Guten Tag, Kunde... König Kunde...

Guten Tag, Kunde...König Kunde...

Da ich's eh eben an meinen Gebrauchtwagen-Verkäufer beim freundlichen Autohaus [Örtlichkeit auf Wunsch des TE gelöscht, Moorteufelchen/MT-Moderation] geschrieben habe, um ihm meine Rückmeldung über den Tiguan-Kauf von vor 4 Wochen zu geben, teile ich mal diese Kundenerfahrung mit Euch. Vielleicht trägt es ja etwas zur Erheiterung, zum Mitleid oder einfach nur zur Vorbereitung des nächsten Kaufs bei - bestenfalls zu allem...

Schreibt gerne mal Eure Stilblüten drunter und lasst uns daran teilhaben. Ich habe da noch so ein, zwei, drei - die aber kürzer wegkommen...

Zur Sache:

Nach gut dreiwöchigem zähen Ringen haben wir jetzt vielleicht fast den Stand erreicht, den es schon ganz zu Anfang hätte geben sollen.

Mein geliebter Tiguan 1 hat nach 13 Jahren und 308.000 km das Zeitliche gesegnet. OK, er war noch nicht tot, aber eine größere Reparatur stand an und wir hatten uns vorgenommen, dann bei diesem Alter zu einem neuen Wagen zu wechseln.

Eigentlich hatten wir wegen des Diesel-Skandals einen dicken Hals und wollten VW nicht weiteres Geld in selbigen werfen. Aber wir waren ansonsten mit unserem Tiger sowas von zufrieden, lieben das Gesamt-Paket und dass man sofort in einem VW/AUDI/SEAT/SKODA sich wohlfühlend zurechtkommt. Und so hatten wir Lust, den Nachfolger zu kaufen. Weil wir aber immer noch nicht wissen, welches DIE Entscheidung bezüglich eines zukunftsweisenden Antriebskonzeptes ist, haben wir uns für einen Gebrauchten entschieden.

Wie der Zufall es wollte, hatte ich kurz vor dem Breakdown des alten Tigers beim Freundlichen um die Ecke einen neuen, gebrauchten gesehen und so waren schon einige Ausstattungsmerkmale "gesetzt". Highline sollte es sein. Mit Pano-Dach, Anhängerkupplung und 190er Diesel. Den R habe ich mal bewusst und etwas traurig aus den Betrachtungen ausgeklammert, weil ich es nicht mit der Literleistung übertreiben wollte.

Das Beuteschema war also schon festgelegt und in der Fahrzeugsuche von Volkswagen waren schnell einige Treffer im ganzen Land gefunden. Da ich in dieser Größenordnung nichts ohne "Anfassen" kaufe und dazu auch nicht zuuu weit fahren wollte, gab es recht schnell eine handhabbare Treffer-Menge und einer in "unserer" Farbe war auch dabei.

Jetzt wurde es also konkret.

Der Freundliche wurde angerufen und mit als Erstes habe ich gefragt, ob die Beschreibung im System wirklich zutreffend sei. Nicht, dass ich umsonst vorbeifahren würde. Dies wurde umgehend und ausdrücklich als geprüft und zutreffend bejaht. Toll!

Also kurzfristig Besuch mit Probefahrt vereinbart. Unproblematisch, begeistert, verliebt...

Am Liebsten hätte er direkt den Vertrag gemacht. Natürlich!

Wir haben uns dann aber doch das Einmal-drüber-Schlafen vorbehalten und verabredet, uns definitiv am Nachmittag des Folgetages zu melden. Den Hinweis auf die schon fast abgefahrenen Reifen haben wir aber schonmal da gelassen. Winterräder seien keine dabei, hieß es.

OK, wir wollen ihn haben. Mitgeteilt und als kleines Entgegenkommen für die Reifen vereinbart, dass er noch Original Tragstäbe für die Reling und eine große Kofferraum-Wendematte dazugibt. Letztere ist Gold wert.

Die Zusendung der Kaufdokumente per E-Mail und deren Rücksendung haben schnell funktioniert und bis hierhin verlief alles „geschmeidig“. Aber dann ging so langsam das los, was mich wahrnehmen ließ, dass ich eigentlich nur noch ein lästiger Bestandteil seines Tagesablaufs sein würde...

Im Vergleich der Fahrzeug-Beschreibungen aus dem Volkswagen-Suchsystem und den Kauf-Dokumenten wurden Abweichungen ersichtlich, die ich konkret hinterfragte. Nach vorheriger telefonischer Zusage der Richtigkeit der Beschreibung im Suchsystem, bestätigte mir der Verkäufer nun die Richtigkeit der abweichenden Angaben in den Kauf-Dokumenten.

„Guide & Inform“ Laufzeit 1 Jahr, „Sport-Ausstattung“ und „virtuelles Pedal“ (bei der „Komfortöffnung Heckklappe“) gab es jetzt so nicht mehr. OK, das Erste war wohl nur beim Neuwagen der Fall, das Zweite kann niemand (auch hier nicht) erklären und das Dritte gibt's wohl nur beim Keyless-System. War nicht lebenswichtig und auch nicht wirklich kaufentscheidend. Aber war das schon so etwas wie Kundenfang?

Geschluckt. Die Fahrzeugübergabe klappte schnell und gut, die Anmeldung gerade noch vor der anschließenden Corona-Quarantäne der gesamten Zulassungstelle und wir konnten wieder Tiger fahren.

Nach der Fahrzeug-Übernahme stellten sich dann aber noch Abweichungen dessen tatsächlichen Zustands von der Beschreibung in den Kauf-Dokumenten heraus. Es fehlen 2 USB-Anschlüsse und App-Connect benötigte eine kostenpflichtige Aktivierung.

Außerdem fehlte im Serviceplan der Eintrag der zur Übergabe Anfang März durchgeführten Inspektion.

Keine Beinbrüche. Die fehlenden USB-Anschlüsse können wir verschmerzen, die Inspektion kann nachgetragen werden und die Aktivierung und deren Kosten muss er wohl tragen. Steht ja schließlich in den Kauf-Dokumenten.

Für die App-Connect-Aktivierung, die es wie erwartet für mich kostenlos gab, bin ich dann gerne nochmal unnötig hingefahren. Der vergessenen Eintrag der letzten Inspektion im Serviceplan wurde auch vorgenommen und ich habe noch etwas Geld für den guten AHK-Fahrradträger aus der Aktion dagelassen.

Da ich den Gebrauchtwagen gewerblich nutzen und abschreiben werde, ist zur Nutzung der "1-Prozent-Regel" die Bezifferung seines Listenneupreises wichtig. Danach musste ich dreimal fragen, habe ihn aber dann doch bescheinigt bekommen.

Worauf ich aber rund drei Wochen warten und mehrfach wiederholt bitten musste, war die Aushändigung einer „Fahrzeug-Historie“, also der VW-Computeraufzeichnungen zum Fahrzeug. Ich wollte damit mein berechtigtes Interesse an der Kenntnisnahme bisher erfolgter Wartungen und Arbeiten befriedigen.

Wichtig war die „Fahrzeug-Historie“ für mich auch, da sich aus den Eintragungen im Serviceplan erhebliche Fragen ergaben. Der Wagen ist rund 73.000 km gelaufen und hatte danach den ersten und bisher einzigen Motoröl-Service bei knapp 30.000 km. Mithin (bei Annahme eines längsten Intervalls von 30.000 km oder 2 Jahren - aber wo steht das?) wäre ein Motoröl-Service jetzt also seit mindestens 13.000 km überfällig und es bestünde eine ernsthafte Gefahr eines Motorschadens. Die Meldung des Infosystems zum Motoröl-Service ist ja leider fälschbar. Weiter wären Kraftstoff und Luftfilter sowie der Keilrippenriemen bisher noch nie gewechselt worden. Deren Wechsel-Intervalle sind leider im Serviceplan auch nicht angegeben. Kennt die jemand?

Die Herausgabe der „Fahrzeug-Historie“ wurde mir beharrlich mit Verweis auf „Datenschutzgründe“ verweigert. Welcher Datenschutz? Den Vorhalter kenne ich aus den Fahrzeug-Papieren eh mit Wohnort und Reparaturdaten sind keine schützenswürdigen Personendaten, oder? Die „Datenschutzgründe“ konnten mir auch bisher nicht erläutert werden.

Meiner zuletzt gestern ausführlich per E-Mail übermittelten Sichtweise und meinem Informations- und Nachweisbedürfnis (auch für spätere Kaufinteressenten) bescheinigte mir der Verkäufer sein Unverständnis.

Es "wurden alle Arbeiten durchgeführt die nach Herstellerangaben nötig gewesen sind. Es gibt nix was versäumt wurde." - Aha! Wo ist das dokumentiert und warum bin ich "blöd", wenn ich danach frage? Bestimmt reicht allen außer mir, wenn ich später sagen kann, dass damals der Verkäufer am Telefon gesagt hat, dass er einen Schrauber kennt, der gesagt hätte...

Die nochmals per E-Mail nachgesteuerte nachdrückliche Erläuterung (der nächste Adressat wäre dann VW selbst gewesen) wurde fast postwendend kommentarlos mit der Zusendung der scheinbar lückenlosen „Fahrzeug-Historie“ beantwortet. Na also! Geht doch! Warum nicht gleich so?

Nun, mit Kenntnis des Serviceplans und der „Fahrzeug-Historie“, klären sich einige Aspekte. Es ergeben sich aber auch weitere Fragestellungen.

Der Wagen wurde ursprünglich mit Sommer- und Winterrädern ausgeliefert. Bei der Übergabe an mich waren die Sommerräder montiert. Die vorherige Frage, ob Winterräder dazugehören, war im persönlichen Gespräch verneint worden. Laut „Fahrzeug-Historie“ hat aber am 28.12.2020 eine „Saisonale Rädereinlagerung Basis“ beim Verkäufer stattgefunden. Demnach sollten die Winterräder also noch bei ihm lagern und – als dem Fahrzeug zugehörig – hätte ich sie gern.

Der Wagen bekam Mitte 2017 eine „Hochvolt-Marderabwehranlage“ eingebaut. Eine Information oder Anleitung dazu habe ich nicht erhalten. Könnte das wichtig sein? Wische ich mir gehörig einen, wenn ich den Ölstab ziehe?

Neben dem Austausch von vier Bremsscheiben und deren Bremsbelägen wurde im September 2019 bei rund 57.000 km auch ein Ölwechsel-Service durchgeführt, aber NICHT im Serviceplan eingetragen. Demnach wäre nach meinem jetzigen Kenntnisstand der nächste Ölwechsel-Service spätestens im September 2021 oder bei Erreichen von 87.000 km fällig, falls die Anzeige im Fahrzeug nicht vorher einen Wechsel verlangt - also in Ordnung. Ohne die „Fahrzeug-Historie“ wäre mir dieser mehrfach hinterfragte Umstand verborgen geblieben. Ist das sooo schwer, mir das zugänglich zu machen und zu erläutern?

Anfang März wurde jetzt nach „Fahrzeug-Historie“ bei 72.466 km beim Verkäufer die letzte Inspektion durchgeführt und dabei der Staub- und Pollenfilter ersetzt. Deren Eintrag war zunächst im Serviceplan nicht erfolgt. Beim späteren Nachtragen wurde die Angabe des Austauschs des Staub- und Pollenfilter-Einsatzes fälschlicherweise mit „Nein“ markiert.

Seit Mitte März ist trotz mehrfacher Nachfrage bis gestern unklar geblieben, ob der Wagen seit dem ersten Ölwechsel-Service von Mitte 2018 bei rund 30.000 km einen weiteren erhalten hatte. Falls das nicht der Fall gewesen wäre, wäre der schon lange überfällig und der Betrieb des Motors gefährlich gewesen.

Meine wiederholte Nachfrage zu möglicherweise notwendigen, bisher aber unterbliebenen Wechseln von Dieselkraftstoff-Filter, Luftfiltereinsatz und Keilrippenriemen wurden bisher immer noch nicht beantwortet.

Warum ich diesen essentiellen Informationen so lange nachlaufen muss(te) und warum der – auch für einen Weiterverkauf – so wichtige Serviceplan nicht korrekt durch die VW-Fachwerkstätten (in Bayern und beim Verkäufer) ausgefüllt worden ist, enttäuscht mich als Kunden sehr. Ich bin bewusst zu einem VW-Partner gegangen, um einen gebrauchten Wagen zu kaufen, weil ich der Hoffnung war, dort in wirklich guten Händen zu sein. Wie sich in den vergangenen Wochen herausstellte, war das nicht uneingeschränkt so. Verschiedene – auch wichtige – Angaben waren falsch, lückenhaft oder gar nicht vorhanden bzw. wurden mir vorenthalten und mir wurde das Gefühl vermittelt, nach dem Kauf wäre ich eigentlich nur lästiger Bestandteil des Tagesablaufs. Auch das enttäuscht mich sehr. Meine Taler waren doch pünktlich, vollzählig und mangelfrei...

Was ich jetzt daraus lerne? Den nächsten Taler gibt es erst, wenn alle meine Fragen im Vorfeld definitiv ausreichend beantwortet und hinreichend belegt worden sind.

Feuer frei!

115 Antworten

Zitat:

@Moers75 schrieb am 8. April 2021 um 10:35:46 Uhr:


Warum sollte man Anspruch auf die Fahrzeughistorie haben? 😕

Relevant ist doch letztlich nur ob ein vorschriftsmäßig gewartetes / scheckheftgepflegtes Auto Gegenstand des Kaufvertrages war. Und das muss für den Käufer irgendwo schriftlich festgehalten sein um ggf. bei Garantie/Kulanz einen Nachweis zu haben.

Ob da bei 30tkm jetzt der Scheibenwischer getauscht wurde, der Kunde das Auto gewaschen bekommen hat oder nicht usw.. geht den Käufer erstmal nichts an. Auch nicht welche Werkstatt, wie teuer oder andere Dinge.

Warum ?
Weil so ein Auto eine Stange Geld kostet ?
Und ich als Käufer nicht gern die Katze im Sack kaufe ?

Relevant ist für mich als Käufer alles was mit diesem Auto veranstaltet wurde. Sicher sind Scheibenwischer nicht DER Hammer unter den Reparaturen, aber ob die Scheibe schon mal getauscht wurde auf der sie wischen, würde mich brennend interessieren.

Wie teuer etwas war, ist vllt nicht so wichtig, aber für WAS das Geld ausgegeben wurde, ist wichtig. Welche Werkstatt es gemacht hat ist sicher nicht ganz unwichtig, aber WAS sie gemacht hat, ist ganz sicher wichtig.

Gruß Jörg.

- und deshalb sollte diese Dokumentation auch im Sinne des Verkäufers sein;

schliesslich sichert der irgendwelche Eigenschaften zu, für die er gewährleistungspflichtig ist und Belege sind da immer von Vorteil

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 8. April 2021 um 11:24:50 Uhr:


Wie teuer etwas war, ist vllt nicht so wichtig, aber für WAS das Geld ausgegeben wurde, ist wichtig. Welche Werkstatt es gemacht hat ist sicher nicht ganz unwichtig, aber WAS sie gemacht hat, ist ganz sicher wichtig.

Aber genau da kollidiert es mit dem Datenschutz. Als Käufer darfst du wissen ob ein Auto offenbarungspflichtige Unfallschäden hatte, ordnungsgemäß gewartet wurde oder andere Eigenschaften hat die dir beim Verkauf zugesichert wurden.

Alles andere ist freiwillig seitens des Vorbesitzers.

Wenn du bei uns anrufst weil du den alten HU-Bericht haben willst kriegst du auch nur die Auskunft ob die HU bei uns gemacht wurde oder nicht. Weder Kilometerstand noch Prüfort oder Mängel dürfen wir dir sagen ohne Zustimmung des Vorbesitzers.

Ob das so gut ist steht auf einem anderen Blatt ... andererseits sollte man sich dann ggf. auch Fragen warum der Vorbesitzer Dinge verschweigen möchte, das hat meistens seinen Grund. Bei meinem letzten privaten Fahrzeugverkauf hab ich dem Käufer sogar die Rechnung des letzten Service kopiert. War aber meine Entscheidung ob ich die aushändige, hätte die Werkstatt die einfach so ohne mich zu fragen rausgegeben wäre ich auch ärgerlich gewesen.

Zitat:

@bergischland schrieb am 8. April 2021 um 09:54:56 Uhr:



Mir als Ungeübtem im Umgang mit "Fahrzeug-Historie" und anderen VW-(Werks-)Unterlagen war es möglich innerhalb einer Viertelstunde die Werkstatt-Historie des Wagens zu erlesen und nachweisbare Unstimmigkeiten zu finden. Auch der Abgleich der vom Verkläufer stammenden Fahrzeugbeschreibungen untereinander und später mit dem Fahrzeug selbst hat mich keine Stunde gekostet.

Und warum machst du das nicht VOR dem Kauf??

Zitat:

Genau DAS erwarte ich eigentlich vom bezahlten Verkäufer eines Autos und ich halte das für erforderlich, um sich selbst und das eigene Autohaus vor berechtigten Forderungen (App-Connect ggf. noch ein Ölwechsel, Rechtsstreit, Rückabwicklung...) zu schützen.

Der Verkäufer wird dafür bezahlt, dir das Auto zu verkaufen. Nicht dafür, dir ungefragt sämtliche Infos zu liefern.

Wenn du als Käufer nicht darauf achtest, ob die Servicehistorie in Ordnung ist BEVOR du kaufst, dann haftet der Verkäufer NULL dafür.

Zitat:

Es wäre ein Leichtes gewesen, mir von sich aus diese ja mittlerweile aufgelösten Unstimmigkeiten ungefragt zu nennen, zu erläutern, zu belegen und den Serviceplan zu korrigieren und ein bestätigendes Dokument zu erstellen.

Aber der Kunde ist kein König mehr, wenn er seine Taler abgedrückt hat.

Wenn ich der Verkäufer wäre, hätte ich dich lediglich darauf verwiesen, dass du den Wagen doch bereits gekauft hast. Warst also doch bestens mit dem Wagen zufrieden.

Und ich würde ihn mit Sicherheit nicht zurück nehmen oder noch sonstwas tun, weil du jetzt plötzlich meinst Unstimmigkeiten zu entdecken, die du locker vor dem Kauf hättest erfahren können.

Du gehst doch auch nicht zum Händler, fährst einen Wagen mit 60 PS zur Probe, kaufst ihn und meckerst dann, dass der Verkäufer dich nicht darauf hingewiesen hat, dass es nicht das 90 PS Modell ist, oder etwa doch?

So lange der Wagen mangelfrei ist, ist doch alles Bestens. Und ein verpasster Ölwechsel ist ebenso wenig ein Mangel, wie fehlende USB-Dosen. Oder waren sie bei der Besichtigung des Wagens noch da?
Dein ganzer Beitrag liest sich, als ob du zum Händler gegangen wärst: "Den möchte ich haben" Gekauft, fertig. Und nu' stellst du plötzlich fest, dass er dir doch nicht so gefällt. Da kann der Händler aber nichts für. All deine Kritikpunkte liegen in deiner Verantwortung als Käufer.

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In Bayern habe ich mal in einer gerichtlichen Urteilsbegründung gelesen, dass etwas "nicht der Lebenswirklichkeit entspreche" und daher nicht in Ordnung sei, obwohl es vielleicht rein rechtlich auch anders gesehen werden könne. Kennt noch jemand das "Königlich Bayrische Amtsgericht" aus dem Fernseh-Vorabendprogramm?

Dass ich aus dem Erlebten für mich ein klares Fazit für die Zukunft gezogen habe, hatte ich eingangs ja sofort ganz unten geschrieben. Dass ich also "besser" hätte handeln können, ist mir schon klar. Aber danke für die ganzen bestätigenden Hinweise.

Dass der Verkäufer für den Verkauf bezahlt wird und so primär seinem Arbeitgeber verpflichtet ist, ist ja soweit auch klar. Ich denke aber, dass weitsichtigte Verkäufer und deren Arbeitgeber im Auge behalten, dass es eigentlich ganz gut ist, wenn auch der Kunde zufrieden ist, weil der dann vielleicht mal wiederkommt. Oder umgekehrt kommt der vermutlich nicht wieder, wenn er sich - und sei es auch nur ganz subjektiv - falsch behandelt fühlt.

Ich habe mit Reden eigentlich ganz gute Erfahrungen gesammelt. Reden bedingt aber mindestens zwei Parteien, die sich daran konstruktiv beteiligen. Es reicht nicht eine, die von der anderen am langen Arm zappeln gelassen wird.

Und nochmal. Eine gute Verkaufvorbereitung wäre dem Verkäufer ohne Probleme möglich gewesen. Und dann hätte es auch den Hickhack im Nachhinein gar nicht gegeben. Und dieser hätte auch noch deutlich verkürzt werden können, wenn sich der gute Mann wenigstens nach dem Erkennen und Mitteilen meiner Zweifel bemüht hätte, nachzubessern.

Und ganz konkret zum "Scheibenwischer". Nein, der ist wirklich nicht wichtig, wenn der Vorhalter mit schlierigen Scheiben die Welt bereist hatte. Aber auch wenn gerade ganz frisch neues Super-Öl nachgefüllt worden ist, kann bei vorherigen wesentlichen Versäumnissen Schaden eingetreten sein, der sich erst später mal noch offenbaren wird. Und DAS ist ganz klar von Interesse für Leute, die den Wagen gerne länger fahren wollen.

Ich habe das Gefühl, dass hier Antworten kommen, die natürlich und auch wesentlich durch die jeweils eigene Situation geprägt sind. Während die Einen als Kunden meine Sicht gut nachvollziehen können, haben die Anderen vielleicht auch einen Hintergrund als Dienstleister und kennen daher zu gut diese Sicht, der sie sich nahe fühlen. -
Beides ist vollkommen in Ordnung!

Ich hatte eben übrigens ein Telefonat mit der Werks-Hotline. Interessant. Inhaltlich und vor Allem auf der Ebene zwischen den Sätzen.

Gefühlt schon bei dem Wort "Fahrzeug-Historie" war die Blockade zu spüren.

Er hat sofort zugemacht, das böse Wort Datenschutz vor sich gehalten, aber keine gesetzliche Basis dafür benennen können. In der Wortwahl höflich aber seeehr bestimmt hat er mir erklärt, dass er das Telefonat jetzt beenden werde.

Im Ergebnis finde ich das sehr aufschlussreich, weil ich dem allen nur entnehmen kann, dass dem Hersteller sehr daran gelegen ist, Dinge zu speichern, die der Kunde auf keinen Fall wissen darf. Umgekehrt durfte aber ein italienischer Partner vor Jahren wissen, dass ich einmal falschen Sprit getankt habe. Soviel zum Datenschutz.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 8. April 2021 um 11:09:01 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 8. April 2021 um 10:58:29 Uhr:


Wenn aber grundsätzlich jeder potentielle Käufer die Wartungshistorie einsehen kann (so wie früher das lückenlos abgestempelte Serviceheft), ist doch alles gut.

Ist halt immer die Frage, ob dies so einfach einsehbar ist. Papier ist da die einfachere Lösung, allerdings auch nicht so richtig fälschungssicher.
Bei einem Privatverkauf wird es dann mitunter unmöglich, wenn der Verkäufer selbst keinen Zugriff hat und diesen erst freischalten lassen muss.

Also ich fahre ja schon einige Jahre Fahrzeuge ohne Scheckheft - mit elektronischem Wartungssystem. Natürlich bekommt man (ich) von der Werkstatt nach jeder Wartung einen entsprechenden Ausdruck, auf welchem die bisherige Historie zu sehen ist. Abgestempelt vom Autohaus zur Dokumentation dass es kein Fake ist. Also wenn das fehlt - dann sind die Dokumente des Wagens nicht vollständig. Zumindest der letzte Historenausdruck muss vorliegen.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 8. April 2021 um 12:02:48 Uhr:



1. So lange der Wagen mangelfrei ist, ist doch alles Bestens. Und ein verpasster Ölwechsel ist ebenso wenig ein Mangel ...

2. ...wie fehlende USB-Dosen. Oder waren sie bei der Besichtigung des Wagens noch da?

3. Dein ganzer Beitrag liest sich, als ob du zum Händler gegangen wärst: "Den möchte ich haben" Gekauft, fertig. Und nu' stellst du plötzlich fest, dass er dir doch nicht so gefällt. Da kann der Händler aber nichts für.

4. All deine Kritikpunkte liegen in deiner Verantwortung als Käufer.

1. Das sehe ich aber ganz anders. Ein Fahrzeug mit fehlendem Ölwechsel/Inspektion kaufe ich schlicht nicht. Auch keines wo Hansi Müller selbst Einträge vorgenommen hat weil er Selbermacher ist - weil ich Hansi Müller idR nicht kenne.

2. das allerdings hätte man sehen können.

3. ein bisschen, ja. So nach dem Motto "ich denke und frage nicht, beschwere mich lieber hinterher"

4. mhmmm .... ja, schon. Er hätte das alles umgehen können. Aber als Verkäufer muss ich dann sagen hätte ich zum einen tatsächliche Kenntnis über das was ich verkaufen muss, und die kompletten nötigen Unterlagen auf dem Tisch. Beim Verkauf würde ich dokumentieren "Fahrzeug, Schlüssel, Papiere bestehend aus ... ausgehändigt, das Geschäft ist damit abgeschlossen". Und wenn dem Kunden dann noch was fehlt, was er ohne Not vorher hätte feststellen können - dann wärs mir egal. Also hier waren schon beide Seiten nicht perfekt.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 8. April 2021 um 12:02:48 Uhr:


Und ein verpasster Ölwechsel ist ebenso wenig ein Mangel, wie fehlende USB-Dosen. Oder waren sie bei der Besichtigung des Wagens noch da?

Bei den USB-dosen bin ich ganz bei dir. Ein verpasster Ölwechsel ist bei einem lückenlos Checkheft gepflegtem Wagen jedoch ein Mangel, da es einerseits nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht (lückenlos) und zum anderen ganz erheblichen Einfluss auf Garantie und Kulanzentscheidungen bei Problemen mit dem Wagen hat.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 8. April 2021 um 12:49:20 Uhr:



Zitat:

@WeissNicht schrieb am 8. April 2021 um 11:09:01 Uhr:


Ist halt immer die Frage, ob dies so einfach einsehbar ist. Papier ist da die einfachere Lösung, allerdings auch nicht so richtig fälschungssicher.
Bei einem Privatverkauf wird es dann mitunter unmöglich, wenn der Verkäufer selbst keinen Zugriff hat und diesen erst freischalten lassen muss.

Also ich fahre ja schon einige Jahre Fahrzeuge ohne Scheckheft - mit elektronischem Wartungssystem. Natürlich bekommt man (ich) von der Werkstatt nach jeder Wartung einen entsprechenden Ausdruck, auf welchem die bisherige Historie zu sehen ist. Abgestempelt vom Autohaus zur Dokumentation dass es kein Fake ist. Also wenn das fehlt - dann sind die Dokumente des Wagens nicht vollständig. Zumindest der letzte Historenausdruck muss vorliegen.

Da wird jeder Hersteller sein eigenes Süppchen kochen. Weder bei Audi noch bei BMW habe ich bisher solch einen Ausdruck nach der Wartung oder Reparatur bekommen.

Zitat:

@bergischland schrieb am 8. April 2021 um 12:42:13 Uhr:



Ich habe mit Reden eigentlich ganz gute Erfahrungen gesammelt. Reden bedingt aber mindestens zwei Parteien, die sich daran konstruktiv beteiligen. Es reicht nicht eine, die von der anderen am langen Arm zappeln gelassen wird.

Ja. Reden BEIM Verkauf, nicht DANACH.

Zitat:

Und nochmal. Eine gute Verkaufvorbereitung wäre dem Verkäufer ohne Probleme möglich gewesen. Und dann hätte es auch den Hickhack im Nachhinein gar nicht gegeben. Und dieser hätte auch noch deutlich verkürzt werden können, wenn sich der gute Mann wenigstens nach dem Erkennen und Mitteilen meiner Zweifel bemüht hätte, nachzubessern.

Den ganzen Hickhack hätte es auch nicht gegeben, wenn du BEIM Verkaufsgespräch nach der Historie gefragt hättest. Ich bin mir ziemlich sicher, der Verkäufer hätte alle deine Fragen bestmöglich beantwortet. Und wenn du damit nicht zufrieden gewesen wärst, hätteste ja gehen können.

Zitat:

...Schaden eingetreten sein, der sich erst später mal noch offenbaren wird. Und DAS ist ganz klar von Interesse für Leute, die den Wagen gerne länger fahren wollen.

Was hat dich denn davon abgehalten dich VOR dem Kauf über diese Dinge zu informieren?

Wenn mir diese Dinge so wichtig sind, dann frage ich doch vorher danach??

Oder dachtest du, du könntest damit nachträglich noch den Preis drücken?

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 8. April 2021 um 12:55:15 Uhr:


...

Auch für Dich nochmal. Mein Fazit steht ganz unten in meinem Eröffnungsbeitrag. Ja, ich bin blöd gewesen und verspreche, das niiieee wieder so zu tun! 🙂

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 8. April 2021 um 12:02:48 Uhr:



Zitat:

@bergischland schrieb am 8. April 2021 um 09:54:56 Uhr:

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 8. April 2021 um 12:02:48 Uhr:



Zitat:


Der Verkäufer wird dafür bezahlt, dir das Auto zu verkaufen....

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 8. April 2021 um 12:02:48 Uhr:



Zitat:


Wenn ich der Verkäufer wäre, hätte ich dich lediglich darauf verwiesen, dass du den Wagen doch bereits gekauft hast. Warst also doch bestens mit dem Wagen zufrieden.
Und ich würde ihn mit Sicherheit nicht zurück nehmen oder noch sonstwas tun, weil du jetzt plötzlich meinst Unstimmigkeiten zu entdecken...

Siehst du, Luke, und genau darum würde ich dich als Verkäufer meiden.

Wenn du es so siehst, dann siehst du so wie der TE, also der Kunde, es nicht sehen will.

Ich lasse meine Kohle bei dir.
Dafür erwarte ich eine Beratung, und zwar so eine, wo es am Ende nicht heißt: "Was willste denn, hast die Karre doch gekauft. Jetzt will ich dazu nix mehr hören."

Leider kenne ich auch so einen.
Schleimen, heucheln wo es geht, bis die Unterschrift da ist wo er sie haben will. Bis die Kohle aus deiner Tasche ist und in seine Tasche verschwindet.

Dummerweise ist das immer mehr "Gebrauch" geworden, als Kunde nix mehr zu zählen, außer als potenzielle Geldquelle.

Gruß Jörg.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 8. April 2021 um 12:49:20 Uhr:


1. Das sehe ich aber ganz anders. Ein Fahrzeug mit fehlendem Ölwechsel/Inspektion kaufe ich schlicht nicht. Auch keines wo Hansi Müller selbst Einträge vorgenommen hat weil er Selbermacher ist - weil ich Hansi Müller idR nicht kenne.

Dadurch, dass der Käufer aber problemlos VOR dem Kauf hätte feststellen können, dass der Ölwechsel fehlte, ist es bestimmt kein Mangel im Sinne der Gewährleistung.

Er hat das Auto mit der Eigenschaft eines verpassten Ölwechsels gekauft, wenn man so will.

Zitat:

4. mhmmm .... ja, schon. Er hätte das alles umgehen können. Aber als Verkäufer muss ich dann sagen hätte ich zum einen tatsächliche Kenntnis über das was ich verkaufen muss, und die kompletten nötigen Unterlagen auf dem Tisch. Beim Verkauf würde ich dokumentieren "Fahrzeug, Schlüssel, Papiere bestehend aus ... ausgehändigt, das Geschäft ist damit abgeschlossen". Und wenn dem Kunden dann noch was fehlt, was er ohne Not vorher hätte feststellen können - dann wärs mir egal. Also hier waren schon beide Seiten nicht perfekt.

Du sagst es: alle notwendigen Papiere. Das sind Kaufvertrag und Fahrzeugbrief/-Schein.

Wenn der Käufer zusätzlich noch das Serviceheft möchte, muss er das sagen.

Will er noch die firmeninterne Historie, muss er das sagen.

Möchte er die Telefonnummer der Empfangsdame dazu, muss er das sagen.

Alles Dinge die in den Preis und die Verkaufsverhandlungen einfliessen können. Aber sich hinterher darüber beschweren, dass es diese Dinge eben nicht dazu gibt, das geht nicht.
Solchen Kunden würde ich die Tür vor der Nase zuknallen und wäre froh sie nie wieder zu sehen.

Zitat:

@bergischland schrieb am 8. April 2021 um 12:42:13 Uhr:


Und nochmal. Eine gute Verkaufvorbereitung wäre dem Verkäufer ohne Probleme möglich gewesen. Und dann hätte es auch den Hickhack im Nachhinein gar nicht gegeben. Und dieser hätte auch noch deutlich verkürzt werden können, wenn sich der gute Mann wenigstens nach dem Erkennen und Mitteilen meiner Zweifel bemüht hätte, nachzubessern.

Versuche es folgendermaßen zu betrachten:
Ja, der Verkäufer hätte sich deutlich besser vorbereiten können... die Frage ist nur, warum er dies hätte tun sollen?
Die meisten Autokäufer werden sich für die Dinge, welche dir später auffielen nicht interessieren. Ggf. werden sie es nichteinmal verstehen. Warum sollte sich der Verkäufer das Leben schwer machen für die 10% der Interessenten, die sich dafür interessieren. Das ist Zeit, die er investieren muss, in welcher er sich mit dem Verkauf an die übrigen 90% der Kunden beschäftigen kann (-> Höhere Erfolgsrate bei weniger Aufwand -> ggf. mehr Provision). Wenn du vor Vertragsschluss nicht danach gefragt hast, dann wird der Verkäufer davon ausgegangen sein, dass es dich nicht interessiert.
Im von mir geschilderten Fall mit dem Audi hatte ich einen solchen Verkäufer, der vor dem Vertragsschluss sehr bemüht war... danach allerdings gar nicht mehr. Am Ende hat ihn sein Geschäftsführer in meinem Beisin für den verschwiegenen Unfallschaden zusammengefaltet (und ich mein Geld und alle entstandenen Kosten ersetzt bekommen).

Natürlich sollte er bestmöglich vorbereitet sein, aber die Zeiten, in denen Menschen ihren Job noch als Berufung sahen und einen guten Job machen wollten sind leider größtenteils vorbei.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 8. April 2021 um 12:02:48 Uhr:


Wenn ich der Verkäufer wäre, hätte ich dich lediglich darauf verwiesen, dass du den Wagen doch bereits gekauft hast. Warst also doch bestens mit dem Wagen zufrieden.
Und ich würde ihn mit Sicherheit nicht zurück nehmen oder noch sonstwas tun, weil du jetzt plötzlich meinst Unstimmigkeiten zu entdecken, die du locker vor dem Kauf hättest erfahren können.

*Räusper* Gewährleistung, Vertragserfüllung *Hust*
Vollkommen egal ob der Mangel kurz nach Kauf entdeckt wird. Aus der Nummer kommt der Händler nicht raus. Der Mangel hätte im Kaufvertrag stehen müssen, damit er akzeptiert würde.
Bei nicht-behebaren Mängel führt an einer Kaufpreisminderung oder Rücknahme kein Weg vorbei.
Siehe Unfallfreiheit im Falle meines A7... Rücknahme war die einzige Option.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 8. April 2021 um 13:04:36 Uhr:



...
Alles Dinge die in den Preis und die Verkaufsverhandlungen einfliessen können. Aber sich hinterher darüber beschweren, dass es diese Dinge eben nicht dazu gibt, das geht nicht.
Solchen Kunden würde ich die Tür vor der Nase zuknallen und wäre froh sie nie wieder zu sehen.

Ähem...hüstel...schmunzel...

Du hast hier weitgehend sogar Recht. Ein guter Geschäftspartner wird sich aber nicht auf Deine Verfahrensweise zurückziehen, weil er weiter als bis zur eigenen Nasenspitze denkt... 🙂

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 8. April 2021 um 13:04:36 Uhr:


Dadurch, dass der Käufer aber problemlos VOR dem Kauf hätte feststellen können, dass der Ölwechsel fehlte, ist es bestimmt kein Mangel im Sinne der Gewährleistung.
Er hat das Auto mit der Eigenschaft eines verpassten Ölwechsels gekauft, wenn man so will.

Und nun erkläre mir, wie du das bei einem neueren VW vorab prüfen willst? Bei modernen Fahrzeugen geht dies nicht ohne weiteres (Im Falles des Tiguan mit Papierheftchen schon, aber nicht generell) Ein Mangel ist es im Sinne der Beschaffenheit mit einem "lückenlosen Checkheft". Durch einen verpassten Ölwechsel ist diese Eigenschaft hinfällig und nicht wieder herstellbar.

Und wenn der Verkäufer auf Nachfrage sagt, dass alles iO ist, dann glaubt man dem erstmal. In ein elektronisches Checkheft erhält man als Nicht-Eigentümer keine Einsicht; das gibt das System nicht her.

Hat sich aber schlussendlich geklärt, dass diese Eigenschaft doch vorhanden war und nur das Serviceheft fehlerhaft war.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 8. April 2021 um 12:59:48 Uhr:



Siehst du, Luke, und genau darum würde ich dich als Verkäufer meiden.

Wenn du es so siehst, dann siehst du so wie der TE, also der Kunde, es nicht sehen will.

Ich lasse meine Kohle bei dir.
Dafür erwarte ich eine Beratung, und zwar so eine, wo es am Ende nicht heißt: "Was willste denn, hast die Karre doch gekauft. Jetzt will ich dazu nix mehr hören."

Leider kenne ich auch so einen.
Schleimen, heucheln wo es geht, bis die Unterschrift da ist wo er sie haben will. Bis die Kohle aus deiner Tasche ist und in seine Tasche verschwindet.

Dummerweise ist das immer mehr "Gebrauch" geworden, als Kunde nix mehr zu zählen, außer als potenzielle Geldquelle.

Gruß Jörg.

Natürlich erwarte auch ich als Kunde vernünftigen Service. Und als Verkäufer sollte man selbstverständlich auch nach dem Kauf noch guten Service bieten.

Dazu muss aber nicht unbedingt gehören den Käufer auf z.B. Lücken im Scheckheft hinzuweisen.
Wenn man es macht, hinterlässt man sicher einen guten Eindruck und schafft Vertrauen, das ist klar.
Nur, wenn der Verkäufer es nicht macht, ist das aus meiner Sicht kein Fehler über den man sich -nach dem Kauf- beschweren kann.
Und wenn der Kunde dann im Nachhinein auch noch Unterlagen fordert, die ich ihm nicht geben möchte/kann, dann ist das nicht mein Problem als Verkäufer.
Hätte er vor dem Kauf danach gefragt, hätte ich ihm ja auch gesagt, dass er sie nicht bekommt.
Im Nachhinein so ein Fass aufzumachen für Dinge, die alle vor dem Kauf hätten geklärt werden können, disqualifiziert ihn für mich als Kunden.

Ansonsten stimme ich dir schon zu. Bin ja selber nur Kunde und maximal ab und an Privatverkäufer.
Service muss schon stimmen. Auf der anderen Seite sehe ich aber auch, dass die Kunden heutzutage einfach manchmal überzogene Vorstellungen und Wünsche haben.
Ein aktuelles Offtopic-Beispiel: Fitnesstudios wegen Corona zu. Nu' schafft McFit die Möglichkeit mit Schnelltest vor-Ort trainieren zu können.
Da gibt es tatsächlich Mitglieder die fordern McFit solle die Kosten für diese Tests gefälligst übernehmen.
Ich meine, die zahlen 20€ im Monat Beitrag. Und dann soll das Studio denen 20-25 Schnelltests im Monat stellen??

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