H-Kennzeichen
Hallo zusammen.
ich bin 20 Jahre alt und habe vor mir einen alten VW-Käfer mit H-Kennzeichen zu besorgen. jetzt habe ich gehört dass man einen Oldtimer nur als zweitwagen anmelden kann. ist das wahr? kann man wenn das das einzige auto ist überhaupt nichts machen? ich muss halt auch weiter ein fahrzeug anmelden, weil ich sonst in der versicherung wieder um prozente steige. wenn jemand einen rat hat würde ich mich freuen. danke schonmal gruß el-heizo
17 Antworten
mach Dir keine Sorgen:
Das H-Kennzeichen bzw. H-zulassung bekommst Du für ein min. 30 jähriges Auto egal wie Du es benutzt 8 bei der roten 07er nummer sieht es da anders aus, da gibt es Nutzungseinschränkungen)steuer mit H-zulassung liegt bei 192.- euro im Jahr.
bei der Versicherung zum günstigeren Oldtimertarif kann es gibt es bei den meisten oder vielleicht sogar allen Anbietern sehr wohl verschiedene Einschränkungen, unterschiedlich von Versicherer zu Versicherer:
da gibt es Auflagen wie:
Mindestalter
Garagenpflicht
Kilometrbeschränkungen
Alltagswagen ( z.T muß der bei gleichem Versicherer laufen)
Mindestwert
und bestimmt noch einiges mehr.
einfach mal nachfragen oder surfen.
Du kannst ein H-Auto auch normal mit Deinem alten Vertrag versichern, ist halt nur teurer.
Was willst Du bei einem Käfer sparen mit einer H Zulassung?
Wenn er regulär angemeldet und versichert wird, ist das kaum teurer.
knapp 300€ unterschied..!!
Haben oder nicht haben......
Saisonkennzeichen ist auch günstiger wie normal angemeldet.
Aber wenn du einen bekommst mit H-zulassung schlag zu.
Bei mir sind es ca 300€ im jahr was ich weniger zahle....
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Also ein 1200er oder 1300er kostet um die 300€ im Jahr Steuer.
H kostet 200€.
Das sind also 100€ unterschied.
Da man so ein Fahrzeug im tiefsten Winter sicher net bewegt, kann man mit einem Saisonkennzeichen von März bis November an die Kosten eines H herankommen.
Wenn nicht, sind es grade mal 10€ jeden Monat mehr.
Wenn man die net hat, sollte man über eine Monatskarte des ÖPV nachdenken.
Und wie oben schon geschrieben, wird die Hürde bei Dir nicht die Zulassung sein, sondern die Versicherung.
Ein H zugelassenes Fahrzeug ist nun mal nicht als Alltagsfahrzeug zu sehen, sondern die Pflege von Kulturgut.
Wenn dieses Gesetz weiter unterlaufen wird, können wir uns auf dieselben Folgen wie bei 07 gefasst machen.
das sehe ich etwas anders.. auch ein als kulturgut zu betrachtendes fahrzeug ist nicht nur für den sommer gebaut worden, und wenn man nen wagen pflegt, kann man auch nen oldtimer reinen gewissens im tiefsten winter fahren..! ich fahre im alltag nen h-zugelassenen 1303, an dem sehr viel gemacht wurde, um ihn auch langfristig alltagstauglich zu halten UND in so gutem zustand, daß sich der tüv jedesmal über den besuch freut...
ich dneke nicht, daß dies der oldtimerszene schadet, im gegenteil, ich finde es schade, daß man die ganzen käfer cabrios die's zb gibt nur im sommer sieht, immerhin sind diese autos teil der geschichte dieser nation, warum sollen sie sich verstecken, nur weils schneit???
ich fahre gerne oldtimer, und ich verzichte gerne auf sitzheitzung, trage dafür gerne im winter ne jacke im auto und kratze meine scheiben frei falls ich draußen geparkt habe statt aufs knöpfchen zu drücken...!
zum thema selbst ist das meiste gesagte richtig: der zulassungsstelle ist es egal wieviele wägen du hast, und ich glaube daß ne h-zulassung durchaus sinnvoll ist, nicht nur wegen der steuerersparnis, sondern auch wegen des oldtimerstatus, welcher zb dadurch auch für polizisten erkennbar ist, die dich mit nem pre 69er auto dann auch seltener fragen, warum du keine asu plakette hast, außerdem ist es auch für die frage des wiederverkaufs und der wertbemessung ein unterschied, da zb die einganguntersuchung fürs h hier in bawü doch recht restriktiv durchgeführt wird, ein bestandenes "H" also durchaus als positives kriterium zu werten ist etc...
nun zu den versicherungsfragen..:
zu deinen prozenten: wenn dein oldie als oldie versichert werden soll, spielen die keine rolle, oldies sind immer bei 100% (wobei deine einstufungen sich wie gewohnt ändern, unr zum tragen kommen sie erst wieder, wenn du vom oldie abkehrst..)!
zur wieviele autos-frage:
die meisten versicherungen wollen ein alltagsauto, nicht alle, die meisten versicherungen begrenzen deine kilometer/jahr auf zw 5 und 10 tsd. ich habe für den käfer zb ne begrenzung auf 5tausend, ist für mich aber irrelevant da ich in ner innenstadt wohne, also jederzeit aufs auto verzichten kann, daher auch kein erstauto für die versicherung brauche (was ohnehin sinnvoll ist, da du bei nem oldie öfter als bei nem "normalen" auto damit rechnen mußt, daß doch mal irgendwas ist, und wenn du nicht zufällig dauernd ohnehin am ersatzteile sammeln bist (was zum zweiten hobby werden wird) dann mußtdu u.U. auch mal ein oder zwei wochen ohne auto auskommen können, weil du ja auf irgendein teil wartest...!) ach ja, ne öpnv jahreskarte/monatskarten akzeptieren manche versicherungen auch als alltagsauto-ersatz...
weitere auflagen:
alter- nicht bei jeder versicherung, aber meist auf ab 23 oder ab 25 beschränkt!
garagenpflicht- in der tat meist ebenfalls vorhanden! du brauchst also ne garage, reinstellen mußt du ihn zwar nciht IMMER solltest es aber, da du sonst u.U. auf eigenes risiko vor der haustür parkst... aber wenn du mal bei der freundin bist oder so und dort auf der straße parkst is sowas natürlich normal mitabgedeckt..
ne explizite mindestwert regelung ist mir nicht bekannt, kann aber sein...
wert/zustand/kasko:
generell gilt, die meisten versicherer verlangen mindestens zustand 3, dieser muß belegt werden je nach wert entweder durch ein gutachten, ein kurzgutachten oder durch eigene schätzung die mit bildern die eingereicht werden untermauert wird.. hier ist es sinnvoll die grenzen zu kennen, welche auch je nach versicherer unterschiedlich sind, bei meinem zb reicht mir bis zu nem wert von zb geschätzten 4k beim käfer eben diese eigene schätzung, dadurch brauche ich kein gutachten (was geld kostet das einem nicht jede versicherung zahlt!), hier gibts dann ne dynamische steigerungsklausel, so daß du ab dem tag der schätzung auch wertsteigerungen haben darfst, ohne deswegen zum gutachter zu müssen, u.U. machts also auch mal sinn den wert zu niedrig anzusetzen, wenns grenzwertig ist, und ein oder zwei jahre später paßt dann alles...
apropos: wenns dir nur um deine prozente geht: die steigen erst 7 jahre nachdem du das letzte auto abgelegt hast... bis dahin bleiben sie auf dem letzten stand
Zitat:
Original geschrieben von cuda74
..! ich fahre im alltag nen h-zugelassenen 1303, an dem sehr viel gemacht wurde, um ihn auch langfristig alltagstauglich zu halten UND in so gutem zustand, daß sich der tüv jedesmal über den besuch freut...
Bravo !!!
Das nenne ich Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes.
Wer sagt denn daß eine tägliche Nutzung dieses ausschließt ?
Fragt doch mal bei einer Behörde nach,was es bedeutet, daß ein H-Kennzeichen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient bzw. worin diese besteht ?
Fragt, wie ist "vornehmlich" zu verstehen ??
Fragt, welche konkreten Nutungseinschränkungen es gibt.
Ihr werdet auf 10 Fragen 10 verschiedene Antworten erhalten. Unwissenheit allüberall.
Das Chaos bei den 07er Nummern läßt ahnen wie es um die Kenntnisse unserer Verwaltung über Vorschriften und Gesetze bestellt ist bzw. wie schwammig oder schlampig Verordnungen und Gestze formukiert werden.
Ich fahre mit H wann ich will und wohin ich will, und wenn das Wetter schön ist fahre ich damit auch an die Arbeit.
Daß man damit der Oldtimerszene oder dem Fortbestand der H-Numemr schadet halte ich für eine Mär, schließlich sind die Autos per Gutachten nach §21c Stvzo als Oldtimer abgenommen und in diesem Rahmen wurde auch der gute Originalzustand bescheinigt.
Grotten mit H-Kennzeichen schaden also eher dem Ansehen der Prüforganisationen.
im übrigen halte ich die geplante wiederkehrende Prüfung nach §21c nur konsequent und richtig (wobei das alle vier Jahre aber auch genügen sollte)
naja darauf jetzt detailliert zu antworten sprengt wohl den rahmen, aber ich möchte hinzufügen, daß ne h-zulassung ne reguläre zulassung ist, dir die behörde also gerade keinerlei nutzungseinschränkungen aufdrücken darf, wie sie es bei der 07 zu recht tut (hab übrigens auch ne 07, nur mal als anmerkung..)
Zitat:
Original geschrieben von saabista
Wer sagt denn daß eine tägliche Nutzung dieses ausschließt ?
)
Niemand sagt das - bis jetzt.
Überlege einfach mal, wie es mit 07 angefangen hat,
wie es jetzt 2007 weitergeht.
Beobachte die aktuelle Diskussion über H.
Das war erst der Anfang, um den Weg zu ebnen.
Es wurde zwar wieder zurückgerudert, aber nur um die Gemüter zu beruhigen, da wird noch was nachkommen.
Natürlich werden wir das nicht aufhalten können, aber wenn Fahranfänger schon ihr Alltagsauto auf H fahren, ist das eben der Anfang vom Ende.
Die Regierung lässt sich die KFZ Steuer nicht durch die Lappen gehen.
Das ist falsch, ein Fahranfänger fährt nicht ein Alltagsauto auf H.
Ein Fahranfänger fährt ein H-fähiges Auto im Alltag, so muss es heißen.
Und ich hab da überhaupt kein Problem mit.
Zur Pflege meines kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes gehört es eben, damit auch Steine & Zement durch die Gegend zu fahren und sonstige Klamotten.
Warum nicht? War immer so. So kennt man das Auto hier halt...
Im Brotbackmuseum dürfen sie ja auch noch Brot auf den Ausstellungsstücken backen, warum nicht, war auch immer so...
Und ob nu ein Fahranfänger im B-Kadett sitzt oder ein Rentner, wo ist das Problem? Das ändert nix an der Sache.
Mfg, Mark
Zitat:
....., aber wenn Fahranfänger schon ihr Alltagsauto auf H fahren, ist das eben der Anfang vom Ende....
Und dann am besten noch Studenten !
im Ernst, ich hab da kein Problem mit, kommt halt auf den Zustand an. ein vergammelter IIer Golf kriegt kein H, ein guter in ein paar Jahren schon. Ist dann eben ein Auto über 30.
Und wenn Vater Staat feststellt das es da ganz viele mit H von gbt , sieht er seine Chance ein paar Mark zu machen und dreht an der H-Schraube.
Das kommt so oder so, ob wir jetzt mit H zum Bäcker oder zum Oldie Treffen fahren.............
Der normale Student kauft sich eh kein 30 Jahre altes Auto auf H-Kennzeichen, dafür sind sie zu alt, zu anfällig, zu pflegeintensiv, zu teuer, da gibt es jüngeres und das ist besser + billiger.
Mfg, Mark
*hüstel* also ich bin student...
aber zurück zum eigentlcihehn thema, ich denke die frage ist: gehts um ein auto, daß den status verdient oder um nen 30 jährigen passat, der nur noch vom rost zusammengehalten wird... bei diesem liegt die steuerhinterziehungsfrage zugegebenermaßen nahe, aber bei einem gepflegten wagen stellt sich die frage doch überhaupt nicht, da man sieht, daß sich hier jmd mühe gibt, kraftfahrzeugtechnisches kulturgut zu erhalten, wie er das dann tut, kann doch eigentlihc wirklich jedem egal sein...!
Steuerhinterziehung aka Straftat im Bereich H-Kennzeichen ist eigentlich nicht möglich.
Mfg, Mark