1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. S60, S80, V70 2, XC70, XC90
  6. Händlergewährleistung oder Pech gehabt?

Händlergewährleistung oder Pech gehabt?

Volvo S60 1 (R)

Hallo zusammen!
mein Elch:
V70 D5 Black Edition, EZ Mai 2004, gekauft Ende August 2007 mit ca. 112.000 kM, jetzt knapp 113.800 km.

Ich war heute beim Reifenhändler und habe meinem Elch die Winterräder verpaßt (siehe Reifen-Fred) . Vorher habe ich beim 🙂 (150m weiter) ein paar Kleinigkeiten machen lassen, die mir in den vergangenen 8 Wochen oder 2000 km seit dem Kauf aufgefallen sind.
z.B.
Fehlerspeicher löschen lassen (Rutschsich. aus),--> Fehler Querbeschleunigungssensor,
Tankdeckelscharnier instandsetzen,
Standlichtbirne auswechseln

Ich habe dann noch angemerkt, dass ich beim Gasgeben ein surrendes Geräusch hören kann, dass sich wie ein lauter Riemenantrieb anhört, und das ich von den Vorgängerfahrzeugen Golf und A2 nicht kenne. Ich wollte wissen, was es damit auf sich hat.
Der Meister hat sein Ohr im Motorraum versenkt und was von einem defektem Lager an einer Um-lenkrolle des Zusatzriemen gefaselt, das getauscht werden müsse. Es würde unrund laufen. Aha. Super. Also ein Schrauber sofort ran und nach einer halben bisdreiviertel Stunde war alles wieder fertig.

Zum Glück ging das so fix, weil ich ja direkt weiter musste zum Reifenwechseln.
Das Geräusch, das ich anfangs ansprach war zwar immer noch da, der Meister hat mir aber zugesichert, dass der Motor sich so anhört, und er nun keine ungewöhnlichen Sachen mehr hören könne.

Jetzt kommts.

ich also rein zum Service, den Schlüssel holen und nachfragen, was mich der Spaß kostet.

Arbeit am Tankdeckel und der Birnenwechsel gehen auf´s Haus. Material muss ich zahlen.
Der Wechsel der Umlenkrollen etc. wird berechnet. Eine Nachfrage bei der Gebrauchtwagengarantie-Versicherung gab keine Deckungszusage. Ich bin im Druck, ärgere mich, dass die Garantie nichts bringt, zahle insgesamt 132,40 € (inkl MwSt)
und fahre Reifenwechseln.

Nach einer weiteren Stunde bin ich der letzte der vom Hof fährt und was hören meine Lauscher? Das Geräusch ist immer noch da. Der Wagen hört sich exakt genauso an wie vorher und ich hab 130€ beim Freundlichen gelassen. Gut, mag sein, dass das geschulte Ohr Geräuschfragmente eines sich in Auflösung befindlichen Lagers wahrnehmen kann….
ABER!

Ist das nicht ein Fall für die Händlergewährleistung?? Ich meine ja! Der Wagen ist 8 Wochen in meinem Besitz, und wenn sich im Motorraum Umlenkrollen verabschieden, dann ist das was anderes, als wenn die Bremsen runter sind, die Reifen, oder die Wischergummis.

Wie seht Ihr das?

Ich werde zwar auf jeden Fall morgen nochmal beim Freundlichen anrufen und selber nachhaken, schätze jedoch Eure werte Meinung!
Ergebnisse werden selbstredend gepostet!

Gruß
Dirk

10 Antworten

beruf dich auf §476 BGB!!
Auf Hochdeutsch: in den ersten 6 Monaten nach Kauf muß der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Kauf noch nicht vorlag, kann er dass nicht muß er nachbessern.

Hallo Netsrace67!
Danke für die schnelle Antwort. Ist mir vom Grundsatz her einleuchtend, der 🙂 wird mir "nachweisen", dass
1. er den Wagen vor dem verkauf vollständig gecheckt hat und ein LAger binnen 2000km kaputtgehen darf!??
2. der Mangel erst jetzt bemerkt wurde.

Gruß
Dirk

Zitat:

Original geschrieben von fausibbzich


2. der Mangel erst jetzt bemerkt wurde.

Hi,

m.M.n. ist das irrelevant - denn er hat ihn doch nicht unter Gewährleistungsausschluss verkauft. Und auch wenn er den Mangel nicht vorher bemerkt hat - er muss doch dafür haften. - Kann das rechtlich jemand so bestätigen?

Schönen Gruß
Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von gseum



Zitat:

Original geschrieben von fausibbzich


2. der Mangel erst jetzt bemerkt wurde.
Hi,

m.M.n. ist das irrelevant - denn er hat ihn doch nicht unter Gewährleistungsausschluss verkauft. Und auch wenn er den Mangel nicht vorher bemerkt hat - er muss doch dafür haften. - Kann das rechtlich jemand so bestätigen?

Schönen Gruß
Jürgen

Hi Jürgen,

mit meinen noch rudimentär vorhandenen Jura-Kenntnissen würde ich Dir zustimmen.
Ansonsten könnte man sich ja auch den Hinweis sparen, dass der Händler in den ersten sechs Monaten ab Kaufdatum das Nichtvorliegen des Mangels bei Kauf beweisen muss.

Gruß
Fox

Ähnliche Themen

nebenbei sei bemerkt, das du 130€ für die ursächliche beseitigung des "riemenantrieb"-geräusches bezahlt hast, und nicht für den tausch der umlenkrollen. insofern gibt es da auch einen erfüllungsanspruch an die werkstatt. haben sie aber nicht erfüllt - ergo - geld zurück. oder hast du explizit den tausch der umlenkrollen in auftrag gegeben. dann siehts schlecht aus.

mfg volker d5

Zitat:

Original geschrieben von fausibbzich


Danke für die schnelle Antwort. Ist mir vom Grundsatz her einleuchtend, der 🙂 wird mir "nachweisen", dass
1. er den Wagen vor dem verkauf vollständig gecheckt hat und ein LAger binnen 2000km kaputtgehen darf!??
2. der Mangel erst jetzt bemerkt wurde.

Tja, wer bei MT alles brav liest, natürlich insbesondere

meine Freds

😁 😁, der weiß auf solche Fragen selbstverständlich Antwort 😉

Aber, zu Deiner Frage: Nein, genau diese Argumentation funktioniert nicht. Lies Dir mal die Pressemitteilung des BGH durch und auch die zwei Nachfolgeposts zu dieser Entscheidung. Wenn dann noch Fragen bestehen - immer her damit.

Gruß
xc90er
...Gewährleistungs-erprobt.

Hallo Gemeinde,

@all:
mit solchen Einzellfallentscheidungen der Gerichte kann man nicht von "herrschenden Recht" ausgehen. Das BGB regelt alles im Grundsatz und ist herrschendes Rechts.
Bis mehrere Richter einen Entschluss folgen. Dann kann man von "herrschenden Recht" sprechen und man hat erfolg bei Klage.

@Dirk:
Was hast du als Auftragstext unterschrieben?
Ich habe soeben einen anderen Beitrag geschrieben: ist der selbe Sachverhalt:
agb-des-freundlichen
Poste mal was beim Freundlichen rausgekommen ist.

MfG der Fuchs

Zitat:

Original geschrieben von Plastikfuchs


mit solchen Einzellfallentscheidungen der Gerichte kann man nicht von "herrschenden Recht" ausgehen.

Ein sehr schöner Freud'scher, hi, hi (nicht bös gemeint 😉 ):

"Herrschendes Recht ist stets das Recht der herrschenden Klasse!" (Karl Marx)

Worauf Du angespielt hast, ist die "herrschende Meinung ".

Jetzt aber zu Deinem eigentlichen Punkt. Ja, eine BGH-Entscheidung ist natürlich auch eine "Einzelfallentscheidung", aber sie unterscheidet sich von einer Einzelfallentscheidung des Amtsgerichts Hintertupfingen-Kleinöckel ganz erheblich. Der BGH-Entscheidung liegen Überlegungen und Bewertungen zugrunde, die natürlich auf viele andere Fälle übertragbar sind. Wenn ein Gericht sich über diese Überlegungen und Bewertungen hinwegsetzt, kann es sich sicher sein, vom BGH (wenn die Klage so hoch kommt) in seiner Entscheidung aufgehoben zu werden. Ober sticht Unter. Ob's einem passt, oder nicht.

Daher, ich verstehe Deinen Punkt, aber er trifft für die zitierte BGH-Entscheidung nicht zu. Wenn Du Interesse hast, dann kannst Du Dir neben der BGH-Entscheidung auch die Begründung der Vorinstanz durchlesen. Dann wirst Du die deutlich unterschiedlichen Positionen erkennen.

Gruß
xc90er
...der daher auch nicht eine Entscheidung des Amtsgerichts Hintertupfingen-Kleinöckel zitiert hatte 😁 😛

Hallo!!
Ich bin´s wieder. Also:

Ich hatte ein sehr freundliches Gespräch mit meinem sehr 🙂🙂.
Möglicherweise lag ein Mißverständnis vor. Der Betrag wurde wohl gebucht, weil
die Info von meinem Verkaufsberater nicht in die Zahlstelle durchgedrungen ist, dass
ich den Wagen erst kurz habe 😁. Naja, wie dem auch sei. Mein 🙂 ist ein 🙂 und war seeeehr bemüht,
da nix dran zu ändern. Ich habe am kommenden Freitag nochmal einen Termin, bei dem Wagen nochmal gecheckt werden soll, dass auch ja nix dran ist, dann wird die Angelegenheit mit der Rechnung "besprochen und gelöst".

So ein klitzekleiner Fleck ist dann doch drauf auf der weißen Weste, der kann aber auch wieder verschwinden, wenn man die Weste eine Zeit lang in die Sonne legt! (Wer schon mal Möhrenflecken auf ´nem Lätzchen hatte, weiß wie die rausgehen- zumindest im Sommer 😁😁)

Wenn das nächste Woche gut läuft, hat sich mein 🙂 wieder voll rehabilitiert.

Der xc90er hat schon recht: Wie´s in den Wald reinschallt...!! Ich fahre i.d.R. auch gut mit freundlich bestimmtem Auftreten. Das hat mit Ausnahme von VW-Verkäufern bisher immer Wirkung gezeigt.

Hier mal ein Dankeschön für die rege Teilnahme an meinem Fred!
Weiterdiskutieren ist ausdrücklich erwünscht, wobei es auch noch den AGB-Fred auf der 1. Volvoseite gibt!

Gruß
Dirk

Sooooo,
um das Thema abzuschließen, eine kurze Schlussinfo.

Am Freitag war ich beim 🙂.Der hat den Elch nochmal gründlich untersucht und eine weitere Spannrolle getauscht, so dass das von mir als etwas nervig beschriebene "Riemengeräusch" nun auch echt weg ist.

OT-Modus on:
Als WEW (Werkstattersatzwagen) durfte ich einen V50 T5 Momentum mit GT und AWD probefahren.
Da war ich allerdings etwas enttäuscht. Der AWD und die GT fressen offenbar ganz schön Leistung. Da fühlt sich (subjektiv betrachtet) mein V70 D5 mit 120kW ähnlich spritzig an. Obenrum geht der T5 schon besser, aber das halt ich irgendwie nicht aus, !!diese Drehzahlen!! mir tut da alles weh!! 🙄
Im Durchschnitt hat sich der Elch dann auch fast 😰😰 14 😰😰 Liter gegönnt, allerdings mit ziemlich viel Stadtverkehr und ner zügigen (nicht gerast) Autobahnetappe. Auf dem Rückweg durfte er ruhig rollen und der Verbrauch ist auf 12,8 Liter zurückgegangen. Bei zartem rechtem Fuß wird sich das trotzdem bei etwa 11-12 Liter einpendeln!! Zuviel für meinen Geschmack😮
OT-Modus off:

Wegen der Rechnung gab´s keine große Diskussion mehr. Der 🙂 hat mir einen Scheck (hoffentlich gedeckt 😁) mitgegeben.
Ich betrachte die Sache als erledigt an und bin gespannt, ob es in Zukunft reibungslos weiterläuft😉

Gruß
V70, dem reibungslose Geschäfte am Herzen liegen, dafür aber in der verkehrten Branche arbeitet😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen