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Händler will Gewährleistung nicht geben.

Themenstarteram 17. Dezember 2015 um 19:22

Hallo zusammen,

Wir bekommen Familien zuwachs und ich bin auf der suche nach meinem ersten gebraucht Wagen.

Ziel der begierde ist ein Vw sharan. Schnell war ein passender Kandidat gefunden. Ausstattung und Preis sind genauso wie gewünscht. Nur hat das Fzg schon 200000 Km auf der uhr.

Beim Gespräch mit dem Händler fragte er mich, ob ich Privatpersonen wäre.

Ich bejate. Dann sagte er mir, er könne mir auf Grund der Laufleistung keine Gewährleistung geben.

Die Frage ist nun, wie kann er die gesetzliche Gewährleistung umgehen?

Ich kann ihn da schon verstehen aber so ganz wohl ist mir nicht dabei.

AAllerdings ist das Angebot aber auch unschlagbar günstig. Was kann ich tun?

Auf gut Glück kaufen oder lieber die Finger davon lassen?

Bin gespannt auf eure Ratschläge

Lg Fabian

Beste Antwort im Thema

Moin,

Nein - du solltest NICHT beherzt zugreifen. Selbst wenn du am Ende Recht bekommen solltest - der Weg dahin ist sehr lang und das Auto hat technisch viele bedenkliche Macken. Sprich das macht keinen Sinn. Es gibt mehr als genug Autos und mehr als genug Händler d.h. irgendwo gibt es auch das Angebot bei dem alles passt.

Und Nein - ich habe KEIN Verständnis für jemanden, der wirtschaftliche Vorteile daraus ziehen will,indem er geltendes Recht umgeht. Das gilt für alle - für mich, für dich, für jeden. Entweder Richtig oder gar nicht.

MfG Kester

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Themenstarteram 17. Dezember 2015 um 19:28

Baujahr wäre 2011.

Zitat:

@Fabs86 schrieb am 17. Dezember 2015 um 20:22:26 Uhr:

Die Frage ist nun, wie kann er die gesetzliche Gewährleistung umgehen?

Der Händler kann die Gewährleistung nicht umgehen, sondern allenfalls vertraglich von 24 Monaten auf 12 Monate verkürzen. Falls er in den Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluß aufnimmt, so hat dieser keine Rechtsgültigkeit und es gilt dann die uneingeschränkte Gewährleistungzeit von 24 Monaten.

Moin,

Der Händler kann dir gegenüber die Gewährleistung gar nicht ausschließen. Es geht nicht. Er kann dir das Auto schlicht nicht verkaufen.

Bei BJ 2011 ist das eh ein Witz ... dafür kann man Problemlos Gewährleistung gewähren.

MfG Kester

Themenstarteram 17. Dezember 2015 um 19:37

Und wenn er es als Privatverkauf tarnt?

Damit würde er einen Umgehungstatbestand schaffen. Den Gerichten sind solche Tricks bekannt.

Themenstarteram 17. Dezember 2015 um 20:03

Also kann ich beherzt zugreifen, rechtlich kann er die Gewährleistung nicht umgehen, egal was er in den Vertrag schreibt. Auch bei privat verkauf kann ich die Gewährleistung erklagen im Fall der Fälle?

Frage doch eher mal, ob ein vier Jahre alter Sharan mit 200.000 km dich wirklich glücklich macht. Der wird ja dennoch was um die 9000 € kosten und hat keinen wirklichen Wiederverkaufswert.

Zumal der Händler ja ohnehin Bedenken hat, das Fahrzeug mit Gewährleistung zu verkaufen.

Solltest du wirklich den Sharan kaufen und später irgendwelche Probleme damit haben

wirst du garantiert noch mehr Probleme mit dem Verkäufer bekommen wenn der sich quer stellt.

Das ganze kann dann Monate dauern wenn erst mal die Rechtsanwälte miteinander kommunizieren.

Natürlich wird in dieser Zeit das Auto nicht repariert oder sonstwas.

Na dann viel Spass.

Davon mal abgesehen, dass der Sharan qualitativ betrachtet nicht gerade ein Musterknabe ist und der Händler nach Deiner Beschreibung einen wenig seriösen Eindruck macht, mein gut gemeinter Rat: hör auf Deinen Bauch - im Zweifel nie!

Einen Sharan mit soviel KM würde ich niemals kaufen.

Bei der Laufleistung ist die Karre garantiert runtergerockt und Krawall mit dem Verkäufer vorprogrammiert.

Zitat:

@Fabs86 schrieb am 17. Dezember 2015 um 20:22:26 Uhr:

Beim Gespräch mit dem Händler fragte er mich, ob ich Privatpersonen wäre.

Ich bejate. Dann sagte er mir, er könne mir auf Grund der Laufleistung keine Gewährleistung geben.

Hallo,

durch seine Frage wollte er wissen, ob du Händler / Gewerbetreibender bist, denn dann gibt es keine Gewährleistung von Gewerbetreibenden zum Gewerbetreibenden.

Wenn er dir den Wagen nicht verkaufen will, ist das nur fair. Wenn du des Wagen doch haben willst, kauf ihn über ein Gewerbe eines guten Bekannten. Dir muss bewusst sein, das das legal ist und du keinen Anspruch auf eine Gewährleistung hast.

Ich habe meinen Mercedes als Gewerbetreibender bei einem Mercedes-Händler erstanden. Dadurch ist der Händler mir preislich deutlich entgegen gekommen, als ich ihn als Privatperson und damit das Recht auf eine Gewährleistung gekauft hätte.

Viele wundern sich immer, wenn im im Kundenauftrag, oder nur an Gewerbetreibende /Export ein Inserat beworben wird. Ihr solltet verstehen, das kein Mensch mit gesundem Menschenverstand beispielsweise einen 15 Jahre alten Wagen mit 200, oder 300 Tkm an Privat mit Gewährleistung / Haftung verkauft.

Grüsse E500 AMG

Hi,

die Gewährleistung ist kein sanftes Ruhekissen. Nachdem die Regelung anfänglich doch ziemlich streng zugunsten der Kunden ausgelegt wurde beweisen die Gerichte da bei Streitigkeiten in den letzten Jahren immer mehr Augenmaß.

Mit 200tkm ist eben doch vieles Verschleiß was der Käufer vielleicht gerne als Gewährleistungsfall sehen möchte. Einen Nutzen hat die Gewährleistung eh nur 6 Monate nach kauf und bei 200tkm werden eben auch viele DInge zum Verschleiß gezählt die auf den ersten Blick vielleicht keine klassischen Verschleißteile sind.

Daher Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf, auch wenn vom Händler gekauft wird.

Beim 2011er Sharan gibt es aktuell keine Motoren die empfehlenswert sind, entweder Steuerketten TSI oder Skandal Diesel. ;)

Wie wäre es mit einem neuen Lodgy anstatt einem 200tkm Sharan?

Gruß Tobias

Moin,

Nein - du solltest NICHT beherzt zugreifen. Selbst wenn du am Ende Recht bekommen solltest - der Weg dahin ist sehr lang und das Auto hat technisch viele bedenkliche Macken. Sprich das macht keinen Sinn. Es gibt mehr als genug Autos und mehr als genug Händler d.h. irgendwo gibt es auch das Angebot bei dem alles passt.

Und Nein - ich habe KEIN Verständnis für jemanden, der wirtschaftliche Vorteile daraus ziehen will,indem er geltendes Recht umgeht. Das gilt für alle - für mich, für dich, für jeden. Entweder Richtig oder gar nicht.

MfG Kester

Volle Zustimmung Rotherbach!

Verstehe das ganze "nur an Gewerbe" oder "im Auftrag" auch nicht.

Was soll das? Bei mobile und Co. sind so viele Autos, die im Auftrag verkauft werden, da hat man immer gleich ein ungutes Gefühl. Sind in der Regel auch runter gerockte Wagen, die wahrscheinlich kein normaler Mensch kaufen würde.

Nicht böse sein TE!

So, schönen Tag noch, ich geh jetzt ins Bett. Nachschicht ist um!

der_Nordmann

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