Habe versehentlich eine Gebrauchtwagengarantie von 5 Jahren erhalten

Hallo an die Fachleute

Habe mir im November einen kleinen gebrauchten Seat 72.000km gelaufen als Zwischenlösung zugelgt. Werde in Kürze meinen neue Mercedes erhalten.

Die Seathändler hat mit im Kaufvertrag 5 Jahre Garntie bestätigt.
Das es hierzu Garantiebedinungen geben soll war mir nicht klar, er hat mir keine gegeben und nichts vermerkt.

Es kommt wie es kommen muss, der Motor hat eine großen Schaden 5 Tage vor der üblichen Gewärleitungsgrenze (6 Monate Umkehrschluss)

Ich poche nun auf meine Abstrakte Garantie und will nichts zuzahlen.

Meine Frage, wenn ich das nun reparierte Fahrzeug weiterverkaufe, sollte die 5 Jahresgarantie übertragbar sein, oder?
Jedenfalls wäre das Fahrzeug wertvoller!

Konnte im Gesetz und die üblichen Foren nichts finden.
Wie ist hier die Meinung?

Grüße
Peter

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@camper0711 schrieb am 10. Mai 2020 um 21:29:45 Uhr:



Zitat:

@MPSDriver schrieb am 10. Mai 2020 um 21:13:27 Uhr:


...
2. Nach der gesetzlichen Regelung müsste der Erwerber die Garantieansprüche auch an Dritte abtreten können.

WELCHE "gesetzlichen Regelung"?

Bitte entsprechende(n) Paragraphen nennen!

Oder laberst Du hier nur gequirlte Schei***???

Gewöhn dir gefälligst einen anderen Tonfall an!
https://dejure.org/gesetze/BGB/398.html

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Ich habe in den Kaufverhandlungen und bei der Besichtigung eine Garantie verlangt, um mir wurde diese Garantie eingetragen, und ich war zufrieden

Ich habe keine Garantie Bestimmungen hinterfragt und auch keine erhalten

Ich denke die Garantie umfasst das ganze Fahrzeug

Grüße

Das Problem ist halt hier der Nachweis. Nur was du schwarz suf weiss hast kannst nachweisen und auch evtl. Weitergeben. Ich als potenzieller Käufer würde darauf bestehen. Wenn ich da mehr Geld zahlen doll, will ich auch nen Nachweis.

Deine Probleme waren innerhalb der gesetzl. Gewährleistung. Und wenn da nur steht ...die Garantie verlängert die gesetzl. Regelung auf 5 Jahre. Das reicht schon.

Wieso sollte sich bei einem schon mehrere Jahre alten Gebrauchtwagen die Garantie auf alle Teile des Fahrzeugs beziehen, also auch Reifen, Auspuff, Bremsklötze und sonstige reine Verschleißteile? Warum auf alle Teile des Motors , z.B. auch Zündkerzen, Luftfilter, Steuerkette/Zahnriemen usw.

Woraus soll so ein weitgehender Garantieumfang abgeleitet werden?

Hier glaubt wohl jemand, mit dieser lapidaren Aussage "5 Jahre Garantie" das große Geld verdienen zu können. Selbst wenn diese Garantie für 5 Jahre alles umfaßen würde(!), wäre sie beim verkauf wertlos. Denn die Garantie ist zwischen dem damaligem Verkäufer und dem Käufer als Vertrag geschlossen worden. Ein neuer Käufer hätte gegenüber dem damaligen verkäufer gar keinen Anspruch, da er nicht Vertragspartner ist.

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Wie alt ist denn die Kiste? Für mich klingt das eher, als wären vielleicht noch ein paar Wochen einer 5-jährigen Neuwagengarantie übrig...

Edit: da ist dann wohl nix mehr übrig. Vielleicht hatte der Wagen aber mal eine 5-Jahres-Garantie ab Werk, die steht (bei Audi m.W. zumindest) in der Ausstattungsliste. Da hier die Garantie auch im Ausstattungsfeld steht, habe ich fast das Gefühl, du bist da an einen Gauner geraten, der sich für sehr schlau hält...^^

Ich teile zwar die hier geäußerten Bedenken bezüglich einer bedingungslosen Garantie, aber da ja die Mobilitätsgarantie bereits funktioniert hat spricht auch nichts dagegen erstmal die Füße still zu halten und zu sehen, was der Händler macht.

Zitat:

@kaldenkirchen schrieb am 10. Mai 2020 um 14:01:31 Uhr:


...

Ich habe keine Garantie Bestimmungen hinterfragt und auch keine erhalten

Ich denke die Garantie umfasst das ganze Fahrzeug

das Denken überlasse besser den Eseln - die haben die größeren Köpfe!

in der Praxis sind SCHRIFTLICHE Unterlagen hilfreicher als wirre Phantasien 😉

Zitat:

@kaldenkirchen schrieb am 10. Mai 2020 um 13:56:17 Uhr:


Die Mobilitätsgarantie ist eine zweite Garantie ähnlich wie vom ADAC der Service

Die Mobilitätsgarantie hat für die Abschleppung gesorgt und zahlt mir derzeit den Mietwagen Grüße

Wer hat den Mietwagen zur Verfügung gestellt und wer bezahlt diesen ?

Wer hat den Abschleppungsauftrag gegeben?

O.

Dies wurde bezahlt vom Versicherer der Mobilitätsgarantie, auch die Organisation wurde mir abgenommen

"Wie alt ist denn die Kiste? Für mich klingt das eher, als wären vielleicht noch ein paar Wochen einer 5-jährigen Neuwagengarantie übrig..."

Erstzulassung 30.09.2013 - lässt sich ziemlich leicht dem Vertrag entnehmen.

1. Der Händler hat ein inhaltlich unbeschränktes Garantieversprechen abgegeben. Solche vertraglichen Willenserklärungen sind bekanntlich nach dem objektiven Empfängerhorizont auszulegen. Ich lege das so aus, dass er für den Garantiezeitraum sämtliche Reparaturkosten zu übernehmen hat. Verschleißteile wie abgefahrene Reifen oder verschlissene Bremsen würde ich nicht dazu zählen, da dies vom Garantienehmer so auch nicht aufgefasst werden konnte.
2. Nach der gesetzlichen Regelung müsste der Erwerber die Garantieansprüche auch an Dritte abtreten können.

Zitat:

@kaldenkirchen schrieb am 10. Mai 2020 um 15:19:19 Uhr:


Dies wurde bezahlt vom Versicherer der Mobilitätsgarantie, auch die Organisation wurde mir abgenommen

Diese Mobilitätsgarantie steht wohl nicht im Zusammenhang der 5 Jahres Garantie ab EZ.
Sondern über den regelmäßigen Service?!

Zitat:

@MPSDriver schrieb am 10. Mai 2020 um 21:13:27 Uhr:


...
2. Nach der gesetzlichen Regelung müsste der Erwerber die Garantieansprüche auch an Dritte abtreten können.

WELCHE "gesetzlichen Regelung"?

Bitte entsprechende(n) Paragraphen nennen!

Oder laberst Du hier nur gequirlte Schei***???

Zitat:

@camper0711 schrieb am 10. Mai 2020 um 21:29:45 Uhr:



Zitat:

@MPSDriver schrieb am 10. Mai 2020 um 21:13:27 Uhr:


...
2. Nach der gesetzlichen Regelung müsste der Erwerber die Garantieansprüche auch an Dritte abtreten können.

WELCHE "gesetzlichen Regelung"?

Bitte entsprechende(n) Paragraphen nennen!

Oder laberst Du hier nur gequirlte Schei***???

Gewöhn dir gefälligst einen anderen Tonfall an!
https://dejure.org/gesetze/BGB/398.html

Zitat:

@MPSDriver schrieb am 10. Mai 2020 um 21:57:27 Uhr:


...
https://dejure.org/gesetze/BGB/398.html

Du hast sehr selektiv "zitiert"/verlinkt!

es folgt nämlich
§ 399 Ausschluss der Abtretung bei ... Vereinbarung Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann oder wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist.

siehe z.B. erstbeste ergoogelte "5 Jahre Garantie" (für Gebrauchtwagen)
Die Garantie erlischt, wenn:
...
5. der Käufer/Garantienehmer das Eigentum an dem Fahrzeug an einen Dritten überträgt. Eine Abtretung der Ansprüche aus der Garantie an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn der Garantiegeber hat einer Abtretung der Garantieansprüche schriftlich zugestimmt.

könnte schwierig sein, vor Gericht rüberzubringen, dass man die (laut Händler zusammen mit Scheckheft, Betriebsanleitung, usw. ins Handschuhfach gelegte) Broschüre mit den Garantiebestimmungen NICHT erhalten habe ...

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