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Händler will Gewährleistung nicht geben.

Themenstarteram 17. Dezember 2015 um 19:22

Hallo zusammen,

Wir bekommen Familien zuwachs und ich bin auf der suche nach meinem ersten gebraucht Wagen.

Ziel der begierde ist ein Vw sharan. Schnell war ein passender Kandidat gefunden. Ausstattung und Preis sind genauso wie gewünscht. Nur hat das Fzg schon 200000 Km auf der uhr.

Beim Gespräch mit dem Händler fragte er mich, ob ich Privatpersonen wäre.

Ich bejate. Dann sagte er mir, er könne mir auf Grund der Laufleistung keine Gewährleistung geben.

Die Frage ist nun, wie kann er die gesetzliche Gewährleistung umgehen?

Ich kann ihn da schon verstehen aber so ganz wohl ist mir nicht dabei.

AAllerdings ist das Angebot aber auch unschlagbar günstig. Was kann ich tun?

Auf gut Glück kaufen oder lieber die Finger davon lassen?

Bin gespannt auf eure Ratschläge

Lg Fabian

Beste Antwort im Thema

Moin,

Nein - du solltest NICHT beherzt zugreifen. Selbst wenn du am Ende Recht bekommen solltest - der Weg dahin ist sehr lang und das Auto hat technisch viele bedenkliche Macken. Sprich das macht keinen Sinn. Es gibt mehr als genug Autos und mehr als genug Händler d.h. irgendwo gibt es auch das Angebot bei dem alles passt.

Und Nein - ich habe KEIN Verständnis für jemanden, der wirtschaftliche Vorteile daraus ziehen will,indem er geltendes Recht umgeht. Das gilt für alle - für mich, für dich, für jeden. Entweder Richtig oder gar nicht.

MfG Kester

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Hi,

bei älteren Fahrzeugen oder Fahrzeugen weit jenseits der 100tkm Marke habe ich durchaus Verständnis dafür das die Händler hier mit "Tricks" arbeiten.

Natürlich habe ich kein Verständnis für Gauner die Fahrzeuge mit bekannten verdeckten Mängeln verkaufen,am KM Stand drehen oder ähnliches.

Aber auch für seriöse und ehrliche Händler die einen Wagen durchgecheckt haben und ehrlich ein Mangelfreies Auto verkaufen ist die Gewährleistung bei älteren Gebrauchtwagen ein großes finanzielles Risiko. Man kann halt nicht reingucken und selbst ein komplett überprüftes und Mängelfreies Auto kann nach kurzer Zeit einen größeren defekt haben. Und das Risiko lässt sich für den Händler mit der Gewinnspanne bei billigen Gebrauchtwagen kaum decken.

Das Gewährleistungsthema hat auch für den Verbraucher Nachteile, viele gute Gebrauchtwagen verschwinden einfach in den Export weil den Händlern das Risiko zu groß ist. Gerade im Low Budget Segment findet man kaum noch Fahrzeuge beim seriösen Händler die die Fahrzeuge vor Verkauf wirklich mal prüft.

Die Händler die da noch verkaufen sind vielfach wirklich sehr zwielichtige Gestalten.

Hier ist natürlich ein Grenzfall weil 9000€ ja jetzt nicht gerade ins Low Buget Segment fällt,dennoch bei 200tkm + x kann halt auch mal eine größere Reparatur fällig werden für die der Händler wirklich nichts kann und dann fängt der Ärger zwischen Kunde und Verkäufer an.

Gruß Tobias

Zitat:

@Fabs86 schrieb am 17. Dezember 2015 um 21:03:41 Uhr:

Also kann ich beherzt zugreifen, rechtlich kann er die Gewährleistung nicht umgehen, egal was er in den Vertrag schreibt. Auch bei privat verkauf kann ich die Gewährleistung erklagen im Fall der Fälle?

Ich würde das Auto ganz beherzt stehen lassen:

1. Ist Stunk vorprogrammiert wenn der Händler bereits im Vorfeld signalisiert, dass er keine Gewährleistng geben möchte

2. Ein Sharan mit 200000km etwas ist was ich mir niemals ans Bein binden würde

Ob das ganze eingeklagt werden kann oder nicht spielt in diesem Fall gleube ich eine sehr untergeordnete Rolle.

Selbst wenn dies möglich ist, wird bei 200000km das meiste als Verschleiss und nicht als Mangel angesehen werden, und ohnehin von der Gewährleistung ausgeschlossen sein.

Ein Auto mit 200000km hat es im Prinzip ganz einfach hinter sich.

Ich sehe das pragmatisch: Der Händler signalisiert schon vor dem Kauf wie er bei diesem Fahrzeug das Thema Gewährleistung sieht.

Du siehst es anders.

Folge: Kaufe es nicht.

....lol. 2-Seiten für eine einfache Lösung..

Der Händler verkauft den Sharan nicht an eine Privatperson, aus welchen

Gründen auch immer.

Kein wenn-und aber :)

Daher, auch wenn Du den Wagen möchtest, der Händler verkauft ihn

nicht an Dich als Privatperson, ausser, Du wärst Gewerbetreibender, aber

das wäre dann "Dein Problem", erst Recht bei evtl. auftretenden MÄngel.

Wobei, bei ~200.tsd km, fällt schon vieles unter "Verschleiß"

Von daher, Ende-im-Gelände und suche Dir ein anderes "Exemplar..

 

Grüße

Themenstarteram 18. Dezember 2015 um 8:41

Was? Klar würde er. Nur halt ohne gewährleistung

Zitat:

@Fabs86 schrieb am 18. Dezember 2015 um 09:41:34 Uhr:

Was? Klar würde er. Nur halt ohne gewährleistung

Was ist klaro ?

Der Händler verkauft nicht an Privatpersonen...nur an Gewerbetreibende.

Grüße

Hi,

wie hier ja schon gesagt wurde, wirksam ausschließen kann der Händler die Gewährleistung nicht -> Punkt.

Aber wenn er sich dann Querstellt!? Einklagen kann dauern,kostet Geld und der Ausgang ist ungewiss.

Von daher wenn du den Wagen unbedingt willst solltest du für dich akzeptieren das es eben keine Gewährleistung gibt und du für Mängel selbst zahlen mußt -> ebenfalls Punkt ;)

 

Ich bin keineswegs der Meinung das ein wagen mit 200tkm bereits kurz vor der Verschrottung steht. da sind locker nochmals 200tkm und mehr drin. Aber man muß halt bereit sein auch jenseits der 250tkm mal den ein oder anderen tausender zu Investieren. Wenn es ein Diesel ist könnte z.b. bald der Partikelfilter kommen, kostet halt mal locker 1000-2000€ je nach Modell.

man weiß auch noch nicht wie sich das fällig Update der VW Skandaldiesel auswirkt, ein höherer Verbrauch wird sich meiner Meinung nach aber kaum vermeiden lassen.

Gruß Tobias

200.000 km sind natürlich kein Problem. Aber das ist ein Vielfahrerfahrzeug mit ~ 40-50.000 km pro Jahr gewesen. Da sollte man schon etwas mehr als den günstigen Preis sehen. Warum wird verkauft? Wer hat den vorher gefahren?

Und solche "Kleinigkeiten" wie Partikelfilter, Turbolader oder ähnliche Sachen beim Benziner (nichtmal die Krfatstoffart ist geklärt) können richtig teuer werden ...

Die Situation gleicht einem zweischneidigem Schwert.

Dank dem EU-Recht darf der Verbraucher eigentlich nicht kaufen was er will und der Händler kann nicht jedem alles verkaufen. Und praktisch führt das Ganze zu Missverständnissen ohne Ende, wobei dann Händler in die unseriöse Ecke gestellt werden, wenn sie Fahrzeuge nicht für jedermann anbieten oder sie nur im Kundenauftrag anbieten.

Dies hat wiederum zur Folge, dass preislich eine große Schere zwischen sogenannten Exportfahrzeugen und Fahrzeugen mit Gewährleistung liegt. Der Verbraucher (der nicht jedes Detail der Beschreibung liest oder erfragt) ist dann doppelt verunsichert.

Für den TE gibt es nur 2 Möglichkeiten:

1. Wenn das Angebot gut ist, jemanden mit ordentlich Fachkenntnis mitnehmen und am Ende über einen selbständigen Mittelsmann kaufen.

2. Weiter suchen.

Zu 95 % wird sicher Variante 2 eintreten, obwohl das Fahrzeug vielleicht gar nicht so schlecht ist.

Es ist aber auch unmöglich zu wissen, ob der Händler die Gewährleistung allgemein nicht übernehmen möchte oder ob der Wagen Schrott ist bzw einen versteckten Mangel hat.

Ich finde es ja auch schade, dass in dem Segment viel in den Export wandert.

Ich hatte das auch einmal das Problem.

Das Fahrzeug stand super da, 1. Hand 140TKM, 14 Jahre alt, bei Markenwerkstatt bis zum letzten Kilometer scheckheftgepflegt. Preis war 3900, "bevorzugter Verkauf an Händler oder Gewerbetreibende".

Ich rief an und fragte, ob der Wagen noch da sei. Als ich mich als "Privater" geoutet habe hat das Autohaus direkt gesagt, dass sie das Auto nicht verkaufen. "Bevorzugt" steht nur drin, weil sie nicht schreiben dürfen, dass sie ausschließlich an Händler verkaufen. Ob der gesetzlich vorgeschrieben ist (AGG?) oder Interne Anweisung kann ich nicht sagen. Ich fann das Verhalten hochgradig seriös.

Für mein Verständnis gibt es hier zwei Sichtweisen:

Entweder der Verkäufer lässt sich darauf ein und will Dir - als Verbraucher - das Fahrzeug unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufen. Dann ist das ein hochgradig unseriöses Geschäft, weil hier wissentlich eine rechtswidrige Klausel in den Vertrg mit aufgenommen wird. Ob Du bei einem solchen Händler kaufen willst, musst Du wissen.

Der Verkäufer gibt Dir klar zu verstehen, dass er die als Verbraucher das Fahrzeug nicht verkaufen will. Ob Du Dir nun jemand suchst, dem der Verkäufer gegenüber die Gewährleistung ausschließen kann, ist zwar grundsätzlich Deine Sache. Extrem fraglich ist es jedem Fall, ob es sich hierbei um ein Scheingeschäft handelt. Der wirkliche Rechtsbindungswille des Gewerbetreibenden fehlt. Er "leid" Dir seine Rechtsposition, damit das Geschäft zu stande kommt. Aus meiner Sicht wird auch hier nach 117 II BGB die Gewährleistung zum tragen kommen.

gruß

Hier auch noch mal ein interessanter ARtikel:

Zitat:

Die weiteren Behauptungen des Klägers, er habe eigentlich für sich selbst erwerben wollen und sei vom Beklagten dazu gedrängt worden, im Kaufvertrag seine Lebensgefährtin auszuweisen …, könnten im hier erörterten Zusammenhang nur dann von Belang sein, wenn es sich bei dem Kaufvertrag mit der Lebensgefährtin um ein Scheingeschäft nach § 117 I BGB handeln würde und bei dem Kaufvertrag mit dem Kläger selbst um das verdeckte Rechtsgeschäft gemäß § 117 II BGB (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.2012 – VIII ZR 89/12, NJW-RR 2013, 687). Jedoch trägt der Kläger selbst nicht vor, der Beklagte sei, wie von § 117 I BGB gefordert, damit einverstanden gewesen, dass die Willenserklärung, wonach Käuferin die Lebensgefährtin sei, nur zum Schein abgegeben werde. Vielmehr musste der Kläger die ihm jedenfalls zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Erklärungen des Beklagten so verstehen, dass der von diesem erstrebte Erfolg – der Ausschluss der Sachmängelhaftung – gerade die Gültigkeit des Geschäfts mit der Lebensgefährtin voraussetzte. Dass dem Kläger die maßgeblichen Zusammenhänge bewusst waren, ergibt sich – wie bereits vom Landgericht richtig gesehen – schon aus seinem erstinstanzlichen Vorbringen und wird besonders deutlich in der Ausführung der Berufungsbegründung, der Beklagte habe ihn dazu gedrängt „einen Gewährleistungsausschluss zu vereinbaren, indem der Kläger doch vielleicht jemanden kenne, der über ein Gewerbe verfüge“.

https://autokaufrecht.info/.../

Moin,

Nordmann - jeder darf sich ja aussuchen mit wem er Geschäfte macht. Da möchte ich mich nicht einmischen.

Wenn der Händler für das Auto keine Gewährleistung bieten möchte ist das OK - seine freie Entscheidung. Aber auch hier gilt dann: Richtig machen, also das Auto halt auch nicht mit Tricks an einen Privatmenschen verkaufen. Punkt.

Wenn das Auto WIRKLICH nur vermittelt wird ... dann ist das auch OK. Aber wenn der Händler ALLE Autos im Auftrag hat, aber dazu eine Garantie, vollen Service, Finanzierung und das Auto vom anderen Ende des Landes stammt - anbietet ... darf der Wahrheitsgehalt dahinter zumindest bezweifelt werden.

Das ist es was ich meine ... Play it right ... mit allen Folgen und Voraussetzungen. Wenn ich den Deal mit nem Privatmenschen machen will ... dann halt auch da RICHTIG. Entweder Oder ...

MfG Kester

exakt; danke sehr schöner Post.

Das ist so ein wenig wie Rosinenpickerei.

Zum Endkundenpreis verkaufen, aber die damit einhergehende Rechte nicht einräumen wollen...

Zitat:

@DerBasse schrieb am 18. Dezember 2015 um 16:42:53 Uhr:

 

Ich finde es ja auch schade, dass in dem Segment viel in den Export wandert.

Ich auch. Aber daran ist eben die etwas unglückliche und eigentlich ursprünglich als Verbraucherschutz gedachte Gesetzgebung schuld.

Früher fand man selbst im Billigsegent gute Autos in den Ecken der Händlerhöfe, die man mit frischem Ölwechsel für kleines Geld kaufen konnte.

Jeder wusste, dass an solchen Kisten jederzeit etwas sein konnte und keiner kam auf die Idee, den Händler nach 3 Monaten wegen eines kaputten Lenkgetriebes vor Gericht zerren zu wollen.

Das war (und ist) eben das Risiko bei Autos mit vielen Jahren oder vielen Kilometern auf dem Buckel.

Heute kann sich das kein Händler mehr erlauben. Die Autos werden dann entweder unverhältnismäßig teuer, oder sie wandern gleich auf den Transporter in Richtung Osten oder aufs Schiff in Richtung Süden.

Das hier ist ein gutes Beispiel: Kunde will ein Auto mit (vermeintlichem) rundum Sorglos Paket, Händler will ihm das nicht geben, Kunde sucht nach Möglichkeiten, den Händler im Fall des Falles trotzdem "dran" zu kriegen.

Ganz ehrlich: Mich wunderts nicht, dass solche Autos lieber im Paket exportiert werden anstatt sie hier anzubieten.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 18. Dezember 2015 um 17:04:59 Uhr:

Für mein Verständnis gibt es hier zwei Sichtweisen:

Entweder der Verkäufer lässt sich darauf ein und will Dir - als Verbraucher - das Fahrzeug unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufen. Dann ist das ein hochgradig unseriöses Geschäft, weil hier wissentlich eine rechtswidrige Klausel in den Vertrg mit aufgenommen wird. Ob Du bei einem solchen Händler kaufen willst, musst Du wissen.

Verrückte Welt:

Geht der Händler nicht auf die Wünsche des Kunden ein, kann er ihm kein Auto verkaufen.

Geht er auf die Wünsche des Kunden ein wird ihm geraten dort nichts zu kaufen, weil es unseriös ist.

Paradox eigentlich.

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