H-Kennzeichen

Hallo zusammen.
ich bin 20 Jahre alt und habe vor mir einen alten VW-Käfer mit H-Kennzeichen zu besorgen. jetzt habe ich gehört dass man einen Oldtimer nur als zweitwagen anmelden kann. ist das wahr? kann man wenn das das einzige auto ist überhaupt nichts machen? ich muss halt auch weiter ein fahrzeug anmelden, weil ich sonst in der versicherung wieder um prozente steige. wenn jemand einen rat hat würde ich mich freuen. danke schonmal gruß el-heizo

17 Antworten

Moin,

Doch ist es schon ... der NACHWEIS für die Rechtsprechung ist aber SEHR SEHR schwer. Denn das Gesetz sagt schon aus ... das dieses Kennzeichen NICHT zu Alltagsnutzung, sondern zur Pflege von Kulturgut eingesetzt werden soll. Nur weil Beschränkungen nicht EXPLIZIT ausgewiesen werden ... heißt es ja nicht, das man machen kann und darf, was man gerade will.

Wer also sein H-zugelassenes Fahrzeug verkommen läßt, es im Alltagsverkehr runterreitet, dem Auto offenkundig keine Pflege zukommen läßt, macht sich im Grunde der Steuerhinterziehung strafbar, weil er das Fahrzeug ja nicht zulassungskonform verwendet. Das Problem ist aber ... DAS ist im normalen Strassenverkehr NICHT BELEGBAR. Das heißt, der Polizist ist nicht in der Lage festzustellen ... bewegt sich die Nutzung im rechtlichen Rahmen, oder eben nicht. Die einzige Handhabe ist an der Stelle dann der TÜV. Der in solchen Fällen das Fahrzeug eben stilllegt, wenn es den Zulassungsvorraussetzungen nicht mehr genügt. Und das darüber zu regeln ist EINFACHER und EFFEKTIVER als irgendwas anderes, das ggf. nicht beweisbar ist. Denn Kulturpflege sieht ja jeder irgendwo anders ... was für den einen Patina ist, ist für jemanden ohne Ahnung ja unter Umständen schon "runtergekommen" ...

MFG Kester

Viel wichtiger ist in diesem Zusammenhang doch die Versicherung!

Diese beschränkt ja meist die Laufleistung und das Alter des Fahrers.

Wenn man sich daran nicht hält, dann kann es zu unschönen Regressforderungen kommen.

Gruß, Muckl!

Das wird schwierig

Bei vielen Versicherungen mußt du min. 25 Jahre alt sein damit die Dir die Doppelkarte aushändigen.

Ich selber habe auch bereits mit 20 H-Kennzeichen gefahren!!!

Bei mir habe ich den Wagen im Namen meines Vaters angemeldet. Komischerweise durfte ich dann mit den Wagen fahren obwohl ich keine 25 war. Bei der Frage wer mit dem Wagen alles fährt wurde kein Mindestalter erfragt.
Mein Vater brauchte sich auch nicht zu sorgen, dass er im Falle eines Unfalls hochgestufft wird.
Beim H.Kennzeichen ist das so wie bei ner Mofa!!!
Ein Jahresbeitrag und gut is !!!
Prozente und Schadensfreiheitsklassen gibt es nicht !!!

Gruß David

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