Haben Radfahrer auf dem Zebrastreifen Vorfahrt?

Hallo,

öfters komme ich in die Situation Radfahrern beim Benutzen des Zebrastreifens "eine ungehinderte Durchfahrt gewähren zu müssen".
Ist das Korrekt so? Der Zebrastreifen ist doch für Fußgänger da?!

Die Radfahrer halten es so: "Der wird schon anhalten. Der will mich doch nicht umfahren."
Natürlich will ich keinen umfahren, aber was ist richtig?

Danke an die Auskenner!

Gruß Axel

Beste Antwort im Thema

Ich wäre gegen eine Freigabe für Radler. Auch dieses Drüberrollen ohne Treten ist keine Freikarte. Es muss abgestiegen werden, alles andere ist nicht vertretbar. Ich bin selbst ambitionierter Radler mit vielen tausend Trainingskilometern pro Jahr und stelle mich schon öfter mal auf die Seite der Radler. Aber beim Zebrastreifen kenne ich kein Pardon, der ist Fußgänger da. Ein Radler taucht einfach zu schnell am Zebrastreifen auf und gibt Autofahrern keine angemessene Zeit zum Reagieren und Halten. Einfach über Zebrastreifen drüberrollen ist genauso Panne wie das nächtliche Fahren ohne Licht.

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Vorsicht, wenn der Zebrastreifen nur "extra breit" gemacht wurde von den Stadtvätern und Müttern dann hat der Radfahrer da durchaus Rechte. 😁
Ich erinnere an das Problem der "benutztungspflichtig(markiert)en" Radwege und Abbieger und an Kreisverkehre aus denen heraus ebenfalls abgebogen wird... 😁

Ein Radfahrer kann auch recht schnell zum schiebenden Fußgänger werden und dann ists wieder blöd für Autofahrer. Denn ein Richter wird wohl mindestens 30 % Betriebsgefahr geben? Ohne Zeugen, daß es schnell war auch gerne mehr.
Und keiner wird vorsätzlich einen Radfahrer anfahren wollen - allein der Papierkram...

Witz:
Außerdem dauert es wohl länger wenn der Radfahrer schiebt!
Daher ist das reine Rücksichtnahme! 😁

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


allein der Papierkram...

Kann ein RA regeln...

Der Radfahrer hat natürlich keine Vorfahrt. Er darf den Zebrastreifen auch nicht befahren, da dieser einen Fußweg darstellt. Egal ob er ihn illegal befährt oder nebendran fährt, es muß mich nicht kümmern da er wartepflichtig ist (es sei denn er fährt in meine Richtung und schert zum Abbiegen aus indem er rechtzeitig Handzeichen gibt - also kein Querverkehr).

Einen Radfahrer erkenne ich naturgemäß als solchen und nicht als Fußgänger, sollte er sich dazu entschließen ohne auf den Verkehr zu achten die Straße am Zebrastreifen zu queren kann für seine Sicherheit nicht garantiert werden, da nur nach "best effort" (eben soweit physisch möglich und die Verkehrssituation es zuläßt) gebremst wird.

Ich bremse auch für Radfahrer. Habe es eilig und keinen Bock darauf, erste Hilfe leisten zu müssen und auf die Polizei zu warten.

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Bei mir wärs auch fast um gewesen. Fahre links in eine Kreuzung und musste eine Vollbremsung machen weil ein Fahrradfahrer bei rot und in etwas hohem Tempo den Zebrastreifen passiert hat. Schön und gut, aber der Typ bremst, steigt noch ab und zeigt mir den Vogel O.o

Zitat:

Original geschrieben von kleinermars


Ich bremse auch für Radfahrer. Habe es eilig und keinen Bock darauf, erste Hilfe leisten zu müssen und auf die Polizei zu warten.

Ja, fördere so ein Verhalten noch.🙄

Aber was will man machen?

Gestern wieder gehabt. 19:15 Uhr, ich bin auf der Linksabbiegerspur, warte darauf, daß meine gegnerischen Rechtsabbieger eine Lücke lassen.

Was sehe ich?
Eine Radfahrerin komplett ohne Licht und schwarz wie die Nacht.
Kommt auf dem Gehweg neben den Rechtsabbiegern an, biegt um die Ecke auf dem Gehweg (da hätte auch kein Fußgänger sein dürfen), schaut kurz ob sie der Rechtsabbieger gesehen hat, fährt über die Fußgängerfurt und fährt dann gegen die Fahrtrichtung auf dem gegenüberliegenden Gehweg weiter (biegt also quasi auch rechts ab).

Gehts noch?

Sowas bringt Fahrradfahrer in Verruf.
Eine echte Fahrradfahrerin würde dort auf der Straße fahren! Und hätte Licht. Daß man das überhaupt erwähnen muß ist traurig.

Incoming:
es gibt Ausnahmen... kombinierte Geh-Radwege die "benutzungspflichtig (beschildert)" sind können über Zebrastreifen führen und rate mal wer da Rechte hat? Oder an Kreisverkehren...

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



es gibt Ausnahmen... kombinierte Geh-Radwege die "benutzungspflichtig (beschildert)" sind können über Zebrastreifen führen und rate mal wer da Rechte hat? Oder an Kreisverkehren...

Mir will für die Lagen gerade nicht einfallen, wie das gehen soll. Beschreibe das bitte mal genauer!

Was man machen will? Fahren oder haben Radfahrer keine Bremsen?

Ich rechne doch nicht damit, dass im Dunkeln jemand ohne Licht fährt und was man nicht sieht, ist nicht da.

Heute morgen wollte auch ein Kasper über den Fußgängerüberweg fahren. Als er dann bremsen musste, grunzte er irgendwas vor sich hin.

Beispiel:

Da Autofahrer oft nicht in der Lage sind zu erkennen/verstehen/begreifen/wissen, daß Fußgänger bei ABBIEGEN aus einem Kreisverkehr (denn es ist Abbiegen!) durchgelassen werden müssen, werden dort oft Zebrastreifen angelegt. (und damit müssen Fußgänger auch noch beim Einfahren durchgelassen werden - was sie ohne Zebrastreifen nicht müßten...)

Und jetzt nimm noch einen "benutzungspflichtig(beschildert)en" Radweg dazu und voila hast du einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen mit bevorrechtigten Radfahrern. 😁

Denn der Radweg gehört zur Straße - in dem Fall zum Kreisverkehr.

Den Radweg mußt du dir so vorstellen als würdest du von der linken Spur (Kreisverkehr) über die rechte Spur (Radweg) rechts abbiegen. Der muß beachtet werden.

Es gibt allerdings Urteile wie weit entfernt die Radwegführung sein könnte/sollte/dürfte, damit das nicht mehr gilt.

Das wäre imho eine nicht zulässige Bauweise. Und der Abstand ist meiner Erinnerung nach gerade mal 5 Meter!

Naja natürlich baulich nicht zulässig. Aber gültig. 😉

Genauso wie die Blaubeschilderung von seeeehr vielen benutzungspflichtig(beschildert)en Radwegen. 😁

Bis sich einer beschwert oder es einen so großen Unfall gibt, daß nachgeschaut wird.

Mit den 5 Metern liegst du auch richtig - also sollte ein mittleres Auto außerhalb des Kreisverkehrs vor den Zebrastreifen passen! 😉
Ist das immer der Fall?

wenn etwas durch Deutschland fährst kann man doch einige solcher Radwege und Kreisverkehre innerorts sehen.
(außerorts gibts für Radfahrer bei sowas meist eine "weiter-weg" Wegführung und ein Mini Zeichen 205 - da kann man dann wieder streiten ob der Radweg damit noch benutzungspfichtig ist... )

Und hol mal dein Maßband raus ob es 4,5 oder 5 Meter sind... 😁
Selbst wenns 5,01 wären und du fährst auf einem abgesetzten Zebrastreifen einen Radfahrer an - setze ich mein Geld auf 30 % aus der Betriebsgefahr. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Naja natürlich baulich nicht zulässig. Aber gültig. 😉

Nunja - kollidiert ja nur am Rande mit § 26 StVO... 😁

Zitat:

Genauso wie die Blaubeschilderung von seeeehr vielen benutzungspflichtig(beschildert)en Radwegen.

Andere Baustelle, aber die sind trotz Blaulolli dann eben halt nicht benutzungspflichtig.

Zitat:

Mit den 5 Metern liegst du auch richtig - also sollte ein mittleres Auto außerhalb des Kreisverkehrs vor den Zebrastreifen passen! 😉
Ist das immer der Fall?

Ich habe hier in der Gegend keine Möglichkeit, das zu prüfen. Kreisverkehr mit Zebrastreifen gibt es hier nicht.

Zitat:

(außerorts gibts für Radfahrer bei sowas meist eine "weiter-weg" Wegführung und ein Mini Zeichen 205 - da kann man dann wieder streiten ob der Radweg damit noch benutzungspfichtig ist... )

Kenne ich bestens aus einem anderen Forum.

Zitat:

Und hol mal dein Maßband raus ob es 4,5 oder 5 Meter sind... 😁

Dann hupt mich bestimmt jemand an. 🙁 - Maßband hätte ich schon an Bord.

Zitat:

Selbst wenns 5,01 wären und du fährst auf einem abgesetzten Zebrastreifen einen Radfahrer an - setze ich mein Geld auf 30 % aus der Betriebsgefahr. 😉

Betriebsgefahr ist sicher immer drin - ich würde nicht mal bei einem "normalen" igO-Zebrastreifen dagegen halte.

Radfahrer (nicht alle, aber etliche) machen im Straßenverkehr allen möglichen gesetzwidrigen und gefährlichen Blödsinn, das ist Fakt.

Bei der Frage, wie ich mich als Kraftfahrer verhalte, wenn mir so etwas begegnet, ist aber eine Güterabwägung vorzunehmen.

Einerseits kann ich mich regelkonform verhalten und dort, wo ich laut Gesetz eindeutig Vorrang habe, mir diesen Vorrang auch nehmen. Nicht zuletzt um Fehlverhalten von Radfahrern nicht auch noch zu belohnen.

Andererseits gehen Kollisionen zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern immer mit einer extrem zuungunsten des Radfahrers verteilten Gefahr für Leben und Gesundheit einher. Leben und Gesundheit sind nun aber in jedem Fall ein höheres Rechtsgut als die Einhaltung von StVO-Vorschriften.

Daher wird ein vernünftiger Kraftfahrer in solchen Situationen immer zurückstecken und keinesfalls auch nur ansatzweise versuchen, irgendwen zu "erziehen" oder irgendetwas "durchzusetzen".

Wenn ein Radfahrer Blödsinn macht oder erkennbar gleich machen wird, aufpassen, bremsen, ggf. anhalten.

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


Einerseits kann ich mich regelkonform verhalten und dort, wo ich laut Gesetz eindeutig Vorrang habe, mir diesen Vorrang auch nehmen. Nicht zuletzt um Fehlverhalten von Radfahrern nicht auch noch zu belohnen.

Eben!

Zitat:

Andererseits gehen Kollisionen zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern immer mit einer extrem zuungunsten des Radfahrers verteilten Gefahr für Leben und Gesundheit einher. Leben und Gesundheit sind nun aber in jedem Fall ein höheres Rechtsgut als die Einhaltung von StVO-Vorschriften.

haben die Radfahrer doch selber in der Hand. Niemand muss sich bewusst in Gefahr begeben.

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