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Haftpflichtschaden und Versicherer zickt

Themenstarteram 22. Februar 2011 um 11:07

Hallo,

beim Ausparken ist mir jemand an mein (stehendes) Auto gefahren. Hinten ist die Stoßstange beschädigt und die Heckklappe ebenfalls. Der Fahrer hat sich auch gemeldet und alles ordnungsgemäß bei seiner Versicherung gemeldet. Ich war bei meiner Werkstätte, die haben einen externen Gutachter zugezogen, der den Schaden auf über 3.000 Euro geschätzt hat. Man muß die gesamte Heckklappe austauschen und ebenfalls die Stoßstange.

Nun hat sich die Versicherung gemeldet und nocheinmal einen Gutachter losgeschickt. Der hat sich das nochmal angeschaut und -oh Wunder- ist zu einem völlig anderen Ergebnis gekommen: Bei der Stoßstange reicht Lackierung und bei der Heckklappe reicht, wenn man es kittet.

Was stimmt denn nun? Muss ich das hinnehmen? Bin noch am überlegen, ob ich das machen lasse oder nicht. Das Auto gehört noch nicht zu 100% mir.

Für Infos wäre ich sehr dankbar.

massawa

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von massawa

Dann ist das Auto aber hinten nur gekittet und gilt wohl somit auch als Unfallwagen

das ist es auch, wenn es in einer fachwerkstatt ordnungsgemäß repariert wurde....

dein erster und zugleich größter fehler war, den gutachter der gegn. versicherung (um welche handelt es sich eigentlich?) bedingungslos zu akzeptieren...jetzt wissen die nämlich, das die mit dir spielen können wie sie gerade lust haben...

das geld des von dir in auftrag gegebenen gutachtens, wirst du ohne anwaltliche hilfe (der dir kostenfrei - zu lasten der gegnerischen versicherung zusteht) jedenfalls nicht bekommen...erst recht nicht, wenn du fiktiv abrechnen möchtest...

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41 Antworten
am 22. Februar 2011 um 11:13

Was heißt, das Auto gehört nicht zu 100%dir?

Geleast, Finanziert? Dann mal in den entsprechenden Unterlagen nachschauen. Dort steht drin wie im Falle eines Unfalls vorzugehen ist.

Gruß

Frank

Themenstarteram 22. Februar 2011 um 11:28

Hallo Frank,

über die Bank finanziert. Und nein, bezüglich eines Unfalls steht nichts drin. Nur daß man Reparaturen über 500.- machen muss. Meine Überlegung ist halt: Wenn ich den hohen KV ausgezahlt bekomme, schieb ich den Betrag zur Bank und lass es nicht reparieren und das Auto gehört zu 100% mir. Wenn ich viel weniger bekomme, muss ich es machen lassen. Dann ist das Auto aber hinten nur gekittet und gilt wohl somit auch als Unfallwagen.

Viele Grüße

massawa

am 22. Februar 2011 um 11:41

OK. Dann ist das geklärt. ;-)

Denn gerade bei Finanzierung/Leasing haben die Gesellschaften ein Wörtchen mitzureden.

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von massawa

Dann ist das Auto aber hinten nur gekittet und gilt wohl somit auch als Unfallwagen

das ist es auch, wenn es in einer fachwerkstatt ordnungsgemäß repariert wurde....

dein erster und zugleich größter fehler war, den gutachter der gegn. versicherung (um welche handelt es sich eigentlich?) bedingungslos zu akzeptieren...jetzt wissen die nämlich, das die mit dir spielen können wie sie gerade lust haben...

das geld des von dir in auftrag gegebenen gutachtens, wirst du ohne anwaltliche hilfe (der dir kostenfrei - zu lasten der gegnerischen versicherung zusteht) jedenfalls nicht bekommen...erst recht nicht, wenn du fiktiv abrechnen möchtest...

am 22. Februar 2011 um 11:58

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

...das geld des von dir in auftrag gegebenen gutachtens, wirst du ohne anwaltliche hilfe (der dir kostenfrei - zu lasten der gegnerischen versicherung zusteht) jedenfalls nicht bekommen...erst recht nicht, wenn du fiktiv abrechnen möchtest...

Das ist reine Spekulation von dir. Kann sein muss aber nicht sein.

Gruß

Frank, der schon den Ruf ab zum Anwalt hört.

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Das ist reine Spekulation von dir. Kann sein muss aber nicht sein.

glaubst du ernsthaft, wenn der te nen weinerlichen bitt-brief mit einer stellungsnahme des gutachters an die versicherung schickt, werden diese direkt und ohne große umschweifungen den vollen betrag an den te auszahlen? :confused:

und das versicherungen auf biegen und brechen alles versuchen um - bei fiktiver abrechnung - die schadenssumme zu drücken, dürfte doch auch dir bekannt sein...

deinen optimismus würde ich gerne haben ^^ ;)

Themenstarteram 22. Februar 2011 um 12:06

Hallo,

danke erstmal. Heisst das, Ihr ratet mir, zum Anwalt zu gehen?

massawa

Zitat:

Original geschrieben von massawa

Heisst das, Ihr ratet mir, zum Anwalt zu gehen?

Ja.

am 22. Februar 2011 um 12:25

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

.... glaubst du ernsthaft, wenn der te nen weinerlichen bitt-brief mit einer stellungsnahme des gutachters an die versicherung schickt, werden diese direkt und ohne große umschweifungen den vollen betrag an den te auszahlen? :confused:

und das versicherungen auf biegen und brechen alles versuchen um - bei fiktiver abrechnung - die schadenssumme zu drücken, dürfte doch auch dir bekannt sein...

deinen optimismus würde ich gerne haben ^^ ;)

Wer redet von einem weinerlichen Bitt-Brief?

Ich sicher nicht.

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von massawa

Hallo,

danke erstmal. Heisst das, Ihr ratet mir, zum Anwalt zu gehen?

massawa

lass mich raten, dein unfallgegner ist entweder huk oder allianzversichert :D

also ab zum anwalt ;)

Wieso denkt ich gerade an die Züricher?

Mein Rat: ab zum nächsten guten Anwalt der sich mit der Thematik auskennt.

Gruß

Hallo,

ein Nachbesichtigungsrecht hat die gegnerische Versicherung nicht.

Denn der Geschädigte darf bei einem Kraftfahrzeugunfall sich grundsätzlich auf ein von ihm eingeholtes Sachverständigengutachten zur Schadensermittlung verlassen.

Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn das eingeholte Gutachten gravierende Mangel aufweist, die auch für den Geschädigten ohne weiteres erkennbar sind oder Betrugsdelikte vermutet werden.

Du hättest die Nachbesichtigung mit guten gewissen verweigern können.

Übergib die Sache einen Anwalt, denn nur er wird alle deine Ansprüche für die vollständigen Schadensregulierung durchsetzen können.

Das solltest Du dir mal durchlesen:

http://www.ra-clemens-martin.de/.../...gen_durch_%20Versicherungen.pdf

Gruß

fordfuchs

 

Themenstarteram 22. Februar 2011 um 19:37

Zitat

Zitat:

lass mich raten, dein unfallgegner ist entweder huk oder allianzversichert :D

Tja, tatsächlich zweiteres. Danke auf alle Fälle für die Antworten. Daß ich das verweigern kann, wusste ich natürlich nicht. Gravierend was falsch gemacht hat der erste Gutachter sicher nicht, angeblich waren die Bilder, die er gemacht hat, so schlecht, daß sie sich das nochmal anschauen wollten...

Massawa

nimm dir einfach einen anwalt...die allianz versucht es immer erst auf die "nette" tour und wenn du mit einem anwalt kommst zahlen die auch ganz schnell. die 50% die sich keinen anwalt holen zahlen halt drauf und dies weiss die allianz auch gut zu nutzen!

ich hatte in meinem leben 4 schäden ... 2mal huk 2mal allianz... und jedes mal half nur der weg zum anwalt. die allianz zahlt dann auch schnell, gegen die huk musste ich beide mal vor gericht und habe auch beide mal gewonnen :D

früher war die allianz mal sehr gut in der schadenabwicklung aber die haben wohl einen tollen cpntroller gehabt der ihnen gezeigt hat wo sich schnell geld verdienen lässt...

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