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Händler verschweigt Unfallwagen

Themenstarteram 20. August 2021 um 7:14

Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen ich habe nämlich folgendes: ich habe vor ziemlich genau einen Monat mein erstes eigenes Auto gekauft und bin auch ansonsten sehr zufrieden mit dem Auto. Es ist ein Opel Adam Baujahr 2014 mit einer tollen Ausstattung und unter 30.000km. Das Auto habe ich bei einem Autohändler gekauft der mir während der Verhandlung versichert hat, dass das Auto unfallfrei ist. Auf der nach Hausefahrt ist mir dann aufgefallen, dass der Reifen vorne rechts in der Radhausschale schleift. Ich bin also am nächsten Tag direkt zu unserem örtlichen Opel Autohaus gefahren, welcher mir dann sehr sicher mitteilen konnte, dass es sich um einen Unfallwagen handelt und der Schaden nicht repariert wurde. Ich habe danach den Händler telefonisch kontaktiert, welcher dann direkt ohne nachzufragen was denn für ein Schaden vorliegt, meinte ich soll das Auto zurückbringen und die reparieren es. Nun hatte der Händler das Auto 10 Tage bei sich zum reparieren aber der Schaden ist dennoch nicht repariert. Ich bin also wieder zum Opel Autohaus um das nachgucken zu lassen und die haben mir das nur bestätigt. Als Kostenvoranschlag habe ich jetzt eine Rechnung von 1400€ bekommen. Der Händler meinte aber das könnte nicht sein, denn der Reifen schleift nur, da die Felgen zu groß wären, was aber auch gar keinen Sinn macht da der Reifen nur rechts schleift. Seine Lösung wäre das ich mit bei ihm neue Felgen aussuchen darf. Ich möchte aber dass das Auto repariert wird und dafür auch die Belege sehen, da viel vertrauen nicht mehr da ist. Außerdem bin ich auf das Auto angewiesen, ich kann es mir nicht leisten nochmal 10 Tage ohne Auto zu sein. Außerdem habe ich einen Weg von 70km zum Händler und muss ja dann immer mit zwei Autos kommen wenn ich es abgebe, ich bin noch in der Ausbildung und verdiene da entsprechend nicht all zu viel Geld - kann ich von ihm Kilometergeld verlangen als Schadensersatz?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen

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51 Antworten

Zitat:

@Tomy 69 schrieb am 23. August 2021 um 13:14:50 Uhr:

Wurde die Lenkung in die Mitte gestellt vor der Vermessung?

Wahrscheinlich nicht.

Sogar höchstwahrscheinlich.

Zur Not muss man das halt ausmessen oder per Diagnose kontrollieren ob das Lenkgetriebe überhaupt in "neutraler" Position ist.

Zitat:

@Carol23 schrieb am 23. August 2021 um 13:06:17 Uhr:

Ich werde heute Abend Infos zu den Felgen und Reifen veröffentlichen.

Wie hier schon irgendwo steht ist die einzig sinnvolle Lösung, die Karre dem Händler wieder auf den Hof zu stellen, dies umgehend und notfalls mit anwaltlicher Hilfe.

Niemand weiß was da alles hinüber ist, damit wird keiner mehr glücklich.

Es sei denn man ist damit zufrieden wenn das Ding nicht von selbst im Kreis fährt und nichts irgendwo schleift. Im Bereich der 2000 EUR Schrottkisten mag das sogar ausreichend sein, ich nehme aber mal an hier ist der Fahrzeugwert etwas höher.

Wenn es so einfach wäre den einfach zurückzugeben....

 

Ist nicht wie bei Amazon.

Wenn's nicht gefällt einfach zurückschicken und man bekommt sein Geld zurück.

Einfacher gehts ja kaum: Nachweisbarer und nicht offenbarter Unfall mit erheblichem Schaden.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 23. August 2021 um 15:10:12 Uhr:

Einfacher gehts ja kaum: Nachweisbarer und nicht offenbarter Unfall mit erheblichem Schaden.

Sagst du.

Gibt's denn einen Beweis dafür?

Bis jetzt sind es Vermutungen, sonst nichts.

Ein unabhängiges Gutachten wäre etwas aussagekräftiges.

Ich gebe ja zu dass die Einlassungen der TE bisweilen etwas schwer verständlich und dank der Tipperei auf dem Telefon grottig zu lesen sind.

Inhaltlich allerdings bietet der Fall keine Rätsel und welchen Teil davon du nicht überschaust erschließt sich mir nicht, und es spielt auch keine Rolle.

Die TE muss entscheiden wohin die Reise gehen soll, das ist alles.

Ein einseitig schleifendes Rad und ein Opel Werkstattmeister, der sagt, da war eine äußere Einwirkung (Unfall) sind schon sehr gute Hinweise.

Ein einseitiges Schleifen ist durch normalen Gebrauch oder falsche Räder schwer zu erklären.

Es sind hinweise, noch immer keine Beweise.

Letztere sollte man schon haben wenn man die Kiste zurückgeben will.

Vielleicht nimmt der Händler die Kiste ja auch schneller zurück,als gedacht, weil er es nicht zwingend auf ein Verfahren wg. Arglistiger Täuschung ankommen lassen will.

Oder er geht auf nichts ein weil er sich keiner Schuld bewusst ist.

Als gewerblicher Verkäufer wird ihm Sachverstand unterstellt, mit "ich weiß von nix" kommt er nicht durch.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 24. August 2021 um 13:06:00 Uhr:

Als gewerblicher Verkäufer wird ihm Sachverstand unterstellt, mit "ich weiß von nix" kommt er nicht durch.

Wenn er aber von nix weiß?

Sein Problem.

Zitat:

@Foggy schrieb am 24. August 2021 um 13:25:34 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 24. August 2021 um 13:06:00 Uhr:

Als gewerblicher Verkäufer wird ihm Sachverstand unterstellt, mit "ich weiß von nix" kommt er nicht durch.

Wenn er aber von nix weiß?

Dann sollte er den Gewerbebetrieb aufgeben.

Zitat:

@Foggy schrieb am 24. August 2021 um 13:25:34 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 24. August 2021 um 13:06:00 Uhr:

Als gewerblicher Verkäufer wird ihm Sachverstand unterstellt, mit "ich weiß von nix" kommt er nicht durch.

Wenn er aber von nix weiß?

Hilft einem Händler nicht. Ist ein Mangel vorhanden kann er sich aufgrund seiner Fachkenntnisse nicht auf "Ich weiss von nix" berufen. Da es ein Mangel ist welcher ein Händler ohne größeren Aufwand hätte feststellen können wird er aus der Nummer nicht rauskommen.

Ausserdem hat der Wagen nicht die vertraglich verinbarte Beschaffenheit, allein dadurch kommt man aus dem Vertrag wieder raus. Ausser natürlich, der Händler kann aus einem Unfallwagen wieder einen unfallfreien Wagen machen (was natürlich nbicht möglich ist).

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