Händler vor Abholung des GW insolvent
Hallo,
heute habe ich auch mal eine Frage.
Ich habe mir einen gebrauchten Opel Astra J gekauft und wollte ihn am kommenden Samstag den 15.04.17 abholen und bezahlen. Eine Anzahlung habe ich nicht geleistet.
Nun rief mich gestern der Verkäufer an und teilte mir mit das das Autohaus insolvent ist und deshalb sich die Auslieferung verzögert. Das ist für mich grundsätzlich ok was mich aber interessiert ist, was ist wenn ich Probleme mit dem Wagen haben sollte, wie sieht es dann mit Garantie bzw Haftung aus falls das Autohaus die Insolvenz nicht überlebt?
Also das Auto möchte ich habe und nicht vom Vertrag zurücktreten!
Wer kann mir sagen wie es dann weiter geht? Wer ist dann Zuständig?
Das Autohaus ist knapp 60 KM entfernt, also schwierig mal eben dahin zu fahren.
Ich hoffe ihr habt was zu berichten.
Danke schon im Voraus!
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@bermuda.06 schrieb am 20. April 2017 um 23:02:53 Uhr:
Ich weiß nicht ob das schon besprochen wurde, aber ich würde das Geld nur Bar Zug um Zug mit den Papieren zahlen.Gab schon Fälle wo Kunden Geld überwiesen haben und einen Tag später war der Händler insolvent: Auto weg, Geld weg.
Was glaubst Du denn wurde hier in den 3 Seiten alles besprochen?😉
Das Stand schon in der 1 Seite zur Disskussion!
58 Antworten
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 14. April 2017 um 12:26:53 Uhr:
Ist nicht der Insolvenzverwalter für die Sachmangelhaftung zuständig ? Es ist doch im Insolvenzfall kein Rechtsfreier Raum.
..nein, er "wickelt" die Insolvenz, sozusagen "Treuhänderisch", ab.
d.h. er handelt im Auftrag / Namen der Firma/Geschäft.
Grüße
Zum einen weiß ich gar nicht wer der Insolvenzverwalter ist - die Stadt ist knapp 60 km entfernt und zum anderen werde ich garantiert kein Geld geben ohne das Fahrzeug + Brief zu bekommen!
Ich warte nun darauf das der Verkäufer mich anruft, dann dauert es 4 Tage bis ich das Fahrzeug abholen kann. Da ich mein altes Auto dort nicht in Zahlung gebe hat er mir einen Leihwagen zugesagt den ich auch nicht bezahlen muss.
Bin gespannt wie lange das jetzt dauert...
www.insolvenzbekanntmachungen.de
Nicht nur für Autokäufer eine informative Seite:-)
Was nützen dir denn die kompletten Papiere? Wenn am Ende der Verkauf garnicht mehr zustande kommen durfte, bist du auch mit den kompletten Papieren das Fahrzeug erstmal los ... wobei du damit nicht automatisch dein Geld wiederbekommt.
Wenn du auf Gut Glück vielleicht 12400 € wegwerfen willst, bitte. Aber sage dann nicht, das du nichts in Erfahrung bringen konntest, weil alles 60 km weit weg ist ... ist gibt heutzutage Telefone usw.
Der Verkäufer kann dir auch zusichern, das du die letzten Geldreserven des Autohauses geschenkt bekommst. Wenn der Insolvenzverwalter "nö" sagt, ist das eben so. Darum wäre ich auch bei Sachen wie kostenlosem Leihwagen vorsichtig ... das letzte Wort hat immer der Insolvenzverwalter! Genau das willst du aber nicht wahrhaben, sondern vertraust voll und ganz auf den Verkäufer. Der ist aber kein ausgebildeter Jurist und kann alle vertragsrechtlichen Aspekte bei einer Insolvenz garnicht beurteilen.
Fahrzeug incl. aller Papiere nur Zug um Zug gegen Bezahlung abholen. Am besten wäre, wenn der VK hierzu KZK macht.
@Knergy hat nicht ganz unrecht - das kann durchaus noch Probleme machen. Ich hab mal bei einer Fa. 2 Bremssättel gekauft wo "Einsatz" drauf war. D.h. wenn man die Alten Retour bringt bekommt man 150.- Einsatz zurück - das geht natürlich erst nach Ausbau/Tausch. Nach einer Woche war ich mit den Alten Satteln dort. Just an dem Tag ab dem der Insolvenzverwalter die Hand drauf hielt. Man dürfe nichts mehr Auszahlen. Verkaufen ja - aber Auszahlen Nein, kein Cent darf die Kasse verlassen. - Pech gehabt.
Also wenn Du den Wagen unbedingt willst, dann täte ich den Insolvenzverwalter mit ins Boot holen, damit auch alles Rechtens ist. An und für sich ist ja auch dieser Interessiert daß Geld in die Kasse kommt - statt einem vollen Warenlager! Den Wunsch wird der VK sicher verstehen und auch Zustimmen. Wenn nicht dann eben lieber nicht diesen Wagen.
Ok, ich da ich "einfach so" nicht aus dem Kaufvertrag komme werde ich den Verkäufer in Verzug setzen.
Muß ich das zwei mal machen oder reicht es wenn nach 14 Tagen es nicht zum Kauf gekommen ist?
Natürlich will ich kein Geld aus dem Fenster werfen. Aber das Auto gefällt mir und ich möchte es haben.
Sprich mit dem Insolvenzverwalter, der kann die eine zuverlässige Auskunft erteilen ... aber genau das willst du ja nicht, weil du selber einen "Aufwand" hast. Du willst entweder Auto oder Vertrag auflösen. Deine nun geäußerte Vergehensweise wird dir auch Ärger verursachen ...
Ok ich werde den Insolvenzverwalter kontaktieren. Dann mal sehen was geht.
Natürlich bin ich offen für andere Lösungen, aber ich im Moment fühle ich mich von dieser Situation etwas überfordert. Nix mit "einfach Auto kaufen"
Sorry wenn das als uneinsichtig rüber kam.
Zitat:
@blue68 schrieb am 15. April 2017 um 12:30:12 Uhr:
Ok, ich da ich "einfach so" nicht aus dem Kaufvertrag komme werde ich den Verkäufer in Verzug setzen.
Muß ich das zwei mal machen oder reicht es wenn nach 14 Tagen es nicht zum Kauf gekommen ist?Natürlich will ich kein Geld aus dem Fenster werfen. Aber das Auto gefällt mir und ich möchte es haben.
Du musst ja nicht raus aus dem Vertrag wenn Dir der Wagen gefällt und Du mit den restl. Nachteilen ev. Leben kannst, - nur dann bitte nur in Absprache mit dem Insolvenzverwalter!
Soviel Sicherheit sollte schon sein und ist ein wenig Mühe und Umstände Wert. Sonst hat man später womöglich noch größere Scherereien.
Zitat:
@Knergy schrieb am 14. April 2017 um 11:56:38 Uhr:
Der Insolvenzverwalter wird erstmal die Konkursmasse sichern wollen. .
wozu? jedes verkaufte auto ist letztenendes mehr geld. aus sicht des insolvenzverwalters: geld > auto 🙂
trotzdem den insolvenzverwalter kontaktieren. wüßte nur nicht warum er was dagegen haben sollte, das lagerware verkauft wird und bargeld ins geschäft fließt. genau das will er doch. wenn der verkaufspreis den legitimen wert des fahrzeuges entspricht (also kein freundschaftspreis), wird auch kein firmenwert verschenkt oder ähnliches.
den insolvenzverwalter anschreiben ist ja keine große sache. eine e-mail reicht doch erstmal aus. stellt er sich quer hat sich die sache wohl mit den auto erledigt.
Genau so sehe ich das auch.
Falls er sich quer stellen sollte, wie komme ich dann aus dem Vertrag?
Wegen Nichterfüllung nichtig?
Ich bin auf diesem Gebiet leider nicht sehr bewandert.
Zitat:
@blue68 schrieb am 15. April 2017 um 16:03:42 Uhr:
Genau so sehe ich das auch.
Falls er sich quer stellen sollte, wie komme ich dann aus dem Vertrag?
Wegen Nichterfüllung nichtig?
Ich bin auf diesem Gebiet leider nicht sehr bewandert.
Wenn sich der Insolvenzverwalter gegen den Kauf stellt dann denke ich dürfte der Händler gar nicht Verkaufen. Tut er es doch handelt er nicht Rechtens - da bekommst Du dann nach Kauf ev. mehr Kontakt mit dem Insolvenzverwalter als Dir lieb ist.
Denke daß Du da sicher nicht Vertraglich gebunden bist, wenn die Bude Dir nicht Rechtens ein Auto Verkaufen darf!
Warte mal ab was der nächste Woche sagt. Bin sicher daß der Verwalter eher daran int. ist zu Verkaufen - denn Geld zählt nun mehr als Ware - die wenn sie rumsteht weniger Wert wird und allgemein nicht in kürzester Zeit zu Geld gemacht werden kann - Außer man Verkauft günstig ab.