Händlergewährleistung
Hallo zusammen,
ich bin neu und hoffe es kann mir jemand helfen:
wir haben uns im Februar dieses Jahres einen Gebrauchtwagen (BMW 320D) in Höhe von 17.000,-EUR bei einem Händler gekauft. Leider hat sich am Samstag ein defekt heraus gestellt: Das Auto springt nicht mehr an. Daraufhin haben wir den BMW Service angerufen, dieser hatte uns dann den Fehlerspeicher ausgelesen. Es würden mehrer Fehler möglich sein. Das Auto müsste in zu BMW wg. der Ursache. Wir haben darauf hin unseren Händler angerufen und ihm den Sachverhalt geschildert. Der Händler meinte er würde die Kosten für die Reparatur nicht übernehmen. Leider hat unser Händler auch nicht unsere Gebrauchtwagen Garantie/Versicherung auf das neue Fahrzeug umgeschrieben, obwohl er diese schon 2 Monate bei sich im Büro hat. Denn wir hatten zuvor ein anderes Fahrzeug, welches wir auch über ihm bezogen haben. Da stellte sich heraus, dass das Auto einen Totalschaden hatte. Deswegen haben wir ihm das Auto zurück gegeben und ein andern BMW Bj. 2004 für 17.000,-EUR gekauft. Jetzt fragen wir uns wer für die Reparaturkosten aufkommt. Wir als Käufer oder der Händler. Denn soviel ich weiss gibt es eine Händlergewährleistung auf ein Jahr und für die ersten 6 Monate muss doch dafür die Händlergewährleistung dafür einspringen oder nicht?
ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten? Das übernimmt doch eine Rechtschutzversicherung oder?
Ich hoffe es kann mir einer Helfen.
11 Antworten
Manchmal muss auch ich zweimal hinschauen, aber hier
ist tatsächlich das VOLVO - Forum.
Mir ist das Geschäftsgebaren der BMW-Dealer nicht ganz geläufig, aber auch
ich wäre davon ausgegangen, dass hier die Gewährleitung des Händlers
greifen müßte.
Grüße
bkpaul
Kekin, Du kaufst bei einem Händler (vermutlich kein Markenhändler) ein Auto, welches Du wegen eines verschwiegenen Totalschadens zurückgibst. Du kaufst dann noch ein Auto beim selben Händler (weil der Deal ja so super war) und hoffst, dass die alte Gebrauchtwagengarantie auf das "neue" Fahrzeug übernommen wird (geht meines Wissens nicht! - Nur umgekehrt - Du verkaufst das Auto mit einer Gebrauchtwagengarantie an einen anderen, der übernimmt dann auch die Garantie, denn die Voraussetzung für die Erteilung einer Gebrauchtwagengarantie ist die technische Abnahme im Sinne einer Unbedenklichkeitserklärung bei Garantiebeginn - es dürfen keine unbehobenen Mängel am Auto vorhanden sein.).
Auch wenn Du hier im Volvoforum eigentlich falsch bist: Du solltest schnellstens zum Anwalt - gehe direkt dorthin und nicht über halbseidene Tipps aus irgendwelchen Foren und laß Dich nicht von Versprechungen Deines Autoverkäufers aufhalten.
Gruß Thomas
Zitat:
Original geschrieben von kekin
Das übernimmt doch eine Rechtschutzversicherung oder?
Ergo, Du hast eine Rechtschutzversicherung. Also, auf zum Anwalt.
Der Sachverhalt ist viel zu komplex und viel zu spezifisch, als dass Dir hier ein paar allgemeine Ratschläge weiterhelfen würden.
Gruß
xc90er
Zitat:
Original geschrieben von 850R96
Kekin, Du kaufst bei einem Händler (vermutlich kein Markenhändler) ein Auto, welches Du wegen eines verschwiegenen Totalschadens zurückgibst. Du kaufst dann noch ein Auto beim selben Händler (weil der Deal ja so super war) und hoffst, dass die alte Gebrauchtwagengarantie auf das "neue" Fahrzeug übernommen wird
Das Gleiche hatte ich auch sofort gedacht 😰
Gruß
Martin
Kann man sich eigentlich selber verklagen?
Ähnliche Themen
Zitat:
Kann man sich eigentlich selber verklagen?
Ja, das nennt man dann Selbstanzeige
Zitat:
Original geschrieben von danfried
Ja, das nennt man dann SelbstanzeigeZitat:
Kann man sich eigentlich selber verklagen?
Wer ist dann der Verlierer?
Wer obsiegt?
😉😉😉
Gruß
weflydus
...hier ist -so denke ich- bereits alles gesagt: ab zum Anwalt, vorher Deckungszusage von der RS holen...
Zitat:
Original geschrieben von danfried
Ja, das nennt man dann Selbstanzeige.Zitat:
Kann man sich eigentlich selber verklagen?
Da ich keinen Smiley hinter der Antwort gesehen habe: Nein, mit einer Selbstanzeige klagt man sich nicht selber an. Selbstanzeige ist ein Begriff aus dem Steuerstrafrecht und stellt einen Steuersünder unter bestimmten Umständen straffrei. Daher, wenn ich wirksam Selbstanzeige stelle, erreiche ich damit gerade, dass ich
nichtverklagt werde, schon gar nicht von mir selber 🙂
Wenn ich eine unwirksame Selbstanzeige mache, weil ich tatsächlich nichts falsch gemacht habe, werde ich weder verklagt, noch kann ich mich verklagen. Wenn ich eine unwirksame Selbstanzeige mache (z.B. zu spät) und es stellt sich heraus, dass ich tatsächlich etwas falsch gemacht habe, werde ich vom Staat verklagt, aber schon wieder nicht von mir selbst. Alles klar? 😁 😁 😛
Nein, ich kann mich nicht selbst verklagen.
Gruß
xc90er
Zitat:
Original geschrieben von xc90er
... Alles klar? 😁 😁 😛Nein, ich kann mich nicht selbst verklagen.
Gruß
xc90er
Hmmm,
kann ich auch meine Rechtsschutzversicherung um eine Deckungszusage bitten, weil meine OHL ständig über mich klagt? 😁🙂😁🙂😁🙂
Gruß
weflydus
...duckundweg...
Zitat:
Original geschrieben von weflydus
kann ich auch meine Rechtsschutzversicherung um eine Deckungszusage bitten, weil meine OHL ständig über mich klagt? 😁🙂😁🙂😁🙂
😁 😛 🙂
Nein, das geht leider gar nicht: "Streitigkeiten untereinander sind ausgeschlossen." Oder hast Du ganz gewusst eine eigene Rechtsschutzversicherung? 😉
Gruß
xc90er
...der nie streitet, weil OHL sagt, dass sie immer im Recht ist.
Zitat:
Original geschrieben von xc90er
...
Oder hast Du ganz gewusst eine eigene Rechtsschutzversicherung? 😉Gruß
xc90er
...der nie streitet, weil OHL sagt, dass sie immer im Recht ist.
Servus!
Na sicher läuft die Police auf meinen Namen (dennoch gibts keine Deckung hierfür 😉).
Hmmm, ich gebe meiner OHL immer Recht, dann habe ich meine Ruhe 😁!
Gruß
weflydus
Hallo an Alle,
sorry erst mal dass ich im Volvo forum gepostet habe. (habe nicht aufgepasst).
ja ich weiss, dass wir uns darauf hin nie hätten einlassen sollen. wir sind aber davon ausgegangen, dass das neue auto in ordnung ist, denn wir hatten ja den gebrauchtwagen-check bericht.
Ich möchte mich für all eure antworten bedanken. haben gestern noch einen rechtsanwalt kontaktiert.
wenn ich mehr weiss, gebe ich noch mal bescheid.
danke noch mal.
Kekin