Haftpflichschaden bei Zafira,bin aber Skeptisch bei der Versicherung

Hi,
ich habe einen recht hohen Haftpflichtschaden an unseren Zafira durch eine Bekannte.

Habe sofort ein gutachten erstellen lassen und der Schaden,
beträgt 1300 eur incl Märchensteuer , und eben 1100 ca bei auszahlung ohne Reparatur.

Soweit so gut, komme aus Urlaub wieder und liegt ein Scheck im Briefkasten von der Versicherung
von 880 eur bei unbürokratischen schnellen abschluss. Hmmm

Bei der Versichrung angerufen ,und gefragt wie die auf so eine Summe kommen und wer zahlt den Gutachter ?.

Meint die Versichrung ,das die den Gutachter jeztzt sofort bezahlen,
und der Restbetrag (Differenz )der Summe bekomme ich nach Prüfung aufjeden per Scheck nachgezahlt.

Nun da ist der Harken,
im schreiben steht mit einen schnellen unbürokratischen Abschluss Summe 880eur,
und drüber hinausgehende Endschädigung ne Reperatutrechnung einreichen? .

Verstehe das so, 880 eur per Scheck nehmen und alles ist geklärt ,
Gutachter wird von der Versicherung bezahlt und die versicherung ist somit Fertig mit Zahlen.?

Keine Lust den Scheck einzulösen,und das die nachher Sagen,
Ok Scheck eingelöst und somit ist der Schaden geklärt,
und die brauchen somit die Differenz nicht zu Zahlen.

Was mein Ihr,
wenn bin gerade aus dem Urlaub wieder da, und noch bisken Wirsch vom Feiern. Lach

Ich hoffe das ihr bisken Klarheit da rein bringen könnt.

Gruss

Beste Antwort im Thema

Was ist hieran den so furchtbar schlimm?
Die Versicherung hat zugesagt die vollen Reparaturkosten zu übernehmen, der Schaden wird somit voll ausgeglichen.
Nun wird ein Abschlag angeboten, den der Geschädigte annehmen kann oder nicht.
Ich erkenne daran jetzt im Gegensatz zu dir bislang nichts rechtswidriges.

31 weitere Antworten
31 Antworten

Da gebe ich Dir Recht. Ich finde das Vorgehen in diesem Fall auch nicht gut.
(Aber die Diskussion hatte sich ja auch ein wenig vom dem Fall wegbewegt.)

Ich bin ziemlich sicher, dass der TE hier nicht klagen muss, sondern nur die vollständige Regulierung nach Gutachten einfordern oder eben eine Rechnung nachliefern muss.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Mein Hinweis bezog sich nicht darauf, ob der Versicherer zu Recht oder Unrecht gekürzt hat - die Bekannte des TE ist der Verursacher und nicht deren PKW. Demzufolge kein Direktanspruch gegenüber dem Versicherer. Da muss schon die Bekannte verklagt werden.

Dieser wichtige Beitrag ist jetzt leider in der Klagewut-Diskussion fast etwas untergegangen.

Zugegeben: Die Angabe "allgemeine Haftpflicht" hatte ich beim ersten Lesen zwar gesehen, aber nicht bemerkt 🙁

Deine Antwort
Ähnliche Themen