H kennzeichen zurückrüsten?? Wichtig!
Hallo...
Ist es möglich ein PKW welches mal auf H Kennzeichen lief wieder normal zuzulassen?
Momentan ist es diesem nicht mehr erlaubt aufgrund von anhebung auf 30 jahre...
19 Antworten
Moin
Noch 'ne frage : Wie ist das mit dem H Kennzeichen für Oldtimer ... auch da kein §21 mehr ? Auch nicht , wenn das Auto über 10Jahre auf 07 lief ?
LG somewhere
Moin,
Ich weiß zwar nicht, wie der Paragraph heißt ... aber wenn du aus einer Normalzulassung eine H-Zulassung machen willst ... muss nach wie vor ein Eingangsgutachten erstellt werden. Automatisch gibt es das H-Kennzeichen nicht.
Und ob ein Fahrzeug aktuell eine Neuabnahme braucht oder nicht, kommt drauf an, WANN das Fahrzeug abgemeldet wurde. Wurde es noch zum Zeitpunkt der alten Rechtslage abgemeldet ... benötigt es eine Neuabnahme, wurde es nach den Bedingungen der neuen Rechtslage abgemeldet, dann hat man 7 Jahre Zeit.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von altersack007
...2 oder 50 jahre,... wenn die papiere mit dem zustand des fahrzeuges übereinstimmen, gibt es tüv..!!!
Moin Altersack 😁
Das heißt also, wenn trotz vorhandener Papiere eine Vollabnahme gefordet wird, liegt das nur am unwissenden Personal?
Habe mal eben etwas gestöbert und dies gefunden. (Die Welt ist eine Google 🙂 )
www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#14
Zitat:
"§ 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
...Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden."
Kann man sich also ggf. ausdrucken und den Fuzzies unter die Nase halten.
Die Seite ist ganz interessant, man muß nur FZV und StVZO auseinanderhalten, Navigation von der Haupseite aus.
www.stvzo.de/
Grüße, Z.
Zitat:
Original geschrieben von somewhere
MoinNoch 'ne frage : Wie ist das mit dem H Kennzeichen für Oldtimer ... auch da kein §21 mehr ? Auch nicht , wenn das Auto über 10Jahre auf 07 lief ?
LG somewhere
StVZO §21c ("Oldtimer Abnahme"😉 wurde aufgehoben und durch §23 StVZO ersetzt:
http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#23In der Praxis macht das für uns aber wohl keinen Unterschied.
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@Zwiebelfarmer... genau so ist es mir gesagt worden. alle die etwas anderes fordern, waren noch nicht bei einer nachschulung und brauchen also einen zettel vor die nase gehalten..( so wie du geschrieben hast, ausdrucken und auf die brille vom prüfer.😁😁!!
@Rotherbach..... nein, es geht gesetzlich gar nicht, das unterschiede gemacht werden können,..... es betrifft alle, auch die pkw. die vorher abgemeltet wurden .!!!!!
der §21 ist ab dem stichtag nicht mehr, wegen abmeldung der fahrzeuge, exestent gewesen.!!!!!!! nur wenn keine papiere mehr zum beweiss, vorgezeigt werden können, greift der §21 wieder.!
die 7 jahre, die du meinst, haben auch nichts mit der vollabnahme zu tun...... sondern sind nur der zeitraum, in dem die ämter, die unterlagen der fahreuge, abrufbar , speichern müssen.
siehe den text von Zwiebelfarmer.!!
Zitat:
"§ 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
...Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden."
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