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Auto von einem entfernten Händler kaufen

Themenstarteram 10. April 2017 um 8:06

Guten Morgen

ich bin auf der suche nach einem Zweitwagen.

Spricht etwas dagegen wenn ich ein Kia Neuwagen von einem weit entfernten Händler kaufe.

1) Die Garantienansprüche bei einem Neuwagen sollte ich doch auch lokal beim Kia Händler geltend machen können oder?

2) Und wie wäre das bei einem Gebrauchten Kia der noch Garantie hat?

3) sollt ich das Auto lieber in der Nähe kaufen?

Gruß

Beste Antwort im Thema

was in den AGB von mobile steht hat aber rein garnichts mit dem Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer zu tun. Mobile könnte auch rein schreiben "Bei uns dürfen nur rote Autos verkauft werden(...)" Verkauft der Händler an dich über mobile.de nun doch ein Auto, welches blau ist, macht das den Kaufvertrag nicht ungültig. Ausnahme wäre nur, wenn die Angebotsbeschreibung explizit Bestandteil des Kaufvertrag geworden ist und dort eben die Farbe mit rot angegeben wäre. Wobei solche Sachen natürlich immernoch offensichtlich sind...

Mein Auto stand übrigens 270km entfernt. Habe den Händler angerufen, mich nett mit ihm unterhalten. Es kamen alle notwendigen Informationen zur Debatte, welche ich erfragt habe. natürlich reserviert der Händler kein Fahrzeug für drei Tage. Warum auch? Damit an Tag zwei ein potentieller Kunde auf dem Hof abgewiesen wird? Man kann sich im übrigen ganz einfach gegen diese Unnütze Fahrten schützen: Einfach am Tag des geplanten Besuches, kur vor dem losfahren nochmal anrufen und fragen. Diese paar Stunden werden wiederum 95% aller Verkaufswilligen Händler eine Reservierung vornehmen.

 

Eine weitere Möglichkeit ist es sich doch einfach 3-5 Autos rauszusuchen, welche man in einem gewissen Unkreis anschauen will. Alle werden wohl kaum verkauft sein. Bei einem Allerweltsautonwie einem Suzuki sollte das sicher möglich sein

 

Ist jetzt kein persönlicher Angriff:

Deine Texte sind sehr unstrukturiert, teils unverständlich und voller Fehler. Mir ist an der Stelle völlig egal ob du jetzt Legastheniker, Ausländer, mit Plattdeutsch aufgewachsen oder einfach nur Lustlos des korrekten Schreibens bist. Einen potentiellen Verkäufer schreckt genau das aber ab. Und ich muss ehrlich gestehen: kommen bei mir mehrere Anfragen auf eine Verkaufsanzeige, bevorzuge ich diejenige, welche in klarer, sinnvoller und deutlicher deutscher (oder englischer) Schriftform verfasst sind. Sieh es bitte nicht als Beleidigung an.

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Garantiebedingungen kann man lesen. Wo man diese dann geltend machen kann ist klar geregelt. Meistens aber tatsächlich bei jedem Vertragshändler/-Schrauber.

 

Wichtiger ist die Gewährleistung (in den ersten 6 Monaten). Da müsste man tatsächlich zum Verkäufer. Das Risiko ist aber denke ich überschaubar. Mein Wagen habe ich 300km entfernt gekauft.

Zu 1): Garantieansprüche reguliert jeder Vertragshändler in D

Zu 2): Hängt von den Garantiebestimmungen ab, die man vor dem Kauflesen sollte

Zu 3): Das würde ich vor allem vom Preis abhängig machen. Wenn der Preisunterschied zu Ungunsten des örtlichen Händlers keine 2% vom Kaufpreis ausmacht, kaufe ich lieber vor Ort; den man kennt und sieht sich öfter, was insbesondere bei späteren Kulanzansprüchen von Vorzeil sein kann

Ich habe da ganz ganz schlechte Erfahrung mit einen jungen Gebrauchten gemacht 1/2 Jahr Garantie und 120 km erfernt 1/2 Jahr Gewährleistung.

Der Hersteller sagt, ich währe nicht deren Vertragspartner sonder der Händler wo ich das Auto Gekauft habe, der Händler (in meinen Fall Volvo Autohaus Paertmann Lingen) sagt wende dich an den Hersteller.

Das Auto hatte! richtig schwere Mängel die aber nicht sofort Aufgefallen sind.

Das Defekte Getriebe hatte ich schon bei der Probefahrt bemängelt, laut Paertmann Meister ist nichts Defekt.

4 Wochen Später währe bald das Getriebe auseinander geflogen.

Getriebe Totalschaden! Mit der Undichten Einspritzdüse bin ich mir einen Wolf gelaufen, immer wenn ich die Bemängeln wollte hat es nicht im Auto nach Abgase gerochen.

 

Undichten Einspritzdüse ist bei dem Motor bekant da auch in 2 Volvo Modellen Verbaut, ich musste den Meister Quasi mit der Nase Drauf Stoßen, auf den Abgas gebräunten Ventildeckel.

Allgemein, so ist zumindest meine Erfahrung, lügen die Händler das sich die Balken biegen.

Ich habe 1 1/2 Jahre gesucht und zig Händler Angeschrieben, sie mögen mir doch bitte auskauft geben über,

eine meiner vielen Standard Mail anfragen über Mobile.de oder Auto.de ! Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich interessiere mich für Ihr Angebot und habe

ein paar Fragen.

Hat es Irgendwelche Probleme mit dem Vitara Gegeben und wie wurde das Auto genutzt.

Hat das Auto schon ein Steuergerät Software Update bekommen.

Hat es Probleme mit dem Partikel filter oder Undichtigkeiten am Motor Getriebe oder Turbolader Gegeben.

War der Vitara heutiger im Gelände.

Hat das Navi. schon ein Update bekommen??? ich Denke mal nicht, ist Extrem Teuer, da wird das Navi bald nicht mehr zu Gebrauch sein.

Gab es Probleme mit der Brems Anlage, scheiben und Klötze zu schnell Verschlissen, ESP verursacht Fehlermeldung.

Meistens Kamm, Rufen Sie mich an oder keine Antwort.

Auszug aus AGB bei Mobile.de und die meisten anderen Verkaufsplattformen.

5. Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben

Händler müssen in ihren Angeboten ihre Fahrzeuge wahrheitsgemäß und vollständig beschreiben. Sie haften für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Die Händler legen in der Detailbeschreibung alle für eine Kaufentscheidung grundsätzlich wichtigen Eigenschaften des Fahrzeugs einschließlich aller erheblichen Mängel des Fahrzeugs offen.

Ganzer Text hir:

http://www.mobile.de/.../kodex_fahrzeughandel.html

Ganz kriminell wird es wenn der Händler vergisst zu erwähnen das er im Kundenauftrag Arbeitet, hatte ich auch 3 x, aber rechtzeitig gemerkt.

So, und nun viel Spas!!!!

Fairer Handel im Netz??

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 10. April 2017 um 12:02:28 Uhr:

Zu 1): Garantieansprüche reguliert jeder Vertragshändler in D

Zu 2): Hängt von den Garantiebestimmungen ab, die man vor dem Kauflesen sollte

Zu 3): Das würde ich vor allem vom Preis abhängig machen. Wenn der Preisunterschied zu Ungunsten des örtlichen Händlers keine 2% vom Kaufpreis ausmacht, kaufe ich lieber vor Ort; den man kennt und sieht sich öfter, was insbesondere bei späteren Kulanzansprüchen von Vorzeil sein kann

Theoretisch hast du Recht aber die Praxis sied leider Anders aus!!! aber auch nicht Immer!!

Wenn es ein Funktionierendes Bewertungssystem Gäbe währe es schnell vorbei mit den Machenschaften.

Oder man braucht eine Gute Rechtsschutz Versicherung und was noch besser Währe, einen guten Rechtsanwalt.

Ich habe die ARAG die hinter meinen Rücken das Billigste Verfahren aushandelt, einen Rechtsanwalt der sie darauf einlässt und schnelles Geld machen will.

Ich habe noch nie gehört, dass ein Vertragshändler einen Garantiefall nicht bearbeitet hätte

Zitat:

@Guenter1053 schrieb am 10. April 2017 um 16:15:30 Uhr:

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 10. April 2017 um 12:02:28 Uhr:

Zu 1): Garantieansprüche reguliert jeder Vertragshändler in D

Zu 2): Hängt von den Garantiebestimmungen ab, die man vor dem Kauflesen sollte

Zu 3): Das würde ich vor allem vom Preis abhängig machen. Wenn der Preisunterschied zu Ungunsten des örtlichen Händlers keine 2% vom Kaufpreis ausmacht, kaufe ich lieber vor Ort; den man kennt und sieht sich öfter, was insbesondere bei späteren Kulanzansprüchen von Vorzeil sein kann

Theoretisch hast du Recht aber die Praxis sied leider Anders aus!!! aber auch nicht Immer!!

Wenn es ein Funktionierendes Bewertungssystem Gäbe währe es schnell vorbei mit den Machenschaften.

.................

Ja, dann würde ich gerne wissen, welche "Machenschaften" man bei der Abwicklung eines Neuwagengarantieanspruchs bei einem auswärtigen Händler man so erleben kann. Ich lerne gerne dazu ;)

Zitat:

@guruhu schrieb am 10. April 2017 um 16:19:54 Uhr:

Ich habe noch nie gehört, dass ein Vertragshändler einen Garantiefall nicht bearbeitet hätte

ich bis dahin auch nicht, 2 x war ich mit der undichten Einspritzdüse bei der selben Vertragswerkstatt.

Die konnten nichts Feststellen oder hatten zuviel zu Tuen.

Die 2 Vertragswerkstatt hatte den starken Abgas Geruch Woll festgestielt, haben mich aber an den Händler Verwiesen wo ich Gekauft hatte und das ist geltendes Recht.

In diesen Fall geht es auch nicht um Neu Wagen sonder Junge Gebrauchte, weit weit weck.

Den letzten neuwagen habe ich 1993 gekauft direkt um die ecke bei mir, einen mir sehr gut bekanten Händler.

Volvo Händler waren bisher immer ein Garant für Nordisch Glaubwürdigkeit und Korrektes verhalten dem Kunden gegenüber, !bisher!

Sicher, dass die Werke vor Ort nicht an den Verkäufer verwiesen hat, da es ein Gewährleistungsmangel war? Damit hätten sie sogar noch was gutes getan...

Zitat:

@guruhu schrieb am 10. April 2017 um 21:03:38 Uhr:

Sicher, dass die Werke vor Ort nicht an den Verkäufer verwiesen hat, da es ein Gewährleistungsmangel war? Damit hätten sie sogar noch was gutes getan...

Da wird es Kniffelig, Gewährleistungsanspruch oder Garantie, das Auto war schon 10 X in Garantie,

unter anderen wegen der Abgas Geschichte 2 X NAVI 3 X Getriebe das drittes mal wurde das Getriebe vom Hersteller Nachgebessert BZW Komplet Runderneuert in der Vertrags-Werkstatt.

Das Alles habe ich leider nur nach und nach erfahren, sonst hatte ich das Auto sofort Zurück gegeben.

Laut Verkäufer war das auto Super Gepflegt Super in Ordnung nie in der Werkstatt gewesen, nur zur Inspektion.

Zwete Hand hat man mir auch bis kurz vor Vertragsunterzeichnung unterschlagen, Tageszulassung.

Ach, da war doch noch was? die Kompletten Bremsen, Hinten und Vorne, sind erneuert worden Klötze und scheiben, der Vorbesitzer weis angeblich von Nichts????

Und schon haben wir wider das Tema mit der Reparaturhistorie welche der Hersteller nicht raus rücken will, angeblich Datenschutz Woll eher Selbstschutz.

Die restlichen Garantie fälle sind mir nicht bekant, kann dem nach auch keine Nachbesserung Verlangen.

Da mag dann sicher einiges schief gelaufen sein. Liest sich jedenfalls nicht schön. Dennoch würde ich so etwas als absolute Ausnahme betrachten. Wir reden ja hier von Jungen gebrauchten mit Restgarantie. Alleine die Tatsache, dass so gehäuft Fehler auftreten und man ein Montagsauto erwischt hat, dürfte da doch eher selten sein. Ja es kann so laufen, es ist aber sehr unwahrscheinlich und ich würde das nicht als Maßstab nehmen

Ja, diese Autohändler stehen jeden Morgen auf, auch heute wieder und überlegen, wie sie wieder einmal einen Kunden über den Tisch ziehen können.

Volvohändler sind bekanntermaßen die absoluten Suzuki Vitara Spezialisten.

@Guenter1053 Du hast auf der Probefahrt eines Suzuki Vitaras bei einem Volvohändler ein defektes Getriebe bemerkt und trotzdem gekauft?

Warum?

Und ist der Vitara überhaupt noch in der Garantie, oder ist die schon abgelaufen?

Gruß,

der_Nordmann

Also fassen wir zusammen er hat ein Suzuki bei einem Volvo Händler gekauft der noch in der Werksgarantie war. Soweit korrekt?

 

Dann hat er versucht den Getriebeschaden bei einem anderen Volvo Händler zu reklamieren?!?!

 

Kann es vielleicht sein das der Volvo Händler wo er den Wagen gekauft hat auch ein Suzuki Vertragspartner war? Und der andere dies nicht?

 

Btw. Wäre ich Händler würde ich auf deine Mail auch nicht antworten.

am 12. April 2017 um 19:26

Jeder klar denkende Händler beantwortet solche Mails auch nicht.

Die falsche Antwort ist ja ein Freibrief für jahrelanges Gestreite.

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