GW: Plus Garantie: Anspruch nur beim verkaufenden Händler?
Hallo zusammen,
mal eine Frage zum Gebrauchtwagenkauf eines A6.
Beabsichtigt wird der Kauf eines jüngeren A6 facelift (ab Bj2015) mit GW:Plus Siegel.
Hierzu eine Frage, die mir die Audi Homepage nicht eindeutig beantworten konnte...
So wie ich das sehe, gilt der Garantieanspruch nur bei dem Händler, bei dem ich den Wagen gekauft habe, oder? D.h. wenn ich einen tollen Wagen 150km von mir entfernt kaufe und es ist im ersten halben Jahr was kaputt, muss ich auch die 150km zu genau diesem Händler fahren, oder darf ich damit tatsächlich zu einem anderen Audivertragshändler und der richtet mir die Sache ohne Probleme im Rahmen der z.B. "GW:Plus Garantie" auf Garantie?
Gibt es neben dieser gesetzlichen (Halb-)Jahres Garantie beim Gebrauchtkauf beim Händler ein weiteres, ortsunabhängiges Garantieangebot, das man gegen jährliche Gebühr beim Hersteller abschließen kann?
Die meisten Fahrzeuge, die unter dem GW:Plus Label angeboten werden, erfüllen ja meist typische Kriterien (unter 100k km, unter 5 Jahre alt). Qualifizieren diese sich dann für erweiterte Garantien der Hersteller, die man dann auch vor Ort beim z.b. ortsansässigen Audihändler nutzen kann?
Ich meine, bei Audi gibt es z.B. ein solches Programm, dass man einen Wagen bis zum 5. Fahrzeugjahr und/oder bis 180.000 km so absichern kann? Was kostet sowas bei einem Audi A6 218PS in etwa?
Thx for any help
Florian
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Polmaster schrieb am 30. November 2018 um 10:12:04 Uhr:
Willkommen.Die Kurzform (Sufu hilft):
- GW PLUS kommt vom Händler. Dieser rechnet bei berechtigten Garantieansprüchen mit anderen, weiter entfernten Audi-Händlern ab.
- Die Freigaben der Reparaturen müssen aber vom Ursprungsautohaus konmen.
- Der Gesetzgeber schreibt eine mindestens 1jährige Sachmängelhaftung, auch Gewährleistung genannt, bei Kauf im Gewerbe vor. Dabei ist ebenfalls die Beweislastumkehr nach 6 Monaten zu Ungusten des Kunden. Die Sachmängelhaftung ist jedoch keine Garantie!
- Ja, es gibt weiterführende Gebrauchtwagengarantien im Anschluss der GW Plus. Händler kontaktieren.
Hallo,
da muss ich kurz korrigieren...
Es gibt zwei Arten von Garantien:
- Verlängerte Werksgarantie, direkt in der Neuwagenkonfiguration hinterlegt (zb EA Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr / 100.000 Km).
- zusätzliche GW:Plus Garantie bis 150/200tkm, die beim Kauf zusätzlich erworben werden kann. Zb bei einem A6 Bj. 15 Leasingrückläufer.
Bei der Garantie aus der Neuwagenkonfi muss kein Händler eine Freigabe geben. Jeder Audi Partner kann direkt über Audi abrechnen. Die Garantie ist in aller Regel bei Werks- und Ex-Mietwagen (Jahreswagen) mit dabei.
Bei der hier besprochenen Garantie ist der VVD (Volkswagen Versicherungsdienst) der eigentliche Garantiegeber. Bei einem Defekt auswärts muss der reparierende Händler sich die Reparaturanfrage für den VVD (!) von dem AH einholen, wo die Garantie abgeschlossen wurde. Etwaige Freigaben erteilt der Händler aber bei, weil er ja auch nicht zahlen muss.
Die Garantie ist teuer, bei >200 PS gerne 2k, bei einem BiTu auch gerne 3,5k. Allerdings zahlen die auch echt alles, nicht vergleichbar mit einer normalen GW Garantie.
Die Funktionsgarantien im Anschluss an die GW:Plus sind nicht dolle und teuer. Würde ich nicht empfehlen.
Die Infos sind safe, ich habe 4 Jahre in einem AZ GW:Plus verkauft.
Viele Grüße,
Max
52 Antworten
und die gebrauchtwagen Garantie ohne plus bekommst du nur wenn du noch in der werksgarantie bist.....
bleibt dir nur ein freier Anbieter
Oder ein anderes Auto mit entsprechend vorhandener Werksgarantie.
Ist bestimmt sicherer, wenn auch teurer. So lange solche Fahrzeuge verfügbar sind
(Dein Wunsch ab Bj. 2015), würde ich immer zuerst danach suchen.
Es wird noch kurioser. Ich habe eben mit der Dame von Audi telefoniert und sie sagt der Wagen hat eine laufende Garantie bis 10/21. sie kann mir das nicht ausdrucken. Will aber den Verkauf fragen und ruft mich gleich zurück. Sowas brauche ich dann natürlich schwarz auf weiß !
Der Wagen ist EZ 09/16 und steht bei einem
Renault Händler. Blöd ist allerdings das selbst die ersten Inspektionen nicht bei Audi gemacht wurden. Da reden die sich dann ja vermutlich gerne raus...
Es ist übrigens dieser.
Dieses Angebot habe ich bei mobile.de gefunden:
https://m.mobile.de/.../details.html?...
Audi A6 3.0 TDI Avant competition quattro *S-Line*Nav
Erstzulassung: 09/2016
Kilometer: 46.000 km
Kraftstoffart: Diesel
Preis: 49.990 €
Keine Erstinspektionen bei Audi bei laufender Garantie? Wie blöd ist das denn?
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Da geht halt die Kulanz flöten, Garantie bleibt jedoch erhalten... so what?
Das könnte halt weh tun, wenn die Garantie rum ist, außer alle folgenden KD werden bei Audi gemacht, sodass ggf. wieder Kulanz eingeräumt wird.
Garantie ist freiwillig. Der Geber diktiert die Bedingungen. Keine Inspektion beim Händler, keine Kekse. Das gibt nur Ärger.
Kulanz ist freiwillig, Garantie vertraglich vereinbart.
Und zum Erhalt genügt der Service nach Herstellervorgabe
Klar, Kulanz ist sowieso freiwillig. Insofern richtig. Aber bei der Garantie können diese derart restriktiv sein, das schon zig Rechtsstreitigkeiten deswegen erfolgt sind.
Apropos Herstellervorgabe: Da gibt es zig Fallstricke.
No way.
Das ist jetzt der Punkt! Wenn er die Garantie wirklich hat wäre das top und macht den Wagen wieder sehr interessant. Allerdings finde ich das mit der Inspektion wo auch keine Rechnungsnummer hinterlegt sehr suspekt. Da kann man ja bei der Werkstatt nicht einmal nachfragen. Oder etwa doch? Mir war eigentlich auch geläufig das für den Erhalt der Garantie man nicht zu Audi muss zwangsläufig. Aber wie PolMaster schon sagt wird es genügend Scherereien deswegen schon gegeben haben.
Wegen des Datenschutzes dürfte die Werkstatt dir die Rechnung eigentlich nicht geben. Fragen kostet aber auch nichts.
Im Zweifelsfall musst Du nachweisen, dass alle Vorgaben eingehalten wurden oder dass der Schaden nicht dadurch hervorgerufen wurde
Ich werde recherchieren. Dieser Datenschutz ist doch der letzte dreck. Ich muss ja nicht den Namen auf der Rechnung sehen. Nur was gemacht wurde ...
Aber da geht es ja schon los mit dem Ärger ... das zu beweisen.
Eben mit der Audi Kundenbetreuung telefoniert es wurde bestätigt mit der Garantie.
Mich wundert das von dieser Garantie aber nichts in der myAudi App steht. Normal steht das dort. Und noch mehr wundert es mich das der Renault Händler so gar nichts davon weiß. Ich möchte eigentlich auch keine schlafenden Hunde wecken.
Steht in euren Heften etwas von einer Garantie welche nicht die werksgarantie ist ?
Zitat:
@4f4f4f schrieb am 21. Juni 2019 um 12:13:25 Uhr:
Kulanz ist freiwillig, Garantie vertraglich vereinbart.
Und zum Erhalt genügt der Service nach Herstellervorgabe
Aber nicht bei einer Garantieverlängerung. Es handelt sich im Prinzip um eine Versicherung, welche den Service beim Vertragshändler, sprich Audi, fordert.
Vom evtl. Ärger mit der Garantie mal abgesehen: Der Wagen ist schon top ausgestattet, wenn auch ohne Luft-FW und Lenkradheizung.
Das Teil ist dennoch knapp 3 Jahre alt, hat 50k km runter und schon 2 Vorbesitzer.
Ich habe für meinen in ähnlicher Konstellation direkt bei Audi für 52k bekommen.
1.Hand, 19.000km, 14 Monate alt BLP damals 94k ...
Ich denke, die Diesel kommen nicht mehr so leicht vom Hof ?
Wär mir eindeutig zu teuer, vor allem in diesem Malergrau. 😁😛😉
Zitat:
@golfer0510 schrieb am 21. Juni 2019 um 15:25:21 Uhr:
Zitat:
@4f4f4f schrieb am 21. Juni 2019 um 12:13:25 Uhr:
Kulanz ist freiwillig, Garantie vertraglich vereinbart.
Und zum Erhalt genügt der Service nach HerstellervorgabeAber nicht bei einer Garantieverlängerung. Es handelt sich im Prinzip um eine Versicherung, welche den Service beim Vertragshändler, sprich Audi, fordert.
Wenn das so in den Vertragsbedingungen gefordert ist...
In meiner PerfectCarPro steht das so nicht drin.
So wie ich es verstanden habe ist dort die Anschlussgarantie drauf. Ach weiß der Geier... dort wird es genauso zu Problemen kommen sicherlich mit den Inspektionen bei einer Wald und Wiesen Werke... wenn sie überhaupt gemacht worden sind...die Werkstatt wollte mich zurückrufen wenn sie die Rechnungen gefunden haben... warum schreibt man die Rechnungsnummer nicht ins serviceheft ? Das stinkt doch ....
Man will ja nichts unterstellen aber das ist doch schnell gemacht und so einfach null vertrauenserweckend...