H-Zulassung

Hi,
ich habe mir einen Mercredes-Benz W123 280E Baujahr 1982 gekauft, habe eine H-Zulassung und ein schönes H-Nummernschild. Meine Versicherung meint mit dieser Zulassung geht nur eine Oldtimerversicherung. Der Nachteil ist die 9 TKm Begrenzung pro Jahr. Hat jemand ein H-Zulassung und eine Versicherung als Alltags-PKW?
vielen Dank im voraus
Rene

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Beste Antwort im Thema

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, wenn die aktuelle Versicherung nur diesen Tarif anbietet muss man nach einer anderen schauen.

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Liebe Leute, zu den erwähnten versicherungstechnischen und steuerlichen Argumenten bei H-Kennzeichen gibt es - unter anderen - noch den Fall des Versteuerungsanteils bei Privatnutzung eines Geschäftsfahrzeugs. Es existiert die Regelung, den privaten Nutzungsanteil entweder > pauschal mit 1 Prozent des offiziellen Fzg.-Listenpreises zu versteuern < ODER > nach Aufzeichnung der gefahrenen Privat- UND Geschäfts-Kilometer in einem Fahrtenbuch einzeln abzurechnen < Da bei der 1-Prozent-Regelung ( und unbegrenzten Priv.-km ! ) der damalige Preis eines Oldies zugrunde liegt, braucht es dann auch keine steuerliche Absetzbarkeit eines Geschäftsfahrzeugs mehr, dieser Vorteil wäre nicht mehr zu übertreffen.

Je mehr gegen die begünstigten Regelungen für H-Kennzeichen gewettert wird, und sich beschwert wird und auszutricksen versucht wird, kommt es auch irgendwann mal - WIE BEI DER EINSCHRÄNKUNGEN DER KURZZEITKENNZEICHEN WEGEN MISSBRAUCH - zu ebensolchen für H-Kennzeichen. Also liebe Leute, bleibt gewogen und verantwortungsvoll, denn Gesetze gibt es generell und schließlich nur, weil dem Egoismus der Menschen eine einsichtige Vernunft und entsprechender Mangel an Gemeinsinn fehlt. Damit möchte ich das Wort zum heutigen Sonntag schließen und wünsche allzeit GUTE FAHRT bzw GUTEN FLUG !

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Ich habe eine Beschränkung auf 3000 km pro jahr , denn wer fährt schon mit dem Oldie durch Schnee, Regen und salz und der Benz ist doch schön und viel zu schade um damit durch den Dreck des herbestes und Winter zu fahren, daher verlangt meine Oldtimerversicherung ein Alltagsauto und das habe ich auch und der Oldie steht in der Garage, wenn auch nicht so wertvoll wie der Benz und wird nur bei schönem Wetter raus geholt mit dem Ergebnis keinerlei Rost

...ja, ist wie so oft irgendwie komplizierter, ohne den Gesetzestext vor Augen zu haben: gewerbliche Vermietung mit H-Kennzeichen ist untersagt und LKW´s eigentlich auch ... wer Zeit hat kann mal den genauen Verweis gesetzlicherweise etc. posten... tata3 grüßt

Es gibt genug Anbieter, die Oldtimer gewerblich vermieten.

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Zitat:

@tata3 schrieb am 27. August 2018 um 12:04:28 Uhr:


...ja, ist wie so oft irgendwie komplizierter, ohne den Gesetzestext vor Augen zu haben: gewerbliche Vermietung mit H-Kennzeichen ist untersagt und LKW´s eigentlich auch ... wer Zeit hat kann mal den genauen Verweis gesetzlicherweise etc. posten... tata3 grüßt

Gibts nicht.
Es gibt nur einen Verweis, der schreibt dass ein Oldtimer zur "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen soll.
Da ist keine gewerbliche Nutzung oder dergleichen ausgeschlossen.

https://www.kfz-ummelden.de/kfz-kennzeichen/h-kennzeichen/

.........Lediglich die gewerbliche Nutzung von Lastkraftwagen und die gewerbliche Vermietung der Odtimer sind nicht erlaubt........

Der Text ist ohne Altersangabe und Uralt, die Infos schon lange nicht mehr aktuell (z.B. Oldtimer und Saison).
Früher war eine gewerbliche Nutzung untersagt, was im Mai 2017 geändert wurde...
Deshalb immer auf die Aktualität der Quellen achten...

Das mit der Änderung Saison war mir bekannt, dass auch die Nutzung
geändert wurde nicht......

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