Haftung bei Gefälligkeit PKW Unfall

Hallo ihr Experten,

ich hätte da mal ne Frage und zwar ist mir vor ca. 2 Monaten mit dem Auto eines Freundes ein Unfall passiert. Beim aus Parken bin ich gegen eine Hauswand gekommen, es ist nur ein Sachschaden am Auto und nicht an der Mauer. Das Auto war ein MAZDA 323 Bj. 91 wert laut Autoscout24 1300 €.

Die Sache ist so entstanden wir waren bei Freunden und alle bis auf ich haben Alkohol getrunken. Als die Vorräte aufgebrauch waren kam mein Freund auf die Idee dass wir zur Tankstelle gehen und neuen kaufen. Da man ja neuerdings keine Alkohol nach 22h ohne Auto an der Tanke bekommt musste also einer fahren. Ich war der einzige der Fahren konnte und habe mich auch dazu bereit erklärt. Mir wurde das Auto von meinen freund zu Verfügung gestellt und keinerlei Bedingungen für die Benutzung Aufgelegt und dann geschah das Unglück.

Da ich wusste das meine Privathaftpflicht den Schaden nicht übernehmen wird und sonst auch keine Versicherung. Sind wir so verblieb das mein freund einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt anfertigen lässt. Der Kostenvoranschlag belief sich auf 3000€. Also ein wirtschaftlicher Totalschaden. Naja ich habe meine Freund Angetobten das ich das Auto reparieren werde jedoch von mir Privat mit Hilfe eines Bekannten der KFZ-Meister ist und eine Lackiererei besitzt oder 500€ Schadenersatz zahle. Nun ja der Vorschlag kam nicht so gut an und er bestand auf einmal nur noch auf 1500€ jedoch ist das immer noch zu viel finden ich bei einem Momentan wert von 1300€.

Ich habe nun die Befürchtung das er vor Gericht gehen will. Nun mein frage wie sieht es aus bin ich überhaupt Schadenersatz pflichtig da ich ja nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt habe und aus einer Gefälligkeit heraus. Wie stehen seine Chancen von mir Schadenersatz zubekommen. Ich weiß dass ich nur verpflichtet bin wenn überhaupt den momentan wert minus Restwert zu erstatten.

Gruß und danke schon mal

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Colt_BJ.89_75PS


also ich bin nicht der Meinung das ich Schadenersatzpflichtig bin, da ich nicht zu meinen Gunsten das Fahrzeug geführt habe, keine Vorteile hatte und weil ich darum gebiete wurde (Auftrag). Sprich dies ist keine Leihe wie im Klassischen Sinn. Des weitern geht es hier wie oben beschrieben um keine KfZ-Versicherung sondern um eine Zivilrechtliche Angelegenheit.

OK, du weisst also, wie man Google bedient.

Das ist sehr schön - nur mir drängt sich da die Frage auf: Warum stiehlst du anderen Leuten dann hier die Zeit, wenn du es sowieso besser weisst?

Du bist also der Meinung nicht schadenersatzpflichtig zu sein: Schön.

ICH werde dich hiervon nicht abbringen und wenn dich der Richter dann zum Schadenersatz verurteilt, sagst du ihm einfach, dass er keine Ahnung von Google hat.

@HarryKF: Der stillschweigende Haftungsausschluss ist eine rechtliche Frage, keine Frage der Versicherungsbedingungen.

Von daher kann durchaus auch beim KFZ-Gebrauch ein stillschweigender Haftungsausschluss vorliegen.

Warum das allerdings im vorliegenden Falle NICHT gegeben ist, schreibe ich hier nicht (nochmal) - ist mir meine Zeit für zu schade, der TE weiss es ja sowieso besser.

Er soll sich das dann von einem Richter erklären lassen.

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Hallo
Ein Freund von mir fuhr mein Auto aus der Garage und verkratzte dabei leider meine Beifahrertür, muss dafür mein Vollkasko aufkommen sprich ich gehe in den Prozenten hoch, oder gibt es noch eine andere Versicherung von ihm die eventuell zahlen könnte. Private Haftpflicht...

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ein Freund hat mein Auto beschädigt' überführt.]

Gibt nur zwei Möglichkeiten,die Vollkasko bemühen oder den Freund selbst zahlen lassen.Eine andere Versicherung wird bei wahrheitsgemäßen Angaben nicht zahlen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ein Freund hat mein Auto beschädigt' überführt.]

Ich sehe vier Möglichkeiten:
1) Vollkasko
2) Versicherungsbetrug versuchen (Privathaftpflicht)
3) Freund zahlt
4) Du trägst den Schaden

Ich würde mich für eine der drei legalen Möglichkeiten entscheiden. 😉

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ein Freund hat mein Auto beschädigt' überführt.]

Die Sache ist möglicherweise eine Angelegenheit von Anstand und Sitte.

Der Unglücksrabe muss wahrscheinlich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen als Schadenverursacher gar nicht für die Schadenbeseitigung aufkommen. Stichwort Gefälligkeitsschaden.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ein Freund hat mein Auto beschädigt' überführt.]

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Hier geht es ja um eine gemeinschaftliche Lösung.
Keiner soll den Schaden tragen, dieser soll vielmehr ausgelagert werden.
Das folgenlos, d.h. ohne SB und ohne Mehrprämie.

Stichwort:
Gewinne einstreichen,
Verluste solidarisieren.

Womit wir wieder bei der von Beukeod verwendeten Formulierung sind:
Die Sache ist möglicherweise eine Angelegenheit von Anstand und Sitte.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ein Freund hat mein Auto beschädigt' überführt.]

hat der Freund einen Führerschein ?

und wer hat dem Dussel gesagt, er soll das Auto aus der Garage fahren ?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ein Freund hat mein Auto beschädigt' überführt.]

Hallo

Erst mal Danke für eure Hilfe, das Problem ist nicht, das er nicht zahlen will.
Sondern er versteht das er misst gemacht hat und will dafür auch gerade stehen.
Die Sache ist einfach die das eine Lackierung leider ziemlich teuer ist und ich ihn auch nich so gerne auf allen kosten sitzen lassen will.
Er hat gefragt ob er das auto schnell rausfahren soll, damit ich das andere reinfahren kann. WAr leider ein Fehler.
Ich denke die Vollkasko zu bemühen wird sich nich lohnen, dann muss er wohl leider selbst zahlen tut mir echt leid für ihn.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ein Freund hat mein Auto beschädigt' überführt.]

Er muss überhaupt nicht bezahlen.

Er hat Dir einen Gefalllen getan und damit ist er nach der Gesetzslage von der Haftung befreit.
Streng genommen bist Du derjenige, für den es doof gelaufen ist.

Unter Kumpels könnte man sich auf 50:50 einigen.
Wäre für beide Seiten fair.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ein Freund hat mein Auto beschädigt' überführt.]

hat der Freund einen Führerschein ?

wenn NICHT, dann kann er die Bezahlung des Schadens verweigern!

Du hättest ihn dann nämlich nicht fahren lassen dürfen ...

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ein Freund hat mein Auto beschädigt' überführt.]

Er hat einen Führerschein

UNd ich sehne offengestanden auch nicht ein den Schaden selbst zu bezahlen, da ich ihn nich verursavht habe.
Würde ich sein Auto beschädigen würde ich das selbstverständlich auch bezahlen.
Aber dies steht glücklicherweise ja nicht zur Debatte.
Da er ja bereit ist den Schaden zu bezahlen.
Habe eben nur nach einer anderen Lösung gesucht

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ein Freund hat mein Auto beschädigt' überführt.]

Das Problem hatte ein Kumpel von mir auch. Einen anderen den Wagen von den Eltern fahren lassen, weil er schon besoffen war, aber noch in die Disko wollte. Ende vom Lied: Beim Rausfahren aus der Garage den Wagen verkratzt, 1400 Euro Schaden.

Sie haben sich auf jeden Fall darauf geeinigt, dass sie sich den Schaden teilen, also 700 er und 700 der Fahrer, alleine schon der Freundschaft wegen...

War aber ne knifflige Situation, was hätte hier da gemacht?
Er wollte weg, war aber besoffen und hat den anderen quasi dazu gedrängt zu fahren, obwohl dieser eigentlich keine Lust hatte...

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ein Freund hat mein Auto beschädigt' überführt.]

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von drei2er


(...)War aber ne knifflige Situation, was hätte hier da gemacht?
Er wollte weg, war aber besoffen und hat den anderen quasi dazu gedrängt zu fahren, obwohl dieser eigentlich keine Lust hatte...

*lol*

Vielleicht sollten beide erwachsen werden? 😉

Grüße
Schreddi

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ein Freund hat mein Auto beschädigt' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von drei2er


War aber ne knifflige Situation, was hätte hier da gemacht?

Ein Taxi gerufen.

Irgendwie habe ich den Eindruck, daß viele Autobesitzer irgendwie Hemmungen haben, in solchen Situationen ein Taxi zu benutzen...🙄

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ein Freund hat mein Auto beschädigt' überführt.]

Bei entsprechendem Vertrauen in den Fahrer hätte ich ihn/sie durchaus gefragt. Ich habe ja auch schonmal andere Leute mit meinem Auto fahren lassen...

Wenn er/sie allerdings nicht will... dann eben nicht.

Ansonsten: Fahrrad/ÖPNV/Fuß/Taxi...

MfG, HeRo

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ein Freund hat mein Auto beschädigt' überführt.]

die Schäden an fremden Autos, die Fahranfänger typischerweise beim Rausfahren aus einer Garage anrichten, sind unter Lehrgeld zu verbuchen

ist mir zuletzt 1974 passiert

Schaden 12,30 DM

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ein Freund hat mein Auto beschädigt' überführt.]

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