Händler will Gewährleistung nicht geben.

Hallo zusammen,
Wir bekommen Familien zuwachs und ich bin auf der suche nach meinem ersten gebraucht Wagen.

Ziel der begierde ist ein Vw sharan. Schnell war ein passender Kandidat gefunden. Ausstattung und Preis sind genauso wie gewünscht. Nur hat das Fzg schon 200000 Km auf der uhr.
Beim Gespräch mit dem Händler fragte er mich, ob ich Privatpersonen wäre.
Ich bejate. Dann sagte er mir, er könne mir auf Grund der Laufleistung keine Gewährleistung geben.
Die Frage ist nun, wie kann er die gesetzliche Gewährleistung umgehen?
Ich kann ihn da schon verstehen aber so ganz wohl ist mir nicht dabei.
AAllerdings ist das Angebot aber auch unschlagbar günstig. Was kann ich tun?
Auf gut Glück kaufen oder lieber die Finger davon lassen?
Bin gespannt auf eure Ratschläge
Lg Fabian

Beste Antwort im Thema

Moin,

Nein - du solltest NICHT beherzt zugreifen. Selbst wenn du am Ende Recht bekommen solltest - der Weg dahin ist sehr lang und das Auto hat technisch viele bedenkliche Macken. Sprich das macht keinen Sinn. Es gibt mehr als genug Autos und mehr als genug Händler d.h. irgendwo gibt es auch das Angebot bei dem alles passt.

Und Nein - ich habe KEIN Verständnis für jemanden, der wirtschaftliche Vorteile daraus ziehen will,indem er geltendes Recht umgeht. Das gilt für alle - für mich, für dich, für jeden. Entweder Richtig oder gar nicht.

MfG Kester

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ihr seit ja witzbolde.
lernt ma andere meinung zu akzeptieren. hab ich in der vorschule gelernt.
aber wenn man sachlich nichts wiederlegen kann, ist hier im Forum - ihr reiht euch schön ein - oft nichts anderes zu erwarten.
auch hab ich nicht von lackkratzer gesprochen. wenn ich von "in Ordnung" spreche meine ich damit logischerweise, dass fahrzeug hauptsächlich in technischer Hinsicht und maximal bezüglich erheblicher optischen Mängeln eben in Ordnung ist; definitiv nicht gemeint sind Gebrauchsspuren.
Ich sehe ihr habt das richtig drauf... (PS Profis Zuschauer bzw. RTL-SChauer seit ihr wohl hauptsächlich... entsprechendes Niveau...)
das ich intelligent bin dafür kann ich nichts...

Moin,

Bitte nicht gegenseitig anpöbeln ... soweit liegt ihr nun echt nicht auseinander als dass es das Wert wäre.

Warum der Kunde mittlerweile darauf Wert legt? Weil er diese Option nun einmal hat. Hätte er die 1985 schon gehabt - hätte er sie zum einen auch damals schon genutzt und vermutlich hätten auch damals schon unzählige Menschen das nicht so ganz richtig verstanden. Das Problem bei der Gewährleistung wie wir sie aktuell haben ist nun einmal, dass es keine PKW Gewährleistung ist, sondern eine ganz allgemeine Regelung, die Anwendung auf Autos, Flugzeuge, Fernseher, Friteusen, Aquarien und sonst etwas angewandt wird. Vielleicht gibt es ja irgendwann mal ein reines PKW Gewährleistungsrecht - und ich glaube selbst dann ließe sich njr das meiste, aber nicht alles klar regeln.

MfG Kester

naja, ich rege mich immer sehr schnell auf, wenn man hier versucht irgendein wirrwarr zu verbreiten. Dem Käufer sein Gewährleistungsrechte abzusprechen und diesen als "den Bösen" darzustellen, wenn er von der gesetzlichen Regelung Gebrauch macht. Denn wie fände es denn der Verkäufer, wenn ich nur die Hälfte des Kaufpreises zahle, obwohl die Kaufpreiszahlungsverpflicht des Käufers eindeutig ist.

Klar ist auch, dass es in den meisten Fällen ja gar nicht zur Gewährleistung kommt, wenn der Händler ein sauberes Fahrzeug hinststellt und nichts anderes erwartet der Verbraucher von einem gerwerblichen seriösen Unternehmer. Die Logik kostet ja nur 500€, dann darf die Mühle auch schrott sein, ist schlechtweg Volksverdummung.

Und wenn man hier solche Sachen hört, wundert man sich nicht warum die kleinen Händler alle so ein schlechten Ruf haben. Denn die Vertreter dieser hier im Forum bieten die Bühne für genau diese Schlussfolgerung.

Fehlt nurnoch der Spruch: Sei froh, dass das Fahrzeug noch fährt....

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 23. Dezember 2015 um 10:18:09 Uhr:


naja, ich rege mich immer sehr schnell auf, wenn man hier versucht irgendein wirrwarr zu verbreiten. Dem Käufer sein Gewährleistungsrechte abzusprechen und diesen als "den Bösen" darzustellen, wenn er von der gesetzlichen Regelung Gebrauch macht. Denn wie fände es denn der Verkäufer, wenn ich nur die Hälfte des Kaufpreises zahle, obwohl die Kaufpreiszahlungsverpflicht des Käufers eindeutig ist.

Klar ist auch, dass es in den meisten Fällen ja gar nicht zur Gewährleistung kommt, wenn der Händler ein sauberes Fahrzeug hinststellt und nichts anderes erwartet der Verbraucher von einem gerwerblichen seriösen Unternehmer. Die Logik kostet ja nur 500€, dann darf die Mühle auch schrott sein, ist schlechtweg Volksverdummung.

Und wenn man hier solche Sachen hört, wundert man sich nicht warum die kleinen Händler alle so ein schlechten Ruf haben. Denn die Vertreter dieser hier im Forum bieten die Bühne für genau diese Schlussfolgerung.

Fehlt nurnoch der Spruch: Sei froh, dass das Fahrzeug noch fährt....

Klar hat der Käufer ein recht auf Gewährleistung, aber man sollte nicht den gleichen Umfang erwarten wie beim neuwagen. Auch das risiko für teure Reparaturen treibt die Händler dazu, Autos bevorzugt an den Export zu verkaufen

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Moin,

Was.man erwarten kann steht wenn auch grob im Gesetz. Zeitgemäßen Gebrauchszustand ohne gravierende Mängel, außer Verschleißmängel. Daszu verstehen ist aber für den Nichtprofi schwer - und einige Mängel werden auch von Profis verschieden eingestuft.

Für den Händler - nö ... nicht die Angst vor nem Defekt. Dann dürfte er ja auch kein 2 oder 3 Jahre altes Auto verkaufen - denn da sind Reparaturkoszen teilweise ja noch höher. Der Erlös passt nur nicht mehr zu potentiellen Reparaturkosten. Wenn mam am Auto vielleicht 300€ verdient nach Abzug aller Kosten - dann sind 150€ ein Problem. Bei einem Gewinn von 4500€ tun auch 1500€ nicht so schrecklich weh.

MfG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 23. Dezember 2015 um 17:18:50 Uhr:


Moin,

Was.man erwarten kann steht wenn auch grob im Gesetz. Zeitgemäßen Gebrauchszustand ohne gravierende Mängel, außer Verschleißmängel. Daszu verstehen ist aber für den Nichtprofi schwer - und einige Mängel werden auch von Profis verschieden eingestuft.

Für den Händler - nö ... nicht die Angst vor nem Defekt. Dann dürfte er ja auch kein 2 oder 3 Jahre altes Auto verkaufen - denn da sind Reparaturkoszen teilweise ja noch höher. Der Erlös passt nur nicht mehr zu potentiellen Reparaturkosten. Wenn mam am Auto vielleicht 300€ verdient nach Abzug aller Kosten - dann sind 150€ ein Problem. Bei einem Gewinn von 4500€ tun auch 1500€ nicht so schrecklich weh.

MfG Kester

Außer bei einen gluckstreffer, kann der Händler auch keine goldene Nase verdienen. Sagen wir mal er kauf ein Fahrzeug für 6000 ein. 500-1000 um seine Kosten zu decken. Plus 4500 Gewinn. Dann muss er denn wagen für 6000 einkaufen und ca für 12000 anbieten um 4, 500 Gewinn zu erzielen 🙂 das wird wohl der jackpot seines Lebens sein

Zitat:

@conqueror333 schrieb am 23. Dezember 2015 um 16:34:58 Uhr:


Klar hat der Käufer ein recht auf Gewährleistung, aber man sollte nicht den gleichen Umfang erwarten wie beim neuwagen. Auch das risiko für teure Reparaturen treibt die Händler dazu, Autos bevorzugt an den Export zu verkaufen

doch, genau das regelt das Gesetz. Wer sich daran halten will oder kann, soll halt nich an privat verkaufen.

Aber an privat verkaufen wollen und sich dann wundern / hier beklagen, dass die Vertragspartei, an die man verkauft, sich ihrer Recht bedient finde ich ein wenig merkwürdig.

Im Übrigen:
Ein Mangel, der im Rahmen der Gewährleistung zu beheben wäre, liegt erst dann vor, wenn der Kaufgegenstand nicht vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Ist nichts vereinbart, wenn sie nicht die übliche Beschaffenheit aufweist. Eine altes Auto hat üblicherweise eine andere Beschaffenheit als ein Neufahrzeug.

Wenn das Fahrzeug in einem schlechten Zustand verkauft wird und dieser schlechte Zustand kaufvertraglich festgehalten wird, handelt es sich nicht um einen kaufrechtlichen Mangel i.S.d. §434 I BGB.

Verschleiß ist ebenfalls kein Mangel.

Wenn man also mit offenen Karte spielt, ist soviel garnicht mehr über die Gewährleistung abgesichert.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 23. Dezember 2015 um 20:35:41 Uhr:



Zitat:

@conqueror333 schrieb am 23. Dezember 2015 um 16:34:58 Uhr:


Klar hat der Käufer ein recht auf Gewährleistung, aber man sollte nicht den gleichen Umfang erwarten wie beim neuwagen. Auch das risiko für teure Reparaturen treibt die Händler dazu, Autos bevorzugt an den Export zu verkaufen
doch, genau das regelt das Gesetz. Wer sich daran halten will oder kann, soll halt nich an privat verkaufen.

Aber an privat verkaufen wollen und sich dann wundern / hier beklagen, dass die Vertragspartei, an die man verkauft, sich ihrer Recht bedient finde ich ein wenig merkwürdig.

Im Übrigen:
Ein Mangel, der im Rahmen der Gewährleistung zu beheben wäre, liegt erst dann vor, wenn der Kaufgegenstand nicht vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Ist nichts vereinbart, wenn sie nicht die übliche Beschaffenheit aufweist. Eine altes Auto hat üblicherweise eine andere Beschaffenheit als ein Neufahrzeug.

Wenn das Fahrzeug in einem schlechten Zustand verkauft wird und dieser schlechte Zustand kaufvertraglich festgehalten wird, handelt es sich nicht um einen kaufrechtlichen Mangel i.S.d. §434 I BGB.

Verschleiß ist ebenfalls kein Mangel.

Wenn man also mit offenen Karte spielt, ist soviel garnicht mehr über die Gewährleistung abgesichert.

Doch genau da liegt das Problem. Die wenigsten Käufer wissen was eine Gewährleistung beim Gebrauchtwagen ist. Die meisten denken, alles was nicht ok ist oder kaputt ist muss der Händler machen und rennen zum Anwalt.

Moin,

Ich bin da auch eher bei runden 30.000€. Und wenn man mal einen Blick rüber in den WKDA Thread wirft bemerkt man was so möglich sein kann.

MfG Kester

Zitat:

@conqueror333 schrieb am 23. Dezember 2015 um 20:42:24 Uhr:


Doch genau da liegt das Problem. Die wenigsten Käufer wissen was eine Gewährleistung beim Gebrauchtwagen ist. Die meisten denken, alles was nicht ok ist oder kaputt ist muss der Händler machen und rennen zum Anwalt.

ja und wo ist denn dann das Problem.

Wenn man nicht haftet kann man sich doch entspannt zurücklehnen.

Da wird auch ein Anwalt nichts dran ändern.

Moin,

Das Problem ist - viele Verkäufer kennen sich damit selbst auch nicht gut genug aus! Schon in vielen Anzeigen steht juristisch gesehen viel Quatsch und ordentliche Zustandsbeschreibungen in Verträgen sind auch tendenziell selten.

MfG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 24. Dezember 2015 um 14:01:15 Uhr:


Moin,

Das Problem ist - viele Verkäufer kennen sich damit selbst auch nicht gut genug aus! Schon in vielen Anzeigen steht juristisch gesehen viel Quatsch und ordentliche Zustandsbeschreibungen in Verträgen sind auch tendenziell selten.

MfG Kester

Froes Fest.

Diese Anzeigen wirst Du ja - als potentiell Betroffener - nicht zu Gesicht bekommen , weil sie ja dann von Amts wegen eingestellt werden müssten.
Es steht ja kene verfolgbare Ordnungswidrigkeit / Straftat im Raum, wenn die Anzeige inhaltlich quatsch ist.

Für einen ordentlich Kaufvertrag sind beide parteien verantwortlich.
Wobei die Zustandsbeschreibung - schon aus eigenem Interesse - der Verkäufer vernünftig formulieren sollte. Tut er das nicht, ist er im Zweifel selber Schuld.

Noch einmal: Es geht mir darum aufzuzeigen, dass wenn man vernünftig arbeitet die Gewährleistung garnicht so ein großes Problem ist.

gruß

Moin,

Aber mal im Ernst - wie soll denn ein Verkäufer richtig arbeiten, wenn er selbst diese Herausforderung nicht versteht?

Oh - ein Amt käme nur bei Straftaten rum... nicht aber bei Formulierungen, die nicht gültig sind. Das wäre eher ein Fall für die Mitbewerber - und die haben entweder keine Zeit noch Lust drauf?

MfG Kester

jetzt habe ich das Argumentationziel von Dir aus den Augen verloren.
Wenn ein Verkäufer nicht weiß, wie er rechtssicher ein Kaufvertrag schließt, dann sollte das was für eine Folge haben? Das mag ja in Praxi tatsächlich ein Problem sein, aber für was plädiert dieses Problem?

"Anzeigen" von Dir oben habe ich als Strafanzeigen verstanden. Nicht im Sinne von Inseraten. Ok. Dann wäre das natürlich ein Fall für eine Abmahnung.

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