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Haftpflichtschaden? Tür geöffnet und Mülltonne fällt auf anderes Auto

Themenstarteram 8. Januar 2023 um 12:12

Hallo zusammen,

 

Ich habe folgendes Problem. Meine Frau war gestern mit meiner Tochter und deren Freundin mit dem Auto unterwegs. Beim Zurückkommen und Einparken auf unserem Grundstück stand dann unsere Mülltonne etwas ungünstig und zwar neben unserem Auto.

Die Freundin meiner Tochter hat dann nicht geschaut und die Türe etwas stürmisch aufgemacht, so dass unsere Türe an unsere Mülltonne stieß und die Tonne dadurch auf den Nebenparkplatz auf dem Nachbargrundstück, das auch etwas dieser liegt fiel und dann das Auto vom Freund der Nachbarin beschädigt hat. Der Schaden hält sich in Grenzen, zwei Kratzer und eine kleine Delle, aber es ist definitv ein sichtbarer Schaden entstanden. Wir haben ihn auch schon informiert, aber er wollte sich dann nochmals bei Tageslicht das Auto ansehen.

Nun haben wir mit den Eltern der Freundin meiner Tochter telefoniert und sie sind unsicher, ob ihre Privathaftpflicht das übernehmen wird.

Ein KFZ- Haftpflichtschaden ist das ja eigentlich auch nicht, oder bzw würden die das überhaupt übernehmen, wenn es die Freundin meiner Tochter war?

Also insgesamt etwas blöd die Situation. Mein Gefühl war, dass die Eltern der Freundin sich nicht mit dem Geschädigten auseinandersetzen möchten. Allerdings kann ich nicht vermitteln, wenn meine Versicherung hier nicht involviert wird. Wie seht ihr das? Welche Versicherung müsste hier greifen?

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63 Antworten

Wie alt ist das Mädchen?

Es ist ein KFz haftpflichtschaden. Die Gefahr ging vom KFZ aus….Es ist dabei unerheblich, wer der Auslöser war. Tatsache ist hier die Gefahr, die vom versicherten Auto ausging. Es bedarf hier keiner weiteren Diskussion oder Vermittlung der Eltern mit den Geschädigten, der Fall ist eindeutig.

Wie hoch ist denn der Schaden?

Davon würde ich es abhängig machen überhaupt eine Versicherung zu involvieren.

Zitat:

@cki77 schrieb am 8. Januar 2023 um 13:15:54 Uhr:

Es ist ein KFz haftpflichtschaden. Die Gefahr ging vom KFZ aus….Es ist dabei unerheblich, wer der Auslöser war. Tatsache ist hier die Gefahr, die vom versicherten Auto ausging. Es bedarf hier keiner weiteren Diskussion oder Vermittlung der Eltern mit den Geschädigten, der Fall ist eindeutig.

Der keinesfalls eindeutig.

Klar. Es ist ein Schaden, den die Kfz Versicherung bezahlen würde.

Aber er ist ebenfalls über die PH der Freundin abwickelbar, da die Benzinklausel nicht erfüllt wird!

Entscheidend ist hier, wie alt die Freundin ist.

Was allerdings noch sein kann ist, dass der Fahrer eine Mitschuld bekommt, weil er zu Nahe an der Mülltonne gehalten hat.

Sehe es auch so, dass es nicht primär eine KH-Schaden ist und m. E. sollte zunächst die PH der Eltern des Mädchens kontaktiert werden. Da wird dann auch geklärt, ob das Mädel delektfähig ist.

Die Mitschuld, zu nahe an der Tonne geparkt zu haben kann man glaub ich vernachlässigen. Sonst gäbe es bei ganz vielen Parkplatzremplern Mitschuld....

Themenstarteram 8. Januar 2023 um 12:42

Das Mädchen ist 13. Wir werden es auch so machen, dass die Eltern des Mädchens erst einmal ihre Privathaftpflicht kontaktieren. Wenn es um eine Bagatelle vo wenigen hundert Euro geht, was ich vermute, dann werden wir es eh unter einander regeln. Der Vater des Mädchens meinte eben nur, dass es vielleicht mit ihrer Versicherung schwierig wird, weil nix dokumentiert ist bzw. Die Polizei den Schaden nicht angenommen hat. Aber wegen sowas muss man ja nicht die Polizei rufen. Wir haben ja Fotos gemacht und den Halter des anderen Fahrzeugs informiert.

Bis wann sollte ich im Falle spätestens meine KFZ Versicherung informieren? Soll ich das schonmal pro Forma machen, mit dem Hinweis darauf, dass die Eltern der Freundin Ihre PH informieren oder ist das ungeschickt?

Die Eltern der Freundin sollen das ihrer Privathaftpflichtversicherung melden, sofern die überhaupt eine solche haben.

Das ist nun wirklich kein großer Aufwand für die Eltern.

Lehnt deren Versicherung die Regulierung ab, kann man immer noch überlegen, wie weiter vorgegangen wird.

Um keine Obliegenheitsverletzung bzgl. der Schadenmeldung zu begehen, ist eine Mitteilung an die KFZ-Versicherung sinnvoll. Wichtig ist der explizite Hinweis, dass die PH der Eltern der Verursacherin vorab kontaktiert wurde und deren Regulierung abgewartet werden soll.

Wenn Du einen KFZ-Vertrag mit Ablauf 01.01. hast, hat das Versicherungsjahr erst frisch begonnen und es gibt keinen Ärger wg. potenrieller Rückstufung.

Themenstarteram 8. Januar 2023 um 12:55

Zitat:

@NDLimit schrieb am 08. Jan. 2023 um 13:47:07 Uhr:

Wenn Du einen KFZ-Vertrag mit Ablauf 01.01. hast, hat das Versicherungsjahr erst frisch begonnen und es gibt keinen Ärger wg. potenrieller Rückstufung.

Ok, danke mache ich das. Die KfZ Verischerung läuft ab 01.01. Oder wie meinst du das? Ich hab ausserdem so einen Rabattretter, d.h. ich habe einen Schaden pro Jahr ohne (interne) Hochstufung. Das gilt natürlich nur für den Fall dass ich dort bleibe.

Wenn das jetzt ein Schaden vor Jahreswechsel gewesen wäre, hätte die VS den Vertrag vorläufig hochgestuft. Das Risiko kann man also in dem Fall vernachlässigen.

Wie kooperativ ist der Geschädigte? Er muss sich nämlich nicht mit der PHV der Eltern herumärgern, sondern kann über die HP des Autos seinen Schaden direkt geltend machen.

Themenstarteram 8. Januar 2023 um 13:16

Zitat:

@hydrou schrieb am 08. Jan. 2023 um 14:3:08 Uhr:

Wie kooperativ ist der Geschädigte? Er muss sich nämlich nicht mit der PHV der Eltern herumärgern, sondern kann über die HP des Autos seinen Schaden direkt geltend machen.

Das weiss ich nicht, aber da ich ihn kontaktiert habe, wird er sich melden. Ich renne ihm jetzt nicht hinterher, werde meine HV aber schonmal informieren.

Komisch finde ich das ganze trotzdem. Jemand anders verursacht den Schaden, wofür ich als Halter nix kann und trotzdem muss ich am Ende das über meine Versicherung laufen lassen. Aber wenn es rechtlich so aussieht, dann ist es eben so.

Wichtig ist, dass ihr dem Nachbarn mitteilt, dass er den Schaden NICHT bei eurer Kfz Versicherung geltend machen soll.

Er hat dort nämlich einen Direktanspruch und wenn er den Schaden geltend macht, dann muss die Versicherung den bezahlen.

Den Schaden einfach der Privathaftpflicht melden.

Die werden einen Fragebogen schicken, was genau passiert ist.

Den wahrheitsgemäß ausfüllen.

Die werden den Schaden dann auch bezahlen.

Ob die das Thema Mitschuld vom Fahrer mit auf den Tisch legen, muss man abwarten.

Ich kann es mir aber gut vorstellen.

Der Fahrer war logischerweise volljährig. Der muss mit bedenken, dass ein 13 jähriges Kind nicht unbedingt vorsicht schaut, ob die Türe zu öffnen ist, ohne dass sie gegen etwas schlägt.

Also muss er entsprechend parken, dass so etwas nicht passieren kann.

Auch wird man die Mülltonne nicht nur mit der äußersten Spitze der Türe getroffen haben, sondern schon relativ deutlich, wenn diese dabei umfällt.

Das hängt mit dern potentiellen Gefahr zusammen, die von einem KFZ ausgehen kann. Da (vermutlich) das Auto bereits stand, bevor das Mädel die Tür öffnete ist primär in meinen Augen die PH der Eltern in der Regulierungspflicht.

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