Händler und Umweltprämie
Hallo,
mich würde mal interessieren wie sich andere Autohäuser bei der Durchführung der Umweltprämie so "anstellen"? Laut Gesetz kann das der Händler ja komplett für die Kunden übernehmen und den Verkaufspreis um die Umweltprämie reduzieren.
Bei mir erbarmt sich das Autohaus das Altfahrzeug im Kundenauftrag zu verschrotten und danach alle Unterlagen auszuhändigen. Der kleine Rest ist von mir zu erledigen. Ich vermute mal bei einem Neuabschluß (hab letztes Jahr bestellt) würde sich das Autohaus mehr ins Zeug legen...
Gruß
neuera5fan
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von willi7
so geschehen bei meiner bestellung des A5 gestern. Habe eine Abtretungserklärung unterschrieben und Vollmachten zur Verschrottung und Neuzulassung. Die 2500 werden somit wie eine Anzahlung gerechnet. Der VK wird nicht reduziert.Zitat:
Händler ja komplett für die Kunden übernehmen und den Verkaufspreis um die Umweltprämie reduzieren.
Ich gebe den Opel dort ab und nehme den neuen mit. Erledigt.
Aber vorsicht: Das Risiko bei Nichterhalt der Prämie (wenn zu spät eingereicht + Kontingent erschöpft) bleibt dennoch beim Käufer.
Gibt es denn keine Möglichkeit, einen Händler zumindest soweit zu binden, dass er auch daran interessiert ist, dass die Prämie mit allen erforderlichen Unterlagen (also vollständig) und vor allem zeitnah zur Abholung des neuen Wagens beantragt wird?
meine erfahrung: nein.
das risiko liegt voll beim käufer, im krassen gegensatz zu seiner möglichen einflußnahme von 0% auf die zeitnahe umsetzung .
Habe in der heutigen Tageszeitung in der Werbeanzeige eines Autohauses u.a. gelesen:
}
} Vorraussichtliche Gesetzesänderung:
} Bestellvorgang zählt. Liefertermin egal
}
Wisst ihr davon etwas? Das wäre natürlich fatal für mich, da ich noch im November 2008 bestellt habe und Liefertermin März 2009 ist. 😠