Habe mal wieder die Absurdität deutscher Behörden erfahren müssen.
Gestern hat mein T3 mit 25cm ein Einsatzfahrzeug behindert, welches dem Inferno eines brennenden Aschebehälter am See zuvorkommen musste.
Naja das Fahrzeug kam scheinbar mit einmal ranchieren doch vorbei und alles war eigentlich gut.
Der nette Herr vom Ordnungsamt hat aber trotzdem den Abschlepper gerufen, dem ich aber gerade noch so zuvorkommen konnte.
Trotzdem zahlt man ja die Leerfahrt des Abschleppers und da in meinem Schein Wohnmobil eingetragen ist kostet die Leerfahrt statt 69 nun also satte 211 Euro.
Und das obwohl der feine Herr Abschlepper ein und die selbe Arbeit geleistet hat nämlich garkeine außer an einem sonnigen Sonntag Abend einen Ausflug zum See zu machen.
Also wenn die bei einem echten Womo extra einen größeren Abschlepper oder so holen müssten könnte ich das ja verstehen. Aber bei einem T3? Klar was in den Papieren steht steht in den Papieren aber ein wenig Spielraum sollte es doch bei sowas bitte auch geben.....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von tobbibaum
[...]ein wenig Spielraum sollte es doch bei sowas bitte auch geben.....
Gibt es doch - für den Abschlepper 😁😁
Wenn ein Wohnmobil angesagt ist, muss der Abschlepper mit einem größeren Fahrzeug anrücken, was auch so ein Megateil bergen kann. Daher würde ich das überprüfen. Wenn der mit einem PKW-Abschlepper gekommen ist, kannst Du vielleicht Einspruch gegen den höheren Preis einlegen. Das Fahrzeug sollte in der Rechnung genannt sein.
Abgesehen davon sehe ich die Behinderung von Einsatzfahrzeugen ziemlich kritisch. Zeitverlust durch Rangieren kann riesige Folgen haben. So ein wenig Lehrgeld kann da also nicht schaden 😉
Grüße, Ulfert
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tobbibaum
[...]ein wenig Spielraum sollte es doch bei sowas bitte auch geben.....
Gibt es doch - für den Abschlepper 😁😁
Wenn ein Wohnmobil angesagt ist, muss der Abschlepper mit einem größeren Fahrzeug anrücken, was auch so ein Megateil bergen kann. Daher würde ich das überprüfen. Wenn der mit einem PKW-Abschlepper gekommen ist, kannst Du vielleicht Einspruch gegen den höheren Preis einlegen. Das Fahrzeug sollte in der Rechnung genannt sein.
Abgesehen davon sehe ich die Behinderung von Einsatzfahrzeugen ziemlich kritisch. Zeitverlust durch Rangieren kann riesige Folgen haben. So ein wenig Lehrgeld kann da also nicht schaden 😉
Grüße, Ulfert
Ich habe völliges Verständnis dafür, dass das Blockieren bestraft wird. Aber die Strafe dafür sind ja nur 25 Euro. Der Rest sind die Abschleppkosten. Die finde ich unverschämt und die sollten einfach nicht nach Eintrag sondern einfach nach Gewicht bemessen werden! Und wenn der Herr Ordnungshüter den Spiegel eingeklappt hätte, hätte er seine 3m gehabt....
Zitat:
Ich habe völliges Verständnis dafür, dass das Blockieren bestraft wird.
Na dann, was jammerst Du über Behörden, wenn es um die Abzocke des Abschleppunternehmers geht ? Soll ich jetzt über T3 Fahrer herziehen ? 🙄
Über Behörden, weil diese Liste und die vom Gesamtgewicht unabhängige Verallgemeinerung "Wohnmobil" behördlich festgelegt ist von der Stadt Köln......
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Also woher wussten die das den mit dem Wohnmobil ?
Der Ordnungsamtkerl ruft einen Abschlepper.
Für einen T3.
Also ein PKW
Der Abschlepper kommt mit einem "PKW Abschlepper"
Musstest du dann vor Ort deine papiere dem Abschlepper zeigen ?
Oder hast du die Papiere dem Ordnungsamt Kerl gezeigt ?
Wenn ja, dann ja nach ! dem Anruf für den Schlepper.
Sprich der Schlepper war ja aufjedenfall für ein PKW bestellt.
Das die dann plötzlich Wohnmobilpreise nehmen.....
Ja genau so war es.Wenn die einfach so abgeschleppt hätten wäre ich jetzt 150 euro reicher. Manhat ja das Recht auf Widerruf. Hat das mal jmd versucht?
Zitat:
Original geschrieben von tobbibaum
Ich habe völliges Verständnis dafür, dass das Blockieren bestraft wird. Aber die Strafe dafür sind ja nur 25 Euro. Der Rest sind die Abschleppkosten. Die finde ich unverschämt und die sollten einfach nicht nach Eintrag sondern einfach nach Gewicht bemessen werden! Und wenn der Herr Ordnungshüter den Spiegel eingeklappt hätte, hätte er seine 3m gehabt....
Das behindern von Einsatzfahrzeugen kann bis zu 2000 euro kosten plus Schadensersatzansprüchen der Geschädigten und ich find solche drastischen Strafen auch 100% ok.
Manchmal entscheiden wenige Minuten ob jemand ein Leben lang im Rollstuhl sitzt oder wieder völlig gesund wird,oder auch stirbt
Wie gesagt, ich empöre mich nur über die Regelung, dass die Abschleppunternehmen das 3fache nehmen dürfen wenn etwas anderes in den papieren steht. Alles andere beführworte ich total! Ich habe mich halt um 25cm verschätzt, denn ich habe mir angeguckt wie ich stehe und es für ausreichend befunden. Dass die vom Außenspiegel aus messen konnte ich ja nicht ahnen. Ab sofort wird nur noch mit Maßband und eingeklapptem Außenspiegel geparkt!
dann aber auch richtig messen: Restfahrbahnbreite bei gerader Strecke 3,03 m
Gruss Deden
Das Problem ist, dass das Ordnungsamt vor dem Anruf des Schleppers doch vermutlich via Kennzeichen die Info "ergoogelt" hat, dass es ein Wohnmobil ist.
Wenn du also nicht nachweisen kannst, dass der Abschlepper nur mit einem normalen Schlepper da war, haste vermutlich keine Chance.
69EUR für ne Leerfahrt finde ich übrigens noch fast ok, wenn man Arbeitszeit und Fahrzeugeinsatz umrechnet. Bei über 200EUR müsste es aber schon son spezielles LKW-(oder eben WOMO)-Bergefahrzeug sein.
Ich weiß definitiv, dass der Ordnungshüter das vorher nicht wusste. Erst als er den Schein aufgeklappt hat, hat er mich verbissen angeguckt und meinte, er fragt den Abschlepper mal ob er das ignorieren kann.
Muss ich einem Ordnungsamtmitarbeiter überhaupt meinen Fahrzeugschein aushändigen? Der ist doch garkein Polizist! Weiß da jemand was?
Würde wie schon vorgeschlagen erstmal klären mit was für einem Abschlepper der Abschleppunternehmer den kam... wenn es ein PKwschlepper finde ich es unangebracht.
Ansonsten finde 200 Euro Lehrgeld ich noch für angemessen, das war ja nicht nur falsch parken sondern auch behindern von Einsatzfahrzeugen. Es hätte genauso gut ein Kind sein können das um das Leben kämpft.
Wir lassen auch regelmäßig Autofahrer ausrufen (präventiv 😉) wenn sie die Rettungswege blockieren
Hi,
Einsatzfahrzeuge stören geht gar nicht und gehört bestraft! Dahin gehen gebe ich euch recht!
Aber: Was Abschleppunternehmen in Deutschland für Preise aufrufen geht gar nicht! Anfahrtskosten ja, aber dabei spielt es ja noch nichtmal eine Rolle wo der hergekommen ist. D. h. es kann sein er hat 200 m weiter im Schatten gestanden und gewartet bis er angerufen wird und ab gehts. Für 200 m mal locker um die 100€ kassieren ohne das der Gegner irgendeine Chance hat. Top. Wenn Anfahrtskosten, dann muss der auch pro Km abrechnen und aufzeigen wo er hergekommen ist. Aber in Deutschland dürfen die einfach alles!!
Schreibe das, weil ich das jeden Tag bei uns in der Nähe eines Schwimmbades erlebe. Gott sei Dank noch nicht selbst betroffen gewesen.
PS: lass dir mal von dem Ordnungsamt Typ genau nachweisen wie er gemessen hat. Ein Fahrbanrand rutscht nämlich auch mal gerne 20cm nach innen. M. E. ist er in der Nachweispflicht. D. h. er muss Fotos gemacht haben wo die geparkte Entfernung zum Fahrbanrand klar zu erkennen ist. Geeichtes Maßband ist dabei ebenso zu verwenden.
MFG
Selli
MFG
Selli
....für das Vertun anderer muss du nicht zahlen. Auch wenn ein riesen Schlepper gekommen ist.