Haftpflichtschaden und Versicherer zickt

Hallo,

beim Ausparken ist mir jemand an mein (stehendes) Auto gefahren. Hinten ist die Stoßstange beschädigt und die Heckklappe ebenfalls. Der Fahrer hat sich auch gemeldet und alles ordnungsgemäß bei seiner Versicherung gemeldet. Ich war bei meiner Werkstätte, die haben einen externen Gutachter zugezogen, der den Schaden auf über 3.000 Euro geschätzt hat. Man muß die gesamte Heckklappe austauschen und ebenfalls die Stoßstange.
Nun hat sich die Versicherung gemeldet und nocheinmal einen Gutachter losgeschickt. Der hat sich das nochmal angeschaut und -oh Wunder- ist zu einem völlig anderen Ergebnis gekommen: Bei der Stoßstange reicht Lackierung und bei der Heckklappe reicht, wenn man es kittet.
Was stimmt denn nun? Muss ich das hinnehmen? Bin noch am überlegen, ob ich das machen lasse oder nicht. Das Auto gehört noch nicht zu 100% mir.

Für Infos wäre ich sehr dankbar.
massawa

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von massawa


Dann ist das Auto aber hinten nur gekittet und gilt wohl somit auch als Unfallwagen

das ist es auch, wenn es in einer fachwerkstatt ordnungsgemäß repariert wurde....

dein erster und zugleich größter fehler war, den gutachter der gegn. versicherung (um welche handelt es sich eigentlich?) bedingungslos zu akzeptieren...jetzt wissen die nämlich, das die mit dir spielen können wie sie gerade lust haben...

das geld des von dir in auftrag gegebenen gutachtens, wirst du ohne anwaltliche hilfe (der dir kostenfrei - zu lasten der gegnerischen versicherung zusteht) jedenfalls nicht bekommen...erst recht nicht, wenn du fiktiv abrechnen möchtest...

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Zitat:

Original geschrieben von massawa


Tja, tatsächlich zweiteres.

warum wundert mich das kaum 🙄

aber mach dir nix draus...

bei mir hat der arroganzgutachter - nachdem der versicherung eindringlich durch meinen anwalt mitgeteilt wurde, das ich ohne gerichtlichen beschluss keine nachbesichtigung zulasse - mehrfach versucht sich unerlaubt zutritt zum auto zu verschaffen.....von dem umstand, der er nach 22uhr anrief um einen termin zu vereinbaren mal ganz abgesehen...

Zitat:

angeblich waren die Bilder, die er gemacht hat, so schlecht, daß sie sich das nochmal anschauen wollten...

*lol*

bei mir wollten die in einem fall, die nachbesichtigung damit begründen, das im gutachten arbeitsschritte aufgelistet wären, die sie

nicht nachvollziehen könnten....

als der gutachter den schrieb auf den tisch bekam - um sich dazu zu äußern - hat der sich fast vor lachen in die hose gepisst, denn das, was die arroganz da bemängelt hatte ist nirgens, nichtmal ansatzweise im gutachten aufgeführt gewesen...

Nach deutschem Schadenersatzrecht muss der Geschädigte so gestellt werden wie vor Eintritt der Schädigung - dazu passt kein Kitt an der Heckklappe - ausser der war schon vorher dort.

Zitat:

Original geschrieben von Krischy15711
Nach deutschem Schadenersatzrecht muss der Geschädigte so gestellt werden wie vor Eintritt der Schädigung - dazu passt kein Kitt an der Heckklappe - ausser der war schon vorher dort.

Echt jetzt..........😕

Auch wenn ihr mich jetzt steinigt:

Ich verstehe die Versicherung!

Zitat:

Original geschrieben von massawa


Hallo,

Ich war bei meiner Werkstätte, die haben einen externen Gutachter zugezogen, der den Schaden auf über 3.000 Euro geschätzt hat.

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Hallo Joschi,

was meinst du damit? Er hat halt ein Gutachten erstellt, das geht über grob 10 Seiten, und am Ende steht der Betrag von 3.247Euro und weiß-nicht wieviel Cent. Wieso betonst du das geschätzte?

Viele Grüße
Massawa

Ein Gutachter ist nicht unfehlbar und wird die Kosten auch nicht auf den Cent genau treffen.
Aber er ermittelt die Kosten für die Teile, die Arbeitseinheiten, usw.Schätzen sollte er nicht.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Ein Gutachter ist nicht unfehlbar und wird die Kosten auch nicht auf den Cent genau treffen.
Aber er ermittelt die Kosten für die Teile, die Arbeitseinheiten, usw.Schätzen sollte er nicht.

Ein Gutachten ist immer eine Prognose und daher auch eine Schätzung. Das ist Korinthenkackei Joschi....🙄

Hie geht es darum, dass der Reparaturweg im Gutachten angezweifelt wird. Und dazu können wir hier nicht viel sagen, das wir den Schaden nicht kennen.

Evtl. stellt der TE hier ja mal ein paar Bilder ein?

Gruß

Delle

Ich bin zwar der Meinung, wenn ich nichts zu verbergen habe, warum soll ich mich einer Nachbesichtigung entziehen.
Wenn es nach deutschem Recht geht, existiert ein pauschales Nachbesichtigungsrecht jedoch nicht so einfach für den gegenerischen Haftpflichtversicherer.

Hier mal ein interessanter Link:
http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell/?p=1003

Hier wird auf Erfahrung mehrerer Juristen im Bereich Schadenabwicklung durch Versicherungen hingewiesen.

Das mit dem Nachbesichtigen ist im Moment wieder ganz groß in Mode.

Es ist der Versicherungswirtschaft auch völlig Wumpe wer das Gutachten erstellt hat. 

Das ist Methode und wird mit System durchgeführt. Auch wenn es unnötiges Geld kostet, dass ist erst einmal egal.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ein Gutachten ist immer eine Prognose und daher auch eine Schätzung. Das ist Korinthenkackei Joschi....🙄

Du bist der Fachmann.😁

Ich dachte (bis jetzt) für eine Schätzung reicht ein KVA.

Morgen Delle,

wir wissen ja wieso... Und allein die Tatsache das sich ein Großteil der Geschädigten nicht gegen solche Pamphlete wehrt, rechnet sich der Aufwand der Assekuranzen für sie.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Das ist Methode und wird mit System durchgeführt. Auch wenn es unnötiges Geld kostet, dass ist erst einmal egal.

......und ich befürchte, dass es sich für die Versicherer rechnet, nachdem z.B. unser Lieblingsversicherer das schon seit Jahren betreibt (und nicht selten vor Gericht geht). Obwohl die coburger Richter gefühlt immer für den Anspruchsteller urteilen, wird weiter so verfahren, was darauf schliessen lässt, dass sich viele Geschädigte mit weniger abspeisen lassen, als ihnen zusteht......

Hallo,

Werde heute mal Fotos machen und einstellen. Auto ist aber gerade ohne mich unterwegs. Der erste Gutachter hat wohl kalkuliert, daß ich eine neue Heckklappe brauche, somit auch eine neue Heckscheibe und eine neue Stoßstange. Weil wohl die Heckscheibe nicht so ohne weiteres von der einen in die andere Heckklappe versetzt werden kann. Der Versicherungs-Gutachter ist der Meinung, ein Kitten der Heckklappe reiche aus, dann müsste man weder die Heckscheibe austauschen noch sonstwas. Auch ein Lackieren der Stoßstange reiche wohl aus. Nebenbei hat er noch bemerkt, daß er etwas bezweifelt, daß die Delle in der Heckklappe vom Parkschaden stammt und gemeint, die könne ja schon vorher drin gewesen sein - was ich schon eine ziemliche Dreistigkeit finde.
Mit welchem Betrag er aber dann kalkuliert, hat mir die Versicherung nicht mitgeteilt. Er hat das Auto auch nicht (im Gegensatz zu dem anderen Gutachter) auf der Hebebühne gesehen.
Nebenbei: Der erste Gutachter ist nicht ein Freund von mir oder sowas, sondern den hab ich über meine (ATU)-Werkstätte, die wollten das nicht selbst schätzen, sondern haben ihren normalen Gutachter dazugezogen.

Viele Grüße
Massawa

ATU in verbindung mit einem moeglicherweise zu hohen gutachten?
ein schelm der boeses dabei denken wuerde 😉
*scherz*

Hm, bloß, daß der Gutachter mir gleich dort in der ATU-Werkstatt gesagt hat, ich könne mir das ja auch auszahlen lassen. 🙄

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