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H4 Xenon nachrüst Kits (Eclipse D30)

Themenstarteram 24. August 2005 um 20:08

Guten @all.

Hab mich entschieden für den Winter Xenon nachzurüsten.

Da es für den Eclipse D30 keine Xenon-Scheinwerfer gibt, hab ich mich für die H4 Xenon-variante entschieden.

(Bei www.ebay.de

Artikelnummer: 7994005896

Jetzt wollte ich euch fragen, ob jemand vielleicht einen Testberich von solchen Kits gelesen hat.

Sind die genau so gut und so hell wie die "richtigen" Xenon Scheinwerfer.

Ich hab auch deswegen beim Hersteller nachgefragt. Angeblich meinten die, das die Scheinwerfer Wasch-Anlage nicht unbedingt notwendig sei.

Für einen "Erfahrungsbericht" währe ich sehr dankbar.

Ich sag schonmal danke.

Mit freundlichen Grüßen

Michael

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38 Antworten

Moin,

Na da biste ja mal an einen geraten der gar keine Ahnung hatte und in Physik gepennt hat :D Wenn das so wäre, wie der sagt, und der Scheinwerfer das zur Kühlung braucht ... dann müßte die SWRA ja permanent auf den Scheinwerfer draufnebeln *g* Ne ... der Grund ist wie oben schon erwähnt, die durch Schmutzpartikel erzeugte Streuung.

Zitat:

Original geschrieben von dtuner

Dann hab ich den tüv gefragt, warum man eine SWRA haben muss, der hat mir gesagt, dass die dafür da sei, damit der Scheinwerfer nicht kaput geht. Weil da eine höhere hitze entsteht, und die dann schlechter abtransportiert wird.

mfg Michael

Im übrigen ... Scheinwerfer von einem anderen Auto einbauen geht auch nicht so ohne weiteres. Da fehlt dann nämlich auch das LICHTTECHNISCHE Gutachten des Scheinwerfers FÜR das Auto ;) Die Schlange beißt sich da immer wieder in den Schwanz. Es gibt nur wenige Fahrzeuge die sich sauber und legal auf Xenon nachrüsten lassen. Iss so ;)

MFG Kester

Themenstarteram 1. September 2005 um 17:12

Moin. hab jetzt eine gute nachricht, an die, die vielleicht auch xenon haben wollen.

Ich hab mich mal wider ranngesetzt und mich mal informiert.

dabei viel mir der Anbieter "badcar " auf.

dieser bietet angeblich als einzigster Xenonnachrüstkits an. verbaut diese und trägt die auch ein.

Nur das Xenon kit kostet rund 799€ (dualxenon)

dazu kommt eine SWRA (die würd ich von HELA holen für rund 170€)

und Dynamische Läuchtweitenregelung. Diese kostet nochmal rund 230€.

*übernehme keine haftung für die preise*

naja ob da was drannsein sollte, weiß ich nicht. ich werde mir sehr warscheinlich das günstigere set holen für ca. 430€ mit allem drumm und drann und werde dann bei meinem tüv mein glück versuchen. Ansonsten werd ich versuchen für meinen scheinwerfer ein "lichttechnisches gutachten" zu machen. jenachdem was es kosten wird. Aber ich werde nichts unversucht lassen.

es ist so und bleibt so

xenon kits können zwar eingetragen werden

sind aber illegal und führen bei einem prüfer sehr sich auskennt zum stilllegen des fhz.

h4 scheinwerfer sind nunmal nur für h4 ausgelegt

xenonscheinwerfer haben eine andere markierung und sind nur für xenonbrenner ausgelegt.

es gibts genug firmen die dir das blaue vom himmel versprechen oder illegale tüveintragungen anbieten

punkt aus!

Themenstarteram 1. September 2005 um 18:18

@ racemove

Steht es irgendwo geschrieben, dass H4 = Glühlampe ist?

H4 ist doch nur die Fassung. Und xenon gibt es auch in H4 fassung

*lol* ja logisch gibts xenon in H4 fassung :rolleyes:

das was du meinst sind umbaukits die diese fassung haben - aber nich werkseitig!

Moin,

Da hast du einen Denkfehler. Die H4 Leuchtmittel, also das was du in die Fassung reinbaust ... sind international genormt. Das heißt, egal von welchem Hersteller du ein ZUGELASSENES Leuchtmittel nimmst, das erzeugt das Licht exakt an der gleichen Stelle, das ist nötig, damit die REFLEKTOREN und was auch sonst noch verbaut ist, das Licht immer genau fokussieren können.

Ist der nicht zugelassene Xenonbrenner jetzt im Scheinwerfer, und erzeugt das Licht 1 oder 2 mm weiter vorne, hinten, links oder rechts, stimmt die LICHTGEOMETRIE des Reflektors nicht mehr, und du erzeugst mehr Streulicht und/oder Lichtlöcher irgendwo, oder das Licht wird hingeworfen, wo es gar nicht hin soll. Und weil dein Auge von der Intensität verleitet wird ... meinst Du sogar, das du mehr sehen würdest, selbst wenn dem NICHT so ist.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von dtuner

@ racemove

Steht es irgendwo geschrieben, dass H4 = Glühlampe ist?

H4 ist doch nur die Fassung. Und xenon gibt es auch in H4 fassung

mann kann schreiben was mann will

es glaubt einem keiner!

 

nur weil irgendjemand, jemanden kennt dessen schwager behauptet hat ein freund von ihm kennt jemanden der das eingetragen hat.

es gibt hella nachrüstkits für

ford focus,audi a3, golf4, opel astra und div. lkw´s

einzigste legale alternative:

die xenon module (das sind komplette leuchteinheiten) von hella einzeln kaufen, eine adapterplatte konstruieren und eine blende aus gfk anfertigen. kostenpunkt ca.1500 euro dafr mit gutachten

Xenon nachrüsten...

 

Ich grüsse Euch!:)

Letzten Winter kam ein Kunde mit einem Saab9-5 spätnachmittags gegen 16.30 zur Werkstatt.

Das Licht gleissend hell, ich konnte das Fahrzeug nicht mehr erkennen, alle anderen Konturen neben dem Fahrzeug verschwammen in´s Schwarze...obwohl Dämmerung und nicht Nacht war.

Der Kamerad hatte sich selber in die Scheinwerfer Gasentladungslampen eingebaut.

Einkauf über Internet, Verkäufer aus den USA, für 300 Euro...

Statt Ablendlicht war nurnoch volles Rohr einzuschalten!:(

Tolle Beleuchtung auf dem Hof, Nachbarn erwarteten Besuch aus dem Weltall!:D

Jede Möglichkeit, den Reflektor irgendwie herunter zu drehen, nicht möglich!!!

Nach 30 Minuten schmolz der Reflektor rechts weg...danch die Scheinwerfer ausgeschaltet. Den Schaden begutachtet...

Ende der Geschichte: 2 neue Scheinwerfer mussten her, Schaden über 750Euro plus die Internetgekauften Leuchtmittel!

Lasst die Finger von dem Scheiss!!!:(

Hallo,

verkaufe H4 Xenonleuchtmittel (ohne TÜV).

Plug and Play.

Günstig

Bei Interesse PN

Themenstarteram 6. September 2005 um 20:24

sooo.

hatte heute ein längeres gespräch mit misubishi service team oder so geführt...

ergebniss:

Rein theoretisch dürfte man dies nicht nachrüsten. also nicht in form einer Birne. Es muss der Komplette scheinwerfer gewechselt werden. wie schon vorher desöffteren erwähnt wurde.

Mitsubishi selber hat für die Eclipse keine Xenon scheinwerfer vorgesehen und die wurden leider auch nicht entwickelt.

Die Standart scheinwerfer sind für die H4 Glühlampe vorgesehen.

Wenn man sich jetzt die Xenon Brenner ( H4 ) nachrüstet, dann muss mindestens die SWRA und Dyn. Leuchtweitenregelung nachgerüstet werden.

Wenn man dass hat, könnte man sein glück beim tüv versuchen. (natürlich einzellabnahme) wenn man glückhat dann kriegt man dies eingetragen. Und wenn der TÜV sein "OK" gibt, dann heist es man bewege sich im legalen bereich. Wenn man vielleicht geld zuviel hat, könnte man um sicherzugehen ein Lichtgutachten machen lassen, dies kann allerdings nur der hersteller von scheinwerfern machen. Und wenn dann die Abweichungen gering gegenüber der normalen H4 Lampe sind, joa dann kann man ja dies eintragen. (auch beim jeden tüv denke ich)

Ich werde im Winter mein glück versuchen mit:

H4 Xenon-kit von "badcar" oder "daylight"

Dyn.Leuchtweitenregelung von "badcar" oder "daylight"

SWRA von Hella

Grob geschätzt 460€. wohl möglich, dass ich die einfach so wegschmeiße... :(

Nach dem umrüsten fahre ich dann zum tüv die scheinwerfer einstellen.. dann guck ich mal auf seine reaktion...

und nicht jeder polizist weiß, wass für lichter in einem Eclipse drinn sein müssen. Wenn alle anderen komponenten vorhanden sind... (natürlich NUR, wenn die NICHT blenden.)

Themenstarteram 26. Oktober 2005 um 20:43

Hallo nochmal...

wollte das thema mal wider ansprechen...

Hab mir sagen lassen, dass ein Lichttechnisches Gutachten rund 500€ für eine Funktion kostet (also Fern oder Abblendlicht)

Wenn man sich jetzt mit mehreren leuten zusammen tut und einen Brenner aussucht, den Dann in einen Mitsubishi Eclipse D30 verbaut, dann das Gutachten machen lässt... dann Beglaubigte Kopien von erstellt und beim Tüv einträgt... könnte es gehen?

oder glaubt ihr, dass man ein Gutachten bekommt, dass nachweisen würde, dass die Xenonbrenner nicht für einen "H4" Scheinwerfer geeignet sind... Kann man nicht selber einen Xenonbrenner bearbeiten, in dem man den Brennpunkt ähnlich dem von Halogen Plazieren würde, und dann die "Hälfte" vom Brenner abdecken würde... man hätte dann zwa "nur" Abblendlicht, aber dafür Xenon.

Diese möglichkeiten beziehen sich immer auf ein Lichttechnisches Gutachten.

kleine Info:

Aufschrift auf dem Scheinwerfer:

HC/R Bedeutet: Halogen Fern oder Abblendlicht... (Also kann Abblendlicht nicht mit Fernlicht gleichzeitig an sein)

Daher keine einfache Änderung des Läuchtmittels möglich.

Hallo,

ein Freund von mir hat sich in seinem Colt Xenon von Ebay nachgerüstet, die sogenannte Plug and Play variante!

1. Die Refflektoren und das Scheinwerferglas sind nicht geschmolzen und werden dies auch nicht tun! Das steht nach dem Praxistest schon mal fest!

2. Wir sind uns auf verschiedenen Strassen entgegengefahren und nach richtiger Einstellung des Scheinwerfers war kein Blenden mehr zu entnehmen!

3. Vielleicht ist es bei uns in Österreich ein wenig anders, aber die "Cops" machen kein Problem... der TÜV Mensch meint nur mit einer LWR und SWA könnte man alles problemlos durch den TÜV bringen!

4. Das Licht ist absolut GEIL, vorallem bei Regen oder Nebel sind da Welten unterschied. Die 30+ oder 50+ Scheinwerfer von Bosch oder Hella sind echt ein "Scheiss" dagegen!

5. Wieso regt ihr euch eigentlich immer so auf wenn es über das Thema Xenon geht? Geblendet werde ich auch von anderen die die Scheinwerfer falsch eingestellt haben... von einem BMW X5 mit richitg eingestellten Scheinwerfern werde ich auch geblendet!

Wenn sich jemand ein Spoiler oder Auspuff anbaut der kein Tüv hat regt sich auch niemand so auf!

 

So long

Pascal

PS: Wie schon geschrieben sind meine Xenon Scheinwerfer auch schon bestellt! Werde mich dann mit einem Testbericht und Bildern wieder melden!

PPS @dtuner: Was ist nun bei dir Los? Der Winter naht bereits ;)

Moin,

Ganz einfach ...

1.) passiert DAS eher selten. Häufiger schmelzen dir irgendwelche Kabel und reißen den Rest ins Nirvana.

2.) DAS kannst du mit dem Auge gar nicht feststellen. Dazu benötigt man OBJEKTIVE Messgeräte. Ausserdem ist Blenden unter GUTEN Bedingungen fast nie ein Problem, sondern IMMER unter schlechten Bedingungen. Ausserdem ist DEIN Auge, bei einem solchen Test drauf vorbereitet ... ein entgegenkommender Fahrer der nicht WEISS das da was angerauscht kommt ... hat ein ÜBERRASCHTES Auge und kneift die Augen nicht so schnell zu, wie du, der weiß, WAS da kommt.

3.) Es gilt in Österreich das gleiche zugrunde liegende EU Recht. Jedoch kann es in Österreich andere Ausnahmeregelungen oder Übergangsfristen geben. Weiterhin haben nicht alle TÜV Mitarbeiter immer den aktuellen Stand des Wissens.

4.) Mehr Licht + Nebel = mehr Eigenblendung. Deshalb soll man bei Nebel z.B. das Fernlicht nicht benutzen. Basics in Physics ...

Optisch mag das ganze BEEINDRUCKEND wirken ... Ob man OBJEKTIV mehr sieht, kannst du ohne Vergleichsmessung unter Vergleichsbedingungen gar nicht feststellen. Ausnahme ... der Xenonscheinwerfer leuchtet sehr stark nach unten. Das heißt in der Folge jedoch ...

5.) Weil DU ohne Versicherungsschutz rumfährst. Das heißt ... baust Du einen Unfall, zahlt die Versicherung den Schaden, holt sich das Geld bei dir zurück. Bei einem Personenschaden hat der geschädigte ggf. auch einen ZIVILRECHTLICHEN ANSPRUCH an dich. DA aber die Versicherung aus dem Schneider ist, bist du persönlich dafür haftbar. Ich möchte mal sehen, wie DU den Lebensunterhalt einer 2. Familie bestreiten willst, oder den Unterhalt für einen schwerbehinderten. DER ist hinterher das arme Schwein und kann nicht mal was dagegen machen, weil man bei dir sicherlich KAUM was holen wird können. Du bist in meinen Augen hier total uninteressant. Ausserdem ist deine Rechtsauffassung daneben. Es gibt diese Regelung, wenn du der Meinung bist, es BESSER zu wissen als die Experten der Zulassungsbehördern ... dann BEWEIS denen dies, z.B. per Gutachten. Aber nicht wundern, wenn diese Bastellösung DURCHFÄLLT.

Und AUS DIESEM GRUND ... habe ICH vollstes Verständnis dafür, wenn solche Autos aus dem Verkehr gezogen werden.

MFG Kester

@Rotherbach

Ich möchte mich ja wirklich nicht mit dir streiten, aber ich hätte wetten können das ich eine Antwort von dir bekomme!

Ich verstehe natürlich dass es nicht erlaubt ist diesen Umbau zu machen! Jedoch bin ich der Meinung das es VIEL wichtiger wäre Autos aus dem Vekehr zu ziehen die Technisch schlecht sind, sprich die kaputte Bremsen, deffekte Dämpfer etc.. haben! Da regen sich die wenigsten auf! Wenn ich hin und wieder sehe was für "Krücken" auf der Strasse sind!

Naja, ich werde auf jedenfall meine Scheinwerfer umbauen, falls ich des öfteren angeblendet werde uns sich wirklich andere Leute aufregen das ich diese Leuchtmittel verbaut habe werde ich sie natürlich wieder rückrüsten!

Vielleicht hast du ja IRGEND WO einen bericht, dass durch nachgerüstete Xenonscheinwerfer ein Unfall verursacht wurde... ich habe noch NIE gehört das durch diese was pasiert ist!

Wenn man sie zudem richtig einstellt wird man nicht stark geblendet, das garantiere ich dir!

Mir sind schon öfters "alte" BMW`s mit nachgerüsteten Xenonscheinwerfern entgegen gekommen, ich persönlich wurde dabei nicht geblendet!!!

Natürlich gibt es auch Idioten die nachrüsten und dann die Scheinwerfer falsch einstellen, aber das kann dir bei Halogen genau gleich passieren!

Unterlass es bitte zeugs über mich zu behaupten obwohl du NULL Ahnung hast was bei mir zu "hohlen" ist oder nicht!

Gruss Pascal

am 27. Oktober 2005 um 10:10

@CityStar

Zitat vom TÜV-Nord: "Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig. Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die festgelegte Lichtquellen-Art gehört, führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer. Damit erlischt auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:

einer automatischen Leuchtweitenregelung

einer Scheinwerferreinigungsanlage und

einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt."

Soweit dazu.

Des weiteren ist es unerheblich, ob Unfälle DURCH nicht genehmigte Umrüstung auf Xenon-Licht verursacht werden. Wenn Du durch irgendeinen Umstand einen Unfall verursachst ist wegen des Erlöschen der Betriebserlaubnis der Versicherungsschutz futsch. Das gilt für ALLE nicht bauartgenehmigte Umbauten (Reifen, Spoiler, was weiß ich noch alles...).

Und selbst bei unverschuldeten Unfällen wirst Du Schwierigkeiten bekommen, wenn der Umbau festgestellt wird. Auch wenn es ein, wie heißt es so schön, „Unabwendbares Ereignis“ wäre. Dir ist der Begriff „Betriebsgefahr“ bekannt? Ja, so was gibt es tatsächlich! Mach Dich mal schlau, was das bedeutet.

Allerdings gebe ich Dir Recht mit Deiner Meinung zu dem, was so alles an Schrotthaufen auf den Straßen unterwegs ist.

 

@Kester

Wie schreibt racemove so schön ein paar Beiträge weiter oben: „mann kann schreiben was mann will

es glaubt einem keiner!“

Gruß eifelgeist

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