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H- Kennzeichen Abnahme, jedoch ohne H- Kennzeichen

Hallo,

hier eine etwas nicht so einfach zu beantwortende Frage:

Ich fahre zur Zeit eine 30 Jahre alte SL- Klasse. Alles Original, noch im ersten Lack. Die H- Kennzeichen- Prüfung dürfte kein Problem sein.

Auf dem Fahrzeug ist ein zum Fahrzeug passendes Nummernschild, was mich über Jahre viel Zeit gekostet hatte, dieses spezielle Kennzeichen zu bekommen bis es frei geworden war. Leider sind bei diesem Kennzeichen alle 8 Zeichen besetzt (wohne leider in einem Landkreis das schon 3 Zeichen besetzt). Bei der H- Kennzeichen- Zulassung würde ein 9´tes Zeichen (also das H) noch hinzu kommen, was ja leider nicht mehr auf dem Kennzeichen Platz hätte.

Hier ist nun die Kern- Frage:

Kann ich das Kennzeichen, was ich derzeit auf dem Fahrzeug führe behalten, aber trotzdem alle Vorteile des H- Kennzeichen (bessere Steuer und Versicherungseinstufung) nutzen. Sozusagen, ich bin ein H- Kennzeichen- Inhaber mit Tarnkappe, äußerlich ein ganz normales Fahrzeug mit normalem Kennzeichen und trotzdem doch ein "H- Kennzeichen- Fahrzeug".

Denn jetzt ein neues Kennzeichen mit nur 7 Zeichen und dem "H" zu suchen würde nicht funktionieren, da dieses Kennzeichen nicht mehr zum Fahrzeug passen würde.

Ich hoffe Ihr wisst was ich meine, habe mich vielleicht etwas holperig ausgedrückt!

Vorab danke ich für den regen Gedankenaustausch.

Zur Info es handelt sich um einen 500 SL:und das Kennzeichen: _ _ _ - SL 500

P.S.: An einen Umzug hatte ich auch schon gedacht, aber leider geht das nicht, Auto ist zwar mein Hobby, aber man sollte doch die Kirche im Dorf lassen.

Beste Antwort im Thema

Ok, also zum dritten mal. Nein das geht nicht. Das H muss aufs Kennzeichen da die Zuteilung des Kennzeichens teil des Vorganges ist der auch zur Steuervergünstigung führt. Ein Fahrzeug ohne H Kennzeichen bekommt auch keine Vergünstigungen.

31 weitere Antworten
31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von frank-knut


Wie wärs denn alternativ mit einem anderen, vlt. originelleren Kennzeichen:
_ _ _ - SL 107 H ???
Mit der "1" könnte es doch klappen mit der Breite....

Oder sogar:
_ _ _ - W 107 H
Fänd ich gut...
Weil die 500 brauchts doch nur fürs Ego, denn wer weiss was er hat redet nicht drüber😉

Alle Kennzeichen- Vorschläge sind schon vergebenund ich schaue nicht erst seit gestern nach Alternativen!!!!

W 107 stimmt zudem beim SL nicht, es müsste dann schon R 107 heißen (aber die Nummernschilder sind auch schon weg).

Als ich den Wagen kaufte war das Typenschild 500 SL schon auf dem Kofferdeckel montiert, und das entfernen hätte dann bleibende Löcher verursacht, das kam für mich nicht in Frage.
Im übrigen habe ich alle Fahrzeuge, wenn ich diese selber konfiguriert habe, immer mit "Wegfall Typenschild" bestellt, schon alleine des Putzens wegen.

Zitat:

Original geschrieben von autoalfred


Ganz am Rande: Was hat das Thema eigentlich bei "US-Cars" verloren?

Das mein Thema bei "US- Cars" behandelt wird war von mir aus nicht so geplant gewesen, vielmehr hat mich der "Motor-Talk-Guide" automatisch zu den "US- Cars" geleitet.

Sorry, ist nun halt eben mal so passiert!

Oder gib mir einen Tipp, wo wäre mein Thema besser aufgehoben gewesen?

Zitat:

Original geschrieben von Stern Grosser Wagen



Zitat:

Original geschrieben von autoalfred


Ganz am Rande: Was hat das Thema eigentlich bei "US-Cars" verloren?
Das mein Thema bei "US- Cars" behandelt wird war von mir aus nicht so geplant gewesen, vielmehr hat mich der "Motor-Talk-Guide" automatisch zu den "US- Cars" geleitet.

Wenn das so ist, ist es ja OK.

Was mir immer noch nicht klar ist: Willst Du auf GAR KEINEN FALL ein "XXX-SL500H" oder nur nicht, weil das Kennzeichen dann zu lang wäre? Vermutlich hast Du eh schon Engschrift, weil Du 3 Ortskennbuchstaben hast? Hast Du ein EURO-Kennzeichen? Es gibt ja auf Wunsch auch wieder die Klassiker ohne blaue EU- Flagge. Ansonsten wäre ein 2-teiliges Motorradschild in Absprache mit der Zulassungsstelle eine Option.

Gruß SCOPE

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Zitat:

Original geschrieben von SCOPE


Was mir immer noch nicht klar ist: Willst Du auf GAR KEINEN FALL ein "XXX-SL500H" oder nur nicht, weil das Kennzeichen dann zu lang wäre? Vermutlich hast Du eh schon Engschrift, weil Du 3 Ortskennbuchstaben hast? Hast Du ein EURO-Kennzeichen? Es gibt ja auf Wunsch auch wieder die Klassiker ohne blaue EU- Flagge. Ansonsten wäre ein 2-teiliges Motorradschild in Absprache mit der Zulassungsstelle eine Option.

Gruß SCOPE

Gegen ein "XXX-SL500H" hätte ich nichts einzuwenden, aber wie ich jetzt aus einigen Zuschriften erfahren habe geht das ja auf Grund der 9 Zeichen leider nicht. Ein 2- teiliges Motorradschild ist ja sowieso nicht erlaubt bzw. würde von meiner Zulassungsstelle nicht bewilligt werden, und ich weiß auch nicht, ob es überhaupt eine Zulassungsstelle gibt die das bewilligen würde. Zumal auf meinem Fahzeug genügend Platz wäre und ich nicht eingeschränkt bin wie dies z. B. bei einigen US- Modelle der Fall ist.

Ich kopier das mal hier rein und markier den wichtigsten teil Fett:

"FZV - Anlage 4
(zu § 10 Abs. 2, § 16 Abs. 5, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Nr. 3)

 

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschiften

1. Abmessungen

Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:

a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm

b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm

c) Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe 200 mm

d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.
2. Schrift

2.1 Beschriftung (fälschungserschwerende Schrift – FE-Schrift –)

Die Beschriftung muss den Schriftmustern "Schrift für Kfz-Kennzeichen" entsprechen. Die Schriftmuster können bei der Bundesanstalt für Straßenwesen, Postfach 10 01 50, 51401 Bergisch Gladbach, bezogen werden. Der waagerechte Abstand der Beschriftung einschließlich der Plaketten zum schwarzen, grünen oder roten Rand, zum Euro-Feld oder zum Feld, in dem der Betriebszeitraum oder das Ablaufdatum angegeben ist, muss auf beiden Seiten gleich sein. Bei der Fertigung der Kennzeichen dürfen die nachstehenden Toleranzen nicht über- oder unterschritten werden.
2.1.1 einzeilige und zweizeilige Kennzeichen:
a) Schrifthöhe + 2,0 mm bis - 1,0 mm,
b) Strichbreite der Beschriftung ± 1,0 mm,
c) Strichbreite des Randes + 2,0 mm bis - 1,0 mm

2.1.2 verkleinerte zweizeilige Kennzeichen:
a) Schrifthöhe + 1,0 mm bis - 0,5 mm,
b) Strichbreite der Beschriftung ± 0,5 mm,
c) Strichbreite des Randes + 1,0 mm bis - 0,5 mm

2.3 abweichende Schrift für Kennzeichen der Bundeswehr sowie für Versicherungskennzeichen:

Die Beschriftung erfolgt nach dem anliegenden Schriftmuster der Normvorschrift DIN 1451 (nach dem Hilfsnetz hergestellt), und zwar grundsätzlich für Buchstaben und Zahlen in fetter Mittelschrift. Reicht die vorgesehene Höchstlänge des Kennzeichens hierfür nicht aus oder lässt die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen dies nicht zu, so darf fette Engschrift verwendet werden. Bei Umlauten darf die vorgesehene Schrifthöhe nicht überschritten werden. Der waagerechte Abstand der Beschriftung einschließlich Plaketten zum schwarzen, blauen oder grünen Rand muss auf beiden Seiten gleich sein.

3. Euro-Feld

Zwischen Euro-Feld und schwarzem Rand ist eine Lichtkante bis höchstens 2,0 mm zulässig.
Der Durchmesser des Sternenkranzes entspricht dem Sechsfachen des Durchmessers des einzelnen Sterns. Die Ausführung des Erkennungsbuchstabens „D“ erfolgt nach DIN 1451 Teil 2.

4. Ergänzungsbestimmungen

Mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Für einzeilige Kennzeichen oder zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe b ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und/oder für die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem mehrspurigen Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a oder b einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe c genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.

5. Anerkennung von Prüfungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes

Es werden auch Prüfungen der Kennzeichenschilder anerkannt, die von den zuständigen Prüfstellen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum entsprechend § 10 Abs. 2 Satz 3 durchgeführt und bescheinigt werden.

6. Plaketten

In den auf den Kennzeichen vorgesehenen Feldern sind Plaketten anzubringen

a) aufgehoben

b) nach § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung auf dem hinteren Kennzeichen oben,

c) nach § 10 Abs. 3 auf dem vorderen und hinteren Kennzeichen jeweils unten.

Bei zweizeiligen Kennzeichen dürfen die Plaketten unter dem Euro-Feld angebracht werden. Auf dem Kraftradkennzeichen sind die Plaketten nach Satz 1 Buchstabe b in der Mitte links, auch unter dem Euro-Feld, und nach Satz 1 Buchstabe cin der Mitte rechts anzubringen."

Vielleicht klärt das einiges ... also ... mehr als 8 Ziffern sind nicht zulässig.

Gruß Piet

ist ja wie nen Kaugummi dieser Fred

die richtige Antwort war schon die erste, vieles rumheulen und immer wieder aufkauen ändert daran nix

vielleicht kann man das einfach aktzeptieren.

aber ganu diese richtige Antwort gibt einem auch die zuständige Behörde

Zitat:

aber ganu diese richtige Antwort gibt einem auch die zuständige Behörde

Nicht immer.....................................

Hmm... dann besorg' Dir US-Stoßstangen mit Gummipollern für den Wagen 🙄

Gruß SCOPE

Zitat:

Original geschrieben von SCOPE


Hmm... dann besorg' Dir US-Stoßstangen mit Gummipollern für den Wagen 🙄

Gruß SCOPE

Warum sollte ich mir US- Stoßstangen besorgen, mit welchem Hintergrund?

Da ist dann nur Platz für ein US-Kennzeichen= Zweizeiliges Motorradschild. Wird aber auch nicht funktionieren, da es kein US-Import-Fahrzeug ist!

Gruß SCOPE

Letztlich ist es doch so ... er kann das "H" nicht weglassen, da dies zur Erkennung von Oldtimern dient. Ergo ... es muss auf Kennzeichen mit drauf.

§ 9 Besondere Kennzeichen
(1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 8 Absatz 1. Es wird als Oldtimerkennzeichen durch den Kennbuchstaben „H“ hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen.

Und da er nicht mehr als 8 Stellen auf dem Kennzeichen belegen darf, hat es sich mit dem alten Kennzeichen XXX-SL 500 erledigt.

Ansonsten ... einfach mal bei der Zulassungstelle vor Ort nachfragen.

Gruß Piet

Zitat:

Original geschrieben von Classic Piet


Letztlich ist es doch so ... er kann das "H" nicht weglassen, da dies zur Erkennung von Oldtimern dient. Ergo ... es muss auf Kennzeichen mit drauf.

§ 9 Besondere Kennzeichen
(1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 8 Absatz 1. Es wird als Oldtimerkennzeichen durch den Kennbuchstaben „H“ hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen.

Und da er nicht mehr als 8 Stellen auf dem Kennzeichen belegen darf, hat es sich mit dem alten Kennzeichen XXX-SL 500 erledigt.

Ansonsten ... einfach mal bei der Zulassungstelle vor Ort nachfragen.

Gruß Piet

Hallo Piet und an alle Anderen!

Vielen Dank für alle Informationen ich ich zu diesem Thema sammeln konnte, ich denke das Thema ist nun erschöpfend behandelt und ich weiß jetzt was ich wissen muß.

Nochmals besten Dank!

Zieh doch einfach in eine größere Stadt, dann hast Du vor dem Strich nur ein oder zwei Zeichen 😉

Fahrzeugzulassung ist kein Wunschkonzert

Wer das eine will muss das andere lassen

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