Habe ich einen Unfall verursacht?

Mahlzeit zusammen!

es geht darum das ich auf einer langen breiten Hauptstraße zur hälfte auf dem Bürgersteig geparkt habe wo zeitlich begrenzt Halteverbot ist.
Ich habe leider anders keinen Parkplatz gefunden und ich musste nur mal eben hoch was entgegennehmen und dann war ich weg.
Es ging also wirklich um Minuten.
Als ich wieder zum Auto ging war da eine Dame die mein Auto fotografiert hat.
Ich hab gefragt was das soll und die meinte weil ich im Halteverbot geparkt geparkt habe musste sie meinem Auto ausweichen und ist dann jemanden hinten reingefahren.
Ich hab mich verarscht gefühlt da es unmöglich ist das Sie meinen Wagen nicht gesehen haben soll und bin dann weggefahren.
Im Internet lese ich was von Teilschuld.
Büßt mir jetzt eine strafe?

Gruß Johnny

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 23. Januar 2020 um 17:37:01 Uhr:


Wieso parkst du zur Hälfte auf dem Bürgersteig? Und wieso steht dein Auto dann IMMERNOCH auf der Straße?

Weil nur die Hälfte des Fahrzeugs auf dem Bürgersteig steht. Dann muß logischerweise die andere Hälfte des Fahrzeugs auf der Straße stehen.

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War eher zu wenig. Wenn man richtig auf der Fahrbahn steht, kann sich eben keiner bei Gegenverkehr dazwischen durchquetschen. Was ja bei halbseitigem Parken doch eher mal gemacht wird.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 23. Januar 2020 um 23:10:43 Uhr:


Wieso um alles in der Welt sollst Du schuld daran sein, wenn die Dame einem Hindernis (Deinem Fahrzeug) ausweicht und dann ihrem Vordermann, der ja vermutlich ebenfalls ausgewichen ist, aufgefahren ist?

Diese Logik erschließt sich mir nicht (wie allerdings so manches andere, was mit Frauen zu tun hat 😁 ).

Weil das Gesetz so funktioniert. Einfach mal ein paar Urteile in der Richtung durchlesen. Natürlich trifft Falschparker zumindest eine Mitschuld, wenn sie Unfälle "verursachen" durch das behindern des Verkehrs und blockieren der Straße. Wäre ja noch schöner, wenn nach einem Unfall 2 Autos hinter ihm brennen, die Insassen tot sind und der Falschparker da locker flockig pfeifend zu seinem Auto zurückkehrt und das Chaos einfach hinterlassen kann, ohne irgendwas befürchten zu müssen. So leicht kann man sich das nicht machen.

Die gegnerische Versicherung wird den Polizeibericht abwarten, schauen wie die Lage ist, Skizzen und Zeugenaussagen auswerten und dem Falschparker dann sagen, was sie bereit ist zu zahlen und zu wie viel Prozent der Falschparker (ihrer Meinung nach) Schuld ist. Das Angebot kann man dann entweder annehmen oder ablehnen und das ganze vor Gericht ausfechten, wenn man Spaß dran hat. Für so ein Verhalten aber wird die Versicherung dann eben kein Verständnis haben und ihm entsprechend eins versuchen reinzudrücken. Das war einfach nur murks. Nur weil man keine Lust hat sich einen richtigen Parkplatz weiter weg zu suchen, keine Lust hat den ganzen Weg zu gehen, kann man nicht einfach da parken wo man Lust hat und dem Rest der Welt sagen: "Ich bin jetzt hier. Ich habe wichtiges zu tun. Ihr seit unter mir. Seht zu, wie ihr an meinem Hindernis jetzt vorbeikommt ohne blödsinn zu veranstalten."

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. Januar 2020 um 08:27:13 Uhr:



Zitat:

@CH76 schrieb am 23. Januar 2020 um 22:26:05 Uhr:


Dort wo es erlaubt ist. Ein Gehweg ist kein Parkplatz.

Sag ich doch. Auf der Fahrbahn! Der TE stand schon nur noch halb auf der Fahrbahn und das war aber scheinbar immer noch zu viel.

Gruß Metalhead

Wenn man sowas schon hört. "Stand nur noch halb auf der Fahrbahn."

Und wieder ein Thread zum Zeitvertreib/Abarbeiten, da der TE keinerlei Fragen beantwortet, die zuhauf kamen

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Zitat:

@Nuwandax schrieb am 24. Januar 2020 um 08:40:38 Uhr:



Zitat:

@uhu110 schrieb am 23. Januar 2020 um 23:10:43 Uhr:


Wieso um alles in der Welt sollst Du schuld daran sein, wenn die Dame einem Hindernis (Deinem Fahrzeug) ausweicht und dann ihrem Vordermann, der ja vermutlich ebenfalls ausgewichen ist, aufgefahren ist?

Diese Logik erschließt sich mir nicht (wie allerdings so manches andere, was mit Frauen zu tun hat 😁 ).


Weil das Gesetz so funktioniert. Einfach mal ein paar Urteile in der Richtung durchlesen.

Ich denke, dass der User uhu die Rechtslage schon ganz gut kennt. Immerhin hat er damit (glaube ich) täglich zu tun.

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 24. Januar 2020 um 08:45:29 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. Januar 2020 um 08:27:13 Uhr:



Sag ich doch. Auf der Fahrbahn! Der TE stand schon nur noch halb auf der Fahrbahn und das war aber scheinbar immer noch zu viel.

Gruß Metalhead


Wenn man sowas schon hört. "Stand nur noch halb auf der Fahrbahn."

Hä??

Was willst du mir sagen?

Gruß Metalhead

Zitat:

@therealrob schrieb am 24. Januar 2020 um 08:48:24 Uhr:


Und wieder ein Thread zum Zeitvertreib/Abarbeiten, da der TE keinerlei Fragen beantwortet, die zuhauf kamen

Vielleicht hatte der TE nur noch keine Zeit, die Fragen zu beantworten. Man soll die Hoffnung ja nicht direkt aufgeben.

"Habe ich einen Unfall verursacht?"

Verursacht? Wohl eher nein. Ein stehendes Fahrzeug verursacht keine Unfälle.
Begünstigt? Eventuell. Kommt auf die Verkehrssituation in der Straße an.
Rechtliche Folgen? Möglicherweise eine Teilschuld. Um bis zu ca. 30% je nach Einzelfallentscheidung, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

Ohne genauere Angaben vom TE sind das aber sowieso alles Vermutungen ins blaue hinein.

Es passiert äusserst selten das einem stehenden Hindernis eine Mithaftung auferlegt wird. Die Sorgfaltspflicht eines Fahrzeugführers überwiegt deutlich einen Überholvorgang ggf. abzubrechen.

Ein Kumpel von mir hat mal nachts auf der Landstrasse einen abgestellten VW Bus "getroffen" Kein Licht, kein Warndreieck, kein garnichts, kein Fahrer, stand einfach mitten im Wald auf der Strasse. Er hat die alleinige Schuld bekommen.

Zitat:

@sexosteron schrieb am 23. Januar 2020 um 13:43:50 Uhr:


Mahlzeit zusammen!

es geht darum das ich auf einer langen breiten Hauptstraße zur hälfte auf dem Bürgersteig geparkt habe wo zeitlich begrenzt Halteverbot ist.
Ich habe leider anders keinen Parkplatz gefunden und ich musste nur mal eben hoch was entgegennehmen und dann war ich weg.
Es ging also wirklich um Minuten.
Als ich wieder zum Auto ging war da eine Dame die mein Auto fotografiert hat.
Ich hab gefragt was das soll und die meinte weil ich im Halteverbot geparkt geparkt habe musste sie meinem Auto ausweichen und ist dann jemanden hinten reingefahren.
Ich hab mich verarscht gefühlt da es unmöglich ist das Sie meinen Wagen nicht gesehen haben soll und bin dann weggefahren.
Im Internet lese ich was von Teilschuld.
Büßt mir jetzt eine strafe?

Gruß Johnny

Ist die Frage der Unfallflucht schon ausgeräumt?

Zitat:

@sexosteron schrieb am 23. Januar 2020 um 13:43:50 Uhr:


[...] Ich hab gefragt was das soll und die meinte weil ich im Halteverbot geparkt geparkt habe musste sie meinem Auto ausweichen und ist dann jemanden hinten reingefahren. [...]

Es sind eben immer nur die Anderen (also Du 😉) schuld, wenn man zu blöd für's Autofahren ist...

Zitat:

@onzlaught schrieb am 24. Januar 2020 um 10:35:53 Uhr:


Es passiert äusserst selten das einem stehenden Hindernis eine Mithaftung auferlegt wird.

Es gibt ganz klare Urteile zu solchen Fällen, daher ist das quatsch. Ein stehendes Hindernis kann übrigens alles mögliche sein von einer Leiche bis zum umgefallenen Baum oder einem Auto mit einer Panne. Das muss man trennen von einem Falschparker. Das sind zwei paar Schuhe. Ein Falschparker nimmt billigend in Kauf, den Verkehr hinter sich zu behindern und damit ggf. einen Unfall zu verursachen. Rein aus Bequemlichkeit. Ist natürlich nicht seine Intention, aber das spielt keine Rolle. Das ist der Effekt, den man auf die Mitmenschen im Straßenverkehr hat mit so einer Aktion und dann muss man auch mit den Konsequenzen leben und die Einstellung im Kopf ändern.

Alsooooo....
Hab jetzt mit einem Anwalt gesprochen und er meint das ich mir überhaupt keine Sorgen machen muss.
Selbst mir eine Teilschuld anzuhängen wäre so gut wie unmöglich.
Ich danke jedem einzelnen der mir helfen wollte und meine Situation nachvollziehen konnte.
Hab mir echt Sorgen gemacht.......
Jeder andere der mit seinem sinnlosen Kommentar reingeschissen hat soll sich mal Gedanken machen wie es wäre wenn er selbst in dieser Situation wäre.

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 24. Januar 2020 um 11:16:54 Uhr:


Es gibt ganz klare Urteile zu solchen Fällen...

Kannst du uns dazu ein paar Aktenzeichen nennen?

Zitat:

@Drahkke schrieb am 24. Januar 2020 um 12:14:44 Uhr:



Zitat:

@Nuwandax schrieb am 24. Januar 2020 um 11:16:54 Uhr:


Es gibt ganz klare Urteile zu solchen Fällen...

Kannst du uns dazu ein paar Aktenzeichen nennen?

Kann man schnell googlen.

https://www.verkehrsunfallsiegen.de/.../

Zitat:

Ein vorübergehendes Abstellen des Fahrzeugs unterbricht den Betrieb des Fahrzeugs im Sinne des 7 I StVG nicht (vgl. Burmann/Heß/Jahnke/Janker § 7 StVG, Rn. 10 m. w. N.). Das eingeschränkte Halteverbot mit Zeichen 286 erlaubt das Halten am Fahrbahnrand auf der Fahrbahn zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen.

Soweit kurze Fahrtunterbrechungen außerhalb des Wirkungsbereichs des Zeichens 286 mehr als 3 Minuten dauern oder mit einem Verlassen des Fahrzeugs verbunden sind, sind sie als Parken anzusehen (vgl. Burmann/Heß/Jahnke/Janker § 12 StVO, Rn. 35).

Vorliegend ist unstreitig, dass der Fahrer des klägerischen Fahrzeuges dieses im Bereich des Zeichens 286 abgestellt und aus nicht verkehrsbedingten Gründen für eine gewisse Dauer verlassen hat, so dass nicht mehr von einem Halten, sondern von einem unerlaubten Parken des Fahrzeugs auszugehen ist.

Durch das vorschriftswidrige Abstellen des Fahrzeugs an einer nicht für das Parken, sondern für den fließenden Verkehr vorgesehenen Stelle wird das Fahrzeug zum Hindernis für den fließenden Verkehr, mit welchem Kraftfahrzeugführer an dieser Stelle nicht zu rechnen brauchen. Es entstand dadurch eine für den Kraftfahrzeugverkehr typische Gefahrensituation. Das Parken an einer Stelle, an der das Parken untersagt ist, stellt ein schuldhaftes Verhalten des Fahrzeugführers dar, welches sich der Kläger gemäß §§ 17 I S. 2 StVG, 254 BGB zurechnen lassen muss.

Die Betriebsgefahr des Klägerfahrzeugs und das Verschulden des Fahrzeugführers treten nicht vollständig hinter einem etwaigen Verschulden der Beklagtenseite und der Betriebsgefahr des Motorrades zurück. Eine Haftungsquote der Beklagtenseite von mehr als 75 % halt das Gericht deshalb nicht für angemessen.

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