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Haaranalyse falsch positiv

Themenstarteram 29. April 2020 um 17:22

Hallo zusammen,

ich habe vorerst eine grundsätzliche Frage. Gibt es hier Leute die schon einmal eine positive Haaranalyse (ETG) bekommen haben obwohl sie wie ich seit geraumer Zeit (1 1/2 Jahre) auf jeglichen Alkoholkonsum verzichtet!?

Viele Grüße

Lepelix

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Beethoven schrieb am 5. Mai 2020 um 12:42:15 Uhr:

 

Vielen Dank für Deine fachmännische Richtigstellung - da ich selbst da nie durch musste, sind meine Einschätzungen natürlich nur "Hörensagen". Zu unterstellen, Betroffene seien per se nicht in der Lage, die Situation sachlich zu urteilen, ist eine eigenartige Schlussfolgerung. Würdest Du das auch für die Opfer von Mobbing, Verbrechen, Justizirrtümern etc. sagen? Natürlich urteilen Betroffene subjektiv, aber das macht ihre Urteile nicht zwangsläufig falsch.

Bei allem, was ich darüber höre, halte ich das Ausmaß an notwendiger "Vorbereitung" (die richtigen Antworten auf die Fragen lernen etc.) für eine Zumutung. Vielleicht spreche ich aber auch Psychologen im Allgemeinen die Kompetenz ab, das Verhalten von Menschen vorherzusagen und insbesondere die Eignung zum Führen eines Kfz gutachterlich festzustellen. Es gab dazu einen guten Artikel in der ZEIT, die keineswegs ein autofahrerfreundliches Medium ist:

https://www.zeit.de/.../...chung-unfall-fuehrerschein-alkoholkontrolle

Dass man mit "Vorbereitung", "Kursen" etc. die Erfolgsquote erhöhen kann, ist ein Teil des Systems. Der Staat sollte solche Vorbereitungen dann wenigstens kostenlos anbieten, wenn sie so wichtig für die Wiederherstellung der psychischen Eignung sind. Andere Maßnahmen zur "Resozialisierung" werden den Betroffenen ja auch nicht in Rechnung gestellt.

Warum sollte der Staat solche Kurse kostenlos anbieten? Das ist "Privatvergnügen". Hier geht es nicht um Resozialisierung, sondern schlicht um eine Prüfung der Fahreignung, zu der der Betroffene selbst Anlass gegeben hat. Ich halte es für eine Zumutung, diese Kosten dem Steuerzahler aufbürden zu wollen bzw. Leute, die bereits gezeigt haben, dass sie zum verantwortlichen Führen eines Kraftfahrzeugs nicht in der Lage sind, ohne weiteres wieder eine Fahrerlaubnis zu erteilen. So leicht "qualifiziert" man sich für eine MPU nun auch nicht.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Beethoven schrieb am 5. Mai 2020 um 09:28:41 Uhr:

Ich selbst musste das noch nie machen, habe aber Bekannte, die da durch mussten.

und da wird dann ganz generell auch viel Unsinn erzählt - vor allem von denen, die es nicht geschafft haben. Es kann ja nicht sein, dass man vielleicht selber schuld ist.

Zitat:

@Beethoven schrieb am 5. Mai 2020 um 09:28:41 Uhr:

In der Tat ist das ganze Verfahren eines Rechtsstaats unwürdig.

das ganze Verfahren ist komplett rechtlich geregelt. Wann man zur MPU muss, kann man in den §11, 13 und 14 der FEV explizit nachlesen. Der oft behauptete "Ermessensspielraum" der FSSt ist minimal. Was der Gutachter prüft, ist über die Begutachtungsleitlinien (frei im Internet verfügbar) und die Begutachtungskriterien (kann jeder kaufen) exakt festgelegt. Die in der MPU gestellten Fragen sind fast wortgleich in den MPU-Fragebögen der verschiedenen Foren verfügbar. Eine MPU ist entgegen der Gerüchte zu 100% planbar.

Zitat:

@Beethoven schrieb am 5. Mai 2020 um 09:28:41 Uhr:

Im Grunde zeigt der Staat hier seine Willkür in der Verflechtung aus Gutachtern, Experten, Behörden und Nichtzuständigen.

Blödsinn. Mit Willkür hat das Verfahren nichts zu tun. Die Verflechtungen wirken zwar im ersten Moment komplex, sind aber im Rahmen einer MPU-Vorbereitung absolut aufzulösen, zumal es auch einige Foren gibt, über die man da unterstützt wird

Zitat:

@Beethoven schrieb am 5. Mai 2020 um 09:28:41 Uhr:

aber in dieser Frage ist der Bürger absolut hilflos.

zwei Drittel der Kandidaten sind so hilflos, dass sie die MPU im ersten Anlauf bestehen. Es scheint also zu gehen, wenn man sich vorbereitet. Die Leute, die sich ernsthaft vorbereiten, bestehen zu 99% die MPU im ersten Anlauf. Das kann ich Dir an genügend Beispielen belegen.

Zitat:

@Beethoven schrieb am 5. Mai 2020 um 09:28:41 Uhr:

Das fängt schon damit an, dass dieselben Institutionen, die die Prüfungen vornehmen, auch die Seminare anbieten. Eine einzigartige Selbstbedienungsmaschine.

das ist explizit verboten.

Ich denke, Du solltest Dich erst einmal schlau machen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Mai 2020 um 10:42:32 Uhr:

Zitat:

@Beethoven schrieb am 5. Mai 2020 um 09:28:41 Uhr:

Ich selbst musste das noch nie machen, habe aber Bekannte, die da durch mussten.

und da wird dann ganz generell auch viel Unsinn erzählt - vor allem von denen, die es nicht geschafft haben. Es kann ja nicht sein, dass man vielleicht selber schuld ist. (...)

Vielen Dank für Deine fachmännische Richtigstellung - da ich selbst da nie durch musste, sind meine Einschätzungen natürlich nur "Hörensagen". Zu unterstellen, Betroffene seien per se nicht in der Lage, die Situation sachlich zu urteilen, ist eine eigenartige Schlussfolgerung. Würdest Du das auch für die Opfer von Mobbing, Verbrechen, Justizirrtümern etc. sagen? Natürlich urteilen Betroffene subjektiv, aber das macht ihre Urteile nicht zwangsläufig falsch.

Bei allem, was ich darüber höre, halte ich das Ausmaß an notwendiger "Vorbereitung" (die richtigen Antworten auf die Fragen lernen etc.) für eine Zumutung. Vielleicht spreche ich aber auch Psychologen im Allgemeinen die Kompetenz ab, das Verhalten von Menschen vorherzusagen und insbesondere die Eignung zum Führen eines Kfz gutachterlich festzustellen. Es gab dazu einen guten Artikel in der ZEIT, die keineswegs ein autofahrerfreundliches Medium ist:

https://www.zeit.de/.../...chung-unfall-fuehrerschein-alkoholkontrolle

Dass man mit "Vorbereitung", "Kursen" etc. die Erfolgsquote erhöhen kann, ist ein Teil des Systems. Der Staat sollte solche Vorbereitungen dann wenigstens kostenlos anbieten, wenn sie so wichtig für die Wiederherstellung der psychischen Eignung sind. Andere Maßnahmen zur "Resozialisierung" werden den Betroffenen ja auch nicht in Rechnung gestellt.

Zitat:

@Beethoven schrieb am 5. Mai 2020 um 12:42:15 Uhr:

 

Vielen Dank für Deine fachmännische Richtigstellung - da ich selbst da nie durch musste, sind meine Einschätzungen natürlich nur "Hörensagen". Zu unterstellen, Betroffene seien per se nicht in der Lage, die Situation sachlich zu urteilen, ist eine eigenartige Schlussfolgerung. Würdest Du das auch für die Opfer von Mobbing, Verbrechen, Justizirrtümern etc. sagen? Natürlich urteilen Betroffene subjektiv, aber das macht ihre Urteile nicht zwangsläufig falsch.

Bei allem, was ich darüber höre, halte ich das Ausmaß an notwendiger "Vorbereitung" (die richtigen Antworten auf die Fragen lernen etc.) für eine Zumutung. Vielleicht spreche ich aber auch Psychologen im Allgemeinen die Kompetenz ab, das Verhalten von Menschen vorherzusagen und insbesondere die Eignung zum Führen eines Kfz gutachterlich festzustellen. Es gab dazu einen guten Artikel in der ZEIT, die keineswegs ein autofahrerfreundliches Medium ist:

https://www.zeit.de/.../...chung-unfall-fuehrerschein-alkoholkontrolle

Dass man mit "Vorbereitung", "Kursen" etc. die Erfolgsquote erhöhen kann, ist ein Teil des Systems. Der Staat sollte solche Vorbereitungen dann wenigstens kostenlos anbieten, wenn sie so wichtig für die Wiederherstellung der psychischen Eignung sind. Andere Maßnahmen zur "Resozialisierung" werden den Betroffenen ja auch nicht in Rechnung gestellt.

Warum sollte der Staat solche Kurse kostenlos anbieten? Das ist "Privatvergnügen". Hier geht es nicht um Resozialisierung, sondern schlicht um eine Prüfung der Fahreignung, zu der der Betroffene selbst Anlass gegeben hat. Ich halte es für eine Zumutung, diese Kosten dem Steuerzahler aufbürden zu wollen bzw. Leute, die bereits gezeigt haben, dass sie zum verantwortlichen Führen eines Kraftfahrzeugs nicht in der Lage sind, ohne weiteres wieder eine Fahrerlaubnis zu erteilen. So leicht "qualifiziert" man sich für eine MPU nun auch nicht.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Beethoven schrieb am 5. Mai 2020 um 12:42:15 Uhr:

Natürlich urteilen Betroffene subjektiv, aber das macht ihre Urteile nicht zwangsläufig falsch.

ich kenne auch genügend Leute, die sagen, dass sie durch die Aufarbeitung ihr Leben so verändert haben, dass es heute eindeutig besser ist als vorher

Zitat:

@Beethoven schrieb am 5. Mai 2020 um 12:42:15 Uhr:

Bei allem, was ich darüber höre, halte ich das Ausmaß an notwendiger "Vorbereitung" (die richtigen Antworten auf die Fragen lernen etc.) für eine Zumutung.

Vorbereitung ist das falsche Wort. Aufarbeitung trifft es besser. Nur wer versteht, warum es zu einem Fehlverhalten kam, ist auch in der Lage, Wiederholungen zu vermeiden. Auswendig lernen kann man da nichts, denn für jeden sind die Antworten anders

Zitat:

@Beethoven schrieb am 5. Mai 2020 um 12:42:15 Uhr:

Dass man mit "Vorbereitung", "Kursen" etc. die Erfolgsquote erhöhen kann, ist ein Teil des Systems.

Niemand ist gezwungen, an teuren Kursen teilzunehmen. Ganz viele schaffen das ohne oder mit kostenloser Unterstützung, die es in vielen Foren gibt.

Zitat:

@Beethoven schrieb am 5. Mai 2020 um 12:42:15 Uhr:

Andere Maßnahmen zur "Resozialisierung" werden den Betroffenen ja auch nicht in Rechnung gestellt.

Ist doch das Privatvergnügen der Täter. Niemand wird zur MPU gezwungen.

am 5. Mai 2020 um 14:55

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Mai 2020 um 15:55:49 Uhr:

 

Ist doch das Privatvergnügen der Täter. Niemand wird zur MPU gezwungen.

Sei dir da nicht so sicher. Meinem mittlerweile verstorbenen Bruder ist folgendes widerfahren:

Vor ca. 20 Jahren wurde ein Fahrverbot wegen Alkohol gegen ihn verhängt. Die Blutprobe ergab einen Promillewert, der bei einem Ersttäter keine MPU vorsieht. Tritt innerhalb von 10 Jahren dasselbe Delikt auf wird eine MPU angeordnet, auch wenn der gemessene Wert bei einem Ersttäter das nicht vorsieht. Aber innerhalb von 10 Jahren ist man eben kein Ersttäter mehr. So weit, so gut. 12 Jahre nachdem er den Schein wieder erhalten hatte, wurde er erneut mit Alkohol erwischt. Glücklicherweise ist der Wert nicht hoch genug für eine MPU und nach 12 Jahren bin ich ja Ersttäter. Dachte er. Das mit dem Ersttäter ist aus staatsanwaltschaftlicher Sicht korrekt. ABER: Die Führerscheinstelle sah das etwas anders und ordnete eine MPU an. Man sollte meinen, dass man gegen eine Solche Anordnung relativ leicht vorgehen kann und auch Recht bekommt. Nicht den Hauch einer Chance hat man gegen solche behördliche Willkür. Die letzten 8 Jahre ist er dann mit einem polnischen Führerschein gefahren, denn er in einem Crashkurs in Danzig erstanden hatte.

10 Jahre nach Neuerteilung wird eine alte Straftat auf jeden Fall getilgt und es darf dann auch keine MPU mehr angeordnet werden. Und natürlich kann man sich auch gegen eine solche Entscheidung wehren. Aber die genauen Umstände, was dazu geführt hat, werden wir inzwischen nicht mehr aufklären.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 5. Mai 2020 um 16:55:32 Uhr:

 

Sei dir da nicht so sicher. Meinem mittlerweile verstorbenen Bruder ist folgendes widerfahren:

Vor ca. 20 Jahren wurde ein Fahrverbot wegen Alkohol gegen ihn verhängt. Die Blutprobe ergab einen Promillewert, der bei einem Ersttäter keine MPU vorsieht. Tritt innerhalb von 10 Jahren dasselbe Delikt auf wird eine MPU angeordnet, auch wenn der gemessene Wert bei einem Ersttäter das nicht vorsieht. Aber innerhalb von 10 Jahren ist man eben kein Ersttäter mehr. So weit, so gut. 12 Jahre nachdem er den Schein wieder erhalten hatte, wurde er erneut mit Alkohol erwischt. Glücklicherweise ist der Wert nicht hoch genug für eine MPU und nach 12 Jahren bin ich ja Ersttäter. Dachte er. Das mit dem Ersttäter ist aus staatsanwaltschaftlicher Sicht korrekt. ABER: Die Führerscheinstelle sah das etwas anders und ordnete eine MPU an. Man sollte meinen, dass man gegen eine Solche Anordnung relativ leicht vorgehen kann und auch Recht bekommt. Nicht den Hauch einer Chance hat man gegen solche behördliche Willkür. Die letzten 8 Jahre ist er dann mit einem polnischen Führerschein gefahren, denn er in einem Crashkurs in Danzig erstanden hatte.

Tja, sicher das er alles Erzählte? Nicht das da irgendein führerscheinrelevanter Vorfall die Verjährung hat neu anlaufen lassen. Fängt schon mal damit an das ein Fahrverbot nach 2 Jahren verjährt wäre, war wohl eher ein Entzug der Fahrerlaubnis.

Wenn eine Führerscheinstelle verjährte Vorfälle als Begründung für eine MPU angibt schafft das in der Regel selbst ein mässiger Anwalt aus der Welt, natürlich sollte man da dann Keinen nehmen der sich sonst nur mit Familienrecht usw beschäftigt sondern Einen mit Schwerpunkt Verkehrs-und Verwaltungsrecht.

Oder sollte Er mit einer Fahne bei der Führerscheinstelle aufgetaucht sein? Einen solchen Fall kannte ich auch schon, war natürlich nur die blöde Kuh in der Führerscheinstelle schuld das er eine MPU aufgebrummt bekam obwohl seine Akte längst bereinigt war. Aber wenn Zeichen vorhanden sind die eine Fahreignung zweifelhaft erscheinen lassen kann die Führerscheinstelle eben auch bei Ersttätern eine MPU verlangen, zb eben wenn man mit einer deutlichen Fahne auftaucht.

Und ja, es gibt Behörden die sich nicht an die Vorschriften halten. Und Nein, die sind nicht Allmächtig sondern können von Vorgesetzten, Aufsichtsbehörden oder dem Verwaltungsgericht in ihre Schranken verwiesen werden, das kann dann bis zur Entlassung gehen. In der Regel aber eher zu einer Versetzung an eine Stelle wo sie keinen Schaden mehr anrichten können.

Nur sollte man da nicht mit Pöbeleien ankommen sondern mit Fakten und wenn dem Leiter einer Führerscheinstelle klar dargelegt wird das alle verjährten Vorfälle aus der Akte entfernt werden müssen und bei der Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden dürfen ist das Thema meistens durch, wenn nicht hat auch Dieser einen Vorgesetzten mit dem man reden kann. Wenn man dabei dann § und Vorschriften als Begründung darlegen kann ist das Hilfreich.

Aber was wäre die Alternative zur MPU. Knast, extreme Geldstrafen, sehr lange Sperrfristen usw, wäre das Besser?

Im Grunde hat man in Deutschland eine maximale Sperrfrist von 15 Jahren die mittels MPU drastisch verkürzt werden kann, wenn man den Hintern hochbekommt kann man den Schein in weniger als 2 Jahren wieder in den Händen halten, geht ist fast keinem anderen Land.

am 5. Mai 2020 um 17:33

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 5. Mai 2020 um 18:54:01 Uhr:

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 5. Mai 2020 um 16:55:32 Uhr:

 

Sei dir da nicht so sicher. Meinem mittlerweile verstorbenen Bruder ist folgendes widerfahren:

Vor ca. 20 Jahren wurde ein Fahrverbot wegen Alkohol gegen ihn verhängt. Die Blutprobe ergab einen Promillewert, der bei einem Ersttäter keine MPU vorsieht. Tritt innerhalb von 10 Jahren dasselbe Delikt auf wird eine MPU angeordnet, auch wenn der gemessene Wert bei einem Ersttäter das nicht vorsieht. Aber innerhalb von 10 Jahren ist man eben kein Ersttäter mehr. So weit, so gut. 12 Jahre nachdem er den Schein wieder erhalten hatte, wurde er erneut mit Alkohol erwischt. Glücklicherweise ist der Wert nicht hoch genug für eine MPU und nach 12 Jahren bin ich ja Ersttäter. Dachte er. Das mit dem Ersttäter ist aus staatsanwaltschaftlicher Sicht korrekt. ABER: Die Führerscheinstelle sah das etwas anders und ordnete eine MPU an. Man sollte meinen, dass man gegen eine Solche Anordnung relativ leicht vorgehen kann und auch Recht bekommt. Nicht den Hauch einer Chance hat man gegen solche behördliche Willkür. Die letzten 8 Jahre ist er dann mit einem polnischen Führerschein gefahren, denn er in einem Crashkurs in Danzig erstanden hatte.

Tja, sicher das er alles Erzählte? Nicht das da irgendein führerscheinrelevanter Vorfall die Verjährung hat neu anlaufen lassen. Fängt schon mal damit an das ein Fahrverbot nach 2 Jahren verjährt wäre, war wohl eher ein Entzug der Fahrerlaubnis.

Wenn eine Führerscheinstelle verjährte Vorfälle als Begründung für eine MPU angibt schafft das in der Regel selbst ein mässiger Anwalt aus der Welt, natürlich sollte man da dann Keinen nehmen der sich sonst nur mit Familienrecht usw beschäftigt sondern Einen mit Schwerpunkt Verkehrs-und Verwaltungsrecht.

Oder sollte Er mit einer Fahne bei der Führerscheinstelle aufgetaucht sein? Einen solchen Fall kannte ich auch schon, war natürlich nur die blöde Kuh in der Führerscheinstelle schuld das er eine MPU aufgebrummt bekam obwohl seine Akte längst bereinigt war. Aber wenn Zeichen vorhanden sind die eine Fahreignung zweifelhaft erscheinen lassen kann die Führerscheinstelle eben auch bei Ersttätern eine MPU verlangen, zb eben wenn man mit einer deutlichen Fahne auftaucht.

Und ja, es gibt Behörden die sich nicht an die Vorschriften halten. Und Nein, die sind nicht Allmächtig sondern können von Vorgesetzten, Aufsichtsbehörden oder dem Verwaltungsgericht in ihre Schranken verwiesen werden, das kann dann bis zur Entlassung gehen. In der Regel aber eher zu einer Versetzung an eine Stelle wo sie keinen Schaden mehr anrichten können.

Nur sollte man da nicht mit Pöbeleien ankommen sondern mit Fakten und wenn dem Leiter einer Führerscheinstelle klar dargelegt wird das alle verjährten Vorfälle aus der Akte entfernt werden müssen und bei der Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden dürfen ist das Thema meistens durch, wenn nicht hat auch Dieser einen Vorgesetzten mit dem man reden kann. Wenn man dabei dann § und Vorschriften als Begründung darlegen kann ist das Hilfreich.

Aber was wäre die Alternative zur MPU. Knast, extreme Geldstrafen, sehr lange Sperrfristen usw, wäre das Besser?

Im Grunde hat man in Deutschland eine maximale Sperrfrist von 15 Jahren die mittels MPU drastisch verkürzt werden kann, wenn man den Hintern hochbekommt kann man den Schein in weniger als 2 Jahren wieder in den Händen halten, geht ist fast keinem anderen Land.

Ich verstehe nicht, warum hier immer irgendwas hinein interpretiert werden muss. Es hat sich exakt so zugetragen wie ich es geschildert habe. Da gibt es nichts zu deuteln. Die Führerscheinstelle ist in solchen Fällen die letzte Instanz. Da hilft dir kein Anwalt der Welt. Insofern hat der TE durchaus recht, wenn er sauer ist.

Die Führerscheinstelle ist eben nicht die letzte Instanz. Über dem Leiter der Führerscheinstelle steht der Landrat, dann kommen die Überwachungsabteilungen der Regierungsbezirke, dann das Land und wenn Alles nichts nützt das Verwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof und zum Schluss das Bundesverwaltungsgericht.

Wie man sieht gibt es einige Instanzen die eine Führerscheinstelle in ihre Schranken verweisen können.

Sah man zuletzt als die Führerscheinstellen zunehmend MPUs bei Ersttätern unter 1,6‰ verhängen wollten, das Bundesverwaltungsgericht hat Ihnen dafür auf die Finger gehauen und es blieb beim Alten.

Noch was zum Abschluss. die 10 Jahre laufen ab Wiedererteilung und nicht ab Rechtskraft des Entzugs. Waren die 12 Jahre ab Bußgeldbescheid/Strafbefehl oder ab Wiedererteilung? Wenn ab Wiedererteilung könnte schlicht sein das die 10 Jahre noch nicht abgelaufen waren.

Die MPU wird ab 1,1 angeordnet, auf dem Fahrrad ab 1,6

Wie ich schon geschrieben habe hat das Bundesverwaltungsgericht dieses Vorgehen nicht geduldet und wieder zurechtgerückt

Auf die Schnelle zum lesen

Da Bundesgesetze erst ab 1,6% eine MPU-Pflicht sehen können das die Länder nicht eigenmächtig auf 1,1% ändern.

Wobei man bei einigen Politikern mal Drogentests machen sollte... :D

Klingt bei einigen so, als fänden sie Alkohol am Steuer völlig in Ordnung ?!

am 10. Mai 2020 um 8:26

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 10. Mai 2020 um 09:35:18 Uhr:

Klingt bei einigen so, als fänden sie Alkohol am Steuer völlig in Ordnung ?!

Solange man sich im gesetzlich vorgegeben Rahmen befindet, warum nicht?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 10. Mai 2020 um 09:35:18 Uhr:

Klingt bei einigen so, als fänden sie Alkohol am Steuer völlig in Ordnung ?!

Einige haben offensichtlich ein Problem damit wenn man von staatlichen Organen einfordert sich an bestehende Gesetze zu halten. Sei es zb die gültigen Alkoholgrenzen oder aktuell die Verstöße gegen das GG die vom Staat vollführt werden.

am 17. August 2020 um 7:30

Wie ist denn das Thema ausgegangen?

Hat es mit dem AB geklappt?

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