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Habe versehentlich eine Gebrauchtwagengarantie von 5 Jahren erhalten

Themenstarteram 10. Mai 2020 um 8:43

Hallo an die Fachleute

 

Habe mir im November einen kleinen gebrauchten Seat 72.000km gelaufen als Zwischenlösung zugelgt. Werde in Kürze meinen neue Mercedes erhalten.

Die Seathändler hat mit im Kaufvertrag 5 Jahre Garntie bestätigt.

Das es hierzu Garantiebedinungen geben soll war mir nicht klar, er hat mir keine gegeben und nichts vermerkt.

Es kommt wie es kommen muss, der Motor hat eine großen Schaden 5 Tage vor der üblichen Gewärleitungsgrenze (6 Monate Umkehrschluss)

Ich poche nun auf meine Abstrakte Garantie und will nichts zuzahlen.

 

Meine Frage, wenn ich das nun reparierte Fahrzeug weiterverkaufe, sollte die 5 Jahresgarantie übertragbar sein, oder?

Jedenfalls wäre das Fahrzeug wertvoller!

Konnte im Gesetz und die üblichen Foren nichts finden.

Wie ist hier die Meinung?

Grüße

Peter

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@camper0711 schrieb am 10. Mai 2020 um 21:29:45 Uhr:

Zitat:

@MPSDriver schrieb am 10. Mai 2020 um 21:13:27 Uhr:

...

2. Nach der gesetzlichen Regelung müsste der Erwerber die Garantieansprüche auch an Dritte abtreten können.

WELCHE "gesetzlichen Regelung"?

Bitte entsprechende(n) Paragraphen nennen!

Oder laberst Du hier nur gequirlte Schei***???

Gewöhn dir gefälligst einen anderen Tonfall an!

https://dejure.org/gesetze/BGB/398.html

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am 10. Mai 2020 um 10:26

Zitat:

@kaldenkirchen schrieb am 10. Mai 2020 um 12:15:29 Uhr:

...

Im Vertrag gibt es hierzu keinen Hinweis, es ist mir völlig unbekannt.

...

...dazu mußt du als Käufer auch garnichts zu wissen, das ist seit Einführung des aktuellen Gewährleistungsrechts wonach die Händler die Gewährleistung auch bei alten Autos nicht mehr ausschließen können eine übliche Möglichkeit um die Kosten für die Gewährleistung auf den Kunden abzuwälzen.

Es werden entweder gar keine alten Autos mehr verkauft und direkt exportiert oder wenn es der Markt für das spezielle Fahrzeug hergibt dann werden eben -was weiß ich- 500,-€ aufgeschlagen und dafür eine Garantieversicheurng abgeschlossen.

Der Kunde braucht davon garnichts zu wissen, da der im Gewährleistungsfall das Auto beim Händler auf den Hof stellt und der dann die Garantieversicherung in Anspruch nimmt um den Schaden abzudecken.

D.h. der Händler hat überhaupt kein Interesse, dass du als Kunde überhaupt groß von der Garantieversicheurng erfährst geschweige denn irgendwelche Versicherungsbedingungen / Unterlagen zu sehen bekommst.

Die würde ich dir als Händler auch garnicht raus geben.

Und wenn du das Auto weiterverkaufst braucht du die Garantieversicherung auch garnicht, weil du als privater Verkäufer die Gewährleistung ausschließen kannst.

Themenstarteram 10. Mai 2020 um 10:27

Zitat:

@camper0711 schrieb am 10. Mai 2020 um 11:55:22 Uhr:

Zitat:

@kaldenkirchen schrieb am 10. Mai 2020 um 11:12:27 Uhr:

Ich besitze nichts Kleingedrucktes da ich kein Kleingedrucktes erhalten habe

Vorschlag für´s weitere Vorgehen:

1. Schritt:

reklamiere FRISTGERECHT den Gewährleistungsfall!

(Motorschaden)

2. bitte den Händler um die Garantiebestimmungen der im Kaufvertrag erwähnten Garantie

(Begründung: damit Du abwägen kannst, ob Du einfach 0815-mäßig die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nimmst oder ob die "Garantie" zum beiderseitigen Nutzen in Anspruch genommen werden könne)

3. stell dem Händler das Auto hin - und stelle ihm anheim, zur Minderung seines Aufwands bei diesem Gewährleistungsfall etwaige Garantieleistungen zu nutzen

4. den Garantiebestimmungen kannst Du dann auch entnehmen, wie übertragbar diese im, Falle eines späteren Verkaufs wäre ;)

Das Fahrzeug ist beim Händler, wurde abgeschleppt.

Der Motorkopf wurde schon abgenommen. Montag geht die Unterhaltung erst weiter

Garantiebestimmungen die der Händler in der Schublade hat und nicht Gegenstand des Vertrages geworden sind lasse ich nicht gelten

Grüße

Grüße

Themenstarteram 10. Mai 2020 um 10:30

Zitat:

@gast356 schrieb am 10. Mai 2020 um 12:26:59 Uhr:

Zitat:

@kaldenkirchen schrieb am 10. Mai 2020 um 12:15:29 Uhr:

...

Im Vertrag gibt es hierzu keinen Hinweis, es ist mir völlig unbekannt.

...

...dazu mußt du als Käufer auch garnichts zu wissen, das ist seit Einführung des aktuellen Gewährleistungsrechts wonach die Händler die Gewährleistung auch bei alten Autos nicht mehr ausschließen können eine übliche Möglichkeit um die Kosten für die Gewährleistung auf den Kunden abzuwälzen.

Es werden entweder gar keine alten Autos mehr verkauft und direkt exportiert oder wenn es der Markt für das spezielle Fahrzeug hergibt dann werden eben -was weiß ich- 500,-€ aufgeschlagen und dafür eine Garantieversicheurng abgeschlossen.

Der Kunde braucht davon garnichts zu wissen, da der im Gewährleistungsfall das Auto beim Händler auf den Hof stellt und der dann die Garantieversicherung in Anspruch nimmt um den Schaden abzudecken.

D.h. der Händler hat überhaupt kein Interesse, dass du als Kunde überhaupt groß von der Garantieversicheurng erfährst geschweige denn irgendwelche Versicherungsbedingungen / Unterlagen zu sehen bekommst.

Die würde ich dir als Händler auch garnicht raus geben.

Und wenn du das Auto weiterverkaufst braucht du die Garantieversicherung auch garnicht, weil du als privater Verkäufer die Gewährleistung ausschließen kannst.

Aber was ist mit der Garantie?

Hierzu meine Frage aus dem ersten Beitrag:

Meine Frage, wenn ich das nun reparierte Fahrzeug weiterverkaufe, sollte die 5 Jahresgarantie übertragbar sein, oder?
Jedenfalls wäre das Fahrzeug wertvoller!

am 10. Mai 2020 um 10:33

...als Händler würde ich dir zu der Garantie in so fern überhaupt vorhanden einfach keine Unterlagen raus geben und fertig.

Könnte ja auch sein, dass der Händler die Garantie selbst gibt. Ob nun das kleine Wörtchen "Garantie" im Kaufvertrag eine Übertragbarbeit, etc. einschließt, dass können / müssen halt im Zweifelsfall Gerichte entscheiden... mußte halt ggf. klagen - als Händler würde ich mich da zurücklehnen und das aussitzen.

am 10. Mai 2020 um 10:36

Zu der Garantie kann man dir hier nix sagen da uns die Unterlagen nicht vorliegen. Eine gesetzliche. Regelung gibt es nicht. Du must zum Händler und danach fragen. Wenn er nix hat dann hast du eben nix. Im Zweifelsfall hast du eben keine 5 Jahresgarantie.

Zitat:

@kaldenkirchen schrieb am 10. Mai 2020 um 12:27:21 Uhr:

Garantiebestimmungen die der Händler in der Schublade hat und nicht Gegenstand des Vertrages geworden sind lasse ich nicht gelten

DARUM 2. in meinem Vorschlag

damit Du (bzw. Dein Käufer) diese bei SPÄTEREN Problemen nach Anlauf der Gewährleistung kennst und ggfs. nutzen kannst!

wenn Du zu blöd bist (geschickt) danach zu fragen, dann ist das (irgendwann in naher oder ferner Zukunft) Dein Problem ;)

am 10. Mai 2020 um 11:05

Um es nochmal klar zu stellen: alles was über die gesetzliche Regelung hinausgeht mußt du als Käufer nachweisen. Deswegen bekommst du ja eben das Kleingedruckte ausgehändigt. Kannst du es nicht nachweisen ( weil du eben keine Unterlagen hast) hast du Pech gehabt. Der Händler wird im Zweifel sagen: hab ich ihm gegeben. Da hat er sie verloren, sein Pech.

Themenstarteram 10. Mai 2020 um 11:06

Zitat:

@camper0711 schrieb am 10. Mai 2020 um 13:00:19 Uhr:

Zitat:

@kaldenkirchen schrieb am 10. Mai 2020 um 12:27:21 Uhr:

Garantiebestimmungen die der Händler in der Schublade hat und nicht Gegenstand des Vertrages geworden sind lasse ich nicht gelten

DARUM 2. in meinem Vorschlag

damit Du (bzw. Dein Käufer) diese bei SPÄTEREN Problemen nach Anlauf der Gewährleistung kennst und ggfs. nutzen kannst!

wenn Du zu blöd bist (geschickt) danach zu fragen, dann ist das (irgendwann in naher oder ferner Zukunft) Dein Problem ;)

Ich möchte nicht nach Garantiebestimmungen fragen, die mich sicherlich schlechter stellen.

Ich will die bedingungslose 5 Jahresgarantie behalten und weiterverkaufen, darum geht es mir.

Grüße

am 10. Mai 2020 um 11:23

Und eben diese bedingungslose Garantie hast du nicht!!!

Nochmal anders: Eine gesetzliche Bedingungslose 5 Jahresgarsntie gibt es nicht!!!

Wenn der Händler dir so etwas gewährt ist das eine freiwillige Leistung vom Händler. Was er da für Bedingungen dran knüpft ist komplett ihm überlassen. Wenn Du ihm nichts schriftlich nachweisen kannst ist das genauso als hättest Du nix. Was Du nicht hast, kannst Du auch nicht weiterverkaufen. So einfach ist das.

Themenstarteram 10. Mai 2020 um 11:36

Ich habe mal den Vertrag hinzugefügt

Grüße

Vertrag mit Garantie
am 10. Mai 2020 um 11:54

Danke für den Vertrag.

Die dort versprochene Garantie ist erstmal eine leere Aussage. Was versteht der Händler unter dieser Mobilitätsgarantie? Das ist genau das Entscheidende.

Diese leere Ausssge hast du, aber was nützt es Dir? Du hast zwar einen Anspruch auf eine Mobilitätsgarantie aber was beinhaltet die? Wenn er dir im Reparaturfall eine Busfahrkarte zahlt oder dir ein Fahrrad leit wär das schon eine Mobilitätsgarantie. Es gibt keine gesetzl. Regelung für Garantien da sie ja freiwillig sind

Themenstarteram 10. Mai 2020 um 11:56

Die Mobilitätsgarantie ist eine zweite Garantie ähnlich wie vom ADAC der Service

Die Mobilitätsgarantie hat für die Abschleppung gesorgt und zahlt mir derzeit den Mietwagen Grüße

Wieso soll der Hinweis auf die Gewährung einer 5 Jahresgarantie versehentlich erfolgt sein? Das wurde doch explizit handschriftlich in den Vertrag eingefügt.

 

Interessant wäre zu wissen, auf welche Teile des Fahrzeugs sich die Garantieerklärung beziehen soll und wie die einzelnen Leistungen aussehen.

 

Wurde denn über die Art der Garantie nicht vor oder im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags darüber mit dem Händler gesprochen?

 

Die Annahme des TE, die Garantie beziehe sich unbeschränkt auf alle Teile des gekauften Gebrauchtwagens ist absolut lebensfremd und wird sich deshalb im Streitfall rechtlich auch nicht durchsetzen lassen.

 

Genau so könnte der Verkäufer auch behaupten, die Garantie umfasse nur die Karosserie. Dem stünde die Garantieerklärung im Bestellformular ja auch nicht entgegen.

 

Will der TE die Garantie in Anspruch nehmen, muss er und nicht der Verkäufer, ggf. nachweisen, dass die Garantie sich auch auf einen Schaden wie den eingetretenen Motorschaden bezieht.

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