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Haftpflicht von Unfallverursacher vs eigene Kasko-Versicherung

Themenstarteram 11. März 2011 um 9:25

Hallo liebe Autofreunde,

ich hatte am 12. Feb in Berlin einen schweren Unfall mit meinem Golf VI (2 Jahre alt), auf einer grossen Kreuzung hat mir der Unfallverursacher beim Links abbiegen aus entgegekommender Richtung die Vorfahrt genommen, ich konnte nicht mehr ausweichen und wir hatten einen Crash bei ca 50km/h. Das Gute ist das weder ihm noch mir was passiert ist, aber die Autos sahen schlimm aus.

Das Auto wurde dann direkt am naechsten Montag von einem Gutachter in meiner Werkstatt in Augenschein genommen, ausserdem habe ich den Schaden der Versicherung (Allianz) des Unfallverusachers gemeldet. Die Reperaturkosten werden ca 13.300 EUR betragen, Wertminderung sind 1.300 EUR. Das Fahrzeug ist momentan nicht fahrbereit.

Mein Problem ist nur, der Unfallverursacher hat der Versicherung gemeldet das ich zu schnell gefahren sei, daher gibt die Versicherung keine Reperaturfreigabe und wartet auf den Polizeibericht, niemand weiss wie lange das noch dauern wird. Einen Mietwagen bekomme ich nur fuer die Dauer der Reperatur ersetzt (ist mit 6-7 Tagen angegeben im Gutachten), d.h. ich steh momentan ohne Auto da :(

Mein Anwalt sagte das es keine Moeglichkeit gibt die Sache zu beschleunigen, ich koennte natuerlich meine Vollkasko in der Sache in Anspruch nehmen und den Schaden an abtreten, ich wuerde dann als Nebenklaeger die Kosten (Eigenbeteiligung sowie die Hochstufung der SFK) bei der gegnerischen Versicherung einfordern. Das ist natuerlich auch fuer mich negativ weil die Schadenfreiheitsklasse steigt (bzw sinkt, von SFK 17 auf SFK 9).

Meine Frage ist nun ob jemand noch eine Moeglichkeit kennt der gegnerischen Versicherung Druck zu machen. Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen warum es keinen Mietwagenanspruch fuer die gesamte Zeit gibt bis der Wagen wieder repariert ist, da ich keine Schuld am Unfall habe. Danke fuer eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

@TE: Wenn Du möchtest, dass Dein Wagen so schnell wie möglich wieder fahrbereit ist, musst Du in den sauren Apfel beißen und die Kasko vorab in Anspruch nehmen.

Wie bereits geschrieben wurde, kannst Du im Rahmen des sog. Quotenvorrechts von Deinem Anwalt die Positionen, die die Kasko nicht übernimmt, bei der A. weiter eionfordern. Dazu gehört auch der Höherstufungsschaden, den Dir Dein Kasko-Versicherer ausrechnen kann.

 

Dein Kaskoversicherer wird den Regress gegen die A. durechführen und -wenn 100% realisiert werden können- Deinen Vertrag freistellen, falls der Vertrag nichts anderes vorsieht.

 

@understatement:

Ich weiß nicht, woher Du dieses fragwürdige Insiderwissen hast. Ich kann Dir aber versichern, dass -wenn es so etwas bei der A. wirklich geben sollte- es nicht üblich ist.

 

Ganz im Gegenteil: Sachbearbeiter werden eher an ihrer Abwicklungsgeschwindigkeit gemessen. Denn sie sind nicht produktiv, wenn sie ihre Zeit damit zubringen, die gleiche Akte fünfmal anzufassen, wenn sie in der Zeit auch fünf unterschiedliche Akten bearbeiten könnten.

 

Auch wenn es ärgerlich für Dich ist: es ist das tägliche Brot jedes Versicherers, dass er die Haftungseinwände seiner Kunden, auch wenn sie noch so abwegig sind, prüfen muss.

Und irgend eine Behauptung als Ausrede ist leider immer schnell vorgetragen, wenn man den eigenen SFR retten will...

 

Zum Thema Gutachten: Warum um himmelswillen sollte ein Sachverständiger, der beauftragt und bezahlt wurde, ein Gutachten zur Schadenshöhe anzufertigen, auch Betrachtungen zur Unfallanalyse anstellen?

Er hat weder die Zeit, noch die Daten und oft auch nicht das know-how bzw. die Software. Das macht noch lang nicht jedes Büro.

Und er wird dafür nicht bezahlt. Warum also?

 

Wenn Du beim Bäcker 2 Brötchen kaufst, erwatest Du wohl auch, dass er Dir noch einen Erdbeerkuchen mit einpackt, oder?

 

 

 

 

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20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von xhenrik

Mein Anwalt sagte das es keine Moeglichkeit gibt die Sache zu beschleunigen, ich koennte natuerlich meine Vollkasko in der Sache in Anspruch nehmen und den Schaden an abtreten, ich wuerde dann als Nebenklaeger die Kosten (Eigenbeteiligung sowie die Hochstufung der SFK) bei der gegnerischen Versicherung einfordern. Das ist natuerlich auch fuer mich negativ weil die Schadenfreiheitsklasse steigt (bzw sinkt, von SFK 17 auf SFK 9).

.....schau mal in Deine Versicherungsbedingungen, ob Du den Schaden über die Vollkasko regulieren lassen kannst....

Bei den meisten Versicherern ist dies möglich! Dein Versicherer tritt dann als Anspruchsteller hinsichtlich des Fahrzeugschadens ein (genaueres können Dir sicher die koniferen sagen). Sollte der Unfallverursacher 100% Schuld haben, wird Dein Vertrag nach Regulierung schadenfrei gestellt, d.h. es erfolgt auch keine Rückstufung. Problem ist natürlich, dass die Vollkasko natürlich nur im vereinbarten Umfang den Fahrzeugschaden abzgl. SB ersetzt...... In den meisten Fällen wirst Du bei den restlichen Kosten, wie Sachverständiger, Rechtsanwalt, Wertminderung, Selbstbehalt, Nutzungsausfall/Mietwagen, usw. die Regulierung durch den gegnerischen Versicherer abwarten müssen bzw. selbst in Vorleistung treten....

Zitat:

Original geschrieben von xhenrik

ausserdem habe ich den Schaden der Versicherung (Allianz)

das wird sich laaaaange hinziehen... :rolleyes:

Zitat:

niemand weiss wie lange das noch dauern wird.

das kann 3wochen aber auch 3monate dauern...

ich gehe mal nicht davon aus, das die polizei mit einem gutachter vor ort war oder die unfallstelle genauer vermessen hat...insofern ist der unfallbericht eh fürs klo....

Zitat:

da ich keine Schuld am Unfall habe.

das sagst du...der unfallverursacher sagt aber was anderes...wem soll man nun glauben?!

ansonsten, steht es dir frei, deine kasko in anspruch zu nehmen, wie das genau abläuft kann dir nur dein zusätndiger sachbearbeiter bei deiner vers. sagen....

am 11. März 2011 um 12:40

Zitat:

Original geschrieben von xhenrik

von einem Gutachter in meiner Werkstatt in Augenschein genommen

Mein Problem ist nur, der Unfallverursacher hat der Versicherung gemeldet das ich zu schnell gefahren sei

Verstehe ich nicht!

Der Gutachter wird ja wohl sagen können, wieviel km/h im Blech "abgebaut" wurden. Wenn diese km/h Zahl nicht über der, an der Unfallstelle erlaubten, liegt (kumuliert von beiden Fahrzeugen), ist der Fall doch klar ...außer Du hast für Dich ungünstigen Mist erzählt, wie "ich hab noch versucht zu bremsen" ...dann kann man natürlich darüber diskutieren, ob Du nicht 120km/h schnell warst und den Rest zur Aufprallgeschwindigkeit schon "weggebremst" hattest ...aber so'n Käse erzählt man ja auch nicht, wenn der Fall sonst für Dich klar ist!

Gruß!

Zitat:

Original geschrieben von understatement

Der Gutachter wird ja wohl sagen können, wieviel km/h im Blech "abgebaut" wurden.

wenn er nur ein normales schadensgutachten hat erstellen lassen - wovon auszugehen ist - wird dies i.d.r. nicht aufgeführt...

am 11. März 2011 um 12:50

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von understatement

Der Gutachter wird ja wohl sagen können, wieviel km/h im Blech "abgebaut" wurden.

wenn er nur ein normales schadensgutachten hat erstellen lassen - wovon auszugehen ist - wird dies i.d.r. nicht aufgeführt...

...so so, ein Gutachten, dass der Versicherung zur Abwicklung dienen soll, ist bei dem, was es enthält und dem, was es nicht enthält, offensichtlich so gestaltet, dass es der Versicherung die Möglichkeit zur Verzögerung gibt...

...ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Gruß!

am 11. März 2011 um 13:01

Wenn der Anwalt Ahnung hat, sollte er dir hier zur Vollkasko raten und dein Quotenvorrecht geltend machen. Google gibt dir hierzu gute Rechenbeispiele. Damit fährt man in solchen Fällen eigentlich immer besser, denn man bekommt den gesamten Schaden bezahlt, auch wenn die Haftung später zu x/y aufgeteilt wird.

/darunter fallen auch Hochstufungskosten usw.

Themenstarteram 11. März 2011 um 13:06

Zitat:

ich gehe mal nicht davon aus, das die polizei mit einem gutachter vor ort war oder die unfallstelle genauer vermessen hat...insofern ist der unfallbericht eh fürs klo....

Nein, da war kein Gutachter, soweit ich das aber verstanden habe wird der Polizeibericht auch die Zeugenaussagen enthalten, das bringt dann mehr Klarheit in den Fall.

Zitat:

Zitat:

da ich keine Schuld am Unfall habe.

das sagst du...der unfallverursacher sagt aber was anderes...wem soll man nun glauben?!

Der Verursacher hat der Allianz gemeldet das ich zu schnell gefahren sei, wie auch immer er das festgestellt haben mag. Beim Smalltalk mit dem Verursacher nach dem Unfall hat er auch gemeint nur eine Teilkasko zu haben, d.h. imho ist er darauf hinaus zumindest etwas Geld von meiner Versicherung zu bekommen. Ich hab mal ein Bild des Unfalls angehangen (an dieser Stelle ein dickes Lob an alle Sicherheitssysteme im Golf VI).

Das traurige daran: wenn ich schuld haette waere meine Auto wahrscheinlich schon wieder fahrbereit da ich nicht auf den good-will der anderen Versicherung angewiesen waer.

Dsc00314

Zitat:

Original geschrieben von xhenrik

Ich hab mal ein Bild des Unfalls angehangen

und das sollen ca. 50kmh gewesen sein?!

wenns 30kmh waren, ist das imho schon sehr hoch gegriffen!

Zitat:

Original geschrieben von understatement

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

wenn er nur ein normales schadensgutachten hat erstellen lassen - wovon auszugehen ist - wird dies i.d.r. nicht aufgeführt...

...so so, ein Gutachten, dass der Versicherung zur Abwicklung dienen soll, ist bei dem, was es enthält und dem, was es nicht enthält, offensichtlich so gestaltet, dass es der Versicherung die Möglichkeit zur Verzögerung gibt...

 

...ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

 

Gruß!

also, dass ist aber nun wirklich Dummfug, was du hier schreibt. Kein Sacherständiger macht in einem Schadengutachten Angaben zur Geschwindigkeit. Ers einmal geht das gar nicht ohne alle am Unfall beteiligten Fahrzeuge und die Unfallstelle untersucht zu haben und zum anderen ist das Analytik und somit ein ganz anderes Thema.

 

Was das mit einem Schelm oder etwas Bösem zu tun haben soll weist wohl nur du (oder auch nicht...:rolleyes:)

 

Gruß

 

Delle

 

 

 

 

am 11. März 2011 um 15:37

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Kein Sacherständiger macht in einem Schadengtachten Angaben zur Geschwindigkeit.

I know ...die Frage ist "warum nicht?" ...sicherlich müssen mehr Parameter berücksichtigt werden, wenn es darum geht, ob ein Unfall bei 150km/h oder nur 100km/h passiert ist ...aber wie Dein direkter Vorposter "Magirus" schon bemerkte: In diesem Fall könnte eine sinnvolle Äußerung des Gutachters über den Range, in dem sich das überhaupt abgespielt haben kann, gegenüber der Versicherung für den TE eine enorme Erleichterung, im Bezug auf die Äußerung des Vorfahrtnehmenden, bedeuten...

...oder gibt es hier jemaden, der ensthaft behauptet, dass ein Golf bei >50km/h nur einen Schaden, wie auf dem Bild zu sehen, erleidet?

Gruß!

Themenstarteram 11. März 2011 um 15:50

Zitat:

Original geschrieben von understatement

I know ...die Frage ist "warum nicht?" ...sicherlich müssen mehr Parameter berücksichtigt werden, wenn es darum geht, ob ein Unfall bei 150km/h oder nur 100km/h passiert ist ...aber wie Dein direkter Vorposter "Magirus" schon bemerkte: In diesem Fall könnte eine sinnvolle Äußerung des Gutachters über den Range, in dem sich das überhaupt abgespielt haben kann, gegenüber der Versicherung für den TE eine enorme Erleichterung, im Bezug auf die Äußerung des Vorfahrtnehmenden, bedeuten...

das waere in der Tat hilfreich, nur wahrscheinlich verstoesst die angabe einer Range oder "ca"-Angaben gegen die Gutachterehre :cool: Die Fotos liegen der Allianz auch vor, man zeigt sich davon aber unbeeindruckt.

So wie ich das bisher rauslese ist die Regulierung ueber die Vollkasko mithilfe meines Anwalts die beste Loesung um nicht den ganzen Fruehling/Sommer auf mein Auto verzichten zu muessen. Ich finds schade das der Gesetzgeber (anwaltspeech) da keine weitere moeglichkeit gibt der Versicherung Feuer unterm Hintern zu machen.

am 11. März 2011 um 16:01

Zitat:

Original geschrieben von xhenrik

nur wahrscheinlich verstoesst die angabe einer Range oder "ca"-Angaben gegen die Gutachterehre :cool: Die Fotos liegen der Allianz auch vor, man zeigt sich davon aber unbeeindruckt.

...das geht nicht um "Gutachterehre" und dem Sachbearbeiter bei der A. wird es schon klar sein, wie die Äußerung des eigenen Kunden, in Referenz zu den Bildern etc., zu beurteilen ist ...dem ist schon klar, dass das am Ende doch gezahlt werden muß...

...es geht um den Zinsgewinn(*) den jede Versicherung mit allen Fällen macht, bei denen die Regulierung geschoben werden kann...

...und dafür hat der Vorfahrtnehmer, mit seiner Äußerung, eine gute Vorlage geliefert, die gerne angenommen wird.

Gruß!

(*) Das ist keine Vermutung, sondern echtes Wissen. Die branchenübliche SAP Applikation (A. hat sie z.B.) weist nicht nur den allgemeinen dadurch erzielten Zinsgewinn separat aus ...sondern ordnet ihn sogar Abteilungen und bei manchen Versicherern (auf Wunsch) sogar Sachbearbeitern zu ...und dient zurm Bemessen des Mitarbeiter-Rankings.

Zitat:

Original geschrieben von xhenrik

Die Fotos liegen der Allianz auch vor, man zeigt sich davon aber unbeeindruckt.

die arroganz würde es nichtmal beeindrucken, wenn du der papst oder bundeskanzler wärest und der unfall durch hunderte zeugen die alle auf deiner sind sowie videoaufnahmen dokumentiert worden wäre...hab mehrere unfälle mit dem verein durch...bevor die den arsch hochbekommen geht eher die welt unter...

@TE: Wenn Du möchtest, dass Dein Wagen so schnell wie möglich wieder fahrbereit ist, musst Du in den sauren Apfel beißen und die Kasko vorab in Anspruch nehmen.

Wie bereits geschrieben wurde, kannst Du im Rahmen des sog. Quotenvorrechts von Deinem Anwalt die Positionen, die die Kasko nicht übernimmt, bei der A. weiter eionfordern. Dazu gehört auch der Höherstufungsschaden, den Dir Dein Kasko-Versicherer ausrechnen kann.

 

Dein Kaskoversicherer wird den Regress gegen die A. durechführen und -wenn 100% realisiert werden können- Deinen Vertrag freistellen, falls der Vertrag nichts anderes vorsieht.

 

@understatement:

Ich weiß nicht, woher Du dieses fragwürdige Insiderwissen hast. Ich kann Dir aber versichern, dass -wenn es so etwas bei der A. wirklich geben sollte- es nicht üblich ist.

 

Ganz im Gegenteil: Sachbearbeiter werden eher an ihrer Abwicklungsgeschwindigkeit gemessen. Denn sie sind nicht produktiv, wenn sie ihre Zeit damit zubringen, die gleiche Akte fünfmal anzufassen, wenn sie in der Zeit auch fünf unterschiedliche Akten bearbeiten könnten.

 

Auch wenn es ärgerlich für Dich ist: es ist das tägliche Brot jedes Versicherers, dass er die Haftungseinwände seiner Kunden, auch wenn sie noch so abwegig sind, prüfen muss.

Und irgend eine Behauptung als Ausrede ist leider immer schnell vorgetragen, wenn man den eigenen SFR retten will...

 

Zum Thema Gutachten: Warum um himmelswillen sollte ein Sachverständiger, der beauftragt und bezahlt wurde, ein Gutachten zur Schadenshöhe anzufertigen, auch Betrachtungen zur Unfallanalyse anstellen?

Er hat weder die Zeit, noch die Daten und oft auch nicht das know-how bzw. die Software. Das macht noch lang nicht jedes Büro.

Und er wird dafür nicht bezahlt. Warum also?

 

Wenn Du beim Bäcker 2 Brötchen kaufst, erwatest Du wohl auch, dass er Dir noch einen Erdbeerkuchen mit einpackt, oder?

 

 

 

 

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