Guter Kaufvertrag?
Hallo. Ich werde vermutlich am Wochenende mein Auto verkaufen und brauche dafür noch einen Kaufvertrag. Gibt es da einen, den man bedenkenlos benutzen kann, oder würdet ihr das selber aufsetzen?
36 Antworten
Sehr überspitzt. Der Verbraucherschutz stellt den Verkäufer schon in eine extreme nachteilige Position.
Zitat:
@XK1 schrieb am 10. Februar 2023 um 10:43:31 Uhr:
Der beste Kaufvertrag ist gar kein Kaufvertrag. Aussage gegen Aussage = Unentschieden. Du hast das Geld, er das Auto.
Und dann kommt der Käufer mit 2 Personen und beide sagen hinterher gegen den Käufer aus, dass er ne Gewährleistung garantiert hat 😉 keine gute Idee
ADAC
Btw. Wenn die Rechtsschutz hört das es einen Kaufvertrag von ADAC o.Ä. gibt wird meist schon abgewiegelt.
Zitat:
@ktown schrieb am 10. Februar 2023 um 07:53:08 Uhr:
Zitat:
@StreetEnemy schrieb am 9. Februar 2023 um 16:05:14 Uhr:
Egal welchen Kaufvertrag du nimmst. Achte bloß darauf, dass die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist und du keine Gewährleistung gibst!
Dir ist schon bewusst, dass Sachmangelhaftung und Gewährleistung das gleich ist.😁
Nö, ist es nicht.
Irgendwo gibt's schon haarsträubende Urteile daß das kleingedruckte im vorgefertigten Kaufvertrag als AGB gewertet wurde (und dannn von privat zu privat ungültig ist).
Daher würde ich das noch händisch dazu schreiben, ebenso daß es neben dem Kaufvertrag keine mündlichen Absprachen gibt.
Gruß Metalhead
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Zitat:
@bermuda.06 schrieb am 10. Februar 2023 um 12:06:23 Uhr:
Und dann kommt der Käufer mit 2 Personen und beide sagen hinterher gegen den Käufer aus, dass er ne Gewährleistung garantiert hat 😉 keine gute Idee
Dann bringst du auch noch 2-9 Personen mit die genau das Gegenteil behaupten. Was glaubst du wie üblich das ist?
Zitat:
@XK1 schrieb am 10. Februar 2023 um 13:43:31 Uhr:
Dann bringst du auch noch 2-9 Personen mit die genau das Gegenteil behaupten. Was glaubst du wie üblich das ist?
Deshalb mache ich es mir immer ganz einfach und bringe zuvor nur Stift und Papier mit. :-P
Dann reicht mir später das Papier.
Zitat:
@XK1 schrieb am 10. Februar 2023 um 13:43:31 Uhr:
Zitat:
@bermuda.06 schrieb am 10. Februar 2023 um 12:06:23 Uhr:
Und dann kommt der Käufer mit 2 Personen und beide sagen hinterher gegen den Käufer aus, dass er ne Gewährleistung garantiert hat 😉 keine gute Idee
Dann bringst du auch noch 2-9 Personen mit die genau das Gegenteil behaupten. Was glaubst du wie üblich das ist?
Man kann es sich auch absichtlich schwer machen, anstatt einfach einen ADAC KV auszudrucken und die paar Felder auszufüllen und zwar Rechtssicher
Zitat:
@StreetEnemy schrieb am 9. Februar 2023 um 16:05:14 Uhr:
Egal welchen Kaufvertrag du nimmst. Achte bloß darauf, dass die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist und du keine Gewährleistung gibst!
Also so im Sinne von "gekauft wie gesehen"? Oder kannst du das noch näher beschreiben? Ich habe jetzt den ADAC Vertrag ausgedruckt. Muss ich hier für irgendwas im Nachhinein noch haften?
Du bist zumindest für nachweisbar (bewusst) falsche Angaben haftbar.
Der Gewährleistungsausschluß entbindet nicht von irgendwelchen Offenbarungspflichten.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 10. Februar 2023 um 19:24:59 Uhr:
Du bist zumindest für nachweisbar (bewusst) falsche Angaben haftbar.
Ich habe nicht vor den Käufer zu täuschen, aber viele Sachen sind hier ja Definitionssache und rechtlich schwammig. Ich möchte nicht, dass ein paar Monate später der Käufer vor der Tür steht und etwas rechtlich beanstandet, was er vor Ort gesehen hat und für in Ordnung befunden hat. Gibt es hier einen diesbzgl "besseren" Vertrag?
Die Verträge sind m.W. alle ziemlich gleich.
Und schwammig ist in diesen Vordrucken eigentlich auch nichts.
Schwammig können es eigentlich immer nur die machen, die diese Verträge ausfüllen.
Manche meinen es besonders gut und sichern irgendwas unhaltbares zu, andere "vergessen" offenbarungspflichtige Details.
Also einfach alles vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen, sowie alle bekannten Mängel, Schäden etc. angeben
eben, der beste Vertrag kann nicht ausbügeln, was vorher falsch, garnicht oder unvollständig reingeschrieben wurde (sollte eigentlich auch jedem klar sein).
Bedenken sollte man, so wenig wie möglich zusätzlich reinzuschreiben, das kann im Zweifelsfall alles gegen einen verwendet werden ... Ganz einfach bei den bereits angesprochen KV die man überall downloaden kann, nur die richtigen Kreuze, daten, Zahlen setzen, dann ist man recht safe ...
Es kommt immer auf das Auto drauf an ... welchen man da wählt, also bei der abgemeldeten 500 EURO Exportmühle, wo der Abholer/Käufer, eh kein Wort versteht, ist der ADAC Vertrag wirklich to much ... da reicht dann der einfachere KV der auf eine A4 Seite passt...Einen Exporteur ineressiert einfach nicht, ob das Auto vor 25 Jahren mal ein EU Import oder Mietwagen😁