Händler schließt Gewährleistung aus
Guten Morgen,
ich habe ein gebrauchtes Auto gekauft, bei dem der Händler im Vertrag geschrieben hat : Fahrzeug hat Motorschaden und ist nicht fahrbereit etc., um die Gewährleistung auszuschließen.
Tatsächlich ist alles in Ordnung und derselbe Händler hat mir TÜV und HU gemacht und ich habe auch einen nagelneuen TÜV-Bericht erhalten.
Wie ist es nun, wenn innerhalb 1 Jahres Mängel auftreten - gilt der Kaufvertrag oder ist es offensichtlich, dass der Händler nur die Gewährleistung umgehen wollte?
Beste Antwort im Thema
Auch ich bin der Ansicht, dass der Eingangs geschilderte Versuch die Gewährleistung zu umgehen vor Gericht keinen Bestand haben würde.
Allerdings - und darin bin ich anderer Meinung als mancher hier - sehe ich darin keinen niederträchtigen Betrugsversuch eines miesen Kiesplatzhändlers, denn dem Käufer war klar worauf er sich einlässt: Er sollte sehenden Auges auf sein Gewährleistungsrecht verzichten und dafür einen Wagen bekommen, den er sonst gar nicht oder nur für einen erheblich höheren Preis bekommen hätte.
Im Wissen vor Gericht wahrscheinlich Recht zu bekommen, den Händler für mögliche Schäden bluten lassen zu wollen, deren Eintreten man bei Vertragsabschluss bewusst in Kauf genommen hat um Geld zu sparen, sehe ich auf Seiten des Käufers als wenigstens ebenso moralisch verwerflich an, wie den Versuch die Käuferschutzbestimmungen zu umgehen von Seiten des Händlers.
Und wenn zwei Leute im gegenseitigen Einvernehmen etwas auskungeln um bestehendes Recht zu umgehen, dann sollte keiner davon sich anschließend auf dieses geltende Recht berufen können um seinen Schaden auf den anderen abzuwälzen.
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Zitat:
@go-4-golf schrieb am 11. Mai 2017 um 18:49:50 Uhr:
Nach Aussage des Händlers ist HU neu und Fahrzeug ist wegen Motorschadens nicht fahrbereit.Ich frage mich, welcher Prüfer an einem Fahrzeug mit Motorschaden eine HU durchführt, und ob an einem Fahrzeug mit Motorschaden überhaupt eine AU möglich ist.
M.E. sind die beiden Aussagen widersprüchlich und damit liegt eine Falschaussage vor, was zur Nichtigkeit führt.
Den Prüfer interessieren an einem Motor genau 2 Dinge:
a. Ist er dicht, läuft kein Öl aus
b. Erreicht er seine Abgaswerte
Ob alle Lager klappern, ob er 5l Öl säuft, ob ihm die Nockenwelle auf dem Zahnfleisch läuft: All das ist einem Prüfer völlig egal, das ist auch nicht seine Aufgabe.