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Habe versehentlich eine Gebrauchtwagengarantie von 5 Jahren erhalten

Themenstarteram 10. Mai 2020 um 8:43

Hallo an die Fachleute

 

Habe mir im November einen kleinen gebrauchten Seat 72.000km gelaufen als Zwischenlösung zugelgt. Werde in Kürze meinen neue Mercedes erhalten.

Die Seathändler hat mit im Kaufvertrag 5 Jahre Garntie bestätigt.

Das es hierzu Garantiebedinungen geben soll war mir nicht klar, er hat mir keine gegeben und nichts vermerkt.

Es kommt wie es kommen muss, der Motor hat eine großen Schaden 5 Tage vor der üblichen Gewärleitungsgrenze (6 Monate Umkehrschluss)

Ich poche nun auf meine Abstrakte Garantie und will nichts zuzahlen.

 

Meine Frage, wenn ich das nun reparierte Fahrzeug weiterverkaufe, sollte die 5 Jahresgarantie übertragbar sein, oder?

Jedenfalls wäre das Fahrzeug wertvoller!

Konnte im Gesetz und die üblichen Foren nichts finden.

Wie ist hier die Meinung?

Grüße

Peter

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@camper0711 schrieb am 10. Mai 2020 um 21:29:45 Uhr:

Zitat:

@MPSDriver schrieb am 10. Mai 2020 um 21:13:27 Uhr:

...

2. Nach der gesetzlichen Regelung müsste der Erwerber die Garantieansprüche auch an Dritte abtreten können.

WELCHE "gesetzlichen Regelung"?

Bitte entsprechende(n) Paragraphen nennen!

Oder laberst Du hier nur gequirlte Schei***???

Gewöhn dir gefälligst einen anderen Tonfall an!

https://dejure.org/gesetze/BGB/398.html

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Themenstarteram 11. Mai 2020 um 6:51

könnte schwierig sein, vor Gericht rüberzubringen, dass man die (laut Händler zusammen mit Scheckheft, Betriebsanleitung, usw. ins Handschuhfach gelegte) Broschüre mit den Garantiebestimmungen NICHT erhalten habe ...

 

Es sind keine Garantie Bestimmungen ins Handschuhfach gelegt worden, sie wurden mir auch nicht übergeben die, jedenfalls habe ich keine in meinen Unterlagen.

Darauf Kommt es aber nicht an, denn die Bedingungen hätte mir bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden müssen damit ich sie lesen kann und gegebenenfalls auch ablehnen kann.

Garantiebestimmungen, die halt zwei Wochen später zu übergeben, wird von keinem Gesetz gedeckt

Größe

am 11. Mai 2020 um 7:06

Kleiner Denkfehler:

Ja sie hätten dir übergeben werden müssen ABER du hättest im Zweifel danach fragen müssen!

Jetzt hast Du sie nicht. Jetzt kann der Verkäufer sagen: habe ich ihm gegeben. Du hast sie wohl verlegt. Dein Pech.

Themenstarteram 11. Mai 2020 um 7:10

Der Verkäufer gibt zu dass er sie bei Vertragsabschluss nicht übergeben hat.

Er sagt, die Bedingungen übergibt er bei Abholung des Fahrzeuges, dieses war sieben Tage später .

7 Tage nach Vertragsabschluss kann man keine Bedingungen durchsetzen

Grüße Peter

am 11. Mai 2020 um 9:12

Grundsätzlich müssen Ansprüche gegenüber Vertragspartner gerichtlich ausgefochten werden. Wie wir ja wissen wird alles etwas schwammig formuliert und für Richter als Orientierungshilfe geliefert die dann frei nach Gusto entscheiden und sofern du dem nicht folgen möchtest durch etliche Instanzen gehen kann.

Die Frage ist doch eher ob der Vertragspartner hier Ansprüche verweigert.

Wenn ja hilft dir nur ne Rechtsberatung.

Zitat:

@kaldenkirchen schrieb am 11. Mai 2020 um 09:10:31 Uhr:

Der Verkäufer gibt zu dass er sie bei Vertragsabschluss nicht übergeben hat.

Er sagt, die Bedingungen übergibt er bei Abholung des Fahrzeuges, dieses war sieben Tage später .

7 Tage nach Vertragsabschluss kann man keine Bedingungen durchsetzen

Grüße Peter

Wenn er darauf bereits bei Vertragsschluss hingewiesen hat, wäre der Sachverhalt anders zu bewerten. Das muss aber er im Streitfall beweisen. Im schriftlichen Vertrag wird eine Garantie ohne Einschränkungen zugesagt, und auch ohne Abtretungsverbot.

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