Haftpflichschaden bei Zafira,bin aber Skeptisch bei der Versicherung
Hi,
ich habe einen recht hohen Haftpflichtschaden an unseren Zafira durch eine Bekannte.
Habe sofort ein gutachten erstellen lassen und der Schaden,
beträgt 1300 eur incl Märchensteuer , und eben 1100 ca bei auszahlung ohne Reparatur.
Soweit so gut, komme aus Urlaub wieder und liegt ein Scheck im Briefkasten von der Versicherung
von 880 eur bei unbürokratischen schnellen abschluss. Hmmm
Bei der Versichrung angerufen ,und gefragt wie die auf so eine Summe kommen und wer zahlt den Gutachter ?.
Meint die Versichrung ,das die den Gutachter jeztzt sofort bezahlen,
und der Restbetrag (Differenz )der Summe bekomme ich nach Prüfung aufjeden per Scheck nachgezahlt.
Nun da ist der Harken,
im schreiben steht mit einen schnellen unbürokratischen Abschluss Summe 880eur,
und drüber hinausgehende Endschädigung ne Reperatutrechnung einreichen? .
Verstehe das so, 880 eur per Scheck nehmen und alles ist geklärt ,
Gutachter wird von der Versicherung bezahlt und die versicherung ist somit Fertig mit Zahlen.?
Keine Lust den Scheck einzulösen,und das die nachher Sagen,
Ok Scheck eingelöst und somit ist der Schaden geklärt,
und die brauchen somit die Differenz nicht zu Zahlen.
Was mein Ihr,
wenn bin gerade aus dem Urlaub wieder da, und noch bisken Wirsch vom Feiern. Lach
Ich hoffe das ihr bisken Klarheit da rein bringen könnt.
Gruss
Beste Antwort im Thema
Was ist hieran den so furchtbar schlimm?
Die Versicherung hat zugesagt die vollen Reparaturkosten zu übernehmen, der Schaden wird somit voll ausgeglichen.
Nun wird ein Abschlag angeboten, den der Geschädigte annehmen kann oder nicht.
Ich erkenne daran jetzt im Gegensatz zu dir bislang nichts rechtswidriges.
31 Antworten
Und es hat trotzdem nichts mit der Frage des TE zu tun, sondern ist eben nur deinem Rechtsempfinden zuwider.
Der Nutzungsausfall ist ja auch nur erstattungsfähig, wenn er tatsächlich angefallen ist.
Wer das beschädigte Auto einfach so weiterfährt und fiktiv abrechnet, der hat keinen Ausfall.
Wer das beschädigte Auto bis zur Zulassung der Ersatzbeschaffung weiter nutzt, hat keinen Ausfall.
Wer nach drei Tagen schon die Ersatzbeschaffung zugelassen hat, hat keinen Anspruch auf 14 Tage.
usw.
Wer also glaubt, er habe pauschal den Anspruch auf den im Gutachten genannten Tagessatz mal die im Gutachten genannte Anzahl Tage, der befindet sich schlichtweg im Irrtum...
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Dir ist hier schon bewusst, dass der TE mit einer Klage gegenüber dem Versicherer nichts ausrichten wird
Das kommt darauf an ob der Versicherer triftige Gründe für die Kürzungen angeben kann oder da nur willkürlich was gestrichen wurde. Im letzteren Fall wird es der Versicherer i.d.R. nicht bis vor Gericht kommen lassen sondern mit Erhalt der Klageschrift zahlen mit den üblichen Sprüchen von wegen wirtschaftlich und ohne Anerkennung von Rechtspflicht usw..
Genau an der Stelle liegt doch das taktische Kalkül, welcher Geschädigte strebt für mäßige Summen eine Klage an? Habe selber schon eine für 14 Euro irgendwas eingeleitet, seit dem bezahlt Versicherung X immer brav meine Rechnungen vollständig.
Ja genau. Du bist wegen dieses taktischen Meisterwerks jetzt persönlich bekannt und nicht nur eine Nummer unter Tausenden. Du Fuchs.
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Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ja genau. Du bist wegen dieses taktischen Meisterwerks jetzt persönlich bekannt und nicht nur eine Nummer unter Tausenden. Du Fuchs.
Das nicht, aber warum soll man sich diesen taktischen Kürzungsorgien der Versicherungen kampflos ergeben? Der Geschädigte hat das zu bekommen was ihm rechtlich zusteht, nicht mehr und nicht weniger.
Persönlich bekannt? Eher nicht, dazu machen das mittlerweile doch verdammt viele weil sie die Nase voll haben von willkürlichen Kürzungen und der Hoffnung der Versicherer für die paar Ocken klagt schon keiner. Bislang ist es noch nie vor Gericht gegangen.
Der Denkfehler ist, dass Du meinst, die Versicherer nehmen diese Klagen nicht auf, weil sie Angst haben zu verlieren. Sie "erkennen, dass Du recht hast und kneifen deswegen", oder sowas.
Das ist mitnichten der Fall. Die Prozesse werden nicht geführt, weil es für den Versicherer billiger ist, eine unberechtigte Kleinstforderung zu bezahlen, als jeden Querulanten, der für 14 Eur klagt, in den Genuss eines Urteils kommen zu lassen.
Derartiges Verhalten der Kläger ist schlichtweg asozial, wenn man weiß, welchen volkswirtschaftlichen Schaden diese Klagen durch sinnlose Beschäftigung der Gerichte verursacht. Den Versicherungen tut es nicht weh. Die wälzen die Kosten im nächsten Jahr auf uns alle ab. Wir Kunden zahlen für Deine geistige Selbstbefriedigung.
Ich wäre dafür, eine Zulässigkeitsgrenze in der ZPO zu verankern. Klagen unter 500 Eur sind grundsätzlich unzulässig.
Aber soweit sind wir noch nicht, weil wir uns den Mumpitz noch leisten können.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ich wäre dafür, eine Zulässigkeitsgrenze in der ZPO zu verankern. Klagen unter 500 Eur sind grundsätzlich unzulässig.
Das würde dann dazu führen, dass niemand mehr die Forderungen seines Vertragspartners erfüllt, so lange diese unter 500€ liegen, denn den Rechtsweg könnten die Leute ja eh nicht beschreiten. Ob berechtigt oder nicht, ist dann egal.
In der nächsten Evolutionsstufe würde sich die Marktwirtschaft dann dahin entwickeln, dass unterhalb der 500€ niemand mehr eine Leistung auf Rechnung erbringt, sondern nur noch auf Vorkasse - da er ja damit rechnen muss, sonst nicht bezahlt zu werden und sich dagegen nicht wehren zu können.
Ich glaub, das führt nicht wirklich weiter - da lebe ich lieber mit ein paar Klagewütigen, als einen großen Teil des Wirtschaftslebens den Grundsätzen des Wilden Westens preiszugeben.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ich wäre dafür, eine Zulässigkeitsgrenze in der ZPO zu verankern. Klagen unter 500 Eur sind grundsätzlich unzulässig.
Am besten wär doch, es darf gegen Versicherungen überhaupt nicht mehr geklagt werden oder das GG wird um einen Artikel ergänzt der Versicherungen gänzlich über sämtliche Gesetze stellt. Sollte dennoch mal was schiefgehen, haftet der Staat für entgangenen Gewinn in von den Versicherungen zu bestimmender Höhe.
So könnte dir das doch gefallen Herr Versicherungslobbyist ?
Das hat nichts mit Versicherungen zu tun, sondern mit dem deutschen Michel, der gerne mal das Hirn an der Garderobe abgibt, wenn es "ums Prinzip" gibt.
Ich habe schon genug andere Gerichtsakten in den Fingern gehabt, die nichts mit Versicherungen zu tun hatten, bei denen man die Parteien am liebsten mit Mist beschmissen hätte. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Mietsachen, Sachmängel usw. Sowas gibt es überall und mein Beitrag bezog sich ausdrücklich auf das gesamte Bild.
Also 500 Euro sind für den Normalbürger 1/3 des Monatsgehaltes! Da soll man nicht klagen?
Bei all deinen Aussagen muss man sich Fragen, ob du nicht von den Versicherungen bezahlt wirst!
Denn wenn man Dinge schreibt, die einem Wirklich geschehen, dann tust Du es als Stammtischparolen beschimpfen!
Dann kannst du ja vielleicht kurz darauf eingehen, wie nach deiner 500€-Grenze für Zivilklagen noch die Einhaltung von Verträgen und Gesetzen bei derartigen Geschäften sicher gestellt wäre?
(Man kann natürlich auch einfach die Beiträge ignorieren, die einem nicht ins Weltbild passen)
Mein Gott, es geht doch nicht um 500 oder 100 Euro. Ich hatte gehofft, dass jedem verständlich wird, dass ich mich über diese Klage-Hansel aufrege, die wegen jedem Hennenfurz zum Kadi rennen.
Das Ergebnis sind steigende Kosten überall und vor allem ein verstopfter Rechtsweg für wirklich wichtige Konflikte.
Der Gesetzgeber hat schon mehrfach versucht, dieser Klageflut Herr zu werden, es aber bisher nicht geschafft (außergerichtliche Einigung, Anheben der Berufungsgrenze etc.).
Daher kam mein Bild von der "Klage-Grenze". Es dürfte aber doch klar sein, dass das nicht realistisch ist.
Daher nochmal deutlich: es war nicht wörtlich zu verstehen.
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Das kommt darauf an ob der Versicherer triftige Gründe für die Kürzungen angeben kann oder da nur willkürlich was gestrichen wurde. Im letzteren Fall wird es der Versicherer i.d.R. nicht bis vor Gericht kommen lassen sondern mit Erhalt der Klageschrift zahlen mit den üblichen Sprüchen von wegen wirtschaftlich und ohne Anerkennung von Rechtspflicht usw..Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Dir ist hier schon bewusst, dass der TE mit einer Klage gegenüber dem Versicherer nichts ausrichten wirdGenau an der Stelle liegt doch das taktische Kalkül, welcher Geschädigte strebt für mäßige Summen eine Klage an? Habe selber schon eine für 14 Euro irgendwas eingeleitet, seit dem bezahlt Versicherung X immer brav meine Rechnungen vollständig.
Mein Hinweis bezog sich nicht darauf, ob der Versicherer zu Recht oder Unrecht gekürzt hat - die Bekannte des TE ist der Verursacher und nicht deren PKW. Demzufolge kein Direktanspruch gegenüber dem Versicherer. Da muss schon die Bekannte verklagt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
... dass ich mich über diese Klage-Hansel aufrege, die wegen jedem Hennenfurz zum Kadi rennen.Daher kam mein Bild von der "Klage-Grenze". Es dürfte aber doch klar sein, dass das nicht realistisch ist.
Daher nochmal deutlich: es war nicht wörtlich zu verstehen.
Ich hab dich schon verstanden.
Nur ist eben das Recht auch wegen noch so dämlichem Mist und aus reiner Willkür heraus die Gerichte zu bemühen Bestandteil unseres Rechtsstaates, der dieses bislang aushält und weiter aushalten muss, auch wenn es manchmal schwerfällt das zu akzeptieren.
Diese Prinzipien sind ein zu hohes Gut, das man nicht den Streithammeln aus rein ökonomischen Gründen opfern darf.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ich hatte gehofft, dass jedem verständlich wird, dass ich mich über diese Klage-Hansel aufrege, die wegen jedem Hennenfurz zum Kadi rennen.
Da könnten die Versicherer ja mal mit gutem Beispiel voran gehen und nur noch wirklich das kürzen, was sie kürzen dürfen und das auszahlen, was dem Geschädigten zusteht.
Ich könnte mir vorstellen, dass dies schon einiges an Entlastung der Gerichte bringen könnte.
Natürlich werden dann immer noch ein paar Klagen, weil sie sich noch irgendwo bereichern wollen. Aber da greifen dann die Systeme z.B. Verlieren vor Gericht und Rauswurf aus der Rechtsschutzversicherung für Klagewütige.
Mal ehrlich, was soll son Quatsch wie hier im Beispiel. Da gibts nun Gutachten und dann wird einfach mal pauschal was weggekürzt ohne Begründung und das dann noch als noble Geste der Versicherung verkauft.
Wenn am Gutahten was auszusetzen ist, kann man das vernünftig kommunizieren. Wenn nicht, dann soll die Versicherung verdammt nochmal zahlen und solche Spielchen lassen. Der schlechte Ruf von Versicherungen wird durch sowas nicht gerade besser.