Haftung bei Kauf in den USA

Harley-Davidson

Gibt es in den USA beim Kauf von Händlern eine Sachmängelhaftung von 2 Jahren wie bei uns ?

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Stimmt etwa was nicht mit der Schnäppchen-US-Möhre?😁

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Zitat:

@Gerelly schrieb am 17. Mai 2015 um 19:25:56 Uhr:


Ich würde gern wissen, ob es auch für den Amerikaner eine Sachmängelhaftung gibt ? Egal ob privat oder Händler?

Hier aus einem USA Portal geklaut:

Implied Warranties/Konkludente Garantien
Die konkludenten Garantien sind gesetzlich festgelegt und basieren auf dem Grundsatz „angemessener Wert für den bezahlten Preis“ (fair value for money spent), der durch das Common Law geprägt wurde. Sie gelten jedoch nur unter Kaufleuten.

Man unterscheidet zwischen „implied warranties of merchantability“, im folgenden „Garantien für die Eignung zu dem üblichen Zweck“ genannt, und zum anderen „implied warranties of fitness for a particular purpose“, im folgenden „Garantien für die Eignung zu einem besonderen Zweck“ genannt. Die konkludente Garantie für die Eignung zu dem üblichen Zweck gewährleistet, daß das jeweilige Produkt geeignet ist, den üblicherweise erwarteten Zweck zu erfüllen, und daß kein erheblicher Mangel vorhanden ist. Sie gleichen weitgehend § 434 I 2 Nr. 2 BGB.

Erfüllt ein Produkt/eine Sache nicht den üblichen Zweck, muß der Verkäufer Abhilfe in der Weise schaffen, daß der Käufer ein geeignetes Produkt erhält. Die konkludente Garantie für die Eignung zu einem bestimmten Zweck gewährleistet hingegen, daß das jeweilige Produkt geeignet ist, einem speziellen Zweck zu entsprechen. Das ist der Fall, wenn der Käufer nach einem Produkt verlangt, das einen bestimmten, nicht unbedingt üblichen Zweck erfüllen soll und der Verkäufer sodann auf eines seiner Produkte hinweist. Sie ist daher mit der Beschaffenheitsgarantie des § 434 I 2 Nr. 1 BGB zu vergleichen.

Konkludente Garantien gewährleisten die Beschaffenheit eines Produktes zum Zeitpunkt des Kaufs, nicht jedoch eine spezielle Haltbarkeitsdauer dieses Produktes. Die übliche Haltbarkeitsdauer ist jedoch wiederum Teil der Geeignetheit für den üblichen oder speziellen Zweck. Zu beachten ist, daß etwa Verschleißerscheinungen, Schäden wegen Fehlgebrauchs oder Gebrauchs entgegen der Gebrauchsanweisung nicht den konkludenten Garantien unterfallen.

Eine spezielle Regelung hinsichtlich der Dauer von konkludenten Garantien gibt es nicht, dies kann von Bundesstaat zu Bundesstaat variieren. Bei gebrauchten Waren gewährleistet die Garantie für die Eignung zum üblichen Zweck, daß das Produkt wie zu erwarten gebrauchsfähig ist, gemessen an der Art des Produktes und der Preisspanne.

Ein vertraglicher Ausschluß der konkludenten Garantien ist grundsätzlich in den meisten Bundesstaaten möglich, allerdings muß der Verkäufer den Käufer dann schriftlich darauf hinweisen. In einigen Staaten hingegen darf ein Mindestmaß an konkludenter Garantie nicht ausgeschlossen werden (z. B. Alabama, Connecticut, Kansas…); siehe hierzu den Magnuson-Moss Warranty Act. Wird eine schriftliche Garantie für das Produkt gegeben, ist ein Ausschluß der konkludenten Garantien per Bundesgesetz verboten."

Gruß Michel

Zitat:

@PreEvo schrieb am 16. Mai 2015 um 20:25:56 Uhr:


nee, is klar...du fragst nur für den unwahrscheinlichen fall der fälle .. harhar

"Es geht nicht um mich, es geht um einen guten Freund..."

Harhar

@ B-Michel
Das ist eine Information, mit der ein interessierter Mensch etwas anfangen kann. Dafür herzlichen Dank.

Gebrauchte KFZ und Motorräder werden in der Regel mit dem Zusatz " as is, no warranty " verkauft, da hat der Käufer immer die Arschkarte , er kann doch lesen.
Die Vollkaskomentalität der Deutschen gibt es drüben nicht, ich spreche da aus eigener Erfahrung, hier zum nachlesen .http://www.autobytel.com/.../

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@driver 191
auch Dir herzlichen Dank !

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