Haftung des TÜV bei übersehenen Mängeln
Hallo zusammen.
Ich war vor ca. 2 Wochen mit unserem Wohnwagen beim TÜV. Bemängelt wurden Bremsen und Auflaufdämpfer. Die Reifen waren auch zu alt, das wusste ich aber schon. Ich hab dann in den sauren Apfel gebissen und das gute Stück (schon 21 Jahre alt, aber gut gepflegt) zur Werkstatt gefahren. Alles zusammen rund 500 Euro Reparaturkosten.
Leider erst am Ende der Reparatur ist dem Mechaniker aufgefallen, dass das Fahrgestell gebrochen ist. Der Wohnwagen ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, ich kann das Teil mehr oder weniger verschrotten. Der Bruch am Fahrgestell ist sicher schon länger dort, das sieht man deutlich.
Jetzt die Frage: Ist der TÜV bei solchen Dingen haftbar für die letztlich unnütze Reparatur und die daraus entstandenen Kosten? Abgesehen vom Geld finde ich es auch schlimm, dass ein so offensichtlicher Riss im Fahrwerksbereich übersehen wird. Der Wohnwagen würde demnächst in der Mitte auseinanderbrechen, da der zweite Träger sich schon verformt und sicher auch bald bricht. Wenn man mal ne abgefahrene Bremsscheibe übersieht kann ich das noch bedingt verstehen. Aber so ein Riss, der einem förmlich ins Auge springt muss -gerade aufgrund der großen Gefahr- gesehen werden.
So, jetzt hab ich mal mein Ärger von der Seele geredet. Vielleicht kann ja jemand was zur Haftung des TÜV in solchen Fällen sagen.
Danke und schönen Abend!
Alex
Beste Antwort im Thema
Wie schon oben erwähnt ist es ne "amüsante" Einstellung von einigen Menschen... Wenn die Werkstatt aufeinmal Mängel findet die ein Kollege übersehen hat bei der HU, machen wir Prüfer unsere Arbeit direkt schlecht und wir sind doch wie "Trüffelschweine" darauf dressiert soviel wie möglich zu finden.
Lassen wir im Gegenzug nen 5 Jahre alten PKW durchfallen weil die Rückstrahler nach Umbau nicht mehr da sind, sind wir die übelsten Spaßverderber :-)
Schonmal dran gedacht, dass wir eventuell auch nur Menschen sind auch wenn wir Dipl.-Ings sind und beim TÜV oder den anderen Kittel Orgas arbeiten ?
Natürlich hab auch ich schonmal das eine oder andere übersehen, was dann zum Glück nachher in der Inspektion auffiel und der freundliche Mechaniker mich drauf hingewiesen hat und es beseitigt hat und genauso oft nutzt man seinen immer kleiner werdenen Spielraum aus um die Kunden so oft es geht zufrieden zu stellen.
Es ist natürlich äusserst ärgerlich das nen Rahmen/Fahrwerksriss übersehen wurde, aber nen Foto von dieser Eindeutigen Sache wäre dennoch der Sache hier sehr dienlich.
Wir sind keine Monster 😉 Wir machen nur unsere Arbeit und da passieren genauso Fehler wie überall auf der Welt....
49 Antworten
Ein Bundesland wird für nen Prüfer nie zahlen ;-) Nur mal so am Rande.
Ausserdem hab ich ja garnichts gegen deine Aussage gesagt.
Zitat:
Original geschrieben von Blue1983
Ein Bundesland wird für nen Prüfer nie zahlen ;-) Nur mal so am Rande.Ausserdem hab ich ja garnichts gegen deine Aussage gesagt.
Habe es auch nicht als Angriff aufgefasst.
Richtig, Land wird nicht zahlen. Aber wenn man wegen Schadenersatzklage erhebt, muss man das zuständige Bundesland verklagen und nicht den Prüfer oder die Prüforganisation.
Habe hier bei MT mal gelesen, dass die Länder mit den Prüfstellen Abkommen haben, aufgrund derer im Falle einer erfolgreichen Klage die Prüfstellen zahlen.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Habe hier bei MT mal gelesen, dass die Länder mit den Prüfstellen Abkommen haben, aufgrund derer im Falle einer erfolgreichen Klage die Prüfstellen zahlen.
Kann man auch in der Anlage VIIId StVZO nachgucken zum Thema Anerkennung von Prüforganisationen. Die müssen eine Haftpflichtversicherung haben und das Land von Ansprüchen freizustellen. D.h. bei Fehlverhalten eines Prüfers zahlt die Prüforganisation bzw. deren Versicherung. Allerdings nur für Schäden die aus dem Fehlverhalten entstanden sind, nicht für übersehene Mängel pauschal.
Zum Rest siehe Amtshaftung. Viel muss dafür gar nicht passieren, ein Schaden der aus der Prüftätigkeit entsteht reicht völlig. Z.B. wenn das Auto von der Hebebhühne fällt 😛
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Kann man auch in der Anlage VIIId StVZO nachgucken zum Thema Anerkennung von Prüforganisationen. Die müssen eine Haftpflichtversicherung haben und das Land von Ansprüchen freizustellen. D.h. bei Fehlverhalten eines Prüfers zahlt die Prüforganisation bzw. deren Versicherung. Allerdings nur für Schäden die aus dem Fehlverhalten entstanden sind, nicht für übersehene Mängel pauschal.Zum Rest siehe Amtshaftung. Viel muss dafür gar nicht passieren, ein Schaden der aus der Prüftätigkeit entsteht reicht völlig. Z.B. wenn das Auto von der Hebebhühne fällt 😛
Entscheidend ist -wie hier auch ausgeführt wird- dass ein Schaden entstanden ist.
Ein übersehener Mangel ist zunächst kein Schaden. Daher auch zunächst keine Haftung.
O.
Ähnliche Themen
Hallo!
Wenn ein TÜV - Prüfer am Freitag Abend vor einer Tour eine Plakette an einem sonst einwandfreien Motorrad verweigert weil der Tacho nicht funktioniert, ist das natürlich weitsichtig und völlig i.O.
Übersieht er einen gebrochenen Rahmen an einem Wohnwagen, ist das menschlich.
Schon klar...
Wenn wir uns schon eine aufwändige und für den Verbraucher sehr teure technische Überprüfung alle 2 Jahre leisten, sollte sie auch nach vernünftigen Maßstäben erfolgen. An dem Wohnwagen funktionierten sicherlich alle Birnchen wunderbar und auch das Türschloss wurde geprüft. Aber die wirklich wichtigen Punkte fielen nicht auf.
Gruß,
M.