H-Kennzeichen bei modernerer Fahrerkabine
Hallo, ich hätte mal folgende Frage:
Wie stehen die Chancen für ein H-Kennzeichen, wenn ein WoMo auf Basis eines Iveco Daily 1 durch etwas unüberlegte Restauration eine Fahrerkabine eines Daily 2 erhalten hat.
Daily 1 wurde 1978 bis 1990 gebaut, Daily 2 ab 1990. Kabine ist aus 1998 (Daily 2) aber vom Modell her eigentlich ab 1990 erhältlich und somit eigentlich auch schon 30 Jahre alt.
Blödes und spitzfindiges Thema ich weiß, aber hat jemand von Euch eine Ahnung wie das mit den Vorschriften in diesem Fall genau aussieht?
Die Kabine ist grundsätzlich eigentlich ein Facelift, ab 1990 und wenn mich nicht alles täuscht auch nicht in den Papieren einzutragen...
Wie ist da der folgende Ansatz auszulegen...
Grundsätzlich muss der Umbau wenn Zeitgenössisch in den ersten 10 Jahren erfolgt sein.
Oder er muss in dieser Ausführung in den ersten 10 Jahren möglich gewesen sein.
18 Antworten
Der TÜV kennt sich schon aus mit alten Autos.
Zur Not ziehen die alte Fotos zu Rate um äußere Änderungen auszuschließen bei einer H Zuteilung.
Zitat:
@rubi73 schrieb am 29. Dezember 2020 um 12:53:07 Uhr:
Wie stehen die Chancen für ein H-Kennzeichen, wenn ein WoMo auf Basis eines Iveco Daily 1 durch etwas unüberlegte Restauration eine Fahrerkabine eines Daily 2 erhalten hat.
Daily 1 wurde 1978 bis 1990 gebaut, Daily 2 ab 1990. Kabine ist aus 1998 (Daily 2) aber vom Modell her eigentlich ab 1990 erhältlich und somit eigentlich auch schon 30 Jahre alt.
Gibt es irgendwelche Unterlagen zu der Restauration? Vorher nachher Bilder? Rechnungen? Nicht nur das äußere ist ein Daily 2, also Stoßstange, Kühlergrill, Motorhaube, Vordere Seitenbleche und Türen. Auch das Amaturenbrett ist Daily 2 und nicht Daily 1. Da wurde der ganze Vorderbau getauscht. Im Sinne einer Restauration macht das überhaupt gar keinen Sinn. Der soll dir mal die Fahrgestellnummer geben, dann kann man bei Iveco nachschauen als was der Ausgeliefert wurde. Merkwürdig ist auch das es keine Bilder aus dem Motorraum gibt. Da würde man auch unterschiede erkennen und das Bj grob zuordnen können (Zahnriemenabdeckung, Lüftung/Heizgebläße)
Es gibt doch auch die Regelung dass im Prinzip alles Erlaubt ist was man innerhalb von 10 Jahren nach Erstzulassung des Fahrzeugs möglich war.
Moin Moin !
Zitat:
Es gibt doch auch die Regelung dass im Prinzip alles Erlaubt ist was man innerhalb von 10 Jahren nach Erstzulassung des Fahrzeugs möglich war
Das ist nicht richtig , sondern es muss auch üblich gewesen sein (dieser Zusatz wird gerne unterschlagen). Üblich waren z.B. andere Räder, Sportauspuff, Tieferlegungen , Anhängerkupplungen, ganz allgemein gesagt , Änderungen , deren Bestandteile serienmässig (und damit in grösserer Stückzahl ) hergestellt wurden oder immer noch werden.
Eigenkreationen können also nicht dazu zählen , diese müssen selber erst 30 Jahre alt werden.
MfG Volker