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Haaranalyse falsch positiv

Themenstarteram 29. April 2020 um 17:22

Hallo zusammen,

ich habe vorerst eine grundsätzliche Frage. Gibt es hier Leute die schon einmal eine positive Haaranalyse (ETG) bekommen haben obwohl sie wie ich seit geraumer Zeit (1 1/2 Jahre) auf jeglichen Alkoholkonsum verzichtet!?

Viele Grüße

Lepelix

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Beethoven schrieb am 5. Mai 2020 um 12:42:15 Uhr:

 

Vielen Dank für Deine fachmännische Richtigstellung - da ich selbst da nie durch musste, sind meine Einschätzungen natürlich nur "Hörensagen". Zu unterstellen, Betroffene seien per se nicht in der Lage, die Situation sachlich zu urteilen, ist eine eigenartige Schlussfolgerung. Würdest Du das auch für die Opfer von Mobbing, Verbrechen, Justizirrtümern etc. sagen? Natürlich urteilen Betroffene subjektiv, aber das macht ihre Urteile nicht zwangsläufig falsch.

Bei allem, was ich darüber höre, halte ich das Ausmaß an notwendiger "Vorbereitung" (die richtigen Antworten auf die Fragen lernen etc.) für eine Zumutung. Vielleicht spreche ich aber auch Psychologen im Allgemeinen die Kompetenz ab, das Verhalten von Menschen vorherzusagen und insbesondere die Eignung zum Führen eines Kfz gutachterlich festzustellen. Es gab dazu einen guten Artikel in der ZEIT, die keineswegs ein autofahrerfreundliches Medium ist:

https://www.zeit.de/.../...chung-unfall-fuehrerschein-alkoholkontrolle

Dass man mit "Vorbereitung", "Kursen" etc. die Erfolgsquote erhöhen kann, ist ein Teil des Systems. Der Staat sollte solche Vorbereitungen dann wenigstens kostenlos anbieten, wenn sie so wichtig für die Wiederherstellung der psychischen Eignung sind. Andere Maßnahmen zur "Resozialisierung" werden den Betroffenen ja auch nicht in Rechnung gestellt.

Warum sollte der Staat solche Kurse kostenlos anbieten? Das ist "Privatvergnügen". Hier geht es nicht um Resozialisierung, sondern schlicht um eine Prüfung der Fahreignung, zu der der Betroffene selbst Anlass gegeben hat. Ich halte es für eine Zumutung, diese Kosten dem Steuerzahler aufbürden zu wollen bzw. Leute, die bereits gezeigt haben, dass sie zum verantwortlichen Führen eines Kraftfahrzeugs nicht in der Lage sind, ohne weiteres wieder eine Fahrerlaubnis zu erteilen. So leicht "qualifiziert" man sich für eine MPU nun auch nicht.

Grüße vom Ostelch

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Wenn du alkoholhaltige Mittel benutzt, das hat keinen Einfluß?

Ich habe was anderes gelesen, sogar dass intensives waschen Einfluss hat. Warum nicht mal testen, alle Test können doch auch nicht fehlerhaft sein.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 29. April 2020 um 19:51:49 Uhr:

Wird Alkoholkonsum über Haaranalyse nachgewiesen? Ich dachte kurzfristig über Atem- und Blutalkohol und langfristig über Leberwerte?

Haaranalyse ist doch eher für BTM?

Leberwerte sind out, denn selbst geübte Trinker haben oft noch gute Werte, so lange die Leber eben mitmacht.

Mittlerweile ist das ETG im Fokus. Entweder darf man mehrfach während der Sperrfrist kurzfristig eine Urinprobe abgeben da ETG nur eine gewisse Zeit im Urin nachweisbar ist. Wie lange wird verschwiegen, bzw soll der Zeitraum länger sein als man im allgemeinen als Angabe findet.

Weiterhin kann man das Zeug auch in den Haaren nachweisen.

Zur Sache an sich, Fehler können überall passieren, selbst Verwechslungen von Proben kommen vor. Nur der Umgang damit ist eine Sache für sich.

Das es Behörden gibt die sich selbst noch über Gott stehend sehen ist auch nicht unbekannt.

Aber wenn es eine zweite Probe gibt die unter den vorgeschrieben Bedingungen genommen wurden und von einem zugelassenen Labor geprüft wurde sollte ein guter Anwalt was machen können. Zumindest dürfte Der nicht so einfach abgewiesen werden wie der TE sondern Ihm müssen Fakten vorgelegt werden.

 

@TE, warst du seit der Entnahme der Haarprobe beim Haareschneiden? Wenn nicht könnte man vielleicht über den Anwalt eine dritte Probe unter juristischer Aufsicht analysieren lassen.

Hatte ich noch nie was von gehört von dem ETG - interessant.

Themenstarteram 30. April 2020 um 6:43

Ich kann mittlerweile 21 Monate Abstinenz gültig nachweisen! Aber auch das interessiert niemandem bzw. wird einfach ignoriert. Ich fülle mittlerweile einen Aktenordner mit Schriftverkehren und obwohl hier nachweisbar etwas oberfaul ist hat man nicht die geringste Chance auf Antworten. Ich werde mich jetzt wohl doch an einen weiteren Anwalt wenden (dem ersten war diese Angelegenheit auch zu heikel da bei diesem Sachverhalt das komplette Verfahren wankt. Entweder ist man positiv oder negativ beides gleichzeitig wird man wohl schwer erklären können). Aber nochmal meine eigentliche Frage. Gibt es aktuelle Urteile die diese Haaranalysen auf ETG als gerichtsfest bewerten und wo kann ich die finden!? Ich denke hier muss ich ansetzen, da freundliche Worte und sachliche Argumentation aber auch gar nichts ausrichten!

Aber schonmal vielen Dank für die Unterstützung und ein schönes Wochenende wünsche ich euch!

am 30. April 2020 um 7:21

Wie ich schon geschrieben habe ist es zwischen 7 und 30 pg/mg nichts beweisend. Da bedarf es dann eines Anwalts und eines Gutachtens. Irgendwelche Urteile dazu sind irrelevant, da im Grenzbereich, und der liegt hier vor, die individuelle Situation gutachterlich bewertet wird. Natürlich kann man sich jetzt noch seitenlang über die Feinheiten der Forensik unterhalten, schlussendlich läuft es aber auf einen Anwalt, ein Gutachten und eine richterliche Entscheidung hinaus. "Ämter" mit Argumenten überzeugen zu wollen ist m. E. nicht zielführend. Für Ämter gilt nicht "im Zweifel für den Beschuldigten", sondern immer "im Zweifel für die öffentliche Sicherheit".

OpenAirFan

Du musst der FSSt gar nichts beweisen. Relevant ist die Einschätzung des Gutachters in der MPU. Dem musst Du auch gültige AB-Nachweise vorlegen. Ist die Frage, ob der Gutachter die ersten drei Haaranalysen von einem Institut akzeptiert und dann den Nachweis aus einem anderen Institut. Es kann ja mal vorkommen, dass eine Probe verunreinigt wird. Daher sollte es auch möglich sein, den fehlenden Nachweis jetzt noch zu erbringen, bei dem Institut bei dem Du dann auch die MPU ablegst.

am 30. April 2020 um 8:43

Zitat:

@Lepelix schrieb am 30. April 2020 um 08:43:26 Uhr:

Ich kann mittlerweile 21 Monate Abstinenz gültig nachweisen! ...

wie kannst du das nachweisen? - frag jetzt nur....

PS - ich durfte auch schon richtig staunen, wegen meinen Leberwerten.

war ziemlich uncool- 4 Wochen ohne Alkohol und der WErt ist damals bei mir gestiegen.

Themenstarteram 30. April 2020 um 13:32

7 Abstinenzbelege negativ und eine davon positiv. Merke schon ohne das alles persönlich zu erklären wird das nichts ,einfach zu komplex und wie gesagt jetzt wird mir harten Bandagen gekämpft. Ich habe mir nichts vorzuwerfen und bekomme diesen Führerschein nicht und das darf es nicht geben!

Läßt du dich auch anwaltlich vertreten oder ziehst du das alles allein durch?

Themenstarteram 30. April 2020 um 20:08

Bis jetzt habe ich es alleine versucht, aber das hat definitiv keinen Sinn und man reibt sich nur auf! Labore, Begutachtungsstellen und selbst Behörden haben kein Interesse an einer Aufklärung und es wird vertuscht, verschleiert und ignoriert. Also rate ich in solch einem Fall dringend dazu anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen die ich nun auch nutzen werde.

Sprich höflich mit dem Labor, um direkt noch eine Probe entnehmen zu lassen. Der Nachweis ist schließlich für 3 Monate rückwirkend. Weise höflich darauf hin, dass die weit voneinander entfernten Werte der letzten Probe Zweifel aufkommen lassen.

 

Mit Anwalt, Gericht etc brauchst Du gar nicht anfangen. Die komplette MPU ist eine vorbeugende Maßnahme, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Es ist reine Ermessenssache, der du hilflos ausgeliefert bist.

Du sollst beweisen, dass etwas in Zukunft nicht passiert...... Das ist unmöglich.

Die MPU ist eine riesengroße Geldmaschine mit Labor, Psychologen, Kurse auch Anwälte verdienen gut dran, wenn es jemand auf diesem Weg versucht.

Da hast du keine Chance, außer nach deren Pfeife zu tanzen. Ich weiß, das kann einen an den Rand des Wahnsinns treiben, aber da muss man durch.

 

Ich drück dir die Daumen

am 3. Mai 2020 um 8:10

Da man hier ja dem TE per Vorgabe immer alles zu glauben hat, frage ich jetzt mal lieber nicht, ob ich der Einzige bin, dem die ganze Geschichte irgendwie sehr „eigenartig“ vorkommt?

Vor allem wenn ich dran denke, dass die wichtigste Frage bisher nur schwammig und ausweichend beantwortet wurde:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 29. April 2020 um 22:09:09 Uhr:

Zitat:

@Lepelix schrieb am 29. April 2020 um 20:22:51 Uhr:

....die aber natürlich auch von dem zuständigen Ministerium abgelehnt wurde.

Wie wurde die Ablehnung begründet?

am 3. Mai 2020 um 8:18

Zitat:

@zille1976 schrieb am 3. Mai 2020 um 10:10:41 Uhr:

 

Da man hier ja dem TE per Vorgabe immer alles zu glauben hat......

Das ist keine Vorgabe, sonder vielmehr ein Gebot der Höflichkeit. Zudem ist es dem Verlauf eines Thread nicht unbedingt zuträglich, wenn ständig alles in Zweifel gezogen wird. Und dann gilt auch noch dies: Einbrecher haben die größte Angst vor Einbrechern.

Haare ziemlich kurz abschneiden 1mm oder so.

Zitat:

@Stormie96 schrieb am 3. Mai 2020 um 07:11:17 Uhr:

Mit Anwalt, Gericht etc brauchst Du gar nicht anfangen. Die komplette MPU ist eine vorbeugende Maßnahme, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Es ist reine Ermessenssache, der du hilflos ausgeliefert bist.

Du sollst beweisen, dass etwas in Zukunft nicht passiert...... Das ist unmöglich.

Die MPU ist eine riesengroße Geldmaschine mit Labor, Psychologen, Kurse auch Anwälte verdienen gut dran, wenn es jemand auf diesem Weg versucht.

Da hast du keine Chance, außer nach deren Pfeife zu tanzen. Ich weiß, das kann einen an den Rand des Wahnsinns treiben, aber da muss man durch.

Ich selbst musste das noch nie machen, habe aber Bekannte, die da durch mussten. In der Tat ist das ganze Verfahren eines Rechtsstaats unwürdig. Im Grunde zeigt der Staat hier seine Willkür in der Verflechtung aus Gutachtern, Experten, Behörden und Nichtzuständigen. Man wünscht den Erfindern dieses Systems, dass sie in jedem Moment ihres Lebens in genau so einer Mühle gefangen sind. Den Bau jeder Umgehungsstraße kann man mit einer Bürgerinitiative, zwei gefundenen Kröten und einer 10jährigen Klagewelle hinauszögern, aber in dieser Frage ist der Bürger absolut hilflos. Das fängt schon damit an, dass dieselben Institutionen, die die Prüfungen vornehmen, auch die Seminare anbieten. Eine einzigartige Selbstbedienungsmaschine.

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