber nen Foto von dieser Eindeutigen Sache wäre dennoch der Sache hier sehr dienlich.
Wir sind keine Monster 😉 Wir machen nur unsere Arbeit und da passieren genauso Fehler wie überall auf der Welt....

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Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Also für mich ist ein (wirtschftl.) Totalschaden, wenn die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen. Das dürfte bei 21 Jahren nicht all zu schwer sein... Wieso muss man da Haare drüber spalten, dass alles iwie reparabel sei, obwohl schon die Arbeitsstunde wenigstens 50 Euro kostet.

dann kauf mal n wohnwagen der nicht grad im zustand 6 ist. da wirst die wundern was die noch kosten selbst wen sie 30 jahre alt sind, der tüv 10 jahre abgelaufen und auch sonst der zustand eher als lausig zu bezeichnen ist...😉

Zitat:

Ich frage mich bei solchen Fällen eher: Wozu gehe ich überhaupt zum TÜV, wenn ich dann doch keine Garantie bekomme? Kein Mehrwert zum regulären Werkstattbesuch, nur Geldvernichtung.

nochmals: der tüv ist ein mensch wie du und ich der auch mal fehler macht. aber klaro wen man ALLES anzweifelt dann hilft wohl nur sich n strick zu nehmen. den eine 100% garantie gibt dir nur der tod. alles andere sind faule kompromisse im leben.

du gehst zum tüv weil wir sonst türkische (grad die führen den tüv grad ein. und schau mal was da so alles bei rüber kommt!)/afrikanische/asiatische verhältnisse haben wo jeder machen kann was er will. wen dann mal eins von 100.000 autos dummerweise ne plakette bekommt die es nicht kriegen dürfte dann is das immernoch ne gute quote.

ausserdem kann auch der tüv mensch trotzt studiums nicht hellsehen und kann dir nicht vorhersagen das deine bremse die nächsten 2 jahr hällt oder das deine reifen mit 3mm profil auch noch so lange halten.

jetzt machst mit deinem mofa mal n satten burnout und gehst zum tüv zurück und sagst "ey ich war vor ner stunde da und mein reifen is total runter und du pflaume hast ohne mängel gestempel, ich verklag dich"...sehr sinnvolle garantie die du da einforderst.

ach ja bestes beispiel:
http://www.motor-talk.de/.../...en-schleift-im-radkasten-t3370179.html
ich klatsch mir irgendwelche felgen ans auto, schau NICHTS nach, mach eine höchst zweifelhafte "eintragung" beim "schummel tüv" und beschwer mich dann hinterher weils kacke ist?

Ich sage nicht, dass ich vom TÜV Perfektion verlange, ich frage mich nur, welchen Mehrwert ich davon hab.

Je nach Fahrzeug bin ich ohnehin mindestens ein mal, bis zu drei Mal pro Jahr in ner Vertragswerkstatt zur technischen Durchsicht. Das sind auch keine schlechteren Mechaniker als die Jungs vom TÜV, im Gegenteil genau auf ihre Marke spezialisiert. Was bringt also der Termin alle 2 Jahre? Um das zu rechtfertigen, müssten die m. E. schon besser sein und mehr finden.

naja es ist ja löblich das DU zur vertragswerkstatt gehst. aber auch diese machen öfters mal fehler, siehe diverse adac oder andere werkstatt testberichte. und dann gehen die einen oder anderen zu irgendwelchen ketten wie alt teile unger wo die leute schon beim glühbirnen tauschen überfordert sind...oder in der vertragswerkstatt macht die durchsicht der stift der grad erst vor 2 stunden aus der disse rausgekommen ist und nur dank aspirin auf den beinen halten kann....😉

über das thema "kompetenz im autohaus" kann man sich auch wieder seitenlang auslassen. nur soviel nebenher. meinen firmenwagen kontrolliere ich z.b. IMMER wen er aus der werkstatt kommt. den da ist schon zuviel vorgefallen in den letzten jahren.

und in einer lada werkstatt wo es nur 2 modelle gibt ja da kann man sich spezialisieren, aber z.b. bei vw wo es gefühlte 4r2368734687236578643925 modelle gibt, u.a. solche exoten wie n fox, käfer etc..da KANN keiner wirklich kompetent sein. die ham vielleicht alle etwas ahnung, aber ein prüfer der solche autos einmal die woche und das über jahre auf der grube hat....dem spreche ich da etwas mehr kompetenz zu.

Ich brauch das ja für die Garantie.

Klar machen die Vertragswerkstätten auch Fehler. Aber ob nun mein Mechaniker die Ölablassschraube nicht richtig anzieht oder der Prüfer nen gebrochenen Rahmen übersieht... äh... warum soll ich da zum Prüfer gehen? Warum reicht's nicht, dass ich die Seite aus'm Serviceheft einscanne und das per eMail zum TÜV schicke als Beleg, dass ich mich an die Intervalle halte?

Und wenn du sagst, der Mechaniker bei VW kann sich wegen der vielen Fahrzeuge nicht spezialisieren... Der steht Jahre lang jeden Tag in der Werkstatt und fummelt nur an den VWs rum. Der Prüfer hingegen muss sich mit allen Modellen aller Hersteller befassen. Ist doch iwo logisch, dass der Mechaniker da mehr Ahnung hat.

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Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Ich brauch das ja für die Garantie.

und wieviele leute im grossdeutschen reich fahren PRIVAT neuwägen? 😉

Zitat:

Klar machen die Vertragswerkstätten auch Fehler. Aber ob nun mein Mechaniker die Ölablassschraube nicht richtig anzieht oder der Prüfer nen gebrochenen Rahmen übersieht... äh... warum soll ich da zum Prüfer gehen? Warum reicht's nicht, dass ich die Seite aus'm Serviceheft einscanne und das per eMail zum TÜV schicke als Beleg, dass ich mich an die Intervalle halte?

naja rechtliche geschichte: weil eben ein gelernter oder von mir aus auch gelernter facharbeiter mit meisterbrief eben nicht die ausbildung dazu hat. egal ob er sowas im schlaf macht oder nicht. wen du schon 20 häuser gebaut hast und alles im schlaf elektrisch vertüddeln kannst dann DARFST du es eben nicht. weil dir dazu der passende schein fehlt. ok kann man jetzt von halten oder drüber denken wie man will. für gewisse jobs brauchst eben gewisse kenntnisse und hintergrundwissen. oder würdest du dir den herz bypass auch vom zahnarzt oder tierarzt legen lassen? also ich net?!

Zitat:

Und wenn du sagst, der Mechaniker bei VW kann sich wegen der vielen Fahrzeuge nicht spezialisieren... Der steht Jahre lang jeden Tag in der Werkstatt und fummelt nur an den VWs rum. Der Prüfer hingegen muss sich mit allen Modellen aller Hersteller befassen. Ist doch iwo logisch, dass der Mechaniker da mehr Ahnung hat.

naja wiegesagt da bin ich anderer meinung. den:

1) die leute die JAHRELANG bei der selben werkstatt arbeiten die würde ich gerne sehen. das is die absolute ausnahme. und ob du nun heute an einem 2010er golf was fummelst und morgen kommt einer mit nem 76er kübel daher...da bekommen dann viele grosse augen wen man denen erklährt warum da keine federn eingebaut sind sondern drehstäbe. übertrieben? ja ok geb ich dir recht...aber da musst netmal übertreiben. wen ich als hobbyschrauber einem vw meister erklähren muss wie man an einem 15 jahre alten passat eine grundeinstellung durchführt oder das die kiste zwar einen fehlerspeicher hat, der aber nur mittels werkstattlampe ausgeblinkt werden kann dann ist das ein armutszeugniss. und im übrigen KEINE ausnahme sondern eher die regel wie ich vor jahren mal feststellen durfte.

2) bin ich der meinung das ein tüv prüfer der frisch anfängt vielleicht ein problemchen hat. aber späterstens nach einem jahr hast du jedes auto schon x mal gehabt und kennst die machen und die typischen mängel. im übrigen ist die vorgehensweise bei nahezu jedem auto gleich. ok bei einem 88er opel kadett schaut man in sachen rost genauer hin als bei einem alu audi. aber ansonsten ist das ja immer das schema f. bremsen, licht, lagerung, antriebsstrang und n paar kleinigkeiten. rein theoretisch kann das jeder dem du die checkliste gibst. dann würden eben nur mehr autos durchfallen weil das "gefühl" bzw die erfahrung halt erst mit den jahren kommen bei manchen sachen die man eben nicht messen kann wie das spiel einer kardanwelle etc...

Keiner ist verpflichtet zum TÜV zu gehen.

Zitat:

Original geschrieben von Abschenker


Keiner ist verpflichtet zum TÜV zu gehen.

Ich schon. Alle 2 Jahre. Zumindest so lange ich mein Fahrzeug weiter im öffentlichen Straßenverkehr bewegen will.

TÜV Prüfer ist mit hoheitlichen Aufgaben betraut. Daher gilt hier die Amtshaftung (§839 BGB).

Ein Betroffener kann aber nur dann Ersatzansprüche stellen, wenn ihm ein Schaden entstanden ist. Dies trifft im hier geschilderten Fall offensichtlich nicht zu.
Also nach meiner Schlussfolgerung keine Amtshaftung.

O.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Zitat:

Original geschrieben von Abschenker


Keiner ist verpflichtet zum TÜV zu gehen.
Ich schon. Alle 2 Jahre. Zumindest so lange ich mein Fahrzeug weiter im öffentlichen Straßenverkehr bewegen will.

Bist du nicht, kannst auch zur GTÜ, Dekra, FSB KÜS, etc.^^

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


TÜV Prüfer ist mit hoheitlichen Aufgaben betraut. Daher gilt hier die Amtshaftung (§839 BGB).

Ein Betroffener kann aber nur dann Ersatzansprüche stellen, wenn ihm ein Schaden entstanden ist. Dies tifft im hier geschilderten Fall offensichtlich nicht zu.
Also nach meiner Schlussfolgerung keine Amtshaftung.

O.

Kommen jetzt wieder die Mutmaßungen? Bitte Beleg , Quelle, etc. DANKE.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Zitat:

Original geschrieben von Abschenker


Keiner ist verpflichtet zum TÜV zu gehen.
Ich schon. Alle 2 Jahre. Zumindest so lange ich mein Fahrzeug weiter im öffentlichen Straßenverkehr bewegen will.

sorry aber das is wortklauberei 😉

im volksmund meint der bundesbürger "eine gesetzliche prüforganisation" wen er zum tüv geht. ob das nun dekra, güs, oder mehmets dönerbude heisst ist dann nebensache 😉

wen ich ein tempo brauche dann nehme ich gerne auch ein aldi papiertaschentuch 😉

Oder Tesa, oder nen Kärcher, Hilti etc.

Danke, onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von Abschenker



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


TÜV Prüfer ist mit hoheitlichen Aufgaben betraut. Daher gilt hier die Amtshaftung (§839 BGB).

Ein Betroffener kann aber nur dann Ersatzansprüche stellen, wenn ihm ein Schaden entstanden ist. Dies tifft im hier geschilderten Fall offensichtlich nicht zu.
Also nach meiner Schlussfolgerung keine Amtshaftung.

O.

Kommen jetzt wieder die Mutmaßungen? Bitte Beleg , Quelle, etc. DANKE.

Was soll belegt werden?

1. dass bei Pflichtverletzung des Prüfers die Amtshaftung greift oder
2. dass der Prüfer nur bei Schäden haftet?

ZU 1. Ergibt sich aus der hoheitlichen Tätigkeit.
ZU 2. ergibt sich aus dem von mir genanten Paragraphen.
Ich habe noch ein wenig gegoogelt, um eine ausführlichere Darstellung der Amtshaftung zu finden:

also hier:  www.rechtslexikon-online.de/Amtshaftung.html

O.

Für ne Amtshaftung muss man einem Prüfer aber erstmal Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisen...

Zitat:

Original geschrieben von Blue1983


Für ne Amtshaftung muss man einem Prüfer aber erstmal Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisen...

Bis ein Bundesland für einen Pflichtverletzung zahlt, muss noch einiges mehr erfüllt sein.

O. 

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