Händler verweigert Nennung der Lauf-/km-Leistung im Kaufvertrag als zugesicherte Eigenschaft
Liebe Community
ich überlege gerade, ob ich ein Angebot wahrnehmen soll.
Es handelt sich um den Kauf eines angeblich unbenutzten Fiestas mit Tageszulassung. Die Zulassung ist ca 1/2 Jahr her.
Der Händler will aber die Lauf-/km-leistung von 5km partout nicht im Kaufvertrag als zugesicherte Eigenschaft reinschreiben, sondern nur mir dem Zusatz "abgelesen".
Ist das so üblich?
Würdet ihr den Vertrag machen?
Danke Euch schonmal!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Amarok85 schrieb am 2. Februar 2016 um 14:08:13 Uhr:
Meine güte was ist den hier los? Dem TE geht es um die phrase "abgelesen" ob du nun 100 km oder 1000 steht ist ihm eigentlich egal.Wenn der wagen da aber steht mit 5 km auf dem tacho und der Verkäufer will im kaufvertrag nicht mal 20 oder 25 sondern "5 km vom tacho abgelesen" im Kaufvertrag stehen haben dann finde ich das massiv unseriös was soll ich dann dem nächsten Käufer in 5 oder 10 Jahren sagen ja der wagen hat nur 100.000 km gelaufen wir schreiben aber abgelesen weil ich ihn neu mit der phrase gekauft habe? Der zeigt mir doch einen Vogel und hält mich für einen Betrüger.
Betrug wäre es die 5km zu garantieren ohne es zu wissen. Der Händler ist nur ein Zwischenhändler und das Fahrzeug kam aus dem Ausland, also kann er keine 100% Garantie geben. Insofern handelt der Verkäufer schon richtig. Wenn du einen gebrauchten verkaufst und zurzeit der 3 besitzer bist, kannst du dem Käufer 100% Garantie geben das der km stand stimmt?
41 Antworten
Zitat:
@Amarok85 schrieb am 2. Februar 2016 um 14:08:13 Uhr:
Meine güte was ist den hier los? Dem TE geht es um die phrase "abgelesen" ob du nun 100 km oder 1000 steht ist ihm eigentlich egal.Wenn der wagen da aber steht mit 5 km auf dem tacho und der Verkäufer will im kaufvertrag nicht mal 20 oder 25 sondern "5 km vom tacho abgelesen" im Kaufvertrag stehen haben dann finde ich das massiv unseriös was soll ich dann dem nächsten Käufer in 5 oder 10 Jahren sagen ja der wagen hat nur 100.000 km gelaufen wir schreiben aber abgelesen weil ich ihn neu mit der phrase gekauft habe? Der zeigt mir doch einen Vogel und hält mich für einen Betrüger.
Betrug wäre es die 5km zu garantieren ohne es zu wissen. Der Händler ist nur ein Zwischenhändler und das Fahrzeug kam aus dem Ausland, also kann er keine 100% Garantie geben. Insofern handelt der Verkäufer schon richtig. Wenn du einen gebrauchten verkaufst und zurzeit der 3 besitzer bist, kannst du dem Käufer 100% Garantie geben das der km stand stimmt?
Zitat:
@conqueror333 schrieb am 2. Februar 2016 um 15:36:40 Uhr:
Betrug wäre es die 5km zu garantieren ohne es zu wissen. Der Händler ist nur ein Zwischenhändler und das Fahrzeug kam aus dem Ausland, also kann er keine 100% Garantie geben. Insofern handelt der Verkäufer schon richtig. Wenn du einen gebrauchten verkaufst und zurzeit der 3 besitzer bist, kannst du dem Käufer 100% Garantie geben das der km stand stimmt?
Wenn der Händler eine so miserable/unseriöse Lieferkette hat, dass manipulierte Tageszulassungen in seinem Angebot landen, dann ist das sein Problem.
Dann müsste der Händler den Wagen offen als "Gebrauchtwagen" deklarieren und nicht als "Tageszulassung".
Das "ungenutzt" und "neuwertig" (Definition von "Tageszulassung"😉 schliesst aus, dass das Kfz in einer Größenordnung von 1000km genutzt wurde.
Sowas ist unlauterer Wettbewerb und gehört abgemahnt.
Zitat:
@autogas_bert schrieb am 3. Februar 2016 um 10:25:22 Uhr:
Wenn der Händler eine so miserable/unseriöse Lieferkette hat, dass manipulierte Tageszulassungen in seinem Angebot landen, dann ist das sein Problem.Zitat:
@conqueror333 schrieb am 2. Februar 2016 um 15:36:40 Uhr:
Betrug wäre es die 5km zu garantieren ohne es zu wissen. Der Händler ist nur ein Zwischenhändler und das Fahrzeug kam aus dem Ausland, also kann er keine 100% Garantie geben. Insofern handelt der Verkäufer schon richtig. Wenn du einen gebrauchten verkaufst und zurzeit der 3 besitzer bist, kannst du dem Käufer 100% Garantie geben das der km stand stimmt?Dann müsste der Händler den Wagen offen als "Gebrauchtwagen" deklarieren und nicht als "Tageszulassung".
Das "ungenutzt" und "neuwertig" (Definition von "Tageszulassung"😉 schliesst aus, dass das Kfz in einer Größenordnung von 1000km genutzt wurde.Sowas ist unlauterer Wettbewerb und gehört abgemahnt.
es muss keine misserable lieferkette sein, aber 100% kann er das auch nicht auschließen und wenn sich rausstellt, dass es manipuliert wurde kann er schlecht sagen du sollst das mit dem typen aus tschechien klären. egal ob privat oder gewerblich, man kann nie 100% dem geschäftspartner vertrauen, vor allem bei autos, vor allem wenn sie aus dem ausland stammen. der händler macht dem käufer doch nichts vor, zumindest ist er ehrlich und offen. was der käufer tut ist nun seine entscheidung
Zitat:
@Amarok85 schrieb am 2. Februar 2016 um 14:08:13 Uhr:
Wenn der wagen da aber steht mit 5 km auf dem tacho und der Verkäufer will im kaufvertrag nicht mal 20 oder 25 sondern "5 km vom tacho abgelesen" im Kaufvertrag stehen haben dann finde ich das massiv unseriös
Nö, ganz im Gegenteil!
"massiv unseriös " wäre es, "5 km" in den Vertrag zu schreiben ohne zu wissen ob es stimmt.
So legt der Händler die Karten offen, dem Käufer steht es frei das Angebot anzunehmen oder nicht.
Irgendwas unseriöses erkenne ich daran nicht.
Ähnliche Themen
Zitat:
@conqueror333 schrieb am 3. Februar 2016 um 12:04:49 Uhr:
es muss keine misserable lieferkette sein, aber 100% kann er das auch nicht auschließen und wenn sich rausstellt, dass es manipuliert wurde kann er schlecht sagen du sollst das mit dem typen aus tschechien klären. egal ob privat oder gewerblich, man kann nie 100% dem geschäftspartner vertrauen, vor allem bei autos, vor allem wenn sie aus dem ausland stammen. der händler macht dem käufer doch nichts vor, zumindest ist er ehrlich und offen. was der käufer tut ist nun seine entscheidung
Das ist aber das Problem des Händlers wenn er seinen Geschäftspartnern nicht vertrauen kann.
Das Problem auf den Kunden abzuwälzen geht gar nicht.
Wenn nicht mal er seinen Geschäftspartnern vertraut, wie soll der Kunde der diese Leute gar nicht kennt es dann.
Für mich wäre das ein NoGo, ich würde den Händler auslachen.
Bei nem 15 Jahre alten Auto wo die Historie nicht bekannt ist geht das in Ordnung wirkt sich aber auf den Kaufpreis aus, aber doch nicht bei Tageszulassungen oder Jahreswagen.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 3. Februar 2016 um 12:36:13 Uhr:
Das ist aber das Problem des Händlers wenn er seinen Geschäftspartnern nicht vertrauen kann.Zitat:
@conqueror333 schrieb am 3. Februar 2016 um 12:04:49 Uhr:
es muss keine misserable lieferkette sein, aber 100% kann er das auch nicht auschließen und wenn sich rausstellt, dass es manipuliert wurde kann er schlecht sagen du sollst das mit dem typen aus tschechien klären. egal ob privat oder gewerblich, man kann nie 100% dem geschäftspartner vertrauen, vor allem bei autos, vor allem wenn sie aus dem ausland stammen. der händler macht dem käufer doch nichts vor, zumindest ist er ehrlich und offen. was der käufer tut ist nun seine entscheidung
Das Problem auf den Kunden abzuwälzen geht gar nicht.Wenn nicht mal er seinen Geschäftspartnern vertraut, wie soll der Kunde der diese Leute gar nicht kennt es dann.
Für mich wäre das ein NoGo, ich würde den Händler auslachen.
Bei nem 15 Jahre alten Auto wo die Historie nicht bekannt ist geht das in Ordnung wirkt sich aber auf den Kaufpreis aus, aber doch nicht bei Tageszulassungen oder Jahreswagen.
keiner zwingt ja zu kaufen. der händler ist dir auch nichts schuldig. er sagt wie es ist und entweder kauft der kunde oder nicht. auf jeden fall besser als etwas zu garantieren was man nicht zu 100% wissen kann. und zu 100% kann es nunmal kein händler bei re-import garantieren.
Zitat:
@conqueror333 schrieb am 3. Februar 2016 um 12:39:36 Uhr:
keiner zwingt ja zu kaufen. der händler ist dir auch nichts schuldig. er sagt wie es ist und entweder kauft der kunde oder nicht. auf jeden fall besser als etwas zu garantieren was man nicht zu 100% wissen kann. und zu 100% kann es nunmal kein händler bei re-import garantieren.
dann soll der händler in sein mobile.de-Inserat reinschreiben, dass er die km nicht garantieren will/kann und nicht erst später im kaufvertrag mit der Sache kommen.
Außerdem KÖNNTE er die 5km sehr wohl garantieren. Auch wenn er sich NICHT sicher ist.
Strafbar macht er sich deshalb nicht.
Wenn es dann nachträglich rauskommt dass da manipuliert wurde, muss er aber natürlich haften.
Genauso wie wenn ich eine Lasagne im Supermarkt kaufe, dann haftet auch der Supermarkt dafür, dass die Bestandteile nicht vergammelt/pferdefleisch-verseucht sind. Da kann er sich nicht rausreden und sagen," ja die Ausgangsprodukte kommen aus dem Ausland, wie soll ich das denn wissen...".
Sein Job ist es die qualität über die ganze Lieferkette sicherzustellen.
Wenn er das nicht kann, ist er eben ganz schnell raus aus dem business.
da würde sich der händler aber rechtlich auf sehr dünnen eis bewegen und kann sich viel stress einhandeln wenn etwas ist, worauf er vielleicht keine lust hat. dann sollte der händler auch die kompletten agb´s im inserat reinschreiben? ich denke ist liegt am käufer sich über das kleingedruckte zu informieren. wenn der händler 2000 fahrzeuge im jahr verkauft, hat er gar nicht die möglichkeit alle fahrzeuge zu untersuchen, was auch enorme kosten mit sich bringt und das geschäft gar nicht mehr lohnenswert macht. nur mal so tacho zurückdrehen kann man auch in deutschland ab 50€ , für 300-500€ kann man es zurückdrehen und kaum ein hersteller wird es nachweisen könne. ( alle steuergeräte samt fahrzeugschlüssel werden manipuliert)
Vor allem bewegt sich der Händler mit der jetzigen Formulierung auf sehr dünnem Eis.
Bedeutet diese "abgelesen" das er für den Wert nicht garantiert ?
Ist das bei einer Tageszulassung überhaupt zulässig ?
Ich denke das der Händler wenn sich später raus stellt das der Wagen tatsächlich bereits 15.000 KM gelaufen ist, vor Gericht hoffnungslos untergehen würde.
Kaufen würde ich da dennoch nicht, da ich solchem Ärger lieber von Anfang an aus dem Weg gehe, und solche Händler einfach unseriös sind.
Wer garantiert mir den das der Händler nicht ganz genau weiß, das der Wagen nen halbes Jahr lang Mietwagen war.
Jeder selbständige hat gewisse Geschäftsrisiken die er nicht auf den Kunden abwälzen kann, damit muss man leben oder irgendwo als normaler Angestellter arbeiten.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 3. Februar 2016 um 13:41:08 Uhr:
Vor allem bewegt sich der Händler mit der jetzigen Formulierung auf sehr dünnem Eis.Bedeutet diese "abgelesen" das er für den Wert nicht garantiert ?
Ist das bei einer Tageszulassung überhaupt zulässig ?Ich denke das der Händler wenn sich später raus stellt das der Wagen tatsächlich bereits 15.000 KM gelaufen ist, vor Gericht hoffnungslos untergehen würde.
Kaufen würde ich da dennoch nicht, da ich solchem Ärger lieber von Anfang an aus dem Weg gehe, und solche Händler einfach unseriös sind.
Wer garantiert mir den das der Händler nicht ganz genau weiß, das der Wagen nen halbes Jahr lang Mietwagen war.Jeder selbständige hat gewisse Geschäftsrisiken die er nicht auf den Kunden abwälzen kann, damit muss man leben oder irgendwo als normaler Angestellter arbeiten.
welche garantie gibt es wenn der händler den km stand garantiert? sein wort und das geschriebene? und im zweifelsfall verweist er auf den exporthändler. nur weil ein händler etwas garantiert, muss es noch lange nicht stimmen und um das zu prüfen wird vielleicht einer von 1000 kunden ein gutachten erstellen, welches wohl übrigens kaum was bringen würde wenn die betrüger profisionell vorgehen.
Moin,
Deshalb sag ich ja - es ist eine Bauchentscheidung - je nachdem wie der Händler es erklärt und auftritt.
Bzgl. Haftung - da interpretiert ihr zuviel rein. Am Ende ist es egal ob da 5 km abgelesen steht oder nur 5 km steht. Der Händler wäre wohl raus, wenn er einen km Stand kleiner als 5 in seinem Vertrag stehen hat und glaubhaft erklärt, dass dieser km Stand dem Zustand des Autos entsprechend plausibel entsprach.
MfG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 3. Februar 2016 um 20:53:10 Uhr:
Moin,Deshalb sag ich ja - es ist eine Bauchentscheidung - je nachdem wie der Händler es erklärt und auftritt.
Bzgl. Haftung - da interpretiert ihr zuviel rein. Am Ende ist es egal ob da 5 km abgelesen steht oder nur 5 km steht. Der Händler wäre wohl raus, wenn er einen km Stand kleiner als 5 in seinem Vertrag stehen hat und glaubhaft erklärt, dass dieser km Stand dem Zustand des Autos entsprechend plausibel entsprach.
MfG Kester
das glaube ich nicht!
Beispielfall:
Im Vertrag steht "5 km" als zugesicherte Eigenschaft.
Nach dem Kauf stellt sich heraus , dass das Kfz in Wirklichkeit, sagen wir, 1000 km drauf hat, weil es als Vorführwagen genutzt wurde.
Wenn ich als Käufer das anhand eines Zeugen oder Gutachters beweisen kann, dann kann ich den Kaufvertrag anfechten -> Vertrag ungültig und ich bekomme das Geld zurück.
Das will der (böswillige) Händler natürlich nicht riskieren, weshalb er es eben nicht im Vertrag zusichern möchte.