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H-Zulassung wie original muss alles sein??

Themenstarteram 27. Juli 2007 um 16:41

Hallo Zusammen,

ich habe letztens eine Sendung über die Restaurierung eines Ford Mustang gesehen, wo der jenige,

der den Wagen aufgebaut hat zusammen mit dem Tüv anhand alter Prospekte etc. den Originalzustand

seines Oldtimeres für die H-Zulassung nachgewiesen hat...

In wie weit hat man hier eigentlich Handlungsspielraum bezüglich Sicherheit...

Meine Überlegung:

einen alten Ami (Mustang/Camaro oder ähnliches Auto aus den 60ern) aufbauen.

Aber ich tät mich wohler fühlen, wenn ich so einen Wagen mit 3-Punkt Gurten ausrüsten könnte (auch inten)

und eventuell einem besseren/moderneren Bremssystem...

genügt das Fahrzeug dann denn immer noch den Bedingungen für eine H-Zulassung?

Kennt sich jemand in den Sachen aus und kann dazu was schreiben??

vielen Dank vorab !!!!

Gruss

Oliver

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18 Antworten
am 16. August 2007 um 19:20

Spechti, genau meine Meinung! Aber leider braucht man die Unterschrift genau dieser Herren.

Zitat:

Original geschrieben von gresem

Spechti, genau meine Meinung! Aber leider braucht man die Unterschrift genau dieser Herren.

 

Das schon, aber ich würde dir empfehlen damit zu einem Oldtimer-Fachmann zu gehen, einem Gutachter der davon was versteht und nicht einfach nur Stur auf die heutige STVZO oder den H-Katalog achtet. Anfang der 70er waren Sicherheitsgurte, gleich welcher Bauart und Form weder pflicht, noch mit E-Zeichen. Denn von E-Zeichen war da noch nicht die Rede. Wie auch...

 

Ich kenne ja nun ehrlich gesagt den Mustang nicht so gut. Aber wenn ich ein paar Bilder von deinem Innenraum und möglichen Gurtpunkten haben könnte, dann fällt mir vielleicht was ein. Denn auch andere Automarken haben schöne klassische Gurte (evtl. mit E-Zeichen)...

Ab 1962 wurden alle US-Fahrzeuge mit Ankerpunkten für 2-Punkt-Gurte versehen. Die technische Umsetzung war den Herstellern überlassen. Fahrzeuge, die nach dem 1.1.1968 gebaut wurden, mußten nach US-Bundesgesetz mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein. Ab 1972 waren zusätzlich mindestens statische Schultergurte auf den außen liegenden Frontsitzen Pflicht. Ab 1987 wurden auch auf den Rücksitzen schrittweise von den Herstellern Schultergurte verwendet, vorher nur Beckengurte. Originalsicherheitsgurte von 1968 an haben meines wissens nach immer ein DOT-Prüfzeichen und einen Herstellervermerk. Dieser ist meistens auf die Gurte aufgenäht. Für die Jahre davor bin ich nicht sicher.

Dies alles sind keine komischen Umrüstunegn oder Bastelarbeiten, sondern Sicherheitsmechanismen, die bereits millionenfach in Autos eingebaut wurden als Mercedes höchstens als Kleinserienhersteller durchgegangen wäre und allein Chevrolet mehr mit Sicherheitsgurten ausgestattete Autos baute, als die gesamte deutsche Autoindustie zusammen.

Wer ein derartig ausgerüstetes Fahrzeug fährt, hat das maximal mögliche in Hinblick auf die Sicherheit des Wagens und seines eigenen Popos getan, wenn die Anlage sauber funktioniert und intakt ist. Dies sollte auch der BLINDESTE Sachverständige kapieren!

am 17. August 2007 um 13:13

Der Wagen wird im Frühjahr sowiso zu einem ganz anderen TüV(oder Dekra) gehen da ich meinen "Hausmechaniker" gewechselt habe und der weiter weg ist. Werde einfach einen Satz orginale besorgen und verbauen (Verankerungen sind ja da!).

Gurte waren 66 halt noch eine Option, wie Spechti schon schrieb. Genauso wie Zweikeisbremssystem oder Scheibenbremsen.

Das kam beides bei der Chevelle auch erst 67, wird aber auch diesen Winter nachgerüstet.

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