Habe ich Fahrerflucht begangen?
Hallo liebe Autofreunde!
Hier mein Anliegen:
Ich war bei einer Freundin zu Besuch und wir haben bei einem Flohmarkt in ihrer Stadt mitgemacht. Nachdem wir alles fertig gepackt haben um alles wieder ins Auto zu laden, hat sie alles bereit gestellt und ich habe das Auto geholt.
Ich bin also zum Auto gegangen und wollte ausparken, noch zu erwähnen wäre auch, dass ich Musik anhatte,es dunkel war und einige Dinge wie Stühle und Kisten, die wir nicht beim Flohmarkt brauchten, im Auto verstaut hatten und beim rausfahren macht das Auto logischerweise kratzige Geräusche wenn man von einem Bordstein oder ähnlichem runterfährt..
Ich machte mich also ans Ausparken und hörte ein komisches Geräusch als ich rückwärts fuhr und dachte mir dabei nichts, da es ähnlich klang wie das Knarren der Stühle auf der Hinfahrt. Wir luden alles ins Auto und fuhren nach Hause. Beim Austeigen habe ich dann zu meiner Überraschung einen deutlichen Lackschaden an meinem rechten Außenspiegel gesehen, was eigentlich nur heißen kann, dass ich meinem Parkplatznachbarn gegen den Spiegel gefahren sein muss.
Es war halt dunkel ich war davon überzeugt, dass das Geräusch von den Stühlen im Auto gekommen ist und habe im Dunkeln auch nichts erkennen können. Auch hat mich leiner der Passanten oder Anwohner auf einen möglichen Schaden aufmerksam gemacht.
Der Lackschaden kann aber nicht wie von Zauberhand an meinen Spiegel gekommen sein?!
Habe ich Fahrerflucht begangen? Denn ich war mir keines Unfalls der meinerseits verursacht wurde bewusst, weshalb ich auch nicht am 'Unfallort' blieb und auch nicht die Polizei rief.
Ich fühle mich jetzt echt beschissen, weil ich niemanden schaden wollte...
Könnt ihr mich darüber aufklären was jetzt auf mich zukommen könnte? :/
Vielen Dank für alle Antworten und Tipps!
Beste Antwort im Thema
So ich war jetzt bei der Polizei. Die hatten Verständnis für meine Lage und haben meine Personalien aufgenommen.
Die werte Beamtin hat dann mein Nummernschild durch die Datenbank gejagt aber kein Ergebnis. Niemand hat es gemeldet.
Warten wir mal ab was jetzt passiert, aber mein Gewissen ist erstmal beruhigt.
31 Antworten
Zitat:
@mattalf schrieb am 22. Oktober 2017 um 10:28:31 Uhr:
Der Schaden sieht nicht aus wie ,,Rueckwaertz gefahren'' .
Hmm, aber ich bin rückwärts rausgefahren, ganz sicher. Und vorher war da auch noch keine Schramme im Auto zu sehen am Spiegel, da passe ich auch inmer auf!
Was soll ich dann jetzt machen? Trotzdem zur Polizei? Auch wenn es an meinem Auto nur ein kleiner Schaden ist, das andere könnte ja mit mehr weg gekommen sein...
Geh hin und sag du hast es nicht gemerkt und erst spaeter gesehen. Falls sich jemand meldet oder gemeldet hat willst du deine Daten hinterlassen. Fertig! Dann kannst wieder ruhig schlafen. So wuerde ich es tun. Egal ob richtig oder falsch
Zitat:
@Weltenbummler77 schrieb am 22. Oktober 2017 um 10:45:30 Uhr:
Zitat:
@mattalf schrieb am 22. Oktober 2017 um 10:28:31 Uhr:
Der Schaden sieht nicht aus wie ,,Rueckwaertz gefahren'' .Was soll ich dann jetzt machen?
Nicht nach Empfehlungen von Leuten richten, die du nicht einschätzen kannst und die das auch nicht besser wissen als du. Das musst du selbst entscheiden.
Bist du nun Automobilklub-Mitglied oder nicht?
So ich war jetzt bei der Polizei. Die hatten Verständnis für meine Lage und haben meine Personalien aufgenommen.
Die werte Beamtin hat dann mein Nummernschild durch die Datenbank gejagt aber kein Ergebnis. Niemand hat es gemeldet.
Warten wir mal ab was jetzt passiert, aber mein Gewissen ist erstmal beruhigt.
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Zitat:
@situ schrieb am 22. Oktober 2017 um 11:00:28 Uhr:
Nicht nach Empfehlungen von Leuten richten, die du nicht einschätzen kannst und die das auch nicht besser wissen als du. Das musst du selbst entscheiden.Zitat:
@Weltenbummler77 schrieb am 22. Oktober 2017 um 10:45:30 Uhr:
Was soll ich dann jetzt machen?
Bist du nun Automobilklub-Mitglied oder nicht?
Das Auto ist von meinem Vater, aber ich bin mir sicher, da es ein Firmenauto ist, dass er Mitglied im ADAC oder so ist.
grade erst gelesen ... Fahrerflucht zu unterstellen ist ein wenig übertrieben.
Fahrerflucht kann es nur sein wenn der Unfall auch bemerkt wurde, oder man vor Ort von jemand auf den Unfall hingewiesen wurde.
Die Beweislast in diesem Strafverfahren liegt dann bei der Staatsanwaltschaft.
Bei geringfügigen Schäden wird in der Regel davon ausgegangen, das der Fahrer den Unfall nicht bemerkt hat.
Brauchst Dir also um den Vorwurf einer Fahrerflucht keine Gedanken zu machen.
Und durch die Bekanntgabe des Schadens bei der Polizei hast Du alles Notwendige getan und Dein Karma Konto ist wieder im Gleichgewicht.
Zitat:
@Weltenbummler77 schrieb am 22. Oktober 2017 um 11:22:16 Uhr:
So ich war jetzt bei der Polizei. Die hatten Verständnis für meine Lage und haben meine Personalien aufgenommen.Die werte Beamtin hat dann mein Nummernschild durch die Datenbank gejagt aber kein Ergebnis. Niemand hat es gemeldet.
Warten wir mal ab was jetzt passiert, aber mein Gewissen ist erstmal beruhigt.
Du hast richtig gehandelt, und mehr kannst und musst du jetzt auch nicht tun.
Voraussetzung für unerlaubtes Entfernen ist, dass man den Unfall hätte bemerken können, nicht dass man ihn bemerkt hat. Das scheint mir aber hier zweifelhaft. Im Übrigen hat man bei Unfällen im ruhenden Verkehr eine 24h Frist, in der Nachmelden mit Strafermäßigung vergolten wird. Hier würde ein Verfahren sicher eingestellt.
@TE: alles richtig gemacht!
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. Okt. 2017 um 13:7:20 Uhr:
Im Übrigen hat man bei Unfällen im ruhenden Verkehr eine 24h Frist, in der Nachmelden mit Strafermäßigung vergolten wird.
Wie wird das denn definiert?
Wie sollen 2 (oder mehr) "ruhende" Fahrzeuge/Verkehrsteilnehmer einen Unfall erleiden?
Oder gilt das schon wenn nur einer ruht/steht?
Auch wenn der zweite 80 drauf hatte?
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 22. Oktober 2017 um 12:31:07 Uhr:
Du hast richtig gehandelt, und mehr kannst und musst du jetzt auch nicht tun.
Nun, der TE könnte morgen vorsichtshalber noch seine Versicherung über einen möglichen Schadensfall informieren.
Moorteufelchen
Zitat:
@Weltenbummler77 schrieb am 22. Oktober 2017 um 10:45:30 Uhr:
Zitat:
@mattalf schrieb am 22. Oktober 2017 um 10:28:31 Uhr:
Der Schaden sieht nicht aus wie ,,Rueckwaertz gefahren'' .Hmm, aber ich bin rückwärts rausgefahren, ganz sicher. Und vorher war da auch noch keine Schramme im Auto zu sehen am Spiegel, da passe ich auch inmer auf!
Was soll ich dann jetzt machen? Trotzdem zur Polizei? Auch wenn es an meinem Auto nur ein kleiner Schaden ist, das andere könnte ja mit mehr weg gekommen sein...
Sicher, das die Schramme noch nicht im Spiegel gewesen ist als du dort ausgeparkt hast?
Die meisten Spiegel haben doch eher eine gewölbte Aussenkante und die Kratzer sehen irgendwie eher nach "rauher" Wand aus!?
Übrigens, hast du vielleicht auch in betracht gezogen, das jemand neben Dir geparkt hatte, der Dir an den Spiegel gefahren ist?
MfG Günter
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. Oktober 2017 um 13:07:20 Uhr:
Voraussetzung für unerlaubtes Entfernen ist, dass man den Unfall hätte bemerken können, nicht dass man ihn bemerkt hat. Das scheint mir aber hier zweifelhaft. Im Übrigen hat man bei Unfällen im ruhenden Verkehr eine 24h Frist, in der Nachmelden mit Strafermäßigung vergolten wird. Hier würde ein Verfahren sicher eingestellt.@TE: alles richtig gemacht!
Sorry, die genaue Formulierung ist das ein Durchschnittsfahrer den Unfall hätte bemerken müssen.
Kein Staatsanwalt würde bei - hätte bemerken können - ein Strafverfahren einleiten.
Nein, in dem Fall ist können gleich müssen. Wenn man es hätte bemerken können darf man es auch nicht ignorieren.
Die Schramme sieht so aus, als könne man sie rauspolieren.
Hätte er so was wie mein Autochen (den Skoda) getroffen, würde ich bei dessen schwarzen Plastikspiegeln vermutlich nichts sehen.