Haftung bei Gefälligkeit PKW Unfall

Hallo ihr Experten,

ich hätte da mal ne Frage und zwar ist mir vor ca. 2 Monaten mit dem Auto eines Freundes ein Unfall passiert. Beim aus Parken bin ich gegen eine Hauswand gekommen, es ist nur ein Sachschaden am Auto und nicht an der Mauer. Das Auto war ein MAZDA 323 Bj. 91 wert laut Autoscout24 1300 €.

Die Sache ist so entstanden wir waren bei Freunden und alle bis auf ich haben Alkohol getrunken. Als die Vorräte aufgebrauch waren kam mein Freund auf die Idee dass wir zur Tankstelle gehen und neuen kaufen. Da man ja neuerdings keine Alkohol nach 22h ohne Auto an der Tanke bekommt musste also einer fahren. Ich war der einzige der Fahren konnte und habe mich auch dazu bereit erklärt. Mir wurde das Auto von meinen freund zu Verfügung gestellt und keinerlei Bedingungen für die Benutzung Aufgelegt und dann geschah das Unglück.

Da ich wusste das meine Privathaftpflicht den Schaden nicht übernehmen wird und sonst auch keine Versicherung. Sind wir so verblieb das mein freund einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt anfertigen lässt. Der Kostenvoranschlag belief sich auf 3000€. Also ein wirtschaftlicher Totalschaden. Naja ich habe meine Freund Angetobten das ich das Auto reparieren werde jedoch von mir Privat mit Hilfe eines Bekannten der KFZ-Meister ist und eine Lackiererei besitzt oder 500€ Schadenersatz zahle. Nun ja der Vorschlag kam nicht so gut an und er bestand auf einmal nur noch auf 1500€ jedoch ist das immer noch zu viel finden ich bei einem Momentan wert von 1300€.

Ich habe nun die Befürchtung das er vor Gericht gehen will. Nun mein frage wie sieht es aus bin ich überhaupt Schadenersatz pflichtig da ich ja nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt habe und aus einer Gefälligkeit heraus. Wie stehen seine Chancen von mir Schadenersatz zubekommen. Ich weiß dass ich nur verpflichtet bin wenn überhaupt den momentan wert minus Restwert zu erstatten.

Gruß und danke schon mal

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Colt_BJ.89_75PS


also ich bin nicht der Meinung das ich Schadenersatzpflichtig bin, da ich nicht zu meinen Gunsten das Fahrzeug geführt habe, keine Vorteile hatte und weil ich darum gebiete wurde (Auftrag). Sprich dies ist keine Leihe wie im Klassischen Sinn. Des weitern geht es hier wie oben beschrieben um keine KfZ-Versicherung sondern um eine Zivilrechtliche Angelegenheit.

OK, du weisst also, wie man Google bedient.

Das ist sehr schön - nur mir drängt sich da die Frage auf: Warum stiehlst du anderen Leuten dann hier die Zeit, wenn du es sowieso besser weisst?

Du bist also der Meinung nicht schadenersatzpflichtig zu sein: Schön.

ICH werde dich hiervon nicht abbringen und wenn dich der Richter dann zum Schadenersatz verurteilt, sagst du ihm einfach, dass er keine Ahnung von Google hat.

@HarryKF: Der stillschweigende Haftungsausschluss ist eine rechtliche Frage, keine Frage der Versicherungsbedingungen.

Von daher kann durchaus auch beim KFZ-Gebrauch ein stillschweigender Haftungsausschluss vorliegen.

Warum das allerdings im vorliegenden Falle NICHT gegeben ist, schreibe ich hier nicht (nochmal) - ist mir meine Zeit für zu schade, der TE weiss es ja sowieso besser.

Er soll sich das dann von einem Richter erklären lassen.

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die zivilrechtliche antwort ist bereits gegeben: nach aktueller rechtssprechung am bgh fallen unentgeltliche rechtsgeschäfte unter freunden unter den punkt "gesellschaftliche / soziale kontakte". hierbei handelt es sich eindeutig um eine gefälligkeit - dein freund ist somit aus der nummer raus.

wie ihr das privat macht ist eure sache, dafür brauchst du hier keinen thread. die sache mit der vollkasko leuchtet ein, bringt dir aber eher nachteile als vorteile.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ein Freund hat mein Auto beschädigt' überführt.]

Ach wie schön - endlich mal wieder ein "Bei Geld hört jede Freundschaft auf"-Thread.

Eine Weisheit, die von mir hier seit Menschengedenken (zumindest seit ein paar Jahren) gepredigt wird.

Zur Frage: Volle Haftung ohne wenn und aber!

Gefälligkeit?

Wäre dann vielleicht gegeben, wenn du deinen sturzbesoffenen Kumpel heimgefahren hättest, weil der nicht mal mehr am Boden liegen konnte, ohne sich festzuhalten.

Allerdings möchte ich den Richter sehen, der eine Gefälligkeit annimmt, weil einer sagt: "Ich war noch nicht so bessoffen, wie der Rest der Party und bin deshalb Nachschub holen gefahren"😁

Davon abgesehen: Maximaler Entschädigungsbetrag wäre WB minus RW zuzüglich die üblichen Nebenkosten - versteht sich.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

..........weil einer sagt: "Ich war noch nicht so bessoffen, wie der Rest der Party und bin deshalb Nachschub holen gefahren"😁

und damit wäre dann wohl auch geklärt, warum die Mauer im Weg war........😎

Nur für den Fall das noch einer weitere Fragen hat........😁

Prost

Delle

Wenn der Wagen noch ohne irgendeine Verkehrsgefährdung voll fahrbereit ist, würde ich da garnichts reparieren lassen bei dem genannten Zeitwert. Wenn ich der Fahrzeugbesitzer wäre, würde ich mich schämen, wegen einer solchen Lapalie die Freundschaft aufs Spiel zu setzen.

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Zitat:

Original geschrieben von Colt_BJ.89_75PS


Nun mein frage wie sieht es aus bin ich überhaupt Schadenersatz pflichtig da ich ja nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt habe und aus einer Gefälligkeit heraus. Wie stehen seine Chancen von mir Schadenersatz zubekommen. Ich weiß dass ich nur verpflichtet bin wenn überhaupt den momentan wert minus Restwert zu erstatten.

Gruß und danke schon mal

Ja, du bist Schadenersatzpflichtig. Wie schon twelferider geschrieben hat max. WB-RW+NK

Gefälligkeiten gibts in der KfZ-Versicherung nicht!

Grüße, HarryKF

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wenn der Wagen noch ohne irgendeine Verkehrsgefährdung voll fahrbereit ist, würde ich da garnichts reparieren lassen bei dem genannten Zeitwert. Wenn ich der Fahrzeugbesitzer wäre, würde ich mich schämen, wegen einer solchen Lapalie die Freundschaft aufs Spiel zu setzen.

Leider in D weit verbreitet. Vor allem bei dem genannten BJ des Fahrzeuges und angebotenen 500€...

Zitat:

Original geschrieben von HarryKF



Ja, du bist Schadenersatzpflichtig. Wie schon twelferider geschrieben hat max. WB-RW+NK
Gefälligkeiten gibts in der KfZ-Versicherung nicht!

Grüße, HarryKF

Hi,

also ich bin nicht der Meinung das ich Schadenersatzpflichtig bin, da ich nicht zu meinen Gunsten das Fahrzeug geführt habe, keine Vorteile hatte und weil ich darum gebiete wurde (Auftrag). Sprich dies ist keine Leihe wie im Klassischen Sinn. Des weitern geht es hier wie oben beschrieben um keine KfZ-Versicherung sondern um eine Zivilrechtliche Angelegenheit.

Der Moralische ansatz bleibt bitte mal drausen. Ich fühle mich verpflichte Schadenersatz zuleisten jedoch im angemessenen Mase.

Ich habe mal was im I-net gefunden siehe unten.

Gefälligkeit; hier: Autofahrt, löst keinen Schadenersatzanspruch aus – Wer für einen Bekannten oder Freund aus Gefälligkeit dessen Auto zur Reparaturwerkstatt fährt und wieder abholt, der haftet nicht für einen Schaden am Wagen, der durch einen von ihm lediglich „leicht fahrlässig“ verursachten Unfall eingetreten ist, weil davon ausgegangen werden kann, dass sich die beiden – hätten sie vorher über solche Ansprüche geredet – auf einen Haftungsverzicht verständigt hätten.
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 17 U 103/96)

Naja, also Recht ist keine Meinungssache. Da dürftest du bei keinem Richter eine Chance haben, da du auch Vorteile von dem Bier hattest bzw. gehabt hättest. Und so Aussagen wie "ich was am wenigsten besoffen" kommen da sicherlich sehr gut.

Versuch dich irgendwie mit deinem zukünftigen Ex-Freund zu einigen. Ist schon spannend, dass der bei so einer alten Möhre soviel Gled haben will, aber das können wir hier nicht genau beurteilen.

Wenns vor Gericht geht wird teuer für dich. Schon allein wegen der NKs....

Zitat:

Original geschrieben von Colt_BJ.89_75PS


also ich bin nicht der Meinung das ich Schadenersatzpflichtig bin, da ich nicht zu meinen Gunsten das Fahrzeug geführt habe, keine Vorteile hatte und weil ich darum gebiete wurde (Auftrag). Sprich dies ist keine Leihe wie im Klassischen Sinn. Des weitern geht es hier wie oben beschrieben um keine KfZ-Versicherung sondern um eine Zivilrechtliche Angelegenheit.

OK, du weisst also, wie man Google bedient.

Das ist sehr schön - nur mir drängt sich da die Frage auf: Warum stiehlst du anderen Leuten dann hier die Zeit, wenn du es sowieso besser weisst?

Du bist also der Meinung nicht schadenersatzpflichtig zu sein: Schön.

ICH werde dich hiervon nicht abbringen und wenn dich der Richter dann zum Schadenersatz verurteilt, sagst du ihm einfach, dass er keine Ahnung von Google hat.

@HarryKF: Der stillschweigende Haftungsausschluss ist eine rechtliche Frage, keine Frage der Versicherungsbedingungen.

Von daher kann durchaus auch beim KFZ-Gebrauch ein stillschweigender Haftungsausschluss vorliegen.

Warum das allerdings im vorliegenden Falle NICHT gegeben ist, schreibe ich hier nicht (nochmal) - ist mir meine Zeit für zu schade, der TE weiss es ja sowieso besser.

Er soll sich das dann von einem Richter erklären lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Colt_BJ.89_75PS


Hi,
also ich bin nicht der Meinung das ich Schadenersatzpflichtig bin, da ich nicht zu meinen Gunsten das Fahrzeug geführt habe, keine Vorteile hatte und weil ich darum gebiete wurde (Auftrag). Sprich dies ist keine Leihe wie im Klassischen Sinn. Des weitern geht es hier wie oben beschrieben um keine KfZ-Versicherung sondern um eine Zivilrechtliche Angelegenheit.

Der Moralische ansatz bleibt bitte mal drausen. Ich fühle mich verpflichte Schadenersatz zuleisten jedoch im angemessenen Mase.

Ich habe mal was im I-net gefunden siehe unten.

Gefälligkeit; hier: Autofahrt, löst keinen Schadenersatzanspruch aus – Wer für einen Bekannten oder Freund aus Gefälligkeit dessen Auto zur Reparaturwerkstatt fährt und wieder abholt, der haftet nicht für einen Schaden am Wagen, der durch einen von ihm lediglich „leicht fahrlässig“ verursachten Unfall eingetreten ist, weil davon ausgegangen werden kann, dass sich die beiden – hätten sie vorher über solche Ansprüche geredet – auf einen Haftungsverzicht verständigt hätten.
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 17 U 103/96)

Hi,

du bist nach BGB § 823 Schadenersatzpflichtig. " ....derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, verpflichtet, den durch die Verletzung entstandenen Schadens zu ersetzen."

Das Gesetzt kennt hier kein leicht oder grob fahrlässig.
Der Umstand Leihe ist hier nicht relevant, da selbst bei Leihe die Rechtslage die gleiche wäre.

Die Einverständnis deines Bekannten war nicht für die Beschädigung seines Eigentums sondern nur zur Fahrt zur Tanke! Deshalb kann nicht davon ausgegangen werden da du aus der Nummer rauskommst.

ABER: Es gibt auch die Richterliche Freiheit, sprich im Prozess kanns immer anders kommen als man denkt.

Zitat:

Naja ich habe meine Freund Angetobten das ich das Auto reparieren werde jedoch von mir Privat mit Hilfe eines Bekannten der KFZ-Meister ist und eine Lackiererei besitzt oder 500€ Schadenersatz zahle

Dadurch hast du deine "Schuld" schon zugegeben. Das hebelt "den OLG Frankfurt" Status aus. Ich denke mal nicht das du da noch viele Möglichkeiten hast. Da brauchst du schon einen guten Verkehrsrechtler. Die Frage ist nur loht das ganze. Was ist mit der Freundschaft wenn Ihr euch auch noch vor Gericht fetzt?

Zugegeben, ist eine blöde Situation, aber kommt tagtäglich in D vor. Und eine Fahrerhaftung bzw. Fahrer-KfZ-Haftpflicht gibts bei uns noch nicht.

Grüße, HarryKF

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


@HarryKF: Der stillschweigende Haftungsausschluss ist eine rechtliche Frage, keine Frage der Versicherungsbedingungen.

Von daher kann durchaus auch beim KFZ-Gebrauch ein stillschweigender Haftungsausschluss vorliegen.

Stimmt, da hast du Recht. 🙂 In der Realität denke ich mal das der stillschw. sehr schwer durchzusetzen ist, oder?

Grüße, HarryKF

Grundvoraussetzung, dass der stillschweigende Haftungsausschluss greift, ist, dass die Gefälligkeit für den Gefälligkeitsnehmer einen wirtschaftlichen Wert darstellt.

Gehen wir mal von meinem ersten Beispiel aus, nämlich dass der Fahrzeugeigentümer nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug selbst nach hause zu fahren.

Er müsste also sonst Taxikosten bezahlen und sich ggf. am nächsten Tag wieder mit dem Taxi zu seinem Fahrzeug fahren lassen, um es abzuholen.

Findet sich nun jemand, der ihn nach hause fährt, so stellt diese Gefälligkeit durchaus einen wirtschaftlichen Wert dar.

Im vorliegenden Fall ist das aber nicht gegeben.

Der TE hat Alkoholnachschub für eine Party organisiert, an welcher er auch noch selbst teilgenommen hat.

Hierfür wurde ihm ein Fahrzeug überlassen.

Zwar hat der Fahrzeugeigentümer (vermutlich) auch von der neuen Alkohollieferung profitiert, aber erstens nicht nur er allein, zweitens war der TE selbst einer der Partyfeiernden und drittens fehlt es hier vollkommen an einem wirtschaftlichen Wert.

Aber der TE weiss es ja besser, somit soll es bei seinem (Irr-)Glauben verbleiben, einem Richter wird er vielleicht glauben.

Hallo zusammen,

also als erstes muss ich mal Ein bisschen mit Vorurteilen aufräumen. Ich hatte nichts getrunken geschweigenden vor was zu trinken (und daher auch keinerlei Vorteile von der Fahrt) denn ich musste selbst noch mit meinem eigen Fahrzeug am gleichen Abend fahren. Zweites war es keine Party sondern wir waren zu viert und hatten über alte Zeiten gelabert.

Wirtschaftlicher Hintergrund: Währe ich nicht gefahren hätte er mit der taxe zu tanke fahren müssen und daher auch kosten gehabt.

Ich hatte mir eigentlich gedacht das es im diesem Fall das gleich ist, wie wenn ich z.b einen Bekannten zum Augenarzt mit seinem Auto fahre um dort seine Brille zu holen ohne die er nicht fahren darf.

Des weitern,

Zitat:

Original geschrieben von HarryKF


Dadurch hast du deine "Schuld" schon zugegeben. Das hebelt "den OLG Frankfurt" Status aus.

in dem OLG Frankfurt steht: "er durch einen von ihm lediglich „leicht fahrlässig“ verursachten Unfall"

Daher ist auch hier klar wer Schuld am dem Unfall ist.

Gruß,

Zitat:

Original geschrieben von Colt_BJ.89_75PS


...denn ich musste selbst noch mit meinem eigen Fahrzeug am gleichen Abend fahren.

Da verstehe ich nicht so ganz, warum du die Fahrt zur Tankstelle nicht gleich mit deinem eigenen Fahrzeug durchgeführt hast.

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