Haftpflichtschaden / Nachbesichtigung carexpert
Hallo liebe Experten,
was bisher geschah:
Ein Bus streifte vor 6 Wochen meinen parkenden Youngtimer. Seitenteil hinten großflächig eingedrückt und Lackierung massiv beschädigt. Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen, Schuldfrage eindeutig, gegnerische Haftpflicht wird zahlen.
Der Gutachter meines Vertrauens beziffert den Schaden in seinem Gutachten auf netto 3.400 Euro, Wiederbeschaffungswert 6.500 Euro steuerneutral. Das hintere Seitenteil müsste für eine fach- und sachgerechte Instandsetzung getauscht werden.
Meinerseits ist Abrechnung auf Gutachtenbasis geplant sowie zeitwertgerechte Instandsetzung durch den Lackierer meines Vertrauens.
Die Gegnerische Versicherung akzeptiert den im Gutachten genannten Reparaturweg nicht und schickt eigenen "Gutachter" über carexpert. Der Hansel war heute da und hat sich den Schaden besehen. Ich gehe davon aus, dass er einen 27 Jahre alten Youngtimer im echten Zustand 2 zum Totalschaden degradieren wird.
Davon abgesehen, dass ich die Angelegenheit sehr wahrscheinlich zum Anwalt geben werde: Habe ich Anspruch auf Einsicht in das gegnerische Gutachten? Oder kann mein Anwalt die Einsicht einfordern?
Danke für's Lesen und Mitdenken.
Beste Antwort im Thema
sorry, selber Schuld .........🙄
- warum hast du diesen Experten ohne Not an dein Auto gelassen?
- warum war dann nicht wenigstens dein Sachverständiger mit zugegen?
- warum wird erst jetzt ein Anwalt eingeschaltet und nicht von Anfang an?
Na klar kannst du das Gutachten des Experten einsehen, diese wird die Versicherung nämlich zur Grundlage für die Schadenregulierung nehmen.
Das wird garantiert spasig.
Magst du mal ein Foto von der Schadenzone hier einstellen?
76 Antworten
Mir ist kein Urteil bekannt, das bei fiktiver Abrechnung eine mögliche Verweisung ausschließt nur weil
im Gutachten die Wuschwerkstatt des Anspruchstellers genannt wird.
Wunschwerkstatt bei fiktiver Abrechnung ist eigentlich an sich schon ein Widerspruch.😉
das ist nicht so schlimm, das ausgerechnet dir diesbezüglich keine Urteile bekannt sind.
Wenn die Stundensätze einer Markenwerkstatt in einem Urteil zuerkannnt werden, dann ist der Verweis auf eine Referenzwerkstatt logischer Weise ausgeschlossen worden.
Urteile gibt es jede Menge, Ich habe ich im übrigen hier auch schon einmal eine Liste von Urteilen diesbezüglich eingestellt.
Ich weiß auch nicht woher du deine Erkentnisse hast, das die Zugrundelegung einer vom Geschädigten benannten Werkstatt bei fiktiver Abrechnung ein Wiederspruch sein soll.
Jetzt haben sich mehrere Leute erhebliche Mühe gegeben, herauszuarbeiten und darzulegen, warum diese Verweisungen aus sachlichen und rechtlichen Gründen nicht zulässig sind.
Trotzdem gibt es immer wieder Einige, die dies nicht verstehen und begreifen können oder wollen...
So erkenntnisresistent sind eigentlich nur Mitarbeiter von Versicherungen...
angemeldet 13. Oktober 2019 um 12:20 Uhr
Die bisherigen Kommentare beinhalten:
-alles Mögliche in Frage stellen
-Nachweise fordern
-mit "Nichtwissen" Bestreiten
aber selbst nix profundes hier einstellen.
Nachtigall ick hör dir trapsen..........
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Alles was hier bis jetzt kam, waren persönliche Meinungen, ein zehn Jahre altes Urteil eines Amtsrichters
und ein `Exkurs ` der aus dem Internet kopiert wurde ohne die Quelle anzugeben - sehr löblich.
Und dass ein Verweis auf eine andere Werkstatt nicht zulässig ist wenn eine Wunschwerkstatt im Gutachten aufgeführt wird, bemüht man dann, wie in anderen Thread`s zu lesen, noch das Grundgesetz.
Trotzdem gibt es immer wieder Einige, die dies nicht verstehen und begreifen können oder wollen...
So erkenntnisresistent sind eigentlich nur Mitarbeiter von Versicherungen...
Oder die LG`s, OLG`s und der BGH.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 25. Oktober 2019 um 15:46:54 Uhr:
das ist nicht so schlimm, das ausgerechnet dir diesbezüglich keine Urteile bekannt sind.Wenn die Stundensätze einer Markenwerkstatt in einem Urteil zuerkannnt werden, dann ist der Verweis auf eine Referenzwerkstatt logischer Weise ausgeschlossen worden.
Urteile gibt es jede Menge
.
Und in der Urteilsbegründung würde dann aber die Erklärung zu finden, sein warum ein Verweis ausgeschlossen ist.
Und da steht bestimmt nicht, dass der SV ja schon im GA die Wunschwerkstatt des Geschädigten angegeben hat.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 25. Oktober 2019 um 16:13:55 Uhr:
Jetzt haben sich mehrere Leute erhebliche Mühe gegeben, herauszuarbeiten und darzulegen, warum diese Verweisungen aus sachlichen und rechtlichen Gründen nicht zulässig sind.
Trotzdem gibt es immer wieder Einige, die dies nicht verstehen und begreifen können oder wollen...
So erkenntnisresistent sind eigentlich nur Mitarbeiter von Versicherungen...
Der BGH sieht solche Verweisungen aber aus rechtlichten Gründen immer mal wieder als zulässig an, siehe z.B. BGH Urteil VI ZR 65/18 vom September 2018..
Es ist schlicht und einfach so, dass es hier keine einheitliche Rechtsprechung gibt und von Fall zu Fall entschieden wird. Da ist man der jeweiligen Auffassung des/der RichterIn ausgeliefert. Deswegen ist es auch kein Wunder, dass es in diesem Punkt immer wieder unterschiedliche Auffassungen bei Versicherungen und Geschädigten gibt.
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 25. Oktober 2019 um 17:25:47 Uhr:
Zitat:
@rrwraith schrieb am 25. Oktober 2019 um 16:13:55 Uhr:
Jetzt haben sich mehrere Leute erhebliche Mühe gegeben, herauszuarbeiten und darzulegen, warum diese Verweisungen aus sachlichen und rechtlichen Gründen nicht zulässig sind.
Trotzdem gibt es immer wieder Einige, die dies nicht verstehen und begreifen können oder wollen...
So erkenntnisresistent sind eigentlich nur Mitarbeiter von Versicherungen...Der BGH sieht solche Verweisungen aber aus rechtlichten Gründen immer mal wieder als zulässig an, siehe z.B. BGH Urteil VI ZR 65/18 vom September 2018..
.
Das sieht der BGH schon seit längerem als zulässig an. Was sich mit diesem Urteil nun auch noch ändert, ist der Verweis auf die Preise der Referenzwerkstatt obwohl im Gutachten schon mit den mittleren, ortsübliche Verrechnungssätzen kalkuliert wurde. Das ging vorher in der Regel nicht.
In meinen Augen ist nur der Weg über die Gleichwertigkeit der Referenzwerkstatt und der Reparatur zielführend.
Urteile lesen und verstehen ist also auch nicht Euer Ding.
Und dass dieses zitierte Urteil inszeniert ist, merkt ein Blinder mit Krückstock...
Kein Anwalt wäre so dumm, ohne jede Argumentation eine solche Geschichte zum BGH zu bringen.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 25. Oktober 2019 um 17:48:43 Uhr:
Und dass dieses zitierte Urteil inszeniert ist, merkt ein Blinder mit Krückstock...
.
Ok, dann haben wir`s ja.
Alle Verweise sind unzulässig und jeder Geschädigte hat Anspruch auf die Verrechnungssätze
der Markenwerkstatt.
Und alle Gerichte, Richter und RA`s sind doof.
@Lastpfad
Und in der Urteilsbegründung würde dann aber die Erklärung zu finden, sein warum ein Verweis ausgeschlossen ist.
Und da steht bestimmt nicht, dass der SV ja schon im GA die Wunschwerkstatt des Geschädigten angegeben hat.
Das ist hier bereits alles ausführlich erklärt worden, warum das so ist.
Auch zur Gleichwertigkeit wurde hier umfänglich etwas geschrieben.
Und was kommt wieder von dir?
Heiße Luft Wiederholungen und sinloses Laberrababer......
Hat einfach keinen Zwekc mit dir hier...
@Lastpfad
Ok, dann haben wir`s ja.
Alle Verweise sind unzulässig und jeder Geschädigte hat Anspruch auf die Verrechnungssätze
der Markenwerkstatt.
Und alle Gerichte, Richter und RA`s sind doof.
nee, die sind ganz bestimmt nicht doof..........
Das sind ganz offensichtlich andere..........🙄
Du hast doch geschrieben du kennst keine Urteile?
Nun auf einmal doch?
@Lastpfad
und ein `Exkurs ` der aus dem Internet kopiert wurde ohne die Quelle anzugeben - sehr löblich.
Die Quelle bin ich du Schlauberger........
Und ob du das löblich findest oder in China fällt ein Sack Reis um, wayn......
Im Gegensatz zu dir Schreibe ich hier etwas aus eigener Feder und und habe keinen der mit vorschreibt was ich schreiben darf und was nicht. Bei dir mag das anders aussehen.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 25. Oktober 2019 um 18:27:20 Uhr:
@Lastpfad
Die Quelle bin ich du Schlauberger........
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Dann hast du das also schon vor 5 Jahren verfasst?