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Habe ich einen Unfall verursacht?

Themenstarteram 23. Januar 2020 um 12:43

Mahlzeit zusammen!

es geht darum das ich auf einer langen breiten Hauptstraße zur hälfte auf dem Bürgersteig geparkt habe wo zeitlich begrenzt Halteverbot ist.

Ich habe leider anders keinen Parkplatz gefunden und ich musste nur mal eben hoch was entgegennehmen und dann war ich weg.

Es ging also wirklich um Minuten.

Als ich wieder zum Auto ging war da eine Dame die mein Auto fotografiert hat.

Ich hab gefragt was das soll und die meinte weil ich im Halteverbot geparkt geparkt habe musste sie meinem Auto ausweichen und ist dann jemanden hinten reingefahren.

Ich hab mich verarscht gefühlt da es unmöglich ist das Sie meinen Wagen nicht gesehen haben soll und bin dann weggefahren.

Im Internet lese ich was von Teilschuld.

Büßt mir jetzt eine strafe?

 

Gruß Johnny

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 23. Januar 2020 um 17:37:01 Uhr:

Wieso parkst du zur Hälfte auf dem Bürgersteig? Und wieso steht dein Auto dann IMMERNOCH auf der Straße?

Weil nur die Hälfte des Fahrzeugs auf dem Bürgersteig steht. Dann muß logischerweise die andere Hälfte des Fahrzeugs auf der Straße stehen.

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Zitat:

@germania47 schrieb am 23. Januar 2020 um 16:39:50 Uhr:

Aber das ist ja nicht das Thema in diesem Thread.

Naja, weiß man noch nicht definitiv.

Spätestens nach der "Falschparker kann nicht in die Haftung genommen werden"-Aussage ist es zumindest erwähnenswert.

Gruß Metalhead

am 23. Januar 2020 um 16:37

Wieso parkst du zur Hälfte auf dem Bürgersteig? Und wieso steht dein Auto dann IMMERNOCH auf der Straße? Fährst du einen Panzer? Verstehe ich nicht.

Teilschuld wirst du denke ich auf jeden Fall haben. Das wird ja in der Regel aufgeteilt. Selten macht eine Seite alles falsch und die andere alles komplett richtig. Normalerweise machen beide nicht alles richtig. Bei deinem Fall nicht anders. Ich würde einfach mal schätzen 20-30%. Vielleicht hast du aber auch Glück und es kommt nichts. Kann hier keiner sagen. Aber nur weil ein Hindernis auf der Straße ist, kann man als Fahrer nicht einfach da reinfahren oder ohne aufzupassen den Streifen wechseln und in andere Fahrzeuge fahren. Da wird die Frau sich also selbst verantworten müssen.

Die moralische Schuld ist sicher hoch. Die echte sehr unwahrscheinlich. Egal was andere falsch machen, man muss selber immer schauen, dass man durchkommt. Fließender Verkehr hat zudem immer höhere Teilschuld als stehender.

Also Moralapostelei hat hier meine volle Unterstützung, aber tatsächlich wird wenig kommen!

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 23. Januar 2020 um 17:37:01 Uhr:

Wieso parkst du zur Hälfte auf dem Bürgersteig? Und wieso steht dein Auto dann IMMERNOCH auf der Straße?

Weil nur die Hälfte des Fahrzeugs auf dem Bürgersteig steht. Dann muß logischerweise die andere Hälfte des Fahrzeugs auf der Straße stehen.

Zitat:

@CH76 schrieb am 23. Januar 2020 um 14:28:47 Uhr:

Zitat:

@sexosteron schrieb am 23. Januar 2020 um 13:43:50 Uhr:

 

Büßt mir jetzt eine strafe?

 

Gruß Johnny

Vielleicht kommt etwas wegen deiner Falschparkerei, wünschenswert wäre es.

Bist du in wahren Leben der berühmt berüchtigte Knöllchen-Horst ?

Auf jeden Fall steckt 'ne Art Polizeihelfer in dir.

 

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 23. Januar 2020 um 17:37:01 Uhr:

Wieso parkst du zur Hälfte auf dem Bürgersteig? Und wieso steht dein Auto dann IMMERNOCH auf der Straße?

Na weil das Auto aus zwei Hälften besteht und die Straße für gewöhnlich direkt an Bürgersteig angrenzt!?!

Gruß Metalhead

am 23. Januar 2020 um 19:58

Äh, ja. Danke. Mit anderen Worten gibt es dort keinen Platz zum parken. Darum ging es. :rolleyes:

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 23. Januar 2020 um 20:58:51 Uhr:

Äh, ja. Danke. Mit anderen Worten gibt es dort keinen Platz zum parken. Darum ging es. :rolleyes:

Auf dem Bürgersteig darf man nur parken wenn das ausgeschildert ist. Wenn man auf der Straße auch nicht parken darf, wo denn bitte dann? :rolleyes:

Gruß Metalhead

@Nuwandax

Wenn dort kein Platz zum Parken vorhanden wäre, dann wäre das Verbot nicht zeitlich befristet.

am 23. Januar 2020 um 20:08

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 23. Januar 2020 um 21:04:44 Uhr:

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 23. Januar 2020 um 20:58:51 Uhr:

Äh, ja. Danke. Mit anderen Worten gibt es dort keinen Platz zum parken. Darum ging es. :rolleyes:

Auf dem Bürgersteig darf man nur parken wenn das ausgeschildert ist.

Was hat das jetzt mit diesem Fall zu tun?

Zitat:

@Drahkke schrieb am 23. Januar 2020 um 18:42:31 Uhr:

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 23. Januar 2020 um 17:37:01 Uhr:

Wieso parkst du zur Hälfte auf dem Bürgersteig? Und wieso steht dein Auto dann IMMERNOCH auf der Straße?

Weil nur die Hälfte des Fahrzeugs auf dem Bürgersteig steht. Dann muß logischerweise die andere Hälfte des Fahrzeugs auf der Straße stehen.

Auch der Bürgersteig ist Bestandteil der Straße, genau wie die Fahrbahn... :cool:

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 23. Januar 2020 um 21:08:51 Uhr:

Was hat das jetzt mit diesem Fall zu tun?

Äh, ja, ne, NOP

Gruß Metalhead

am 23. Januar 2020 um 21:26

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 23. Januar 2020 um 21:04:44 Uhr:

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 23. Januar 2020 um 20:58:51 Uhr:

Äh, ja. Danke. Mit anderen Worten gibt es dort keinen Platz zum parken. Darum ging es. :rolleyes:

Auf dem Bürgersteig darf man nur parken wenn das ausgeschildert ist. Wenn man auf der Straße auch nicht parken darf, wo denn bitte dann? :rolleyes:

Gruß Metalhead

Dort wo es erlaubt ist. Ein Gehweg ist kein Parkplatz.

Hallo, Sexosteron,

lassen wir jetzt mal außen vor, dass es vermutlich problemlos möglich gewesen wäre, irgendwo in akzeptabler Entfernung einen regulären Parkplatz zu finden, wenn man es nur gewollt hätte und widmen uns mal der eigentlichen Frage:

Zitat:

@sexosteron schrieb am 23. Januar 2020 um 13:43:50 Uhr:

Ich hab gefragt was das soll und die meinte weil ich im Halteverbot geparkt geparkt habe musste sie meinem Auto ausweichen und ist dann jemanden hinten reingefahren.

Wieso um alles in der Welt sollst Du schuld daran sein, wenn die Dame einem Hindernis (Deinem Fahrzeug) ausweicht und dann ihrem Vordermann, der ja vermutlich ebenfalls ausgewichen ist, aufgefahren ist?

Diese Logik erschließt sich mir nicht (wie allerdings so manches andere, was mit Frauen zu tun hat :D ).

War die Polizei denn vor Ort und, wenn ja, was haben die Beamten dazu gesagt?

Du solltest aber vorsichtshalber mal bei Deiner Versicherung anfragen, ob die Dame sich bei denen gemeldet und Dich als Mitverursacher angegeben hat, denn sonst kann es im dümmsten Fall sein, dass die Versicherung zahlt und Du Probleme bekommst, das Ganze wieder abzuwenden.

Viele Grüße,

Uhu110

 

Zitat:

@CH76 schrieb am 23. Januar 2020 um 22:26:05 Uhr:

Dort wo es erlaubt ist. Ein Gehweg ist kein Parkplatz.

Sag ich doch. Auf der Fahrbahn! Der TE stand schon nur noch halb auf der Fahrbahn und das war aber scheinbar immer noch zu viel.

Gruß Metalhead

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