Guter Kaufvertrag?

Hallo. Ich werde vermutlich am Wochenende mein Auto verkaufen und brauche dafür noch einen Kaufvertrag. Gibt es da einen, den man bedenkenlos benutzen kann, oder würdet ihr das selber aufsetzen?

36 Antworten

Zitat:

@SameP schrieb am 11. Februar 2023 um 15:14:37 Uhr:


Kann mir jemand sagen, ob der ADAC Kaufvertrag eine Gewährleistungspflicht enthält?

Schau doch einfach rein:

https://www.adac.de/.../

Zitat:

Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel ... verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Und was du als Verkäufter mit dem Käufer als Vertrag aushandelst, könnt ihr weitgehend selbst festlegen. Wenn der Käufer ausdrücklich darauf verzichten mag, dann halt ohne.

Du meinst wenn du Scheiße reinschreibst, ob der ADAC dafür haftet? Nein.

Zitat:

@SameP schrieb am 10. Februar 2023 um 19:21:25 Uhr:



Zitat:

@StreetEnemy schrieb am 9. Februar 2023 um 16:05:14 Uhr:


Egal welchen Kaufvertrag du nimmst. Achte bloß darauf, dass die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist und du keine Gewährleistung gibst!

Also so im Sinne von "gekauft wie gesehen"? Oder kannst du das noch näher beschreiben? Ich habe jetzt den ADAC Vertrag ausgedruckt. Muss ich hier für irgendwas im Nachhinein noch haften?

Schreib einfach rein:
- Verkauf erfolgt unter Ausschluss von Garantie / Gewährleistung / Sachmängelhaftung
- Dem Käufer wurde eine ausgiebige Probefahrt ermöglicht
- Der Käufer hatte die Möglichkeit das Fahrzeug zu besichtigen und einer Prüforganisation oder KFZ-Werkstatt vorzuführen

Wenn das Auto Mängel hat, die weder Prüfer noch Käufer feststellen können etwa weil sie nur sporadisch auftreten, dann solltest du überlegen sie ebenfalls in den Kaufvertrag aufzunehmen.
Im ungünstigsten Fall kann man dir sonst arglistige Täuschung unterstellen.
Zum Beispiel wenn das Auto 5l Öl im Monat braucht, oder wenn etwa bei kalten Temperaturen die Elektronik streikt oder Motor oder Getriebe.

ersteres (Gewährleistung/Garantie) steht in jedem gescheiten Gebrauchtwagen-KV standardmäßig drin.

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So langsam komme ich über die Beweggründe hier auch ein wenig ins Grübeln.
Ich denke man sollte mit manchen Tipps ein wenig vorsichtig sein. Gewährleistungsausschluss sollte zwar auf jeden Fall gegeben sein, aber manches wirkt so, als könne man mit dem "richtigen" Vertrag selbst den kaputtesten Hobel problemlos als "top gepflegt, super Zustand" an den Mann bringen.
Wenn das dann in der Praxis sogar funktioniert, liegt das aber eigentlich nicht am tollen Vertrag, sondern eher daran dass man dem Verkäufer oftmals schlecht nachweisen kann dass Mängel bewusst verschwiegen wurden.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 13. Februar 2023 um 22:30:08 Uhr:


als könne man mit dem "richtigen" Vertrag selbst den kaputtesten Hobel problemlos als "top gepflegt, super Zustand" an den Mann bringen.

??? hat wer SO behauptet?
Über die Beweggründe des TEs grübele ich allerdings auch ein wenig...

Zitat:

@SameP schrieb am 10. Februar 2023 um 19:27:58 Uhr:



Ich habe nicht vor den Käufer zu täuschen, aber viele Sachen sind hier ja Definitionssache und rechtlich schwammig. Ich möchte nicht, dass ein paar Monate später der Käufer vor der Tür steht und etwas rechtlich beanstandet, was er vor Ort gesehen hat und für in Ordnung befunden hat. Gibt es hier einen diesbzgl "besseren" Vertrag?

Dann schreib solche vorhandenen Mängel explizit rein; z. B. „Beule/Kratzer an der Stelle XY“.

Ich nütze auch den Kaufvertrag vom ADAC übrigens.

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