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Haftpflichtvers. will ungerechtfertigt hohen Schaden regulieren (Verdacht auf Versicherungsbetrug)

Themenstarteram 29. März 2008 um 14:23

Hallo Allerseits,

===========

ich bräuchte ein wenig fachkundigen Zuspruch, da mir vor geraumer Zeit

und nach über 25 Jahren Unfallfreiheit eine dumme Sache passiert ist. Der

Fahrzeughalter ist wohl ein wenig speziell und ich den Eindruck habe, dass

ich bzw. meine Versicherung mächtig über den Tisch gezogen werden soll.

Das dumme ist, dass inzwischen meine Versicherung zahlen will, nachdem

die Gegenseite Klage eingereicht hat, obwohl der Sachverhalt klar auf dem

Tisch liegt und die Schadensforderungen weit nicht gerechtfertigt sind.

 

 

Zum Sachverhalt:

============

Ich habe ein einer Lichtzeichenanlage dem Gegenverkehr noch ein wenig

Platz machen wollen und dabei habe ich den Wagen vor mir berührt (DB

M-Klasse, W164), was ich allerdings nicht bemerkt hatte.

Als Schaden könnte man zwei kleine Scheuermarken ansehen, die je ca.

eine Fläche eines 2,- Euro Stückes ausmachen. Es sind rein oberflächliche

Schrammen / leichte Kratzer, scheinen aber neu zu sein und ich gehe auch

davon aus, dass die von meinem Nummernschildträger stammen. Ich bin

aber auch der festen Überzeugung, dass man das mit ein wenig Politur in

den Griff bekommen kann.

 

 => ein Bild vom Schaden ist in der Anlage...

 

Der Unfallgegner hat einen Rechtsanwalt und einen freien Gutachter

einschalten und und und... 

 

 

 

Inzwischen sieht die Situation wie folgt aus:

==============================

Der Gutachter meint einen Schaden von ca. 1.000,- € ermittelt zu haben.

Der tatsächlich vorhandene Schaden, wenn man überhaupt davon sprechen

kann, beläuft sich aber auf ca. 90,- €, da diese beiden kleinen  Stellen auf

einer Kunststoffabdeckung sind, die geklippst ist und mit wenigen Handgriffen

gewechselt werden kann. Für diese Arbeit sind bei Mercedes 5 AW vorgesehen.

 

Ich bin mir aber absolut sicher, dass ich bzw. meine Versicherung hier über

den Tisch gezogen werden soll. Nachdem ich das dem Unfallgegner mitgeteilt

habe, dass der von ihm geforderte Schadenhöhe unmöglich sein kann, hat er

mir noch gesagt, dass er ja nichts dafür kann, dass ich mit meiner Kiste an

seinen über 100.000,- € teuren Wagen ran gefahren wäre und das das

Gespräch damit für ihn beendet seit. Alles weitere würden dann seine

Anwälte machen. Die seien ja schließlich dafür da...

 

Ich war so vor den Kopf geschlagen, dass ich noch nicht einmal darauf

kam ihm direkt zu sagen, dass sich dann ja 210.000,- € geküsst haben...

Das wäre nämlich die einzig richtige Antwort gewesen...

 

 

Ich habe alle Informationen, Bilder vom Unfallort (auf denen man eher

keinen Schaden sehen kann), Auszüge aus dem Ersatzteilkatalog, einen

Kostenvoranschlag für so eine Reparatur u.s.w. (knapp 90,- €) u.s.w.

meiner Versicherung übersandt. Die hatte dann ein Gegenüberstellungs-

gutachten beauftragt. Diesen Auftrag haben die aber sofort zurück

gezogen, als die Klageschrift ins Haus flatterte.

 

Letzten Donnerstag hat man mir nun erklärt, dass die Versicherung

zahlen wird, weil ihr das Prozessrisiko zu hoch erscheint.

 

 

Meine Frage:

=========

Wie gehe ich nun am besten vor, damit die mit dieser Masche nicht durch

kommen. Man könnte ja fast auf die Idee kommen, dass der Unfallgegner

sich wohl möglich durch meinen Haftpflichtversicherung seine nächsten

Inspektionen gleich mit bezahlen lässt.

 

 

Gibt es vielleicht doch noch eine Möglichkeit, wie ich meine Versicherung

zwingen kann, dass sie nicht im Vorgriff und ohne weitere Abklärung des

Sachverhaltes reguliert?

 

 

Dieses Thema ist recht tatschi, da ja bereits eine Klage anhängig ist. Aus

diesem Grund gerne auch eure Meinung / eure Tipps via Messi oder Telefon.

Ich schicke euch gerne meine Tel.Nr bzw. rufe euch an, wenn ihr mir eine

entsprechende Messi schickt. Ich habe einen neuen Schriftsatz vorbereitet,

den ich am Montag zur Versicherung Faxen will, wo ich diesen nochmals

auffordere, dass sie diese in meinen Augen ungerechtfertigten Forderungen

abwehren soll. Ein vorläufiges Regulierungsverbot habe ich bereits vor

einigen Wochen erteilt.

 

 

Lieben Gruß,

Andreas...

Beste Antwort im Thema

Tag und willkommen im Forum!

Erstmal was grundsätzliches: Jeder Geschädigte hat unabhängig von der Höhe des Schaden Anspruch auf eine ordentliche Regulierung des Schadens. Diese behinhaltet unter anderem auch das Recht auf einen freien Gutachter und einen Anwalt.

Wenn du dir das Forum so durchliest wirst du feststellen, dass die meisten hier mit Problemen fast immer den Gang zum Anwalt geraten bekommen. "Dein" geschädigter hat dies getan, das ist nicht ungerecht(wenn vielleicht auch bei der Schadenhöhe unnötig). Da ein freier Gutachter sich das ganze angeschaut hat ist auch nicht von Betrug auszugehen...ausser man unterstellt diesem vereidigten Sachverständigen, dass er ein Betrüger ist...und damit wäre ich vorsichtig.

Es ist auch in der Tat so, dass ein kleiner Rempler, der zum Schaden an der lackierten Stoßstange schnell 1.000€ beträgt. Eigentlich gibt es gar keine Schäden unter 1k€ mehr...

Somit bleibt nur zu sagen, dass das Risiko(und die Kosten) in keinem Verhältnis zum Schaden stehen würde...und btw wird deine Versicherung sicherlich prüfen ob und in welcher Höhe die Ansprüche berechtigt sind....

Sorry

Grüßle

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21 Antworten

Wenn jemand zunächst das Schadensbild als richtig einräumt (Abdruck des Nummernschilds),

und dieses später widerruft (ein E38 kann einen W164 nicht im Bereich der Ladekannte berühren),

dann ist

ein TROLL unterwegs.

Themenstarteram 30. März 2008 um 20:58

Lieber Madcruiser,

=============

 

du scheinst es mit den AGB hier nicht so ernst zu nehmen, ansonsten

verbitte ich mir dieses Statement. Ich kann nichts dafür, wenn du die

technischen Zusammenhänge nicht verstehst. Kannst du mir bitte mal

erklären, wie du mit einem E38 im Bereich der Ladekante eines W164

Kratzer verursachen möchtest?

 

Eine Möglichkeit wäre z.B., wenn du einen E38 aufbockst und den

W164 rückwärts dagegen fährst, dann kann das gehen. Du kannst 

natürlich auch mit dem E38 ordentlich Anlauf nehmen und mit ca.

15-20 km/h dem hinten rein fahren, dann wird es deine E38 Motor-

haube vielleicht auch schaffen, die Ladekante des W164 zu berühren.

Dann sehen aber auch die Schäden ganz erheblich anders aus...

 

Ich hoffe, dass es hier auch noch andere User gibt, die so ein Posting

mit ein wenig ernster nehmen. Ich finde das nämlich nicht gerade

lustig, dass ich mit knapp 47 Jahren nun das erste mal in meinem

Leben verklagt werde.

 

Schau dir mal das Bild in der Anlage an, dann wird dir vielleicht ein

wenig klarer, worum es hier geht...

 

Ich empfehle auch noch einmal meine Anlage zu meinem zweiten

Posting genauer anzusehen... (Gegenüberstellung_Schaden.pdf)

 

 

 

Lieben Gruß,

Andres...

 

P.S.: Die Kontaktstellen sind auf dem silbergrauen Kunststoffteil,

das man unten am Stoßfänger erkennen kann. Dieses ist geklippst

und wird nicht lackiert.

Zitat:

Original geschrieben von angro

Lieber Madcruiser,

=============

du scheinst es mit den AGB hier nicht so ernst zu nehmen, ansonsten

verbitte ich mir dieses Statement. Ich kann nichts dafür, wenn du die

technischen Zusammenhänge nicht verstehst. Kannst du mir bitte mal

erklären, wie du mit einem E38 im Bereich der Ladekante eines W164

Kratzer verursachen möchtest?

Was hat die AGB hier mit dem Post von Madcruiser zu tun??

Zitat:

Ich hoffe, dass es hier auch noch andere User gibt, die so ein Posting

mit ein wenig ernster nehmen. Ich finde das nämlich nicht gerade

sehr lustig, dass ich mit knapp 47 Jahren nun das erste mal in meinem

Leben verklagt werde.

Wieso wirst du verklagt?? Bisher hab ich eigentlich nur gelesen das du verklagen willst.....:confused:

Zitat:

Schau dir mal das Bild in der Anlage an, dann wird dir vielleicht ein

wenig klarer, worum es hier geht...

Ich empfehle auch noch einmal meine Anlage zu meinem zweiten

Posting genauer anzusehen... (Gegenüberstellung_Schaden.pdf)

Was ja bis auf den Text identisch ist.....

Was ich jetzt nicht verstehe ist

Was willst du von uns wissen wenn du eh der Oberguru der KFZ Branche bist?

Das ist ein Forum hier wo jeder seine Meinung kundtun darf, auch wenn es einem anderen nicht passt!

Grüße

Steini

 

Themenstarteram 30. März 2008 um 21:38

Hallo Allerseits,

===========

ich habe mich hier weder zum Oberguro gemacht noch habe ich behauptet,

dass hier jemand betrügt. Ich habe einzig den Verdacht, das das so sein

kann, weil ich mir das anders nicht vorstellen kann.

 

Fakt ist und das habe ich weiter oben wohl schon geschrieben, dass die

Versicherung zahlen will, obwohl die Forderungen aus meiner Sicht völlig

fehl und überzogen sind. Es wurde seitens der Versicherung ein Gegen-

überstellungsgutachten beauftragt, dass sie aber sofort nach Eingang

der Klageschrift storniert haben. Damit haben sie eine eigene Sach- und

hoffentlich auch fachkundige Sicht auf das Geschehende vereitelt.

 

 

Meine Frage ist ganz einfach:

===================

Was kann ich tun, damit meine Versicherung ihre Aufgabe ernst nimmt

und diese in meinen Augen nachweislich ungerechtfertigte Forderung

abzuwehren. Diese Pflicht obliegt dem Haftpflichtversicherer ja auch.

 

Es gibt auch die Pflicht zur Kostenminimierung, dass darf in meinen

Augen aber nicht so weit gehen, dass die Versicherung jede Forderung

bezahlt, auch wenn sie noch so weit hergeholt ist. Hier sollte dann auch

der Abs. 10 des § 3 PfVG greifen, der bis zum 01.01.08 dieses klar fordert.

 

In meinen Augen entzieht sich der Versicherer in diesem Fall dieser

Pflicht und das will ich verhindern, da alle anderen Varianten, wie z.B.

im Nachgang klagen, eine Strafanzeige wegen des Verdachtes des

Verstoßes gegen § 263 StGB zu stellen und ein Strafverfahren und

dessen Ausgang abzuwarten - da ist die Frage, ob es überhaupt zu

einer Verhandlung kommt, bei der Arbeitsbelastung der Staatsanwalt-

schaften - alles nur noch mehr Geld und Zeit kostet.

 

Das einfachste wäre in meinen Augen, wenn die Versicherung den

Schaden ablehnt und dem Amtsgericht erklärt, dass wir uns verteidigen

wollen und das vor allem das Gegenüberstellungsgutachten nachvollzogen

wird. Das war wie schon geschrieben bereits beauftragt gewesen.

 

 

Lieben Gruß,

Andreas...

 

P.S.: Was dieses Statement von madcruiser mit den AGB zu tun hat?

Das mit dem TROLL halte ich schlichtweg für eine Beleidigung eines

anderen Usere, der in diesem Fall sogar ziemlich in der Patsche sitzt

und die ist sicherlich auch in diesem Forum nicht vorgesehen, oder???

Nimm dir einenn Anwalt, wenn du nicht möchtest das reguliert wird.

Moin,

Ich schließe diesen Beitrag an der Stelle ...

Ich finde es nicht statthaft, hier aufgrund einer subjektiven Einschätzung gleich mehreren Menschen Betrugsabsichten zu unterstellen.

Der von DIR Geschädigte hat einen Anspruch darauf, dass sein Schaden ohne Nachteil für Ihn selbst reguliert wird. Das DU der Meinung bist, hier nur einen Schaden von 39 Euro zu sehen ... ist einzig und allein DEIN PROBLEM. So führt man nunmal KEINE Reparatur ... an einem gerade mal max. 1 Jahr altem Fahrzeug durch.

Deine Versicherung wird das Gutachten und die Dokumentation geprüft haben, nach deinem Einwand abermals von einem Fachmann überprüfen gelassen haben ... und zum Ergebnis gekommen sein ... dass das Gutachten dem Schadensbild entspricht und so legitim ist.

Deine Versicherung wird definitiv KEINEN Schaden regulieren, den sie nicht regulieren muss. Weder in der Höhe, noch prinzipiell !

Ich möchte dich mal erleben, wenn dir einer nen Lackkratzer in dein fast neues Auto reinfährt und dann von dir verlangt dies mit ein bisschen Spucke und Politur wegzumachen ...

Gruß Kester

am 2. April 2008 um 7:16

Hallo,

zunächst danke an den Kollegen Rotherbach zur Schließung des Threads - er ist doch aus dem Ruder gelaufen.

Ich möchte aber dennoch noch etwas einwerfen - auch wenn ich dort die Meinung von Kester nicht vollumfänglich teile.

Es ist nicht statthaft, einen Frager hier als Troll zu bezeichnen - er hat hier nach Hilfe gefragt bzw. Erfahrungen.

Dass er wohl teilweise Fachwissen mitbringt, ist kein Grund, dies zu diskreditieren und den angefangenen Diskurs dann mit "wenn du eh alles besser weißt" zu beenden.

Eine gesunde Streitkultur verträgt auch, wenn der eine Part absolut meint, im Recht zu sein - das macht es doch erst aus.

Gewissen Beratungsresistenz mag vorliegen - aber in der gestellten Situation wäre wohl jedem daran gelegen, den rückkaufbaren Schaden gering als möglich zu halten. Ich denke, da sollte jeder mal selbst reflektieren.

Wie der TE dabei vorgeht, mag seine Sache sein und sicher nicht dem entsprechen, was einige andere hier tun würden.

Das Vorgehen der Versicherung - wissen wir alle - ist hier nur wirtschaftlich, nicht mehr und nicht weniger ("Betrug" ist ja zu hoch gegriffen und kann nicht nachgewiesen werden)

=====================================================

Dennoch - und das gilt mal wieder als Weckruf für die Zukunft:

Ich dulde es nicht, dass Frager sich als Troll bezeichnen lassen müssen - den Anstand haben wir alle nicht verloren, gehen respektvoll miteinander um.

Sollte dies nicht der Fall sein, muss ich andere Konsequenzen ziehen.

Okay - ich belasse es natürlich bei der Schließung - möchte aber gleichzeitig den TE einladen, zu berichten was rausgekommen ist.

Grüße

Schreddi

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