Händler schließt Gewährleistung aus
Guten Morgen,
ich habe ein gebrauchtes Auto gekauft, bei dem der Händler im Vertrag geschrieben hat : Fahrzeug hat Motorschaden und ist nicht fahrbereit etc., um die Gewährleistung auszuschließen.
Tatsächlich ist alles in Ordnung und derselbe Händler hat mir TÜV und HU gemacht und ich habe auch einen nagelneuen TÜV-Bericht erhalten.
Wie ist es nun, wenn innerhalb 1 Jahres Mängel auftreten - gilt der Kaufvertrag oder ist es offensichtlich, dass der Händler nur die Gewährleistung umgehen wollte?
Beste Antwort im Thema
Auch ich bin der Ansicht, dass der Eingangs geschilderte Versuch die Gewährleistung zu umgehen vor Gericht keinen Bestand haben würde.
Allerdings - und darin bin ich anderer Meinung als mancher hier - sehe ich darin keinen niederträchtigen Betrugsversuch eines miesen Kiesplatzhändlers, denn dem Käufer war klar worauf er sich einlässt: Er sollte sehenden Auges auf sein Gewährleistungsrecht verzichten und dafür einen Wagen bekommen, den er sonst gar nicht oder nur für einen erheblich höheren Preis bekommen hätte.
Im Wissen vor Gericht wahrscheinlich Recht zu bekommen, den Händler für mögliche Schäden bluten lassen zu wollen, deren Eintreten man bei Vertragsabschluss bewusst in Kauf genommen hat um Geld zu sparen, sehe ich auf Seiten des Käufers als wenigstens ebenso moralisch verwerflich an, wie den Versuch die Käuferschutzbestimmungen zu umgehen von Seiten des Händlers.
Und wenn zwei Leute im gegenseitigen Einvernehmen etwas auskungeln um bestehendes Recht zu umgehen, dann sollte keiner davon sich anschließend auf dieses geltende Recht berufen können um seinen Schaden auf den anderen abzuwälzen.
45 Antworten
Hi,
pauschlae Aussagen sind diesbzgl. ohnehin schwierig, da vor Gericht auch bei (für den Händler) eigentlich klaren Fällen oft zugunsten des Käufers entschieden wird.
Generell würde ich empfehlen, Autos im niedrigen Preisbereich bis 5.000 Eur eher von seriösen Privatleuten zu kaufen, Händler die mit "im Kundenauftrag" agieren zu meiden (wer bitte beautragt denn einen Kiesplatzhändler mit dem Verkauf seines Autos? Reine Vermittler mal ausgenommen, die man sich aber sparen kann, da sie die Provision auf den üblichen Preis aufschlagen müssen und auch nicht gewährleisten) und irgendwelche eigenartigen Kaufvertragsklauseln nicht zu akzeptieren.
Deutschland ist voll mit vernünftigen Gebrauchtautos. Weshalb sollte man sich auf so etwas einlassen?
HC
Zitat:
@Matsches schrieb am 11. Mai 2017 um 08:37:37 Uhr:
Wenn er (durch Zeugen oder sonstwie) beweist, dass KEIN Schaden vorliegt, dann bescheinigt er dem Händler gleichzeitig, dass die von ihm verkaufte Sache in Ordnung war und der VK somit von Gewährleistungsansprüchen freigestellt ist.
Genau so sieht es aus.
Die Gewährleistung ist keine 6-monatige Funktionsgarantie.
Sie besagt lediglich, dass der Gegenstand zum Zeitpunkt des Kaufs mängelfrei sein muss, also wie der Volksmund so schön sagt, es keine "versteckten" Mängel gibt. Dass daraus 6-Monate werden ist dem geschuldet, dass die Mängelfreiheit zum Kaufzeitpunkt in dem Zeitraum der Händler beweisen muss (was in der Regel kaum möglich ist). Dieser Händler muss die Mängelfreiheit aber gar nicht nachweisen, weil es keine versteckten Mängel gab. Der Motorschaden ist dann, wie im Kaufvertrag angegeben, eine Produkteigenschaft.
Sich dann hinzustellen und zu argumentieren, ich habe ihm das mit dem Motorschaden aber nicht geglaubt, weil ich das als Laie ja besser wusste. Und weil ich es ihm nicht geglaubt habe, dass dieser angegebene Mangel tatsächlich beim Kauf vorhanden ist, war er quasi nicht erkennbar.
Sorry, aber das kauft einem niemand ab (zu recht).
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 11. Mai 2017 um 09:53:46 Uhr:
(wer bitte beautragt denn einen Kiesplatzhändler mit dem Verkauf seines Autos?
Manch ein Kiesplatzhändler will nicht unbedingt das Altauto von einem Käufer eines seiner Autos aufkaufen.
Da lautet dann gerne der Kompromiss, "ich wickle das für dich ab, aber nur in deinem Auftrag".
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 11. Mai 2017 um 09:53:46 Uhr:
Deutschland ist voll mit vernünftigen Gebrauchtautos.
HC
Dieser These widerspreche ich.
Moin,
Matsches - ein "Motorschaden" ist etwas offensichtliches oder es muss genau erklärt werden. Auch wenn du ein Auto MIT Gewährleistung kaufst, ist der Motor gemäß Beschreibung zu dem Zeitpunkt heile. Dennoch können nicht ersichtliche oder bereits angelegte Mängel später zu einem Gewährleistungsfall führen. Das wäre in diesem Fall nicht anders. Das bemerkt man doch, wenn man mal zwei Sekunden drüber nachdenkt.
Ansonsten - nö. Ich teile die Meinung nicht, dass hier ein Gentlemens Agreement bestünde. Man wird ja zum Akzeptieren der Bedingungen genötigt und genau DESHALB sind diese Klauseln ja unwirksam, da sie eine Vertragsseite ohne Not benachteiligen. Jede begründete Klausel ist ja wirksam und normale Verschleißerscheinungen wie z.B. eine leicht ölende Kopfdichtung würden eh nicht oder nur unter relativ speziellen Bedingungen unter eine Gewährleistung fallen. Tatsächlich ist das ganze eher ein Alptraum, den sich viele machen - als ein wirklich unvorhersehbares Risiko. Ich habe in meinem Leben bestimmt schon 30 solcher Autos gekauft - einen Gewährleistungsfall habe ich tatsächlich innerhalb von 6 Monaten nach Kauf bisher keinen einzigen gehabt. Ich denke, die meisten sehen das zu wild und überbewerten das als Problem drastisch. Wohlgemerkt - von beiden Seiten.
LG Kester
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Nee, natürlich ist ein Motorschaden nichts offensichtliches und erst recht nicht für Laien.
Hier gibt es auch kein "Gentlements Agreement", lediglich einen mit Motorschaden verkauften Gebrauchtwagen von dem der Käufer annimmt dass er nicht besteht.
Somit gibts eigentlich keinerlei Diskussionsgrundlage:
a.) Es gibt tatsächlich KEINEN Motorschaden, dann gibts natürlich auch keine Gewährleistung auf den Motor, er war ja in Ordnung
b.) Es gibt einen Motorschaden, dann hatte der Händler recht.
Eigentlich einfach, wenn man den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie verstanden hat.
Man wird auch zu nichts genötigt. Den kein Mensch auf der Welt nötigt dich dazu, dir ein Auto mit Motorschaden zu kaufen.
Einfach stehen lassen und ein intaktes suchen.
Hi,
Zitat:
@rudi333 schrieb am 11. Mai 2017 um 12:11:25 Uhr:
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 11. Mai 2017 um 09:53:46 Uhr:
Deutschland ist voll mit vernünftigen Gebrauchtautos.
HC
Dieser These widerspreche ich.
ernsthaft?
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Du wirst hunderte guter Autos finden.
Und zwar schon für kleines Geld.
Leider fehlt die Checkbox "Saugmotor", aber das findet man heraus.
Wer natürlich nach
- minimum 300 PS
- Preis bis 2.500 Eur
sucht, wird wohl nichts Ordentliches finden...
Die deutschen Gebrauchtwagen waren vor einigen Jahren, als ich mich noch beruflich damit beschäftigte, in Europa, im Mittleren Osten und in Rußland sehr begehrt. Weil sie eher gepflegt und gewartet sind.
Wer natürlich nach einer 500 Eur Kiste im neuzustand sucht, wird ein problem haben. Dies ist allerdings überall auf der Welt das Gleiche.
HC
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 10. Mai 2017 um 18:07:42 Uhr:
Ich kenne diese Verträge, im Anhang ein Foto meines letzten Kaufs.Edit: Hatte mit dem Händler noch eine Weile geredet und ihm gesagt, dass das wohl ungültig aussieht. Immerhin versucht er die gesetzliche Gewährleistung weitestgehend zu umgehen.
Er meinte, dass muss er so machen sonst lohnt sich das Geschäft nicht. Den Text hat sein Anwalt ihm geschrieben. 🙂
Die Klausel ist sowieso unwirksam....
Nach Aussage des Händlers ist HU neu und Fahrzeug ist wegen Motorschadens nicht fahrbereit.
Ich frage mich, welcher Prüfer an einem Fahrzeug mit Motorschaden eine HU durchführt, und ob an einem Fahrzeug mit Motorschaden überhaupt eine AU möglich ist.
M.E. sind die beiden Aussagen widersprüchlich und damit liegt eine Falschaussage vor, was zur Nichtigkeit führt.
O.
Wo hast du "nicht fahrbereit" gelesen?
Und nein, bei der HU ist die Funktionstüchtigkeit des Motors ist an sich kein Thema. Wenn es nicht rauskleckert und die AU funktioniert, dann kann der Motor machen was er will.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 11. Mai 2017 um 19:13:00 Uhr:
Wo hast du "nicht fahrbereit" gelesen?
Im Eröffnungsbeitrag des Te.
O.
Stimmt und da steht auch etc..
Wäre halt interessant was tatsächlich drin steht, wenn es noch um den konkreten Fall ginge.
Aber der TE ist ja schon lange abgemeldet.
Der reine "Motorschaden" glaube ich sofort, den Rest nicht ganz, denn das weiß auch ein Händler.
Oder Variante zwei ist, hinter dem etc. steckt tatsächlich noch alles mögliche. Das wäre dann sicher ein Punkt, wo die Klausel unglaubwürdig wird.
Zitat:
@Bloedbaer schrieb am 11. Mai 2017 um 08:15:32 Uhr:
Auch ich bin der Ansicht, dass der Eingangs geschilderte Versuch die Gewährleistung zu umgehen vor Gericht keinen Bestand haben würde.Allerdings - und darin bin ich anderer Meinung als mancher hier - sehe ich darin keinen niederträchtigen Betrugsversuch eines miesen Kiesplatzhändlers, denn dem Käufer war klar worauf er sich einlässt: Er sollte sehenden Auges auf sein Gewährleistungsrecht verzichten und dafür einen Wagen bekommen, den er sonst gar nicht oder nur für einen erheblich höheren Preis bekommen hätte.
Im Wissen vor Gericht wahrscheinlich Recht zu bekommen, den Händler für mögliche Schäden bluten lassen zu wollen, deren Eintreten man bei Vertragsabschluss bewusst in Kauf genommen hat um Geld zu sparen, sehe ich auf Seiten des Käufers als wenigstens ebenso moralisch verwerflich an, wie den Versuch die Käuferschutzbestimmungen zu umgehen von Seiten des Händlers.
Und wenn zwei Leute im gegenseitigen Einvernehmen etwas auskungeln um bestehendes Recht zu umgehen, dann sollte keiner davon sich anschließend auf dieses geltende Recht berufen können um seinen Schaden auf den anderen abzuwälzen.
Das kann ich auch nicht verstehen. Bereit sein auf die Gewährleistung zu verzichten und zum Händlerpreis ein Fahrzeug erwerben und danach ganz laut nach der Gewährleistung schreien. Da sehe ich eher einen Betrug eher beim Käufer gegenüber dem Händler
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 11. Mai 2017 um 21:31:54 Uhr:
Was spricht dagegen den Vertrag zu unterschreiben, wenn man weiß, dass die Klausel ungültig ist?
Naja - im Fall des Falles hat man sicher Unanehmlichkeiten und Stress!
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 11. Mai 2017 um 21:31:54 Uhr:
Was spricht dagegen den Vertrag zu unterschreiben, wenn man weiß, dass die Klausel ungültig ist?
Das menschliche gewissen vielleicht? Der Händler verkauft dir den Wagen so günstig, weil er eben keine Gewährleistung geben kann/will und womit du auch einverstanden bist. Die Klausel ist zwar rechtlich unwirksam, aber im Nachhinein Gewährleistung fordern ist in meinen Augen ein richtig asoziales Verhalten und unterstes Niveau.
Gut wäre es wenn es gesetzlich möglich wäre eine Gewährleistungsverzichtsklausel im Vertrag einzubauen. Dann könnten die Leute entscheiden ob sie bereit sind für den günstigen Preis ein Risiko in Kauf zu nehmen und wir hätten noch viele schöne, robuste youngtimer auf den Straßen. Es ist aber nicht im Interesse unserer Regierung. Die Leute sollen schön die Lager unserer Hersteller aufkaufen. 🙁