Händler verkauft Fahrzeug im Kundenauftrag.. sicher für mich?

Hallo Leute 🙂

Ich bin zur Zeit auf der Suche nach einem Auto für mich, welches mein erstes eigenes Auto werden soll.
Mir gefällt dieser Audi A4 B6 sehr gut. Steht auch nicht all zu weit von mir weg, ca. etwas weniger als eine Autostunde.

Mein Problem ist bei diesem Fahrzeug jedoch das in der Anzeige steht "Verkauf im Kundenauftrag".
Das ist ja rechtlich nicht immer eindeutig wie das mit der Gewährleistung geregelt ist. Manchmal fungiert der Händler wirklich nur als Vermittler, demnach kauft man quasi von Privat und hat keine Gewährleistung wenn mal etwas kaputt gehen sollte (in den ersten 6 Monaten). Aber wie ist die Lage wenn es anders aussieht. Was wenn jemand anderes als Vorbesitzer im Kaufvertrag steht? Wann kann man vom Händler eine Gewähleistung im Falle eines Defektes erwarten wenn er im "Kundenauftrag" verkauft.?

Es geht übrigens um dieses Angebot http://suchen.mobile.de/.../208026878.html?...

Kennt sich jemand mit der korrekten rechtlichen Lage bei einem "Verkauf im Kundenauftrag" aus und kann das mal einen Laie einfach erklären?
Würde mich sehr über eure Hilfe freuen.

mfg 🙂

Beste Antwort im Thema

Und das lustigste ist, dieser Händler verkauft alle seine Wagen "Im Kundenauftrag".

Man muss sich halt nur mal seine Händlerhomepage ansehen, die ja bei mobile.de verlinkt ist.

Von einem solchen Verkäufer würde ich Abstand nehmen. Nicht seriös genug für mich.

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Ein Umgehungstatbestand im Hinblick auf die Gewährleistungspflicht des Händlers.

u.U. wird dabei sogar noch mehr getrickst und verschleiert - ja nachdem durch wieviele Hände das Fahrzeug seit der letzten Zulassung gewandert ist.
km-Stand, Unfallschäden, ...

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 5. November 2017 um 15:12:18 Uhr:



Zitat:

@MandlD schrieb am 4. November 2017 um 23:25:40 Uhr:


Super vielen lieben dank. Sicher mal interessant für die Zukunft.
Und er spart sich dadurch Gewährleistung... eig Wahnsinn

Nö.

Diese Konstrultion ist ein Umgehungsgeschäft und damit ist der Verkäufer gewährleistungspflichtig, da er das das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs trägt.

Würde der Händler eine feste Summe erhalten und der Verkäufer das Risiko des Verkaufspreises tragen, wäre er raus aus der Gewährleistung. Wurde schon vor mehr als zehn Jahren höchstrichterlich entschieden.

O.

Genau.
Deswegen gibt es die Zufriedenheitsgarantie nach "Freddy"-Art.
https://www.youtube.com/watch?v=Nbi6I2nA1GI
(ab 2:40)

Hallo leute habe grade einen Fall der intersannt sein könnte..

Habe die Tage bei einem Händler ein Fahrzeug gekauft "im kundenauftrag" parar Tage später hatte ich Probleme mit dem Auto dann habe ich heute über den fahrzeugschein den vorbesitzer tatsächlich gefunden und eben mit ihm telefoniert

Der sagte mir er habe sein Auto (was ich nun besitze) Inzahlungnahme für sein neues Auto gegeben er war geschockt das er als Verkäufer im Vertrag steht und das Autohaus als "vermittler" denn der vorbesitzer hat mit dem autohaus keinen vermitlungsvertrag abgeschlossen er hat mir sein Vertrag geschickt wo ersichtlich ist das er sein altes auto Inzahlungnahme gegeben hat aber niemals einen vermitlungsvertrag unterschrieben hat!

Nun werde ich erstmal eine m
Email mit all den Fakten senden an amdas autohaus...

Und der vorbesitzer will da abrufen und frgabe wieso er in meinem Kaufvertrag als Verkäufer steht obwohl er niemals einen vermitlungsvertrag unterschrieben hat

Ich bin mal gespannt...

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Das klingt nach Betrug
War das ein seriöser ( Marken) -Händler bei den das Fahrzeug gekauft wurde?

Ich würde gleich zum Anwalt damit, gilt auch für den "Verkäufer" (also den Vorbesitzer). Anrufen uo E-Mails schicken haben wenig Rechtsverbindlichkeit. Wer mich ohne mein Wissen in einem Vertrag aufführt, hat ein Problem.

Falls Du beim ADAC Mitglied bist, hast Du möglicherweise kostenlose Beratung. Rechtsschutz hilft auch. Es gibt auch eine Kfz-Schlichtungstelle für solche Fälle: https://www.evz.de/.../kfz.html?... Bin mir aber nicht sicher, ob jeder Händler automatisch dort angebunden ist.

An dem Fahrzeug würde ich möglichst wenig machen, wenn's geht auf eine Reparatur verzichten, bis die Sachlage rechtswirksam geklärt ist.

Dem ist mNn nichts hinzuzufügen.
Das ist kriminell und mit Kriminellen verhandelt man nicht.

Auto stehen lassen und zum Anwalt.

Die Kommunikation mit dem Händler würde ich mir klemmen.

Fazit ist,ich habe keine rechtschutz das einzige was ich machen kann ist blöffen...

Und hoffen das der vorbesitzer den aruft und sagt "wieso stehe ich als Verkäufer im vertrag"

Und ja ansich ein seriöser Händler meine Freundin hat da auch ein auti gekauft...

Aber nicht im kundenauftrag und der hat da eigentlich nur dickere karren stehen deshalb hätte ich ein gutes gefühl zum glück kam ich auf die idee den vorbesitzer zu finden und zu kontaktieren

Auti? Bist Du aus der Schweiz?

Anyway, ich rate Dir, für DEINE Situation (die vom Vorbesitzer ist eine andere) Rechtsberatung zu suchen, bevor Du gegen den Händler vorgehst. Musst halt für Deine Gegend mal im Internet schauen, was angeboten wird, zT sind erste Beratungen kostenlos.

Zitat:

@Lucacalvo schrieb am 20. August 2023 um 16:24:43 Uhr:


Fazit ist,ich habe keine rechtschutz das einzige was ich machen kann ist blöffen...

Und hoffen das der vorbesitzer den aruft und sagt "wieso stehe ich als Verkäufer im vertrag"

Davon würde ich mich nicht stoppen lassen.

Gut - hier ist nun zu, da hier ein alter Thread aus der Versenkung geholt wurde, der so gar nicht KB-Regelkonform ist.
Dem TE ist angeraten seine Schreibweise (Handy??) zu verbessern um Irrtümern vorzubeugen und das Thema besser im Betrugsthread zu plazieren.
Verschieben möchte ich wg. des Alters des Threads nicht.
VG Olli

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